[Deutscher Bundestag Drucksache 17/766
17. Wahlperiode 22. 02. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/638 –
Deutsche Beteiligung an Ausbildung und Ausrüstung von Sicherheitskräften im
Ausland und zu Sicherheitssektorreformen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach den Missionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(ESVP) in der Demokratischen Republik Kongo (EUFOR RD Congo) sowie im
Tschad und der Zentralafrikanischer Republik (EUFOR Tschad/ZAR), welche
die langfristige Situation und insbesondere die Menschenrechtslage in den
betreffenden Ländern in keiner Weise verbessert haben, ist eine verstärkte
Hinwendung der Europäischen Union (EU) zu begrenzteren polizeilichen und
militärischen Missionen bemerkbar. Diese Missionen, wie unter anderem EUPOL
RD Congo und EUSEC RD Congo in der Demokratischen Republik Kongo,
flankieren häufig auch umfassende Programme der Sicherheitssektorreform
(SSR), die von örtlich stationierten Missionen der UNO durchgeführt werden.
Das Ziel dieser europäischen Polizei- und Militärmissionen besteht vor allem in
der Stärkung der Sicherheitskräfte des Einsatzlandes und in der Unterstützung
des Aufbaus von multilateralen Interventions- bzw. Krisenreaktionskräften
afrikanischer Regionalorganisationen und der Einflussnahme auf deren
konkrete Einsätze.
Auch in Afghanistan verlagern sich die Bemühungen der internationalen
Gemeinschaft nach deren offenkundigem militärischen Scheitern zunehmend auf
den Aufbau, die Ausbildung und Ausrüstung afghanischer Sicherheitskräfte.
Diese geben schon jetzt dem Einsatz ein „afghanisches Gesicht“ und werden
vermutlich auch nach einem Abzug der NATO-Truppen sporadisch durch
Kommandoaktionen und Luft-/Drohnenangriffe der NATO oder Operation Enduring
Freedom (OEF) unterstützt werden.
Eine ähnliche Strategie der USA und ihrer Verbündeten kristallisiert sich im
Jemen heraus. Auch hier sollen jemenitische Sicherheitskräfte ausgebildet und
ausgerüstet werden, unterstützt durch Aufklärungsdaten und Luftangriffe
westlicher Staaten, für deren Interessen zu kämpfen. Die EU und einige
Mitgliedstaaten (v. a. Frankreich) unterstützen bereits jetzt Militäreinsätze der
Afrikanischen Union (AU) in Krisengebieten vor allem im Bereich der Aufklärung und
der Logistik. Über den European Development Fund (Europäischen
Entwicklungsfonds – EEF) werden Ausbildungsprogramme und der institutionelle und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Februar 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/766 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeadministrative Aufbau von „Krisenreaktionskapazitäten“ finanziell unterstützt.
Verstärkt drängt die EU – wie auch UNO und USA – afrikanische
Regionalorganisationen zum Aufbau militärischer Kapazitäten – zur Krisenreaktion und
für Peace-Keeping- und -Enforcement-Operationen. Dabei knüpft die EU-
Praxis häufig an (neo)koloniale Praktiken der Einflussnahme an. Dies verdeutlicht
die Europäisierung des französischen ReCAMP-Programmes (Reinforcement
of African Peace-keeping Capacities).
Daneben existieren zahlreiche Programme der G8, der NATO und der EU, mit
denen militärische, polizeiliche und Gendarmeriekräfte insbesondere für die
Stabilisierung nach Konflikten und die Aufstandsbekämpfung ausgerüstet und
ausgebildet werden – häufig unter Beteiligung privater Militär- und
Sicherheitsfirmen. Viele dieser Programme werden mit der Bekämpfung des Drogenhandels
und illegaler Migration begründet. Häufig werden dabei die Sicherheitskräfte
von Regimen ausgebildet, die für systematische Menschenrechtsverletzungen
bekannt sind und/oder deren Streitkräfte sich weniger an die Verfassung als an
die jeweilige Regierung gebunden fühlen. So wurde im Kontext der blutigen
Niederschlagung einer Demonstration Oppositioneller in Guinea Ende September
2009 öffentlich, dass Präsident Moussa Dadis Camara, der sich zuvor an die
Macht geputscht hatte, u. a. von 1996 bis 2000 an der Offizierschule des Heeres
(OSH) sowie der Nachschubschule des Heeres in Bremen-Grohn (http://
derstandard.at/1259281634242/Kopf-des-Tages-Ein-Soldat-der-
Praesidentwerden- wollte) ausgebildet wurde. Eine weitere Ausbildung erfuhr er an der
Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg (
http://www.tagesschau.de/
ausland/guinea150.html).
In anderen Ländern, in denen sich auch Deutschland an der Ausbildung von
Sicherheitskräften beteiligt, herrscht nach wie vor Bürgerkrieg, droht ein
solcher oder ein Putsch. Eine nachhaltige Wirkung der Vermittlung
menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards kann in der überwiegenden Zahl der
bisherigen Missionen nicht festgestellt werden. Zudem ist über eine wirksame
Überprüfung ihrer Einhaltung schon während der Ausbildung ausländischer
Sicherheitskräfte wenig bekannt.
Deutschland hatte lange die Führungsrolle bei der Polizeiausbildung in
Afghanistan inne. Laut einem Bericht des Government Accountability Office der
USA wurden außer von den USA 135 000 Waffen an die afghanischen
Sicherheitskräfte geliefert, deren Verbleib unklar ist (
http://www.gao.gov/new.items/
d09366t.pdf). Zahlreiche Waffen seien vermutlich direkt oder über den
Schwarzmarkt an widerständige Gruppen gegangen. Ganze Polizeieinheiten
seien nach der Ausbildung mit ihren Waffen desertiert. Zahlreiche andere
Quellen berichten über hohe Abbruchraten bei der Ausbildung, anschließende
Desertation und weit verbreitete Korruption innerhalb der afghanischen
Sicherheitskräfte (z. B.
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Afghanistan/
kriegschronik/04-01.html).
1. Haben die Bundesregierung und/oder die zuständigen Bundesministerien
konkrete Kriterien und Standards festgelegt, wann eine finanzielle und
personelle Beteiligung Deutschlands an der Ausbildung von Sicherheitskräften
möglich ist, und welchen Anteil menschenrechtliche und rechtsstaatliche
Prinzipien an der Ausbildung von Polizei-, Militär- und Gendarmeriekräften
haben müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Grundlage für eine finanzielle und personelle Beteiligung Deutschlands an der
Ausbildung von Sicherheitskräften ist ein völkerrechtliches Mandat des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, eine Entscheidung der Europäischen Union,
eine vergleichbare Einsatzentscheidung einer anderen internationalen
Organisation oder die Einladung der Regierung des Gastlandes. Des Weiteren haben die
für die deutsche Beteiligung zuständigen Ministerien konkrete Kriterien und
Standards festgelegt, die u. a. die Zielsetzung im Rahmen des jeweiligen
internationalen Mandats, die Sicherheit des eingesetzten Personals betreffen. Für die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/766Gestaltung konkreter Ausbildungspläne ist der Mandatgeber zuständig, sie ist
abhängig von den individuellen Voraussetzungen der Adressaten.
