[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
5. Juni 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2678
19. Wahlperiode 12.06.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Dr. Bettina Hoffmann, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/2288 –
Sand und Kiesknappheit – Recycling als mögliche Lösung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Welt erlebt momentan einen beispiellosen Bauboom – in Deutschland und
global. Allein in China wurde in den drei Jahren von 2008 bis 2010 mehr
Zement verbaut als in den USA im gesamten 20. Jahrhundert (Smil, 2014: 91).
Immer mehr Sand und Kies werden abgebaut. Laut einer Studie der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) werden in manchen Regionen
Sand und Kies knapp. In München und Stuttgart liege es an geologischen
Besonderheiten, aber auch im Rest Deutschlands ist „ein Großteil der Sand-, Kies-
und Natursteinvorkommen in Deutschland […] demnach nicht abbaubar – etwa
weil die Flächen überbaut“ oder die Bodenpreise zu hoch sind. (BGR-
Kurzstudie zu Sand). Zusätzlich erschwert wird die Versorgungssituation der BGR
zufolge außerdem durch „langwierige Genehmigungsverfahren für neue
Gewinnungsvorhaben“ und „nicht ausreichende Verarbeitungskapazitäten der
Baustoffindustrie“. Als Folge davon gab es im vergangenen Jahr erstmals im
Ruhrgebiet Versorgungsengpässe beim Straßenbau.
Für 2018 werde eine Verstärkung der Lieferengpässe vorausgesagt, die auch
andere Regionen Deutschlands – zum Beispiel den Großraum Mannheim-
Karlsruhe oder Berlin – treffen könnte, heißt es in der BGR-Studie. Die
Versorgungsschwierigkeiten wiederum könnten „zu einer Verteuerung der Baurohstoffe und
damit des Bauens führen“.
Recycling könnte ein möglicher Ausweg sein.
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Bedarf an
Natursteinen, Kies und Sand in Deutschland seit 1990 (bitte einzeln nach
Jahren aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Entnahme an
Natursteinen, Kies und Sand in Deutschland seit 1990 entwickelt (bitte
einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung erfasst weder den genauen Bedarf noch die genaue jährliche
Entnahme von Natursteinen, Kies und Sand. Verschiedene Schätzungen und
Berechnung werden zu diesem Thema von Verbänden und Instituten veröffentlicht
und sind der Bundesregierung bekannt.
Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e. V. (MIRO) veröffentlicht die
„hochgerechneten Gesamtzahlen des nachgefragten Bedarfs an
Gesteinskörnungen aus Kies/Sand“ wie in der folgenden Tabelle angegeben:
Nachgefragter Bedarf an Gesteinskörnungen aus Kies/Sand und Naturstein 1990 bis 2016
(hochgerechnete Gesamtzahlen)
Jahr Baukies/-sand
Mio. t
Quarzkies/-sand
Mio. t
Naturstein
Mio. t
Gesteinskörnungen
gesamt Mio. t
1990 316 14,0 191 521
1991 362 15,0 197 574
1992 (1) 398 15,0 256 669
1993 403 13,7 257 673
1994 450 14,0 282 746
1995 415 13,8 253 682
1996 388 13,8 239 641
1997 374 13,8 245 633
1998 359 13,3 241 613
1999 369 13,3 268 650
2000 343 11,9 266 621
2001 313 11,5 243 568
2002 292 11,4 234 537
2003 286 11,4 226 523
2004 267 11,6 215 494
2005 252 11,0 211 474
2006 266 11,0 227 504
2007 252 11,4 214 477
2008 249 11,1 218 478
2009 227 8,7 216 452
2010 229 9,8 208 447
2011 253 10,5 229 493
2012 235 10,1 211 456
2013 236 9,7 207 453
2014 240 9,9 211 461
2015 239 9,7 210 459
2016 247 9,9 218 475
1) ab 1992 Gesamtdeutschland
Quelle: MIRO
Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt sog. Umweltökonomische
Gesamtrechnungen nach dem Konzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
durch. Für die Zeit ab dem Jahr 2000 finden sich auf der Internetseite des
Statistischen Bundesamtes die entsprechenden Daten (
www.destatis.de/DE/
Publikationen/Thematisch/UmweltoekonomischeGesamtrechnungen/Energie
Rohstoffe/Rohstoffaequivalente.html).
Die Masse an Sand, Kies und gebrochenen Naturstein sowie an
Naturwerksteinen, die direkt oder indirekt (also als Bestandteil oder Vorleistung von
weiterverarbeiteten Produkten) für inländische Konsum- und Investitionszwecke sowie für
den Export verwendet worden sind, sind dort ebenfalls enthalten. Die folgende
Tabelle 2 enthält die entsprechenden Angaben.
Verwendung von Rohstoffäquivalenten nach Baumineralien 2000 bis 2010 und 2010 bis 2014
Angaben in Mill. Tonnen
Jahr Material Letzte Verwendung
(RMI)
Letzte Verwendung
inländisch (RMC)
Export
(RME)
2000 Sand, Kies, gebrochene Natursteine 610 566 43
Naturwerksteine 2 1 1
2008 Sand, Kies, gebrochene Natursteine 478 425 53
Naturwerksteine 2 1 1
2009 Sand, Kies, gebrochene Natursteine 457 407 49
Naturwerksteine 1 1 1
2010 Sand, Kies, gebrochene Natursteine 440 397 43
Naturwerksteine 1 1 1
2010 Sand, Kies, gebrochene Natursteine 463 419 44
Naturwerksteine 1 0 1
2011 Sand, Kies, gebrochene Natursteine 520 472 49
Naturwerksteine 1 0 1
2012 Sand, Kies, gebrochene Natursteine 482 440 42
Naturwerksteine 2 1 1
2013 Sand, Kies, gebrochene Natursteine 479 440 39
Naturwerksteine 2 1 1
2014 Sand, Kies, gebrochene Natursteine 489 450 39
Naturwerksteine 2 1 1
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Die Massenangaben in der Tabelle 2 schließen die Entnahme von Sand, Kies,
gebrochenen Natursteinen sowie Naturwerksteinen im Ausland ein, auch wenn
diese bereits im Ausland weiterverarbeitet worden sind. Bedingt durch eine
Revision der VGR mit Klassifikationsänderungen ist das Jahr 2010 doppelt (einmal
nach altem und einmal nach neuem Konzept) dargestellt.
