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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Bodenrichtwerte und der Hebesätze der Grundsteuer B

Durchschnittliche Hebesätze, Einnahmen, Anteile an Gesamteinnahmen der Kommunen, Grundsteuerbelastungen der Steuerpflichtigen, Umlagen auf Mieter, kommunale Pro-Kopf-Verschuldung, Gesamtsumme der Einheitswerte; durchschnittliche Bodenrichtwerte bebaubarer oder bebauter Grundstücke; jeweils höchste und niedrigste Werte, Privat- und juristischen Personen sowie öffentliche Hand als Eigentümer; Gutachterausschüsse zur Ermittlung der Bodenrichtwerte, aktuelle Verwendung<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.06.2018

Aktualisiert

19.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/232924.05.2018

Entwicklung der Bodenrichtwerte und der Hebesätze der Grundsteuer B

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Britta Haßelmann, Daniela Wagner, Christian Kühn (Tübingen), Lisa Paus, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Gerhard Schick, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ist eine Neuregelung der Grundsteuer notwendig geworden, damit die Grundsteuer gerecht ausgestaltet wird und den Kommunen in Deutschland die rund 14 Mrd. Euro Einnahmen aus der Grundsteuer erhalten bleiben.

Mit dem kommunalen Hebesatzrecht haben die Kommunen die Möglichkeit, die Grundsteuer an örtliche Gegebenheiten anzupassen und sie individuell auszugestalten. Dementsprechend groß ist die Spannweite der örtlich festgesetzten Hebesätze. So gab es im Jahr 2016 bundesweit zwölf Gemeinden, die für die Grundsteuer B einen Hebesatz von Null festgelegt hatten. Gleichzeitig gab es im Jahr 2016 fünf Gemeinden, deren Hebesatz für die Grundsteuer B bei 900 Prozent oder darüber lag (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht auf die Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 19/1634, S. 19).

Um, wie angestrebt, die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral auszugestalten, werden nach einer gesetzlichen Neuregelung aller Voraussicht nach auch die Kommunen ihre jeweiligen Hebesätze entsprechend anpassen müssen (www.tagesspiegel.de/politik/grundsteuerreform-bund-und-laender-starten-ihreberatungen/21232406.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer B in den Bundesländern in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte für jedes Bundesland und nach Ost- und Westdeutschland gesondert aufschlüsseln und dabei die Entwicklungen zusätzlich in Prozent abbilden)?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus der Grundsteuer B in den Bundesländern in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte für jedes Bundesland einzeln aufschlüsseln)?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Grundsteuerbelastung der Grundsteuerpflichtigen, und wie hat sie sich in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte bundesweit, unterschieden nach Ost- und Westdeutschland und für jedes Bundesland gesondert, aufschlüsseln)?

4

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viel Prozent der zu entrichtenden Grundsteuer B auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden (bitte möglichst bundesweit, unterschieden nach Ost- und Westdeutschland und für jedes Bundesland gesondert, aufschlüsseln)?

5

Wie hat sich dieser Anteil nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte möglichst bundesweit, unterschieden nach Ost- und Westdeutschland und für jedes Bundesland gesondert, aufschlüsseln)?

6

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viel Prozent des Grundsteuer-B-Aufkommens von Privatpersonen und wie viel Prozent durch juristische Personen entrichtet werden (bitte möglichst bundesweit, unterschieden nach Ost- und Westdeutschland für jedes Bundesland gesondert, aufschlüsseln)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche kommunale Pro-Kopf-Verschuldung je steuerpflichtiger Bürgerin und steuerpflichtigem Bürger in den Bundesländern in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte für jedes Land einzeln aufschlüsseln)?

8

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Einnahmen aus der Grundsteuer B an den Gesamteinnahmen der Kommunen in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte bundesweit, unterschieden nach Ost- und Westdeutschland und für jedes Bundesland gesondert, aufschlüsseln)?

9

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 25 Jahren die Gesamtsumme der Einheitswerte, die für die Grundsteuer B zugrunde gelegt wurden, entwickelt (bitte bundesweit, unterschieden nach Ost- und Westdeutschland und für jedes Bundesland gesondert, aufschlüsseln)?

10

Welche drei Kommunen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in jeweils jedem Bundesland 2017 die höchsten, welche drei die niedrigsten Hebesätze der Grundsteuer B, und wie hat sich der jeweilige Hebesatz in diesen Kommunen in den letzten zehn Jahren entwickelt?

11

Inwieweit hält die Bundesregierung einen kommunalen Hebesatz von null Prozent für vereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, und wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung?

12

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Bodenrichtwert bebaubarer oder bebauter Grundstücke in den Bundesländern in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte für jedes Land einzeln aufschlüsseln und in absoluten Zahlen sowie in Prozent angeben)?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweils höchste und der jeweils niedrigste Bodenrichtwert, der zuletzt je Bundesland ermittelt wurde, wo wurden diese Bodenrichtwerte ermittelt, und wie hat sich der jeweilige Bodenwert in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

14

Wie viel Prozent der bebauten oder bebaubaren Grundstücke in Deutschland befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Eigentum von Privatpersonen, von juristische Personen und der öffentlichen Hand (bitte möglichst bundesweit, unterschieden nach Ost- und Westdeutschland und für jedes Bundesland gesondert, aufschlüsseln)?

15

Wie viele Gutachterausschüsse zur Ermittlung der Bodenrichtwerte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie hat sich die Zahl der Ausschüsse in den letzten zehn Jahren entwickelt?

16

Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Besetzung der Gutachterausschüsse?

17

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Validität der von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte vor, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Ergebnis?

18

Wie schnell, einfach und valide lassen sich die Bodenrichtwerte, die sowohl für das Kostenwertmodell wie auch für die Bodenwertsteuer notwendig sind, bundesweit ermitteln?

19

Welche Probleme tauchen hier ggf. auf, und was unternimmt die Bundesregierung, um diese Probleme zu beheben?

20

Welche Verwendungen finden die Bodenrichtwerte nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell?

Berlin, den 14. Mai 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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