2. Hat die Bundesregierung Richtlinien festgelegt, nach denen die Einhaltung
dieser Prinzipien durch die ausgebildeten Sicherheitskräfte evaluiert wird,
und in welchen Fällen fand eine solche Evaluation bislang statt, und wie
waren die Ergebnisse (bitte nach Einsatz und Einsatzland aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung führt regelmäßig Evaluierungen der von ihr finanzierten
Projekte durch, auch im Bereich der Ausbildung von Sicherheitskräften. Im
Rahmen von Projektevaluierungen spielt auch das Ziel der Förderung
menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Prinzipien eine Rolle. Gesonderte
Evaluierungen anhand von Richtlinien, deren Gegenstand allein die Einhaltung dieser
Prinzipien durch die ausgebildeten Sicherheitskräfte ist, werden daher nicht
durchgeführt.
3. Orientieren sich die Ausbildungsprogramme von Militär- und Polizeikräften
am gleichen Kriterienkatalog?
Wenn nein, warum nicht?
Ausbildungsinhalte bzw. Ausbildungsprogramme von Streitkräften und
Polizeikräften sind aufgrund ihrer unterschiedlichen Aufgabenfelder nicht
deckungsgleich. Darüber hinaus ist aufgrund länder- und einsatzspezifischer
Besonderheiten eine Orientierung an einem gleichen Kriterienkatalog nicht zweckmäßig.
4. Wie wurden deutsche Polizeibeamte und Soldaten, die in Afghanistan,
Kosovo, Bosnien und Herzegowina, der DR Kongo, im Sudan, Senegal und
Ghana an der Ausbildung von Sicherheitskräften (Polizei und Militär)
beteiligt waren, auf diese Aufgabe vorbereitet?
Haben Polizeikräfte und Soldaten gesonderte Ausbildungsgänge
durchlaufen?
Deutsche Soldaten, die in Afghanistan im Rahmen der Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe (International Security Assistance Force – ISAF) in
Operativen Mentoren- und Verbindungsteams (Operational Mentor and Liaison
Teams – OMLT) eingesetzt sind, werden gezielt und unter Berücksichtigung von
Vorgaben der NATO vorbereitet. Die einsatzvorbereitende Ausbildung erfolgt in
drei Phasen. Die erste Phase erfolgt vor dem Einsatz in nationaler
Verantwortung. Dabei wird u. a. einsatzerfahrenes Ausbilderpersonal eingesetzt, um
Einsatzerfahrungen einfließen zu lassen. Diese Ausbildung umfasst neben
fachlichen und dienstpostenspezifischen Ausbildungen im Schwerpunkt Ausbildung
der Truppe. Bedarfsorientiert und für Einzelpersonal erfolgen weitere
lehrgangsgebundene Ausbildungen an der NATO-Schule in Oberammergau. Die zweite
Phase erfolgt ebenfalls vor dem Einsatz und beinhaltet eine internationale
Ausbildung. Sie wird an Ausbildungseinrichtungen der NATO, u. a. dem
Gefechtsübungszentrum (Joint Multi-National Readiness Center) in Hohenfels,
durchgeführt. Nach der Verlegung in den Einsatz erfolgt im Zuge der Übernahme des
Auftrages die dritte Phase der Ausbildung. Diese wird durch Dienststellen der
ISAF durchgeführt. Die Angehörigen des Feldjägerausbildungskommandos zur
Ausbildung der afghanischen Polizei (Afghan National Police – ANP) erhalten
hinsichtlich der fachspezifischen und militärpolizeilichen Anteile eine
ergänzende Ausbildung in Lehrgangsform an der Schule Feldjäger/Stabsdienst der
Bundeswehr. Das Schlüsselpersonal des Feldjägerausbildungskommandos er-
Drucksache 17/766 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehält darüber hinaus durch das Streitkräfteunterstützungskommando,
Fachabteilung Feldjägerwesen der Bundeswehr, eine weitere fachliche Einweisung.
Im Kosovo sind seit Anfang 2009 bis zu zehn deutsche Soldaten in der
Ausbildung von Angehörigen der neu aufgestellten Sicherheitstruppe für den Kosovo
(Kosovo Security Force) eingesetzt. Diese sind analog zu dem beschriebenen
Ablauf für die bei ISAF eingesetzten Kräfte vorbereitet worden. Eine
gemeinsame Ausbildung mit Polizisten ist nicht erfolgt.
In Bosnien und Herzegowina waren aufgrund der im Dayton Friedensabkommen
vorgesehenen Aufgabenteilung keine deutschen Soldaten bei der Ausbildung
von Sicherheitskräften eingesetzt.
Die Ausbildung der im Rahmen der EU-Beratungs- und Unterstützungsmission
„EUSEC RD Congo“ in der Demokratischen Republik Kongo eingesetzten
deutschen Soldaten erfolgte insbesondere in Form von Einzelseminaren im
Einsatzführungskommando der Bundeswehr und umfasste u. a. Landeskunde
(einschließlich Informationen über die kongolesische Armee, die im Lande
operierenden Milizen sowie die Sicherheitslage), die jeweiligen individuellen
Aufgaben, Meldewesen, Notfallprozeduren, Verwaltungsfragen sowie
Grundkenntnisse über Strukturen und Krisenmanagementverfahren der EU.
Soldaten, die im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung
in Beratergruppen der Bundeswehr in Ghana und im Senegal eingesetzt waren,
wurden grundsätzlich aufgrund freiwilliger Meldung und ihres fachlichen
Fähigkeitsprofils durch die zuständigen personalbearbeitenden Dienststellen
ausgewählt. Diese Soldaten erhielten im Vorfeld u. a. eine umfassende Ausbildung
in der jeweiligen Landessprache, welche je nach den individuellen sprachlichen
Vorkenntnissen bis zu neun Monate dauert. Weitere fachliche
Spezialausbildungen werden im Einzelfall veranlasst und wurden in der Regel in der Bundeswehr
durchgeführt. Unmittelbar nach dem Eintreffen im Empfängerland der
Ausstattungshilfe erfolgte durch den Leiter der jeweiligen Beratergruppe – in
Zusammenarbeit mit der jeweiligen deutschen Botschaft – eine Einweisung u. a. in die
Kultur und Rechtsordnung des jeweiligen Landes.
Alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte absolvieren vor
einem Auslandseinsatz ein Eignungsauswahlverfahren und nehmen an einem
Basisfortbildungslehrgang sowie einem missionsspezifischen
Vorbereitungsseminar (zwischen einer und drei Wochen Dauer) teil.
In der Vorbereitung deutscher Polizistinnen und Polizisten für einen Einsatz in
Afghanistan wird grundsätzlich nicht zwischen den später konkret vorgesehenen
Verwendungen der Beamten (Mission EUPOL AFG oder bilaterale
Polizeiberater) unterschieden, d. h. alle für Afghanistan vorgesehenen
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes und der Länder (einschließlich
Trainingsexperten für Kurzzeiteinsätze) durchlaufen die gleiche Vorbereitung.
Nach erfolgreicher Absolvierung eines entsenderspezifischen
Eignungsauswahlverfahrens für Auslandseinsätze (im Bund und den Ländern) folgt die
Teilnahme an einer zweiwöchigen Basisvorbereitung bei der
Bundespolizeiakademie in Lübeck, dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und
Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen in Brühl oder der Akademie der
Polizei Baden-Württemberg, Außenstelle Wertheim.