Das gesamtwirtschaftliche Materialkonto der Umweltökonomischen
Gesamtrechnung enthält ab dem Berichtsjahr 1994 Berechnungen der Entnahmen der
verschiedenen Baumineralien aus der inländischen Umwelt, die ebenfalls auf der
Internetseite von Destatis zu finden sind. Ein Auszug der Daten ist in der
folgenden Tabelle 3 enthalten.
Entnahme von Baumineralien in Deutschland für die Berichtsjahre 1994 bis 2015
Angaben in 1000 Tonnen
Jahr Natursteine,
nicht gebrochen
Kalk-, Gipsstein,
Anhydrit, Kreide,
Dolomit, Schiefer
Bausande und
andere natürliche
Sande
Feldsteine, Kiese,
gebrochene
Natursteine
Sonstige
Baumaterialien
1994 352 66 640 322 521 374 374 16 608
1995 286 71 865 200 683 451 266 13 766
1996 266 80 138 188 379 427 769 16 860
1997 257 78 367 182 582 425 757 17 202
1998 445 77 990 173 991 410 960 17 110
1999 476 80 165 180 568 448 853 16 660
2000 612 75 916 170 656 429 195 15 475
2001 1 179 70 729 155 167 391 481 13 546
2002 1 224 66 766 145 844 378 717 12 389
2003 1 837 64 922 150 446 369 928 12 176
2004 1 840 65 471 142 266 352 591 12 085
2005 1 890 62 734 132 559 342 982 10 266
2006 2 053 66 649 139 404 368 874 10 600
2007 1 828 69 209 132 853 351 245 10 403
2008 1 018 67 174 132 801 348 301 8 869
2009 627 57 506 123 773 332 665 7 420
2010 560 60 109 120 274 322 422 8 049
2011 594 63 631 135 729 357 823 8 976
2012 1 170 62 312 127 788 335 027 8 808
2013 1 181 61 197 124 932 338 344 8 882
2014 1 282 61 342 133 203 338 002 8 753
2015 1 337 54 790 126 379 325 926 8 853
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
3. Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung in den nächsten Jahren
bezüglich des Flächenbedarfs von Steinbrüchen, Kies- und Sandgruben
(bitte einzeln nach Bundesländern ausweisen)?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
4. Ist die Erreichung des in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegten
Zieles, die Rohstoffproduktivität (bezogen auf 1994) bis zum Jahr 2020 zu
verdoppeln, nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund der heutigen
Datenlage zu erwarten?
Falls nicht, was plant die Bundesregierung dafür zu tun?
Die Rohstoffproduktivität drückt aus, wie viel Bruttoinlandsprodukt (BIP) je
eingesetzter Tonne an abiotischem Primärmaterial erwirtschaftet wird. Eine
Veröffentlichung des Indikators 1c „Rohstoffproduktivität“ der bisherigen nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen des Indikatorenberichtes erfolgt nicht mehr,
da dieser mit der Verabschiedung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016
auf deren neue Indikatoren (hier Indikator 8.1 Gesamtrohstoff-produktivität)
umgestellt worden ist. Für das Jahr 2015 (letzter Berichtszeitpunkt) lag der Wert bei
156,4. Damit würde der Indikator 1c nach der in der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie geltenden Symbolik als Wettersymbol eine Wolke zugewiesen
bekommen: „Indikator entwickelt sich in die richtige Richtung, aber im Zieljahr
verbleibt/verbliebe bei unveränderter Fortsetzung der durchschnittlichen jährlichen
Entwicklung noch eine Wegstrecke von mehr als 20 Prozent bis zur Erreichung
des Zielwerts“. Eine Erreichung des bereits 2002 in der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie festgelegten Zieles der Verdopplung der Rohstoffproduktivität bis
2020 ist somit nicht mehr realistisch.
Der neue Indikator „Gesamtrohstoffproduktivität“ berücksichtigt im Gegensatz
zum bisherigen Indikator „Rohstoffproduktivität“ neben den abiotischen auch die
biotischen Rohstoffe und die so genannten indirekten Importe. Es werden also die
Importe nicht nur mit dem eigentlichen Gewicht der importierten Güter, sondern
mit den gesamten damit zusammenhängenden Primärrohstoffeinsätzen
berücksichtigt. Die Gesamtrohstoffproduktivität liefert somit ein umfassenderes Bild als
der national fokussierte Indikator Rohstoffproduktivität, da sich in vielen
Wirtschaftsbereichen globale Produktions- und Lieferketten entwickelt haben und
damit ein großer Teil des Rohstoffeinsatzes im Ausland stattfindet. ProgRess II und
die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 formulierten für den Indikator
Gesamtrohstoffproduktivität das Ziel, bis zum Jahr 2030 den Trend der Jahre
2000 bis 2010 fortzuschreiben. Dieser Trend entspricht einer durchschnittlichen
Steigerung um ca. 1,5 Prozent pro Jahr. Die Gesamtrohstoffproduktivität stieg im
Zeitraum von 2010 bis 2014 bedingt durch die gute wirtschaftliche Entwicklung
um insgesamt rund 8 Prozent an. Das entspricht einem durchschnittlichen
Zuwachs von 1,9 Prozent je Jahr. Damit ist das Nachhaltigkeitsziel der
Bundesregierung, die im Zeitraum 2000 bis 2010 beobachtete Entwicklung fortzusetzen,
momentan erfüllt.
