Sanktionsmöglichkeiten gegenüber der libyschen Küstenwache
der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union hat im Rahmen der Militärmission EUNAVFOR MED einen „Monitoring and Advising“-Mechanismus gestartet, in dem Menschenrechtsverletzungen und Straftaten der libyschen Küstenwache aufgearbeitet werden sollen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2021). Italiens Militär klärt dazu libysche Schiffe mithilfe ihrer Drohnen des Typs „Predator“ auf (Bundestagsdrucksache 19/489, Antwort zu Frage 15, Bundestagsdrucksache 19/888, Antwort zu Frage 15). Die EU-Kommission schenkt der Küstenwache GoPro-Kameras zur Beobachtung der eigenen Verstöße (Bundestagsdrucksache 19/2021, Antwort zu Frage 13).
Über Sanktionsmöglichkeiten verfügt der „Monitoring and Advising“-Mechanismus jedoch nicht, was von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates kürzlich in der Resolution 2215 (2018) kritisiert wird. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller handelt es sich bei dem Mechanismus deshalb um ein Abklingbecken für die öffentliche Empörung über die brutalen Übergriffe der libyschen Küstenwache. Diese sind laut der Bundesregierung kein Anlass zur Beendigung der Kooperation mit der libyschen Küstenwache in EUNAVFOR MED, sondern bestätigten vielmehr deren fortgesetzte Notwendigkeit (Bundestagsdrucksache 19/253, Antwort zu Frage 9).
Die Bundesregierung schreibt (zunächst ohne sich die Haltung zu eigen zu machen), der Operationskommandeur von EUNAVFOR MED berichte, dass eine „deutliche Professionalisierung der Besatzungen der libyschen Küstenwache festzustellen sei“ (Bundestagsdrucksache 19/2021, Antwort zu Frage 12). Erhebliche operative Fortschritte, die Verbesserung der Einsatzverfahren an Bord sowie die zügige Reaktion auf Seenotfälle seien zu verzeichnen. Der „Monitoring and Advising“-Mechanismus habe hierzu beigetragen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller kann es jedoch mit einer Truppe, die im Mittelmeer weiterhin wie Piraten auftritt und Gewalt gegen zivile Rettungsschiffe und an Bord genommene Geflüchtete einsetzt oder androht, keine Zusammenarbeit geben.
Das Magazin Buzzfeed hat diesbezüglich ein Ratsdokument veröffentlicht, das weitere Verfehlungen der libyschen Küstenwache benennt (http://gleft.de/2eH). Demnach liefere die Küstenwache keine zuverlässigen und regelmäßigen Berichte ab („Die Vertreter von libyscher Küstenwache und Marine wurden aufgefordert, diese Probleme mit allen Mitteln zu lösen“). Der Informationsaustausch sei begrenzt und im Allgemeinen von geringer Qualität. Zwei der drei bestehenden Lagezentren seien nicht einsatzbereit, das dritte funktioniere nur eingeschränkt. Besuche seien bislang nicht möglich gewesen. Das Verhältnis der libyschen Küstenwache zu vor Ort ebenfalls patrouillierenden Nichtregierungsorganisationen sei „angespannt“, obwohl deutlich sei, dass man auf diese angewiesen sei. Einsätze der libyschen Küstenwache seien nicht effektiv, regelmäßig patrouillieren würde lediglich ein Boot. Libysche Besatzungen würden nach Rettungseinsätzen die von Geflüchteten genutzten Gummischlauchboote nicht regelmäßig zerstören, was als Gefahr für die internationale Schifffahrt anzusehen sei.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller schließen sich deshalb der Resolution 2215 (2018) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an, wonach jede Kooperation mit der libyschen Küstenwache von deren respektvollen Behandlung Schutzbefohlener abhängig gemacht werden muss. Hierzu gehört, völkerrechtliche Normen zu befolgen. Die Europäische Union und Italien müssen die Einrichtung eine Seenotrettungsleitstelle solange verzögern, bis in Libyen eine funktionierende Staatlichkeit mit funktionierendem Rechtswesen aufgebaut worden ist. Die vorhandenen Haftanstalten für Geflüchtete, in denen misshandelt, gefoltert und gemordet wird, müssen geschlossen werden. Schließlich muss der „Monitoring and Advising“-Mechanismus von EUNAVFOR MED mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden. Hierzu könnte auch die Beendigung jeglicher Unterstützung gehören.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen55
Inwiefern sind Kapitäne von Rettungsschiffen, die von einem Suchleiter vor Ort („On-Scene Coordinator“) angewiesen werden, einer Rettung fernzubleiben (bezogen auf die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/2021 dargestellten Fälle vom 6. November 2017 und 15. März 2018) aus Sicht der Bundesregierung verpflichtet, einer solchen Anordnung Folge zu leisten?