Die missionsspezifische Vorbereitung auf den Afghanistan-Einsatz wird durch
ein derzeit dreiwöchiges Vorbereitungsseminar an der Bundespolizeiakademie
Lübeck durchgeführt. Die Ausbildungsinhalte umfassen im Wesentlichen die
Einweisung in die entsprechend zugewiesene persönliche Schutzausstattung
sowie in die Verhaltensanordnungen und -regeln im Missionsgebiet. Hinzu
kommen die praktischen Einweisungen in die Führungs- und Einsatzmittel. Weitere
Inhalte sind ein Sicherheitsfahrtraining mit sondergeschützten Fahrzeugen und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/766– als ein besonderer Schwerpunkt – das Verhalten bei Anschlagsszenarien sowie
die Verhaltensanweisungen im Umgang mit „Improvised Explosive Devices“
(Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen). Im weiteren Verlauf des
Seminars erfolgt auch eine Sensibilisierung hinsichtlich der kulturellen
Besonderheiten in Afghanistan.
5. Welche Zeiträume wurden in den jeweiligen Ausbildungsprogrammen
vorgesehen, um die Soldaten und Beamten mit menschenrechtlichen Standards,
der Sprache und der Rechtsordnung und -kultur im Einsatzland vertraut zu
machen (bitte nach Einsatz und Einsatzland aufschlüsseln)?
Die Ausbildung für Auslandseinsätze der Bundeswehr beinhaltet im Rahmen der
„Einsatzvorbereitenden Ausbildung zur Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung“ die Anteile „Landeskunde“, „Sprache“ und „Rechtliche Grundlagen des
Einsatzes“. Insgesamt sind dazu ca. 54 Ausbildungsstunden vorgesehen, davon
ein Großteil als praktisches Handlungstraining, zugeschnitten auf die rechtlichen
und kulturellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Einsatzlandes.
Die „Einsatzvorbereitende Ausbildung“ für das Operational Mentor and Liaison
Team (OMLT) in Afghanistan beinhaltet darüber hinaus zusätzliche
Unterrichtungen und Ausbildungen zur Landeskunde, zur Rechtstellung und
Verhaltensregeln deutscher Soldaten im Einsatz sowie zu Grundlagen der afghanischen
Sicherheitskräfte. Der Zeitansatz für diese Ausbildungen ist nicht fest definiert.
Personal, das im Rahmen von Missionen der Vereinten Nationen (VN) eingesetzt
ist, erhält vor dem Einsatz u. a. ein Trainingsprogramm zur Einarbeitung nach
Vorgaben der VN. Der als Verbindungsoffizier bei der VN-
Unterstützungsmission in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan –
UNAMA) eingesetzte Offizier erhielt zusätzlich einen Sprachlehrgang „Dari“
am Bundessprachenamt, der neben der sprachlichen Vorbereitung auch Aspekte
der Landeskunde vermittelt. Für die Mission der Interimstruppe der Vereinten
Nationen im Libanon (United Nations Interim Force in Lebanon – UNIFIL)
werden u. a. „Cultural Awareness“, „VN Code of Conduct“ (Verhalten von
VN-Soldaten im Einsatz) sowie „History of Conflict/Mission of UNIFIL“
vermittelt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Die einheitliche Basisvorbereitung für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
erfolgt grundsätzlich in englischer Sprache. Hier werden u. a. 8 Stunden zu
allgemein gültigen Menschenrechtsstandards, kulturellen Besonderheiten und
Genderaspekten fortgebildet. Dies wird gezielt in den missionsspezifischen
Vorbereitungen für das jeweilige Einsatzgebiet vertieft und um Aspekte der
Landessprache, Rechtsordnung und Kultur erweitert. Afghanistan: 6 Stunden;
Bosnien und Herzegowina: 10 Stunden; Kosovo: 8 Stunden; Sudan: 12 Stunden.
6. Welche deutschen Sicherheitskräfte aus welchen Einheiten waren in
Bosnien und Herzegowina an der Ausbildung von Anti-Terror-Einheiten und
der neuen Grenzpolizei beteiligt?
An der Ausbildung von Anti-Terroreinheiten bzw. der Grenzpolizei in Bosnien
und Herzegowina waren keine Soldaten der Bundeswehr beteiligt.
Seitens der Bundespolizei waren an der Ausbildung der neuen Grenzpolizei
Dienststellen und Einheiten der Bundespolizeidirektionen Pirna, Bad Bramstedt
und Flughafen Frankfurt/Main beteiligt. Ausbildungsmaßnahmen für Anti-
Terror-Einheiten wurden nicht durchgeführt.
Drucksache 17/766 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie viele Soldaten welchen Ranges und aus welchen Ländern (außer
Deutschland) wurden an der Führungsakademie der Bundeswehr, der
Offiziersschule Dresden, der Nachschubschule in Bremen-Grohn bzw.
Garlstedt sowie vergleichbaren Einrichtungen der Bundeswehr in den
letzten zehn Jahren ausgebildet (bitte nach Ländern und Einrichtungen
getrennt aufschlüsseln)?
In den letzten zehn Jahren wurden an der Führungsakademie der Bundeswehr
insgesamt 1 668 internationale Lehrgangsteilnehmerinnen und
Lehrgangsteilnehmer aus insgesamt 106 Staaten ausgebildet (Dienstgrad Hauptmann/
Kapitänleutnant bis Oberst/Kapitän zur See). Im Rahmen der Militärischen
Ausbildungshilfe wurden darüber hinaus 443 Offiziersanwärter an der Offiziersschule des
Heers und 134 Offiziere und Unteroffiziere an der Logistikschule der
Bundeswehr aus insgesamt 81 Nicht-NATO-Staaten ausgebildet.
8. Welche Absolventen des Lehrgangs „Generalstabsdienst Luftwaffe mit
internationaler Beteiligung“ (LGAI) sind heute in ihrem Herkunftsland eine
„Spitzenverwendung“ (Sprachgebrauch der Bundeswehr, siehe
http://www.
streitkraeftebasis.de/portal/a/streitkraeftebasis/dienst/portraits/sdbw/aufgab?
yw_contentURL=/01DB040000000001/W27ELCR7443INFODE/
content.jsp), und welche Stellung und Tätigkeit üben diese aus?
Nach Absolvierung des Lehrgangs „Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst
International“ (LGAI) liegen der Führungsakademie der Bundeswehr aufgrund
datenschutzrechtlicher Bestimmungen nur freiwillig überlassene Daten
ehemaliger Lehrgangsteilnehmer und Lehrgangsteilnehmerinnen im Rahmen einer
Alumni-Organisation vor. Diese Angaben – in der Regel die Privatanschriften –
lassen keinen Rückschluss auf die jeweils aktuelle Verwendung und den
aktuellen Dienstgrad ehemaliger internationaler Lehrgangsteilnehmer und
Lehrgangsteilnehmerinnen zu.
9. Welche Absolventen vergleichbarer Lehrgänge sind heute in ihrem
Herkunftsland eine „Spitzenverwendung“, und welche Stellung und Tätigkeit
üben diese aus?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10. In welcher Form erhält der Freundeskreis Ausbildung ausländischer
Offiziere e. V. durch das Bundesministerium der Verteidigung
Unterstützung?