Bezogen auf die adressierten überwiegend heimisch gewonnenen
Massenrohstoffe, Sand und Kies, hat bereits ProgRess II im Hinblick auf deren vorrangigen
Einsatz einen eigenen übergreifenden Schwerpunkt für den Baubereich definiert.
Fokus soll hierbei vorrangig die Steigerung des Sekundärrohstoffeinsatzes und
die Nutzung des „anthropogenen“ Lagers unter Schaffung der notwendigen
wirtschaftlichen und regulativen Rahmenbedingungen sein. Nicht zuletzt der nach
einem kurzzeitigen Rückgang der Bautätigkeit wieder deutlich erhöhte Bedarf an
Wohnraum bei gleichzeitig fortschreitendem demographischem Wandel stellen
hier neue Herausforderungen, die auch bei der Fortschreibung von ProgRess III
adressiert werden müssen.
5. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung neue Steinbrüche, Kies- und
Sandgruben ausgewiesen, und wenn ja, wo (bitte einzeln nach Kommunen
und Bundesländern aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
6. In welchen Bundesländern finden nach Kenntnis der Bundesregierung
Abgrabungsmonitorings statt, um Flächeninanspruchnahme, Menge der
Rohstoffgewinnung und noch gesichertes Rohstoffvolumen zu dokumentieren?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
7. Inwieweit werden Ergebnisse des Abgrabungsmonitorings nach Kenntnis
der Bundesregierung bei der Genehmigung neuer Abbauvorhaben für Kies,
Sand und Naturstein berücksichtigt?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
8. Inwieweit ist die Schonung von Rohstoffvorkommen im Interesse
zukünftiger Generationen nach Kenntnis der Bundesregierung in
Genehmigungsverfahren für Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben sichergestellt?
Soweit die erfragten Rohstoffe in den Geltungsbereich des Bundesberggesetzes
fallen (z. B. als grundeigene Bodenschätze Quarz und Quarzit oder Kies und Sand
teilweise in den neuen Bundesländern), wird durch § 1 Absatz 1 des
Bundesberggesetzes (BBergG) eine Schonung von Rohstoffvorkommen im Interesse
zukünftiger Generationen im Genehmigungsverfahren sichergestellt. Laut § 1 Absatz 1
BBergG ist es Zweck des Gesetzes, „zur Sicherung der Rohstoffversorgung das
Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen unter
Berücksichtigung ihrer Standortgebundenheit und des Lagerstättenschutzes bei sparsamem
und schonendem Umgang mit Grund und Boden zu ordnen und zu fördern“.
Das BBergG betrachtet den Lagerstättenschutz als Beitrag zur optimalen Nutzung
der heimischen Ressourcen, und zwar im Hinblick auf die Unwiederbringlichkeit
der Substanz mineralischer Vorkommen [v. Hammerstein, in: Boldt, Weller,
Kühne, v. Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl. 2016, § 1, Rn. 8].
Fallen die Rohstoffe nicht in den Geltungsbereich des Bundesberggesetzes, gelten
andere Instrumentarien des Lagerstättenschutzes, u. a. raumordnerischer Art, die
sich im jeweiligen Kompetenzbereich der Länder befinden. Gemäß § 2 Absatz 2
Ziffer 4, Satz 4 Raumordnungsgesetz des Bundes sind die räumlichen
Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und
Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen.
9. Wie viele Steinbrüche, Kies- und Sandgruben gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland, und mit welcher Fläche?
Nach der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern ist ausschließlich das jeweilige Land für die Genehmigung und Aufsicht
von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen zuständig.
Diese Zuständigkeit der Länder besteht auch im Bereich der hier erfragten
Bodenschätze, Gewinnungsorte, Genehmigungs- und Planungsverfahren.
Informationen über die Bewilligungsfelder, die Abbaugenehmigungen, die Menge, Art
und Verwendung der gewonnenen Bodenschätze sowie Prognose und Monitoring
für Flächenbedarfe liegen daher in der Kompetenz bzw. dem Tätigkeitsbereich
der Länder, nicht der Bundesregierung.
Nach Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, gab es in der
Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2016 rund 3 900 Steinbrüche, Ton-, Kies- und
Sandgruben sowie etwa 30 Bergwerke. Der temporäre Flächenbedarf für die
Gewinnungsstellen von Kies und Sand (Kies- und Sandgruben) lag im Jahr 2016 bei
rund 9,15 km² (0,0025 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland) und
für die Gewinnungsstellen von gebrochenen Natursteinen (Steinbrüche) bei
3,55 km² (0,001 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland).
10. Wie viel Ackerfläche ist hierdurch nach Kenntnis der Bundesregierung seit
1990 bereits verloren gegangen?
Statistische Angaben zum Umfang der Ackerfläche in Deutschland sind aus der
Bodennutzungshaupterhebung verfügbar. Für das Jahr 1990 wurden 11,971
Millionen Hektar (ha) Ackerland ausgewiesen. Im Jahr 2017 lag der Wert bei
11,772 Millionen ha. Aufgrund von Änderungen des Erhebungskonzeptes sind
diese Werte jedoch nur eingeschränkt vergleichbar. In welchem Umfang
Ackerflächen dabei zu Abbauland umgewidmet wurden, ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
11. Wie viel Verkehrsfläche ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Steinbrüche, Kies- und Sandgruben seit 2010 verloren gegangen (bitte Schienen-
und Straßenverkehr getrennt aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
12. Wie viel Waldfläche ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Steinbrüche, Kies- und Sandgruben seit 2003 verloren gegangen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine genauen Informationen vor.