Kann die Bundesregierung der Argumentation folgen, dass die Kapitäne der Schiffe davon ausgingen, dass die libysche Küstenwache die Rettungsmaßnahmen gar nicht allein durchführen konnte, auch weil diese über keine Festrumpfschlauchboote verfügt, und sich deshalb nach Ankündigung bzw. Rücksprache mit den Beteiligten (unter anderem der Seenotrettungsleitstelle in Rom) trotz gegenteiliger Aufforderung des Suchleiters an der Rettungsmission beteiligte, damit keine weiteren Menschenleben gefährdet werden?
Inwiefern sieht das Völkerrecht aus Sicht der Bundesregierung zwar nicht die Möglichkeit des Suchleiters vor Ort zum gewaltsamen Einschreiten gegenüber Hilfsmaßnahmen vor, wohl aber die Androhung von Gewalt oder Waffengewalt?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das in den Fällen vom 6. November 2017 und 15. März 2018 als Suchleiter angewiesene Schiff der libyschen Küstenwache mit zu wenig Rettungsmitteln operiert hat, dessen zahlenmäßige Kapazität nicht für die Aufnahme der in Seenot geratenen Personen ausreichte oder dessen Besatzung die Geretteten lebensgefährlichen Gefahren ausgesetzt hat?
Sofern die Bundesregierung eines oder mehrere dieser Defizite bejaht, inwiefern war es dann aus ihrer Sicht gerechtfertigt, dass sich zivile Rettungsschiffe über die Anordnung, der Rettung fernzubleiben, hinwegsetzen wollten?
Wie viele Flüge bzw. Flugstunden haben die Drohnen des italienischen Verteidigungsministeriums des Typs „Predator“ im Rahmen von EUNAVFOR MED seit März 2018 durchgeführt (Bundestagsdrucksache 19/888)?
Wie viele Boote in Seenot wurden seit der Nutzung der Drohnen jeweils festgestellt?
Wo genau „innerhalb des Operationsgebietes EUNAVFOR MED“ finden die Flüge gewöhnlich statt?
Welche weiteren Fähigkeiten bzw. Kapazitäten von Drohnen wurden oder werden derzeit durch das Hauptquartier von EUNAVFOR MED gefordert bzw. angefragt (bitte den Einsatzzweck und die gewünschten Flugstunden angeben)?
Wann und wo wurde bzw. wird durch die EU-Mitgliedstaaten hierüber entschieden?
Über welche Sanktionsmöglichkeiten verfügt der im Rahmen der Militärmission EUNAVFOR MED gestartete „Monitoring and Advising“-Mechanismus aus Sicht der Bundesregierung, bzw. inwiefern wären diese aus Sicht der Bundesregierung notwendig?
Welche Fälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung im „Monitoring and Advising“-Mechanismus seit dessen Bestehen behandelt worden (sofern der Bundesregierung nur ausgewählte Fälle bekannt sind, diese bitte benennen)?
Welche dieser Fälle wurden von EUNAVFOR MED selbst beobachtet, und welche wurden lediglich von der libyschen Küstenwache gemeldet?
Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft zur Berichterstattung der libyschen Küstenwache ein?
Welche dieser Fälle wurden von bemannten oder unbemannten Luftfahrzeugen der EU-Mitgliedstaaten beobachtet?
Welche rechtsstaatlichen Strukturen existieren aus Sicht der Bundesregierung in Libyen, die eine Strafverfolgung von Angehörigen der libyschen Küstenwache garantieren?
In welchen der Fälle, die vom „Monitoring and Advising“-Mechanismus behandelt wurden, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Strafverfolgung von Angehörigen der libyschen Küstenwache?
In welchen der Fälle, die vom „Monitoring and Advising“-Mechanismus behandelt wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zur Strafverfolgung von Angehörigen von Rettungsmissionen an europäische Strafverfolgungsbehörden übermittelt?