Der „Freundeskreis Ausbildung ausländischer Offiziere an der
Führungsakademie der Bundeswehr e. V.“ erhält durch das Bundesministerium der Verteidigung
keine materielle oder finanzielle Unterstützung.
11. Wie viele Sicherheitskräfte aus welchen Ländern und Einheiten wurden
seit 2001 an der Central European Police Academy (CEPOL) in
Deutschland ausgebildet (bitte nach Ländern aufschlüsseln und die entsprechenden
Einheiten zuordnen)?
Die Anzahl der Teilnehmer ausländischer Sicherheitskräfte an
Fortbildungsveranstaltungen von CEPOL in Deutschland für die Jahre 2006 bis 2009 ergibt sich
(aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern) aus anliegender Statistik.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/766Statistiken zu der Frage, aus welchen Einheiten diese Teilnehmer kamen, liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Für die Jahre 2001 bis 2006 liegen der Bundesregierung keine Statistiken zur
Beantwortung der Frage vor.
Wie den Zahlen entnommen werden kann, handelt es sich bei den Teilnehmern
ganz überwiegend um Angehörige der Polizeien der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, in Einzelfällen der assoziierten Länder (Norwegen, Schweiz,
Island) und der Beitrittskandidaten. Die Teilnahme von Polizeibeamten der
Russischen Föderation erfolgte im Rahmen der Etablierung eines
Kooperationsabkommens.
Sowohl die deutsche Hochschule der Polizei als auch CEPOL selbst verfügen nur
über Zahlen zu den Jahren 2006 bis 2009. Die Durchführung der Kurse an der
Deutschen Hochschule der Polizei ist dezentral organisiert und wird erst seit
2007 in der Abwicklung durch den Bereich Auslandsbeziehungen unterstützt;
die Organisatoren waren nicht verpflichtet, Statistiken zu führen.
In den Jahren 2001 bis 2005 wurden ebenfalls nur Teilnehmer aus den
Mitgliedstaaten, den Beitrittskandidaten und den assoziierten Ländern in Deutschland in
CEPOL-Kursen fortgebildet.
Ausländische Teilnehmer bei CEPOL-Seminaren in Deutschland:
Im Jahr 2006
Österreich 4
Belgien 6
Bulgarien 2
Zypern 4
Tschechische Republik 6
Dänemark 4
Estland 1
Finnland 1
Frankreich 8
Griechenland 4
Ungarn 3
Irland 2
Italien 6
Lettland 4
Litauen 4
Luxemburg 1
Niederlande 3
Polen 9
Portugal 2
Rumänien 1
Slowakei 4
Slowenien 5
Spanien 7
Schweden 4
Vereinigtes Königreich 9
Schweiz 2
Drucksache 17/766 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Jahr 2007
Im Jahr 2008
Österreich 6
Belgien 5
Bulgarien 6
Zypern 5
Tschechische Republik 6
Dänemark 3
Estland 4
Finnland 4
Frankreich 12
Griechenland 2
Ungarn 5
Irland 4
Italien 8
Lettland 5
Litauen 8
Niederlande 8
Polen 3
Portugal 3
Rumänien 4
Slowakei 4
Slowenien 3
Spanien 7
Schweden 2
Vereinigtes Königreich 13
Österreich 4
Belgien 6
Bulgarien 4
Zypern 2
Tschechische Republik 12
Dänemark 6
Estland 2
Finnland 3
Frankreich 7
Ungarn 6
Irland 7
Italien 13
Lettland 5
Litauen 14
Malta 2
Niederlande 3
Polen 4
Portugal 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/766Im Jahr 2009
12. Wie hoch sind die Abbruchraten der von deutschen Soldaten und
Polizeibeamten ausgebildeten Sicherheitskräfte während der Ausbildung?
Eine „Abbruchquote“ ist nicht ermittelbar.
13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele von
Deutschland ausgebildete Sicherheitskräfte seit ihrer Ausbildung
desertiert sind oder ihren Dienst quittiert haben?
Rumänien 6
Slowakei 8
Slowenien 3
Spanien 12
Vereinigtes Königreich 7
Island 1
Norwegen 1
Russische Föderation 1
Österreich 2
Belgien 3
Bulgarien 5
Zypern 1
Tschechische Republik 9
Dänemark 4
Estland 4
Finnland 5
Frankreich 11
Griechenland 3
Ungarn 8
Irland 2
Italien 9
Lettland 2
Litauen 4
Malta 1
Polen 2
Portugal 2
Rumänien 5
Slowakei 4
Slowenien 2
Spanien 10
Schweden 5
Vereinigtes Königreich 8
Russische Föderation 9
Drucksache 17/766 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass von
Deutschland ausgebildeten Sicherheitskräften während bzw. nach der
Ausbildung Korruption vorgeworfen wurde und diesen Fällen nachgegangen
wurde?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Erkenntnisse.
15. Wie war die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen
militärischen und polizeilichen Ausbildern aus Deutschland in Afghanistan
organisiert?
Auf die Antwort zu Frage 4b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 17/586 vom 29. Januar 2010) wird verwiesen.
16. Werden afghanische Polizeibeamte, die von Deutschland ausgebildet
wurden, gemeinsam mit afghanischen und internationalen Streitkräften aktiv,
beteiligen sie sich an Kampfhandlungen?
Beteiligen sich die von Deutschland ausgebildeten afghanischen
Sicherheitskräfte im Rahmen ihrer Ausbildung an Kampfhandlungen (vgl.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,673064,00.html)?
Eine Beteiligung der ausgebildeten Polizisten an Kampfhandlungen ist nicht
bekannt.
Der Einsatz afghanischer Polizisten nach der Ausbildung obliegt den
afghanischen Behörden (Afghan Ownership). Im Rahmen der Ausbildung durch
deutsche Polizistinnen und Polizisten finden keine Einsatzmaßnahmen statt. Eine
über die Ausbildung im Rahmen des „Focused District Development“-
Programms hinausgehende Zusammenarbeit afghanischer Polizeikräfte mit
Streitkräften findet nicht statt. Militärische Kampfhandlungen sind nicht Gegenstand
der Ausbildung afghanischer Polizisten.
17. Über welche Waffen und Waffensysteme verfügen die afghanischen
Polizeikräfte?
Die Ausbildung durch deutsche Polizistinnen und Polizisten findet an durch
die seitens der Vereinigten Staaten von Amerika gelieferten Pistolen (Smith &
Wesson) und am Gewehr (Kalaschnikow) statt. Darüber hinaus liegen hier
keine Informationen zu weiteren Waffen oder Waffensystemen vor.
18. Hat die Bundesregierung Waffen für afghanische Sicherheitskräfte
geliefert, und welche Kenntnisse hat sie über deren Verbleib?
Auf die Antwort zu Frage 32 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 17/492 vom 20. Januar 2010) wird verwiesen.
19. Hat die Bundesregierung den afghanischen Sicherheitskräften nichtlethale
militärische, paramilitärische und polizeiliche Ausrüstungsgegenstände
(z. B. Nachtsichtgeräte, Schutzkleidung, Kommunikationstechnologie)
geliefert?
Wenn ja, welche?