Die Bundeswaldinventur weist für die Jahre 2003 bis 2012 eine
Waldumwandlung für Abbauflächen, Deponien, Halden, offene Flächen ohne oder mit geringer
Vegetation von ca. 16 500 ha aus. Wieviel davon auf Steinbrüche, Kies- und
Sandgruben entfällt, lässt sich aus den Daten jedoch nicht ableiten.
Insgesamt ist die Waldfläche in Deutschland aber nahezu konstant. Sie hat in
diesen Jahren nach den Ergebnissen der Bundeswaldinventur um fast 50 000 ha auf
11,419 Millionen ha zugenommen.
13. In wie vielen Schutzgebieten des Naturschutzrechts,
Wasserhaushaltsgesetzes oder Biosphärenreservaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
Steinbrüche, Kies- und Sandgruben, und wie viele geschützte Flächen
werden dadurch in Anspruch genommen (bitte nach einzelnen
Schutzgebietstypen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, in wie vielen Schutzgebieten des
Naturschutzrechts (inkl. der Biosphärenreservate) oder des
Wasserhaushaltsgesetzes Steinbrüche oder Sand- und Kiesgruben vorkommen. Daher können auch
keine Angaben zur in Anspruch genommenen Fläche gemacht werden. Die
Zuständigkeit für die Ausweisung von Schutzgebieten liegt bei den Ländern. Hierzu
wird auch auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
14. Wie viele Tonnen Naturstein hat Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2010 exportiert, und wohin?
Basierend auf den öffentlich verfügbaren Zahlen des Statistischen Bundesamtes
haben Unternehmen aus Deutschland im Zeitraum 2010 bis 2017 etwa 35 653 597 t
gebrochenen Naturstein (ohne Kalk- und Dolomitstein1) exportiert, davon
18 950 055 t in die Niederlande, 5 953 738 t nach Polen, 4 164 682 t in die
Schweiz, 2 065 186 t nach Frankreich, 1 480 733 t nach Belgien, 1 199326 t nach
Österreich, 743 494 t nach Luxemburg, 671 606 t nach Tschechien, 238 900 t
nach Dänemark und 185 886 t in über 90 weitere Länder.
1 Geringe Mengen, zudem nur zum Teil als Gesteinskörnung, sondern auch als Zementrohstoff – eine Aufteilung ist nicht möglich.
15. Wie viele Tonnen Kies hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2010 exportiert, und wohin?
Basierend auf den öffentlich verfügbaren Zahlen des Statistischen Bundesamtes
haben Unternehmen aus Deutschland im Zeitraum 2010 bis 2017 etwa 73 206 522 t
Kies exportiert, davon 47 205 983 t in die Niederlande, 8 915 642 t nach Belgien,
8 176 120 t in die Schweiz, 5 301 226 nach Luxemburg, 1 759 248 t nach
Österreich, 1 217 448 t nach Frankreich, 531 513 t nach Polen, 60 166 t nach
Großbritannien und 39 176 t in über 80 weitere Länder.
16. Wie viele Tonnen Sand hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2010 exportiert, und wohin?
Basierend auf den öffentlich verfügbaren Zahlen des Statistischen Bundesamtes
haben Unternehmen aus Deutschland im Zeitraum von 2010 bis 2017 etwa
65 007 925 t Sand exportiert, davon 43 324 772 t in die Niederlande, 11 895 941 t
nach Belgien, 4 487 671 t in die Schweiz, 2 128 466 t nach Luxemburg, 1 323 347 t
nach Polen, 993 583 t nach Österreich, 673 223 t nach Frankreich, 103 822 t nach
Lichtenstein und 77 109 t in über 90 weitere Länder.
17. Wie viele Tonnen Naturstein hat Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2010 importiert, und von wo?
Basierend auf den öffentlich verfügbaren Zahlen des Statistischen Bundesamtes
haben Unternehmen aus Deutschland im Zeitraum 2010 bis 2017 etwa 42 947 928 t
gebrochenen Naturstein (ohne Kalk- und Dolomitstein2) importiert, davon
15 989 093 t aus Norwegen, 13 933 916 t aus Großbritannien, 5 883 065 t aus
Polen, 2 505 436 t aus den Niederlanden, 1 671 518 t aus Dänemark, 1 274 763 t
aus Frankreich, 653 650 t aus Tschechien, 321 159 t aus Schweden, 242 561 t aus
Österreich, 241 418 t aus Italien, 127 300 t aus der Schweiz und 104 050 t aus
knapp 40 weiteren Ländern.
18. Wie viele Tonnen Kies hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2010 importiert, und von wo?
Basierend auf den öffentlich verfügbaren Zahlen des Statistischen Bundesamtes
haben Unternehmen aus Deutschland im Zeitraum 2010 bis 2017 etwa 13 049 042 t
Kies importiert, davon 9113 783 t aus Frankreich, 1 059 676 t aus Dänemark,
750 956 t aus Österreich, 855 942 t aus den Niederlanden, 843 812 t aus der
Schweiz, 172 622 t aus Polen, 95 311 t aus Italien, 58 440 t aus Norwegen,
54 704 t aus Belgien und 43 797 t aus über 40 weiteren Ländern.