Welchen Einheiten bzw. Schiffen der libyschen Küstenwache wurden nach Kenntnis der Bundesregierung GoPro-Kameras zur Beobachtung der eigenen Verstöße überlassen (Bundestagsdrucksache 19/2021, Antwort zu Frage 13)?
Zu welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Aufnahmen der GoPro-Kameras an den „Monitoring and Advising“-Mechanismus übermittelt?
Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Haltung des Operationskommandeurs von EUNAVFOR MED zu eigen, wonach eine „deutliche Professionalisierung der Besatzungen der libyschen Küstenwache festzustellen sei“ (Bundestagsdrucksache 19/2021, Antwort zu Frage 12), und worin besteht diese genau?
Inwiefern beobachtet auch die Bundesregierung „erhebliche operative Fortschritte“, eine Verbesserung der Einsatzverfahren an Bord sowie die zügige Reaktion der libyschen Küstenwache auf Seenotfälle?
An welchen libyschen Feiertagen übernimmt die libysche Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung keine Patrouillentätigkeit bzw. keine Seenotrettung?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die libysche Küstenwache nach Rettungseinsätzen die Schlauchboote der Geflüchteten regelmäßig zerstört oder wenigstens als „gerettet“ markiert?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für ausreichend oder gar professionell, dass die libysche Küstenwache bei Rettungsmaßnahmen die zu rettenden Personen direkt an Bord von Patrouillenbooten zieht, anstatt hierzu Festrumpfschlauchboote auszubringen?
In welchen Kommunikationssystemen (etwa „Service-oriented infrastructure for MARitime Traffic tracking“; „Seahorse Mediterranean“) wurden die libyschen Lehrgangsteilnehmer vom 26. März bis 9. Mai 2018 durch Griechenland am NATO „Maritime Interdiction Operational Training Centre” in Chania, Kreta nach Kenntnis der Bundesregierung unterrichtet (Bundestagsdrucksache 19/2021, Antwort zu Frage 16)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Resolution 2215 (2018) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, wonach jede Kooperation mit der libyschen Küstenwache von deren respektvollen Behandlung Schutzbefohlener abhängig gemacht werden muss?
Was ist der Bundesregierung über den geografischen Ort und die Zuständigkeit von einsatzbereiten oder nicht einsatzbereiten Lagezentren der libyschen Küstenwache oder Seepolizei bekannt, und inwiefern sind dort Rettungs- und Kommunikationsmittel ausreichend verfügbar (insbesondere Lautsprecheinrichtungen, Suchscheinwerfer, Funkgeräte, Nachtsichtgeräte, medizinische Ausrüstung, Rettungswesten)?
In welchen libyschen Gefängnissen werden nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßige „Erschießungen“ vorgenommen, „mit Ankündigung und jeweils freitags, um Raum für Neuankömmlinge zu schaffen“ (https://fragdenstaat.de/blog/2018/libyen-fluechtlingslager)?
Sofern es sich nicht um eine Privatmeinung handelte, welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zur Aussage der Bundeskanzlerin auf dem Katholikentag machen, wonach private Rettungsmissionen auf dem Mittelmeer „das Geschäft der Schlepper unterstützen“ (Deutschlandfunk, 11. Mai 2018)?
Welches libysche Lagezentrum übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Funktion als internationale Kontaktstelle der libyschen Küstenwache, und inwiefern handelt es sich dabei um das militärische Operative Maritime Küstenwachzentrum (Coast Guard Operational Maritime Centre, CGOMC) in Tripolis?
Welche Stelle übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Aufgaben einer eigentlich zivilen Seenotrettungsleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC)?
Welches libysche Lagezentrum ist nach Kenntnis der Bundesregierung als libyscher Teilnehmer des Seahorse-Netzwerks anvisiert?
Wo befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Hauptquartier der zum Militär gehörenden libyschen Behörde für Küstenwache und Hafensicherheit (Libyan Coast Guard and Port Security, LCGPS)?
Über welche Küstenwachschiffe, Schnellboote oder Festrumpfboote verfügt die LCGPS, und welche dieser seegehenden Einheiten werden für die Seenotrettung eingesetzt?
Inwiefern nutzt die LCGPS auch Patrouillenboote der Marine?