Im Rahmen des Polizeiaufbaus Afghanistan wurden folgende
Ausrüstungsgegenstände an die afghanische Nationalpolizei geliefert:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/766Funkgeräte, Nachsichtgeräte, Schlagstöcke, Pfefferspray, Handschellen,
Schilde, Helme, Körperschutzausstattung, Handschuhe sowie weitere
Ausrüstungsgegenstände zur Ausübung des täglichen polizeilichen Dienstes. Darüber
hinaus wurde eine Telefonanlage für die afghanische Kriminalpolizei geliefert.
20. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor der von Oberst Georg
Klein angeordneten Bombardierung zweier Tanklaster und der
umstehenden Personen am 4. September 2009 einen Informationsaustausch der
deutschen ISAF-Kräfte mit Kräften der EU-Mission zur Ausbildung von
Polizeikräften (EUPOL Afghanistan)?
Inwiefern gingen die so gewonnenen Informationen in die Entscheidung
über den Luftschlag ein?
Hierzu wird auf die laufende Untersuchung im Rahmen des
Verteidigungsuntersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages verwiesen.
21. Wie viele deutsche Soldaten und Polizisten (Rang und Einheit) waren seit
der jeweiligen Mandatierung insgesamt an den europäischen
Polizeimissionen EUPOL Kinshasa, EUPOL DR Congo und der Beratungs- und
Unterstützungsmission EUSEC DR Congo beteiligt, und worin bestanden
deren Aufgaben konkret im Einzelnen?
Bei der Mission EUPOL RD Congo waren seit Mandatierung keine deutschen
Soldaten oder Polizisten eingesetzt. Bei der Mission EUSEC RD Congo waren
seit Mandatierung nacheinander eingesetzt: drei Obersten, davon zwei als
Berater für die Sicherheitssektorreform des kongolesischen Heeres und einer als
Koordinator für die Ausbildungsvorhaben in diesem Bereich; zwei
Oberstleutnante, davon einer als Systemverwalter für die Informationstechnik innerhalb der
Mission und einer als Berater für Personalangelegenheiten; ein Major und ein
Hauptmann, jeweils als Leiter, sowie ein Stabsfeldwebel als Mitglied, eines
mobilen Beratungsteams für Personalangelegenheiten der kongolesischen
Streitkräfte; ein Oberfeldwebel als Stabsdienstfeldwebel und Rechnungsführer.
22. Sind Kooperationen zwischen den in Frage 17 genannten Operationen und
dem deutschen Militärattaché in der Demokratischen Republik Kongo
bekannt, und wenn ja, welche?
Der deutsche Verteidigungsattaché in der Demokratischen Republik Kongo
arbeitet im Rahmen der Unterstützung der Sicherheitssektorreform in der
Demokratischen Republik Kongo mit den Missionen EUPOL RD Congo und EUSEC
RD Congo zusammen. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auf gemeinsame
Besprechungen und Informationsaustausch. Er ist zudem deutscher
Ansprechpartner für Unterstützungsvorhaben der Sicherheitssektorreform, wie z. B. der
biometrischen Erfassung kongolesischer Soldaten.
23. Welche deutschen Firmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der
biometrischen Erfassung der kongolesischen Soldaten beteiligt, die im
Rahmen von EUSEC DR Congo erfolgt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind an der biometrischen Erfassung
kongolesischer Soldaten keine deutschen Firmen beteiligt.
Drucksache 17/766 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Welche deutschen Soldaten und Polizisten (Rang und Einheit) sowie
sonstige (Zivil-)Personen waren bislang an der Beratungs- und
Unterstützungsmission EUSEC Guinea-Bissau beteiligt?
Worin bestanden im Einzelnen deren Aufgaben?
An der Mission zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform in Guinea-
Bissau, EUSSR Guinea-Bissau, waren bislang keine deutschen Soldaten oder
Polizisten beteiligt. Deutschland hatte von Juni bis November 2009 einen zivilen
Berater in die Mission entsandt, der sich im Rahmen des Missionsauftrags mit
Budgetfragen befasst hat. Ein weiterer Deutscher wurde von der Mission direkt
angestellt.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass während der
EUSEC-Mission in Guinea-Bissau, welche die politische Kontrolle der
Streitkräfte organisieren sollte, zunächst bei einem Anschlag auf den
Generalstab dessen Oberkommandierender und noch in derselben Nacht
der Präsident von Soldaten ermordet wurde, und hat sich die
Bundesregierung für eine genaue Untersuchung dieser Vorfälle und für eine Revision
des EUSEC-Mandates stark gemacht?
Ziel der Mission EUSSR Guinea-Bissau ist eine erfolgreiche Implementierung
der Sicherheitssektorreform, welche die Rolle des Militärs begrenzen, effiziente
Strukturen bei Polizei, Justiz und Militär etablieren sowie die Demobilisierung
unterstützen soll. Es handelt sich um eine Beratungsmission, die in erster Linie
durch die Erarbeitung entsprechender Legislativ- und Organisationstexte
strukturelle Voraussetzungen für die Umsetzung der Sicherheitssektorreform schaffen
soll.
Die Europäische Union und die Bundesregierung haben die Ermordung des
Staatspräsidenten und des Generalstabschefs im März 2009 scharf verurteilt und
gleichzeitig die Bevölkerung zur Ruhe und Ordnung aufgerufen. Die Tötungen
haben die Notwendigkeit der Umsetzung der Sicherheitssektorreform
verdeutlicht.
26. Befürwortet die Bundesregierung eine EU-Mission zur Ausbildung
somalischer Sicherheitskräfte für eine Regierung, die selbst in der Hauptstadt
nur wenige Viertel kontrolliert und deren politische Legitimität vom
Großteil der somalischen Bevölkerung nicht anerkannt wird?
Die Unterstützung der Föderalen Übergangsregierung Somalias erfolgt im
Rahmen des Dschibuti-Abkommens aus dem Jahr 2008. Die Föderale
Übergangsregierung Somalias ist international anerkannt und bemüht sich im Dialog mit
anderen Gruppen in Somalia und internationalen Partnern um die Stabilisierung
des Landes. Ebenso wie ihre Partner in den Vereinten Nationen und der
Europäischen Union unterstützt die Bundesregierung den durch das Abkommen
eingeleiteten politischen Prozess zur Überwindung der gewaltsamen
Auseinandersetzungen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Internationale
Gemeinschaft zuletzt mit seiner Resolution 1910 (2010) aufgefordert, die
Sicherheitskräfte der Föderalen Übergangsregierung in Somalia durch deren
Ausbildung zu unterstützen. Die Ausbildung von Sicherheitskräften ist ein Teil
des umfassenden Engagements der Europäischen Union für Somalia.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/76627. Befürwortet die Bundesregierung, dass diese Ausbildung in Uganda
stattfinden soll?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Aufgrund der schlechten Sicherheitslage in Somalia werden
Ausbildungsmaßnahmen derzeit vor allem in benachbarten afrikanischen Staaten durchgeführt.
Die Bundesregierung befürwortet daher die Ausbildung in Uganda. Das Land
engagiert sich substanziell bei der Friedensmission der Afrikanischen Union in
Somalia (AMISOM) und hat bereits mit internationaler Unterstützung
somalische Sicherheitskräfte ausgebildet.