19. Wie viele Tonnen Sand hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2010 importiert, und von wo?
Basierend auf den öffentlich verfügbaren Zahlen des Statistischen Bundesamtes
haben Unternehmen aus Deutschland im Zeitraum 2010 bis 2017 etwa 11 100 402 t
Sand importiert, davon 8 363 570 t aus Frankreich, 1 320 879 t aus den
Niederlanden, 537 048 t aus Dänemark, 265 783 t aus Luxemburg, 246 485 t aus
Österreich, 169 965 t aus Norwegen und 196 665t aus über 40 weiteren Ländern.
2 Siehe Fußnote 1.
20. Wie viel Energie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Gewinnung von Natursteinen, Sand und Kies in Deutschland seit 2010 verbraucht
(bitte einzeln und nach Jahren aufschlüsseln)?
Genau Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Das statistische Bundesamt
verfügt über Daten aus Erhebungen über die Energieverwendung der Betriebe
(mit 20 Beschäftigten und mehr) des verarbeitenden Gewerbes sowie des
Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden. Diese sind auf der Internetseite
von Destatis öffentlich verfügbar. Ein Auszug für die Jahre seit 2010 befindet
sich in der folgenden Tabelle 4.
Erhebung über die Energieverwendung der Betriebe (mit 20 Beschäftigten und mehr) des
verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden
Tabelle MVP: Energieverbrauch1) in TJ (einschl. nichtenergetischen Verbrauch2)) nach
Wirtschaftszweigen
Berichtszeitraum: 2010-2016
WZ-Nr.3) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
WZ 8 20922 16686 14695 16278 15312 16139 16710
WZ 81 13015 13525 11972 12886 12419 13390 13776
WZ 811 6315 6831 6061 6908 6831 6805 6902
WZ 812 6699 6694 5910 5978 5588 6584 6874
WZ 89 * 3161 2722 3391 2892 2749 2933
WZ 891 * 268 228 754 * 169 183
WZ 892 209 189 182 189 262 185 175
WZ 893 2275 2271 1930 2073 2050 1968 2128
WZ 899 * * * 374 * 426 446
Erläuterungen
WZ 8: Gewinnung von Steinen u. Erden, sonstiger Bergbau
WZ 81: Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin
WZ 811: Gewinnung Von Naturstein, Kalk- u. Gipsstein, Kreide usw.
WZ 812: Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin
WZ 89: Sonstiger Bergbau, Gewinnung Von Steinen und Erden a. n. g.
WZ 891: Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale
WZ 892: Torfgewinnung
WZ 893: Gewinnung von Salz
WZ 899: Gewinnung Von Steinen und Erden a. n. g.
1) Soweit ET als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch
Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen.
2) Ausgenommen Strom und Fernwärme.
3) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008
* = Geheimhaltung
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2018
21. Wie viel CO2 ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Naturstein-,
Sand- und Kiesgewinnung in Deutschland seit 2010 emittiert worden (bitte
einzeln und nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Höhe der CO2-Emissionen
durch die Naturstein-, Sand- und Kiesgewinnung in Deutschland vor, da es sich
hierbei nicht um emissionsrelevante Kategorien (Quellgruppen gemäß IPCC)
handelt.
22. Wie viel Beton wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland
seit 2010 verbaut (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Spezifische Zahlen zum jährlich in Deutschland verbauten Beton liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die in Deutschland produzierte Menge an Transportbeton
ist gemäß den Angaben des Bundesverbandes der Deutschen
Transportbetonindustrie in der folgenden Tabelle 5 angegeben (in Mio. m³). Die Angaben
beinhalten nicht die Herstellung von Betonfertigbauteilen, für die derzeit keine Daten
vorliegen.
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 prog.
42,0 48,0 46,0 45,6 46,8 47,2 49,4 51,6
Quelle: Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie 2017
23. Wie hat sich die Recyclingquote von Beton nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Laut der Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes sind der Bundesregierung
die in der folgenden Tabelle 6 angegebenen Recyclingquoten für Beton bekannt.
Laut Abfallbilanz: Beton (EAV 170101) in %
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 vorl.
99,2 99,2 99,2 99,1 98,9 98,9 99,0
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2017
24. Wie viel Recyclingbeton wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2010 in Deutschland verbaut (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Spezifische Daten zur Verbauung von Recycling-Beton (RC-Beton) liegen der
Bundesregierung nicht vor. Nach dem im Zwei-Jahres-Rhythmus erscheinenden
Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle der
Initiative Kreislaufwirtschaft Bau betrug die Menge an RC-Gesteinskörnung seit 2010
(in Mio. m³):
2010 2012 2014
65,2 66,2 67,6
Quelle: Initiative Kreislaufwirtschaft Bau
Hiervon betrugen die für die Asphalt- und Betonherstellung genutzten RC-
Gesteinskörnungen (in Mio. t):
2010 2012 2014
11 12,6 14
Quelle: Initiative Kreislaufwirtschaft Bau
Daten für das Jahr 2016 erscheinen im Frühjahr 2019.
Bisher gibt es in Deutschland nur wenige Pilotprojekte in denen Recyclingbeton
verbaut wurde (für Beispiele siehe:
www.rc-beton.de/index-pilotprojekte.html).
Es wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der o. g. Gesteinskörnungen für
die Asphaltherstellung genutzt wird.
25. Wie möchte die Bundesregierung die Nutzung von Recylingbeton erhöhen?
Derzeit gibt es innerhalb der Bundesregierung kein abgestimmtes Konzept zur
Erhöhung der Nutzung von Recyclingbeton. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 28 verwiesen.
26. Wie viel CO2 ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Herstellung
von Beton in Deutschland seit 2010 emittiert worden (bitte einzeln und nach
Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Höhe der CO2-Emissionen
durch die Herstellung von Beton in Deutschland vor, da die Herstellung von
Beton keine emissionsrelevante Kategorie (Quellgruppe gemäß IPCC) darstellt.
