Illegale Müllentsorgung von Schiffen und Verstöße gegen das MARPOL-Übereinkommen
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Verschmutzung der Meere durch Abfälle, die von Schiffen verursacht werden, ist ein relevantes ökologisches Problem. Jeder Ozean ist davon betroffen, auch der Atlantik und damit auch die Nord- und Ostsee. Die deutschen Territorialgewässer sind daher auch mit Schiffsmüll belastet und verschmutzt.
Das MARPOL-Übereinkommen vom 2. November 1973 ist ein internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung. Das Übereinkommen enthält in 20 Artikeln allgemeine Verpflichtungen der Vertragsstaaten sowie Verfahrenshinweise und grundsätzliche Regelungen. Die praktisch relevanten Festsetzungen zur Verhütung der Verschmutzung der Meeresumwelt mit Bezug zu den unterschiedlichen schiffsbetriebsbedingten Abfällen sind in den Anlagen I bis VI enthalten. Das durch die Bundesrepublik Deutschland am 4. März 1974 unterzeichnete MARPOL-Übereinkommen zusammen mit dem am 17. Februar 1978 durch Deutschland unterzeichneten Protokoll zu diesem Übereinkommen verbietet es, Tüten, Verpackungen oder Plastikflaschen und andere Abfälle über Bord zu werfen. Der Müll soll stets nur in Häfen entsorgt werden.
Gemäß den Jahresstatistiken des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/MARPOL_Uebereinkommen/Jahresstatistik_2013-2015.pdf) stellten im Jahr 2015 die Wasserschutzpolizeien der Küstenländer in 1 720 Fällen Mängel fest. 351 dieser Fälle wurden zur weiteren Verfolgung an das Bundesamt abgegeben. In diesen Verfahren wurden insgesamt 262 Bußgelder mit einer Durchschnittshöhe von 437 Euro verhängt. Dabei wurden 81 Bußgelder im Bereich der Anlage V des Abkommens (Müll) mit einer durchschnittlichen Höhe von 282 Euro verhängt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie setzt sich die Statistik des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur Verfolgung von Umweltverstößen und Ordnungswidrigkeiten nach MARPOL für die Jahre 2016 und 2017 fort?
Um welche Arten von Müll bzw. Ladungsreste handelte es sich bei den für 2015 ermittelten Verstößen jeweils, und wie hoch war jeweils das festgesetzte Bußgeld?
Wie hoch wären die potenziellen Kosten der Entsorgung des Mülls bzw. der Ladungsreste in den Deutschen Häfen jeweils gewesen?
Wie und durch wen wird die Höhe der Bußgelder bei Verstößen gegen das MARPOL-Übereinkommen jeweils festgesetzt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der angesetzten Bußgelder auf ihre Lenkungswirkung hin zum besseren Schutz der Meere?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in welchen Bundesbehörden mit der Überwachung der Einhaltung des MARPOL-Übereinkommens betraut?
Wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befassen sich direkt mit den Überwachungen der Nord- und Ostsee?
Ist der deutsche Zoll- und Grenzschutz an der Überwachung des MARPOL-Abkommens beteiligt, wenn es um die Maßnahmen gegen illegale Müllentsorgung durch Schiffe im Meer geht?
Wie viele Fälle von illegaler Müllentsorgung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Territorialgewässern seit Inkrafttreten des MARPOL-Übereinkommens ermittelt?