28. Wie will die Bundesregierung vermeiden, dass die dabei ausgebildeten
somalischen Sicherheitskräfte sich nicht mehr am Bürgerkrieg in Somalia
beteiligen, in dem gegenwärtig laut Einschätzung der International Crisis
Group keine der Parteien einen entscheidenden militärischen Vorteil hat,
und sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Eskalation durch die
einseitige Unterstützung einer Bürgerkriegspartei?
Die somalischen Sicherheitskräfte sollen in Zusammenarbeit mit der AU-
Friedensmission AMISOM die international anerkannte Föderale
Übergangsregierung schützen und Angriffe islamistischer Rebellen abwehren. Sie sollen zur
Wiederherstellung staatlicher Ordnung und der Überwindung der andauernden
gewaltsamen Auseinandersetzungen in Somalia beitragen.
29. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die ugandische Armee, die
für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird,
von dieser Ausbildungsmission profitiert?
Die Ausbildung in Uganda erfolgt für somalische Sicherheitskräfte. Eine
Ausbildung der ugandischen Armee ist nicht vorgesehen.
30. Welche Stellung und Ausbildung hatten die „Spezialisten“, die nach
Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/13572) in das
Hauptquartier der UN-Mission in Somalia (UNISOM) entsandt wurden,
und worin bestanden deren konkreten Aufgaben?
Es wurden keine „Spezialisten“ in das Hauptquartier einer „UN-Mission in
Somalia (UNISOM)“ entsandt. Eine solche Mission ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
In der genannten Bundestagsdrucksache 16/13572 vom 25. Juni 2009 wird auf
die Unterstützung der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM)
durch die Europäische Union hingewiesen. Die EU unterstützt seit 2008 die
Strategische Planung und Verwaltungseinheit (Strategic Planning and Management
Unit – SPMU) der Abteilung für Frieden und Sicherheit der Kommission der
Afrikanischen Union mit Planern für AMISOM, mit Einsatzort Addis Abeba.
Die eingesetzten Planer wurden anfangs aus dem EU-Militärstab abgeordnet,
später von der EU-Kommission ausgewählt und bezahlt. Die Aufgaben bestehen
in der Beratung des Stabspersonals der Afrikanischen Union in den
Arbeitsfeldern Finanzen, Pionierwesen, und Fernmeldewesen. Diese Stabsoffiziere
haben nach Kenntnis der Bundesregierung die in ihren Heimatländern üblichen
Ausbildungsgänge in ihren Truppengattungen absolviert.
Drucksache 17/766 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode31. Welche finanziellen Beiträge leistet Deutschland zum EEF, und welche
Mittel aus dem EEF fließen in die African Peace Facility?
Der 10. Europäische Entwicklungsfonds (EEF) läuft von 2008 bis 2013 und hat
ein Volumen von 22,682 Mrd. Euro. Deutschland ist am 10. EEF zu 20,5 Prozent
beteiligt. Für die African Peace Facility sind von 2008 bis 2010 300 Mio. Euro
vorgesehen.
32. Welche konkreten Maßnahmen und Programme zum Aufbau der African
Standby-Force der AU werden in diesem Rahmen über den EEF finanziert,
und aus welchem Haushalt welchen deutschen Bundesministeriums
kommen die Beiträge?
Die Europäische Kommission fördert im Rahmen ihrer Unterstützung der
Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (African Peace and Security
Architecture – APSA) den Aufbau der African Standby Force (ASF) durch
finanzielle Unterstützung des Trainings von Friedenstruppen, Unterstützung bei
regionalen und kontinentalen Übungen sowie Logistik und legt dabei ein besonderes
Augenmerk auf zivile Kapazitäten der ASF. Es werden Kapazitäten in den
Bereichen strategische Planung, Truppenentsendung und Management gestärkt, der
Experten- und Informationsaustausch sowie gemeinsame Seminare und
Initiativen auf kontinentaler, regionaler und nationaler Ebene gefördert.
Konkrete Maßnahmen beziehen sich u. a. auf folgende Elemente:
– Unterstützung des Trainingszyklus Amani Africa/Euro RECAMP. Ein
besonderer Fokus liegt hier auf dem Training für integrierte Friedensmissionen der
ASF (zivil, militärisch, polizeilich);
– Unterstützung für die Planungselemente der African Standby Force, etwa
durch Personalfinanzierung, durch die African Peace Facility;
– Stärkung afrikanischer Peacekeeping-Trainingszentren.
Im Rahmen des EEF werden hierfür ausschließlich Mittel der African Peace
Facility verwendet. Die African Peace Facility dient der Finanzierung von den
Vereinten Nationen bzw. von der Afrikanischen Union mandatierten
Friedensmissionen – derzeit in Sudan/Darfur, Zentralafrikanische Republik, Burundi und auf
den Komoren – und der Kapazitätsentwicklung der Afrikanischen Union
insgesamt. Die deutschen Beiträge zum EEF kommen aus dem Haushalt des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
33. Werden diese Beiträge auf die Entwicklungshilfe (Official Development
Assistance – ODA) aufgerechnet?
Ja
34. Welche Staaten (unter Angabe des jeweils zuständigen Ministeriums) und
welche Institutionen wurden im Rahmen des Programms „Frieden und
Sicherheit in Afrika“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13572) von der
Bundesregierung unterstützt?
Wurden diese Hilfen als Mittel der Öffentlichen
Entwicklungszusammenarbeit (ODA) ausgewiesen?
Die Bundesregierung unterstützt im Bereich Frieden und Sicherheit
verschiedene Maßnahmen auf regionaler und bilateraler Ebene in Afrika. In diesem
Kontext führt das Auswärtige Amt im Rahmen des Programms „Frieden und Sicher-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/766heit in Afrika“ Maßnahmen in über 30 Ländern durch. Mit Ausnahme eines
trilateralen Projekts in Kooperation mit dem südafrikanischen Außenministerium
im Jahr 2008 besteht im Rahmen des Programms keine direkte Zusammenarbeit
mit Ministerien in den Zielländern. Sofern die Maßnahmen die vom
Entwicklungsausschuss der OECD festgelegten Bedingungen für die Anrechnung als
Öffentliche Entwicklungsleistung erfüllen, wurden die dafür eingesetzten Mittel
auch entsprechend gemeldet.
Das BMZ unterstützt den Aufbau von Kapazitäten im Bereich Frieden und
Sicherheit bei der Afrikanischen Union und mehreren subregionalen
Organisationen (Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC), Westafrikanische
Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS), Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika
(SADC), Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (IGAD),
Koordinationsmechanismus zum Aufbau der Ostafrikanischen Regionalbrigade (EASBRI-
COM), Internationale Konferenz der Große Seen Region (ICGRL)), sowie
Trainingszentren für Friedenseinsätze wie das Kofi Annan International
Peacekeeping Training Centre (KAIPTC).
Darüber hinaus leistet das BMZ in 14 Ländern Subsahara-Afrikas bilaterale
Beiträge zur Krisenprävention, Reintegration und Wiederaufbau sowie zur
entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe (Burundi, DR Kongo, Guinea,
Kenia, Liberia, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südafrika,
Togo, Tschad und Uganda). Die Maßnahmen erfüllen die Kriterien für offizielle
Entwicklungshilfe (Official Development Assistance – ODA) des OECD-
Ausschuss für Entwicklungshilfe (Development Assistance Committee – DAC).