Wichtigste Emissionsquelle bei der Herstellung von Beton ist das Brennen von
Zementklinker, der zu Zement vermahlen wird. Die Emissionsentwicklung seit
2010 für das Brennen von Zementklinker ist laut den Nationalen
Inventarberichten des Umweltbundesamts wie in der folgenden Tabelle 9 dargestellt.
pro Jahr in Mio. Tonnen in CO2-Äquivalenten 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Gesamt-Emissionen (Inventar) 18,6 20,2 19,8 18,4 19,3 18,9 19,3
davon Energieeinsatz 6,2 6,8 6,5 5,9 6,4 6,3 6,6
davon Prozess-Emissionen 12,4 13,4 13,3 12,5 12,9 12,6 12,7
Quelle: Umweltbundesamt
27. Möchte die Bundesregierung den Betoneinsatz reduzieren?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
28. Plant die Bundesregierung eine weitergehende Förderung als bisher von
alternativen Baustoffen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche?
Die Fragen 27 bis 28b werden gemeinsam wie folgt beantwortet.
Die Bundesregierung setzt mit der Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ wichtige
Impulse für den Klimaschutz, die Energie- und Ressourceneffizienz, das
klimagerechte und bezahlbare Bauen sowie für die Bewältigung des demografischen
Wandels. Mit dem Forschungsschwerpunkt „Bauqualität, Ressourceneffizienz,
Kreislaufwirtschaft, Nachhaltiges Bauen“ fördert die Bundesregierung u. a.
ressourcenschonende Bauweisen und Lösungen zur Substitution knapper Rohstoffe.
Die Bundesregierung plant, mit zusätzlichen Haushaltsmitteln für die
Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ die Förderung alternativer Baustoffe in den
kommenden Jahren weiter auszubauen.
Zudem fördert die Bundesregierung bereits seit längerem auf Grundlage des
Leitfadens Nachhaltiges Bauen und des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen den
Einsatz von ressourcenschonenden Bauweisen. Über transparente Berechnungs-
und Bewertungsregeln wird die Nachhaltigkeit eines Bauvorhabens
dokumentiert. So führt der Einsatz nachwachsender oder rezyklierter Baustoffe in der
Regel zu besseren Bewertungen gegenüber klassischen Baustoffen in der
durchzuführenden Ökobilanz.
Im Rahmenprogramm „FONA³ – Forschung für Nachhaltige Entwicklung“
fördert die Bundesregierung auch Verbundforschungsvorhaben zur Steigerung der
Ressourceneffizienz sowie Entwicklung alternativer Baustoffe und innovativer
Recyclingverfahren für Baustoffe (z. B. Altbetonrecycling, Aufbereitung von
Schlacken und Aschen für den Einsatz in der Baustoffindustrie, stoffliche
Nutzung von CO2 als Rohstoff in der Baustoffindustrie). Als Teil des neuen
Forschungskonzepts „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft“ ist im Rahmen von
FONA³ eine spezielle Forschungsförderbekanntmachung zum hochwertigen
Recycling mineralischer Reststoffe und Kreislaufführung von Baustoffen in
Vorbereitung, die im vierten Quartal 2018 veröffentlicht werden soll.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Naturstein-, Sand-
und Kiesgewinnung auf die Umwelt?
Die Bundesregierung unterstützt den Abbau heimischer Baurohstoffe und
Industrieminerale grundsätzlich, denn der Rohstoffabbau ist in Deutschland
verbindlich geregelt (einschließlich Arbeitsschutz, Umweltanforderungen und
Nachsorge). Dies ist vorteilhaft gegenüber dem Rohstoffabbau in einigen
rohstoffreichen Entwicklungsländern, in denen Menschenrechtsverletzungen und
Umweltschäden häufig sind (z. B. bei einigen Natursteinen aus China oder Indien). Hinzu
kommt, dass die Transportwege kürzer sind als bei Importen, und die Emissionen
daher geringer ausfallen.
Bei der Ausweisung neuer Abbaugebiete und beim Abbau heimischer Rohstoffe
müssen die Anforderungen des Naturschutzes umfassend berücksichtigt werden.
Mögliche Konflikte konnten immer häufiger durch gemeinsame Erklärungen zur
Rohstoffnutzung zwischen verschiedenen Naturschutzorganisationen und
Rohstoffverbänden (z. B. WBN, ISTE), teils auch mit Beteiligung von
Gewerkschaften (IG BCE, IG BAU) beigelegt werden. Durch dieses Engagement konnten für
die Gewinnung heimischer Rohstoffe gute Kompromisse erzielt werden, die
sowohl den Naturschutz angemessen berücksichtigen als auch die Interessen der
Unternehmen.
Auch für heimische Baurohstoffe und Industrieminerale gilt: es sind endliche und
daher schützenswerte natürliche Ressourcen. Die Bundesregierung setzt sich
daher für einen schonenden Umgang mit Primärrohstoffen und für die Steigerung
der Nutzung von Alternativen aus dem Recycling ein, wo dies möglich ist.
30. Sieht die Bundesregierung ein CO2-Minderungspotential bei einer
möglichen Reduzierung von Beton als Baustoff?
a) Wenn ja, welchen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Der Holzbau bzw. der Hybridbau (Holz, Stahl, Beton) als Alternativen zur
herkömmlichen Gebäudekonstruktion mit Stahlbeton oder mineralischen Baustoffen
können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie aufgrund der
CO2-Speicherfähigkeit des Baustoffs Holz und des hohen Anteils erneuerbarer
Primärenergien am Energiebedarf der Baustoffherstellung eine deutliche
Treibhausgasreduktion bei der Baustoffbereitstellung ermöglichen.