In welchen Trainings wird die LCGPS im Rahmen des Seahorse-Netzwerks ausgebildet?
Was ist der Bundesregierung über ein dreijähriges EU-Projekt „Aurora“ bekannt, in dem die libysche Küstenwache nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller durch die italienische Küstenwache bei der Einrichtung einer Such- und Rettungszone (SAR-Zone) und dem Aufbau eines MRCC unterstützt wird?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche libysche Leitstelle sich in den letzten Monaten wie den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt schon jetzt als „libysches MRCC“ bezeichnet, um privaten Seenotrettungsorganisationen wie am 15. März 2018 jegliche Beteiligung an der Seenotrettung zu verbieten (Bundestagsdrucksache 19/2021)?
Sofern dies der Bundesregierung nicht bekannt ist, inwiefern ist sie gewillt, diese Frage im „Monitoring and Advising“-Mechanismus zu thematisieren?
Auf welche Weise werden libysche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des provisorischen Betriebs einer Seenotrettungsleitstelle, deren endgültige Einrichtung für 2020 anvisiert ist (Bundestagsdrucksache 19/2021, Antwort zu Frage 15), durch das italienische Militär unterstützt?
Was ist der Bundesregierung über die Tätigkeiten des Schiffes „Tremiti“ der italienischen Marine bekannt, das seit August 2017 im Hafen von Tripolis vor Anker liegt und dort nach Medienberichten eine Scharnierfunktion bei der Kommunikation der libyschen Küstenwache mit EU-Mitgliedstaaten in der Militärmission EUNAVFOR MED übernimmt, an der auch die Bundeswehr teilnimmt (http://gleft.de/2f2)?
Sofern Italien tatsächlich an der Übernahme von Funktionen einer libyschen Seenotrettungsleitstelle beteiligt ist, inwiefern könnte dies aus Sicht der Bundesregierung einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen, wenn italienische Behörden die Rückführung aufgegriffener Bootsflüchtlinge in ein als unsicher eingestuftes Land initiieren oder unterstützen?
Inwiefern wurden dem Airbus-Konzern in den vergangenen fünf Jahren zwar keine Genehmigungen zur Ausfuhr eines vollständigen satellitengestützten Grenzüberwachungssystems erteilt, jedoch die Ausfuhr einzelner Komponenten gestattet (Bundestagsdrucksache: 19/2021, Antwort zu Frage 14)?
Welche geplanten Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen von EU-Missionen (etwa EUNAVFOR MED oder EUBAM) sind der Bundesregierung für die libysche zivile Küstenschutzverwaltung (General Administration for Coastal Security, GACS) bekannt, unter anderem zur Einrichtung und Ausrüstung von Lagezentren?
Wo befindet sich das Lagezentrum der Küstenschutzverwaltung
Welche Aufgaben übernimmt die GACS nach Kenntnis der Bundesregierung im Kooperationsnetzwerk der Küstenwachen (Coast Guard Cooperation Network), das von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex eingerichtet wurde?
Über welche Küstenwachschiffe, Patrouillenboote oder Festrumpfschlauchboote verfügt die GACS, und welche befinden sich im Ausland (etwa zur Reparatur)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Beziehungen die militärische Behörde für Küstenwache und Hafensicherheit und die zivile Küstenschutzverwaltung zum östlichen Teil Libyens, der nicht unter der Kontrolle der Einheitsregierung steht, unterhält?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen EU-Projekten die dem libyschen Innenministerium unterstehende Ermittlungsabteilung (Criminal Investigation Directorate, CID) unterstützt oder ausgebildet wird?
Welche libyschen Behörden sollen nach Kenntnis der Bundesregierung ein Fingerabdrucksystem, ein DNA-Analysesystem oder ein Fallbearbeitungssystem erhalten?
Welche libyschen Behörden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Ermittlungsmethoden geschult, und wer führte diese Trainings durch?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch geplant, im EU-Projekt „Euromed Police 4“ Ausbildungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus oder unerwünschter Migration in Libyen durchzuführen?
Was ist der Bundesregierung über Planungen bekannt, die Europäische Gendarmerietruppe mit Ausbildungsmaßnahmen in Libyen zu betrauen?
Wie viele Angehörige zählt die Präsidentengarde nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte nach militärischen und polizeilichen/zivilen Komponenten differenzieren)?