35. Hat sich Deutschland bislang finanziell und/oder personell am EURO-
ReCAMP Trainingszyklus beteiligt?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Deutschland hat sich erstmals 2002 an RECAMP III in Tansania beteiligt. Diese
Beteiligung bestand aus Beobachtern und der vor Ort befindlichen
Beratergruppe der Bundeswehr. An RECAMP IV in Westafrika (Ghana, Nigeria und
Benin) nahm der deutsche Verteidigungsattaché in Abuja als Vertreter des
Bundesministeriums der Verteidigung in Planungs- und Auswertungsfunktionen
über den gesamten Zeitraum hinweg teil. Weitere Teilnehmer während der
Stabsrahmenübung (CPX) und Truppenübung waren drei deutsche Stabsoffiziere aus
dem Bereich der Zivilmilitärischen Zusammenarbeit (CIMIC) sowie ein
Sanitätsstabsoffizier Tropenmedizin. RECAMP V (2006) wurde auch von
Deutschland aktiv mit einer Beteiligung der Bundeswehr im Umfang analog zu
RECAMP IV unterstützt.
Deutschland beteiligt sich an der Finanzierung von zivilen Aspekten der Übung
AMANI Africa, die 2010 stattfinden soll, mit einem Beitrag von 500 000 Euro.
36. Mit welchen finanziellen Mitteln und welchen Ausstattungsgegenständen
hat die Bundesregierung Polizeieinrichtungen bei der AU und in den
Ländern Sudan (Südsudan), Sierra Leone, Liberia, Côte d’Ivoire, DR Kongo,
Burundi, Zentralafrikanische Republik und Ruanda unterstützt, und wie
viele Soldaten und Beamte welcher Einheiten waren hieran beteiligt (bitte
nach Ländern aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Programms „Frieden und Sicherheit“ wurde 2009 der
Polizeiaufbau in den genannten Ländern und bei der AU mit ca. 8,1 Mio. Euro unterstützt.
Im Zusammenhang mit Trainings- und Baumaßnahmen wurden
Ausstattungsgegenstände wie Fahrzeuge, Schreibmaterial, Mobiliar, Kühlzellen, Solarzellen,
Drucksache 17/766 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWerkzeuge und Erste-Hilfe-Koffer geliefert. An den Maßnahmen waren keine
Soldaten beteiligt. Im Auftrag des Auswärtigen Amts werden im Rahmen des
Programms „Frieden und Sicherheit in Afrika“ Fachexperten auch mit
polizeilichem Fachwissen durch die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
eingesetzt.
37. Worin besteht die deutsche Unterstützung für das Grenzprogramm der AU
(Bundestagsdrucksache 16/13572)?
Mit ihrem 2007 beschlossenen Grenzprogramm will die AU Informationen zu
Grenzverläufen sammeln, strittige Grenzen klären und mit Grenzsteinen
eindeutig markieren.
Außerdem werden grenzüberschreitende Kooperationen gefördert, um
bestehende Grenzkonflikte zu überwinden. Die Bundesregierung unterstützt die AU
bei der Umsetzung des Programms durch Finanzierungsbeiträge sowie durch
Beratung und konkrete organisatorische Unterstützung (2009 insgesamt 3,8 Mio.
Euro).
38. In welchen Ländern kam der Arbeitsstab Schutzaufgaben in
Krisengebieten (ASSIK) der Bundespolizei bislang zum Einsatz, und wo hat er
Übungen durchgeführt?
Haben an diesen Einsätzen und Übungen auch Angehörige anderer
Polizei- und Militäreinheiten teilgenommen?
Der Arbeitsstab Schutzaufgaben in Krisengebieten ist nunmehr
Organisationsbestandteil des Bundespolizeipräsidiums und wurde bislang zum Schutz der
Botschaften in Afghanistan und im Irak eingesetzt. Übungen wurden
ausschließlich in Deutschland durchgeführt. Es gab keine Beteiligung anderer Kräfte.
39. Wann erhielten Stellen, die der Bundesregierung unterstehen, erstmals
Informationen darüber, dass deutsche Polizeibeamte und Soldaten, vermittelt
über eine private Sicherheitsfirma, an der Ausbildung libyscher
Sicherheitskräfte beteiligt waren?
Wann erhielt die Bundesregierung hierüber Kenntnis, und wie waren ihre
Reaktionen?
Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen der
Abgeordneten Omid Nouripour (Bundestagsdrucksache 16/8842 vom 18. April 2008)
und Hans-Christian Ströbele (Bundestagsdrucksache 16/8962 vom 25. April
2008) wird verwiesen.
40. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass damit die
Sicherheitskräfte eines Staates, dem in der Vergangenheit Terroranschläge zur
Last gelegt wurden, deutsche Methoden zur Terrorabwehr vermittelt
wurden, so dass dieser in die Lage versetzt sein kann,
Terrorabwehrmaßnahmen durch diese Kenntnisse zu umgehen?
Eine Beauftragung erfolgte nicht durch die Bundesregierung. Die
Bundesregierung beteiligt sich deshalb nicht an Spekulationen über mögliche
Folgewirkungen der Handlungen der Personen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bundestagsdrucksache 16/8962 vom
25. April 2008) verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/76641. Ist es gängige Praxis, das Angehörige der Bundeswehr in Drittstaaten
entsandt werden, um deren Sicherheitskräfte im Umgang mit deutschen
Rüstungsgütern zu schulen, wie es im März 2008 bekannt wurde, nachdem
in Chile Bundeswehrsoldaten von Kriminellen als Geiseln genommen
wurden, die laut Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung
chilenische Soldaten im Umgang mit Leopard-Panzern schulen sollten
(
http://www.welt.de/politik/article1849586/Bundeswehr_Ausbilder_nach_
Geiselnahme_wieder_ frei.html)?
Um den Umgang bzw. die Instandsetzung von ehemaligem Material aus
Bundeswehrbeständen zu erlernen, bitten die Empfängerländer regelmäßig um
Schulung des eigenen Ausbildungspersonals an entsprechenden
Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr. Sofern dieses nicht möglich ist – z. B. wenn
entsprechende Lehrgänge nicht mehr durchgeführt werden, da das Material in der
Bundeswehr selbst nicht mehr genutzt wird – wird in Ausnahmefällen bei
Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen eine Ausbildung von Angehörigen der
Streitkräfte im Empfängerland durchgeführt.
42. In welchen anderen Staaten waren Bundeswehrsoldaten in den letzten zehn
Jahren aktiv, um deren Streitkräfte an deutschen Waffensystemen
auszubilden (bitte nach Ländern und Waffensystemen aufschlüsseln)?
In den vergangenen zehn Jahren wurden im Rahmen entgeltlicher Abgaben von
Bundeswehrmaterial die Ausbildung von Angehörigen der chilenischen und der
uruguayischen Streitkräfte vertraglich vereinbart und im Empfängerland
durchgeführt. Chile erhielt eine Bediener- und Fahrlehrerausbildung für den
Kampfpanzer Leopard 2, Uruguay erhielt eine Instandsetzungsausbildung für das
Maschinengewehr MG 3 (für gepanzerte Fahrzeuge, u. a. für Missionen der
Vereinten Nationen).
43. In welche Länder hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
Militärberater entsandt?