Eine pauschale Angabe zum CO2-Minderungspotenzial ist bisher allerdings nicht
möglich. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt mit der
Plattform ÖKOBAUDAT (
www.oekobaudat.de) eine vereinheitlichte Datenbasis
für die Ökobilanzierung von Bauwerken zur Verfügung, die auch Angaben zum
globalen Erwärmungspotenzial verschiedener Baustoffe enthält.
31. Rechnet die Bundesregierung 2018 mit Lieferengpässen für Beton?
a) Wenn ja, wo?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe informierte in einer im
Februar 2018 vorgestellten Kurzstudie über mögliche Engpässe bei der
Versorgung mit „Baurohstoffen für den Straßenbau“ in Teilen des Ruhrgebiets sowie in
den Großräumen Mannheim-Karlsruhe sowie Berlin im Jahr 2018. Diese
Regionen ergaben sich durch eine Umfrage bei den Regionalverbänden des
Bundesverbandes mineralische Rohstoffe (MIRO) e. V.
Ob die vorhergesagten möglichen Engpässe für „Baurohstoffe im Straßenbau“
auch Beton – und wenn ja, welche Lieferregionen – betreffen könnte, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
32. Wie viel mineralisches Schüttgut wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland außer für die Betonherstellung seit 2010 verbraucht?
Der Bundesregierung liegen dazu keine genauen Informationen vor. Laut dem
Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. (BBS) liegt der Einsatz von
mineralischem Schüttgut außerhalb der Betonherstellung in den Jahren 2010 bis
2016 bei etwa 2,3 Mrd. t.
33. Wie hat sich die Recyclingquote von mineralischem Schüttgut nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln
auflisten)?
Der Bunderegierung liegen die in Tabelle 10 angegebenen Daten vor, die aus der
öffentlich verfügbaren Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes stammen. Als
„Schüttgut“ werden hier folgende Fraktionen des Abfallartenkatalogs
ausgewählt:
Boden und Steine (Bodenaushub): Boden und Steine, Baggergut, Gleisschotter
(sowohl gefährlich als auch ungefährlich) (EAV 1705 INS)
Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, sowie deren Gemische) (EAV 1701
INS)
Baustoffe auf Gipsbasis (gefährlich und ungefährlich) (EAV 1708 INS).
Laut Abfallbilanz: „Schüttgut“ (EAV 170503*,170504, 170505*, 170506, 170507*, 170508, 170101,
170102, 170103, 170106*, 170107, 170801*, 170802) in %
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 vorl.
89,3 89,1 89,0 87,9 87,2 87,5 87,5
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2017
34. Wie viel mineralisches Schüttgut wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2010 in Deutschland verbraucht?
Genaue Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
35. Wie möchte die Bundesregierung die Nutzung von recycliertem
mineralischem Schüttgut erhöhen?
36. Möchte die Bundesregierung den Verbrauch an mineralischem Schüttgut
reduzieren?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 35 bis 36b werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit gibt es noch keine bundeseinheitliche Regelung für die Nutzung
mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe. Dies soll durch die Einführung der
Ersatzbaustoffverordnung geändert werden. Die bundeseinheitliche Regelung zur
Herstellung und Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe soll die Verwendung von
Sekundärrohstoffen fördern und somit die Kreislaufwirtschaft stärken.
Gleichzeitig sorgen hohe Ansprüche an die zu verwendenden Materialien für den Schutz
der Ressourcen Boden und Grundwasser und der Ausschleusung
umweltgefährdender Stoffe.
Die Ersatzbaustoffverordnung ist als Artikel 1 in der sog. Mantelverordnung als
Neuregelung integriert. Das Bundeskabinett hatte die Mantelverordnung am
3. Mai 2017 beschlossen. Im Bundesrat hat die Befassung im September 2017
begonnen.
Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
37. Plant die Bundesregierung eine weitergehende Förderung als bisher von
alternativen Baustoffen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche?
Es wird auch auf die Antwort zur wertgleichen Frage 28 verwiesen.
38. Plant die Bundesregierung ein KfW-Programm speziell zur Förderung von
nachwachsenden und ökologischen Baustoffen, und wenn nicht, warum
nicht?
Die von der KfW durchgeführten Förderprogramme der Bundesregierung im
Gebäudebereich dienen in erster Linie der energetischen Gebäudesanierung. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
39. Plant die Bundesregierung, die Graue Energie bei der Bewertung von
Baustoffen für die Energieeinsparverordnung bzw. das Gebäudeenergiegesetz
mit einzubeziehen?
a) Wenn ja, wie und auf Basis welcher Forschungserbnisse?
b) Wenn nein, warum nicht?
Eine Berücksichtigung sogenannter grauer Energie bei der energetischen
Bilanzierung von Gebäuden ist nicht beabsichtigt, da dies nicht nur der bisherigen
Rechtssystematik von EnEG/EnEV und EEWärmeG widerspricht, wonach nur
die aufzuwendende Energie während der Nutzung des Gebäudes berücksichtigt
wird, sondern auch das Energieeinsparrecht insgesamt deutlich komplexer
machen würde.
Dies würde dem vordringlichen Ziel einer Vereinfachung und
Entbürokratisierung des Ordnungsrechts entgegenstehen. Gleiches gilt auch für die auf die
Gesetzgebung aufbauende Fördersystematik der KfW-Effizienzhäuser.
Betrachtungsgegenstand bei den energetischen Anforderungen ist die
aufzuwendende Energie während der Nutzungs- und Betriebsphase von Gebäuden.
Hierdurch wird die Technologie- und Materialoffenheit des Energieeinsparrechts in
Deutschland gewährleistet.
Unabhängig davon lässt die Bundesregierung derzeit gutachterlich prüfen, unter
welchen Voraussetzungen und mit welchen Auswirkungen eine
Berücksichtigung grauer Energie im Ordnungsrecht oder der Förderung erfolgen könnte.
Ergebnisse des Gutachtens „Mögliche Optionen für eine Berücksichtigung von
grauer Energie im Ordnungsrecht oder im Bereich der Förderung“ werden im
August dieses Jahres vorliegen.
40. Wie viel Recyclingbeton hat die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als
Bauherr für Straßen in der Baulast des Bundes, für Eisenbahnen, für
Wasserwege und Hochbauten seit dem Jahr 2000 eingesetzt (bitte einzeln nach
Jahren und Bereichen aufschlüsseln)?
41. Wie viel recycliertes mineralisches Schüttgut hat die Bundesregierung in
ihrer Eigenschaft als Bauherr für Straßen in der Baulast des Bundes, für
Eisenbahnen und für Wasserwege seit dem Jahr 2000 eingesetzt (bitte einzeln nach
Jahren und Bereichen aufschlüsseln)?
42. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Anteil an Recyclingbeton
bzw. recycliertem Schüttgut bei eigenen Baumaßnahmen zu erhöhen?
Die Fragen 40 bis 42 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundsätzlich kann ein öffentlicher Auftraggeber bei der Beauftragung von
Bauleistungen im Rahmen der Leistungsbeschreibung vorgeben, welche Materialien
bei der Durchführung der Baumaßnahme zu verwenden sind. Dazu gehört auch
die Vorgabe, das Bauprojekt ganz oder teilweise unter Verwendung von
rezyklierten Baumaterialien zu realisieren.
Außerdem hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Deutschen
Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess) das Ziel gesetzt die Kreislaufführung in
Bauprozessen zu erhöhen. Hierzu soll unter anderem der Anteil der
Recyclingkörnungen im Beton bis 2030 erhöht und der selektive Rückbau gefördert werden.
Detailliert aufgeschlüsselte Angaben nach Bereichen und Jahren seit dem Jahr
2000 liegen der Bundesregierung nicht vor. Ergänzend wird auch auf die
Antworten zu den Fragen 24, 25 sowie 35 verwiesen.
43. Welche CO2-Sektorziele für den Bereich Baustoffe hat die Bundesregierung
für die Jahre
a) 2020,
b) 2030,
c) 2040,
d) 2050,
e) und wenn nicht, warum nicht?
Der Klimaschutzplan 2050 nennt für das Jahr 2030 ein gesamt deutsches
Klimaschutzziel (-55 Prozent THG-Emissionen ggü. 1990) sowie einzelne Sektorziele
für die Energiewirtschaft (-62 Prozent bis -61 Prozent), den Gebäudesektor
(-67 Prozent bis -66 Prozent), den Verkehrssektor (-42 Prozent bis -40 Prozent),
die Industrie (-51 Prozent bis -49 Prozent) und die Landwirtschaft (-34 Prozent
bis -31 Prozent). Für den Bereich Baustoffe gibt es kein einzelnes THG-
Minderungsziel, da dieser Bereich in den Zielen für den Gebäude- bzw. Industriesektor
zum Teil enthalten ist.
44. Was ist der Bundesregierung über die sog. Sandmafia bekannt (vgl.
www.zeit.de/2014/34/strand-sand-verschwinden)?
45. Berücksichtigt die Bundesregierung Informationen darüber bei
Bautätigkeiten im Ausland?
a) Wenn nicht, warum nicht?
b) Wenn ja, wie und wo?
46. Berücksichtigt die KfW nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen
darüber bei ihrer Investitionsförderung im In- und Ausland?
a) Wenn nicht, warum nicht?
b) Wenn ja, wie und wo?
Die Fragen 44 bis 46b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass im Zusammenhang mit nichtgenehmigtem
Sandabbau in Indien mehrere Verfahren – zum Teil beim Obersten Gerichtshof –
anhängig sind. Detaillierte Kenntnisse zu den einzelnen Verfahren liegen der
Bundesregierung allerdings nicht vor. Informationen über eine evtl. „Sandmafia“
in Indien können daher derzeit bei Bautätigkeiten oder bei
Investitionsförderungen im Ausland nicht unmittelbar berücksichtigt werden.
47. Berücksichtigt die KfW nach Kenntnis der Bundesregierung bei ihrer
energetischen Bewertung von Häusern den Lebenszyklus von Häusern aus
a) Holzständerbauweise,
b) Beton,
c) Ziegel,
d) Naturstein,
e) und wenn ja, in welcher Form, und wenn nicht, wieso nicht?
48. Berücksichtigt die KfW nach Kenntnis der Bundesregierung bei ihrer
energetischen Bewertung von Häusern den CO2-Ausstoß der Baustoffe von
Häusern aus
a) Holzständerbauweise,
b) Beton,
c) Ziegel,
d) Naturstein,
e) und wenn ja, in welcher Form, und wenn nicht, wieso nicht?
Die Fragen 47 und 48 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ob ein Vorhaben durch die von der KfW durchgeführten Bundesprogramme,
insbesondere dem CO2-Gebäudesanierungsprogramms, förderfähig ist, ergibt sich
durch einen Vergleich mit einem in der EnEV beschriebenen Referenzgebäude.
Dieses Referenzgebäude bestimmt Höchstwerte in Hinsicht auf den
Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust bei der Nutzung des
Gebäudes. Nur wenn das zu fördernde Vorhaben deutlich unter diesen Höchstwerten
liegt, ist eine Förderung möglich. Das CO2-Programm baut damit auf dem
Ordnungsrecht auf. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]