In den letzten fünf Jahren waren Militärberater in Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Ghana, Kroatien, Lettland, ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Rumänien, Tunesien,
Ukraine sowie bei der „Economic Community of West African States“
eingesetzt.
44. In welche Länder hat das Bundesministerium der Verteidigung in den
letzten fünf Jahren Beratergruppen im Rahmen der Ausstattungshilfe
entsandt?
In den letzten fünf Jahren hat das Bundesministerium der Verteidigung im
Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische
Streitkräfte Beratergruppen in die Empfängerländer Afghanistan, Ghana, Mali,
Namibia, Tansania, Jemen, Senegal, Nigeria und Dschibuti entsandt.
45. Welchen Ländern wurde im Rahmen der Ausstattungshilfe in den letzten
fünf Jahren Ausstattungshilfe gewährt, und welche Kosten waren damit
verbunden?
Das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische
Streitkräfte wird durch den Auswärtigen Ausschuss und den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages gebilligt. Das Programm wird aus dem Haushalt des
Drucksache 17/766 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuswärtigen Amts finanziert und vom Bundesministerium der Verteidigung
durchgeführt. Von der Ausstattungshilfe sind Waffen und Munition sowie
Maschinen zu ihrer Herstellung ausgenommen. In den letzten fünf Jahren haben
14 Länder mit einem Finanzvolumen von rd. 30 Mio. Euro am
Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte partizipiert.
Diese sind: Afghanistan, Ghana, Mali, Namibia, Tansania, Jemen, Senegal,
Nigeria, Dschibuti sowie Mauretanien (bis 03/2005), Botsuana (bis 06/2005),
Südafrika (bis 12/2005), Tunesien und Marokko (jeweils bis 12/2006).
Zum Aufbau einer rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Prinzipien
verpflichteten Polizei wurden in den letzten fünf Jahren aus dem Haushalt des
Auswärtigen Amts außerdem bilaterale Ausstattungsmaßnahmen in Höhe von
ca. 13 Mio. Euro, hauptsächlich in Afghanistan, Palästina und Pakistan,
finanziert. Dabei handelt es sich beispielsweise um Funkgeräte oder Ausrüstung zur
Spurensicherung. Waffen oder Munition sind nicht Teil dieser
Ausstattungsmaßnahmen.
Nachfolgenden Staaten (45) wurde in den Jahren 2005 bis 2009
Ausstattungshilfe in Form von Führungs- und Einsatzmitteln, Kriminaltechnik,
Kraftfahrzeugen sowie IT-Technik und Büroausstattung durch das Bundeskriminalamt
(BKA) gewährt:
Ägypten, Albanien, Algerien, Äthiopien, Bulgarien, Belarus, Bolivien,
Brasilien, Bhutan, Dominikanische Republik, Ecuador, Ghana, Guatemala, Haiti,
Indonesien, Irak, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kap Verde, Kasachstan, Kenia,
Kirgisistan, Kolumbien, Kroatien, Libanon, Marokko, Mazedonien, Moldau,
Montenegro, Nigeria, Nepal, Pakistan, Peru, Philippinen, Paraguay, Rumänien,
Sri Lanka, Tadschikistan, Thailand, Togo, Tunesien, Türkei, Venezuela und
Vietnam.
Zur Finanzierung dieser Ausstattungshilfen wurden Haushaltsmittel des
Bundesministeriums des Innern, des Auswärtigen Amtes und des BKA in Höhe von
insgesamt ca. 4,9 Mio. Euro aufgewendet.
46. In welche Länder haben Bundes- und Länderregierungen in den letzten
fünf Jahren Polizeiberater/-innen entsandt (bitte nach Ländern, Aufgaben
und Missionen aufschlüsseln)?
Im Auftrag der Bundesregierung wurden in folgende Länder
Polizeiberaterinnen/Polizeiberater entsandt:
Indonesien
Beratung des Jakarta Center for Law Enforcement Cooperation (JCLEC) in
Ausbildungsangelegenheiten, insbesondere in den Bereichen Internationale
polizeiliche Zusammenarbeit, Bekämpfung des internationalen Terrorismus,
Bekämpfung der organisierten Kriminalität;
Rumänien
Beratung des rumänischen Innenministeriums in polizeilichen und
grenzpolizeilichen Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen Bekämpfung der
organisierten Kriminalität, Heranführung an Schengen-Standards und
Implementierung des Schengener Systems Sirene, NSIS und SIS II;
Bulgarien
Beratung des bulgarischen Innenministeriums in polizeilichen und
grenzpolizeilichen Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen Bekämpfung der organi-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/766sierten Kriminalität, Heranführung an Schengen-Standards und
Implementierung des Schengener Systems Sirene, NSIS und SIS II, sowie im Bereich der
Korruptionsbekämpfung;
Libanon
Beratung der libanesischen Behörden in Fragen der Grenzsicherung;
Afghanistan
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die afghanische Polizei.
Zu Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Länder nimmt die
Bundesregierung keine Stellung.
47. Mit welchen lateinamerikanischen Staaten bestanden in den letzten zehn
Jahren Militär- oder Polizeikooperationen?
Inwiefern arbeiteten Bundeswehr und die Innenministerien des Bundes
und der Länder hierbei mit der Friedrich-Naumann-Stifung und anderen
deutschen Stiftungen zusammen (vgl. Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2002: „Reform des
Sicherheitssektors in Entwicklungsländern – Eine Dokumentation der Fachtagung des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ) GmbH vom 2. Mai 2001 im Gustav-Stresemann-Institut, Bonn“)?
Eine militärische Kooperation in Form bilateraler Jahresprogramme besteht seit
2003 mit Argentinien und seit 2004 mit Chile. Darüber hinaus wurde
Argentinien, Belize, Bolivien, Chile, Guatemala, Jamaika, Mexiko, Paraguay, Peru,
El Salvador, Uruguay und Venezuela Militärische Ausbildungshilfe gewährt.
Eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit der Friedrich-Naumann-Stiftung
oder anderen deutschen Stiftungen erfolgte nicht.
In den Jahren 2000 bis 2009 hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen der
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe alle lateinamerikanischen Länder mit
Ausnahme der Staaten El Salvador, Honduras, Kuba, Nicaragua und Puerto Rico
gefördert. Bei der Realisierung der kriminalpolizeilichen
Unterstützungsmaßnahmen des BKA in Lateinamerika kam es nicht zu Kooperationen mit Deutschen
Stiftungen.
48. Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung am auf Initiative der G8-
Staaten eingerichteten Center of Excellence for Stability Police Units (OESPU)
eine menschenrechtliche Ausbildung der Sicherheitskräfte aus Afrika und
Südostasien für Auslandseinsätze, oder beschränkt sich diese auf den
operativen Bereich?
Gibt oder gab es eine deutsche Beteiligung finanzieller oder personeller
Art an Konzeption und Tätigkeit des COESPU?
Nach Kenntnis der Bundesregierung findet am Center of Excellence for Stability
Police Units (CoESPU) neben einer Ausbildung in operativen Polizeiaufgaben
auch eine völkerrechtliche Ausbildung mit Schwerpunkt humanitäres
Völkerrecht statt.
Eine finanzielle Beteiligung an Konzeption und Tätigkeit des CoESPU gibt und
gab es nicht.
Drucksache 17/766 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode49. Plant oder erwägt die Bundesregierung eine Beteiligung (auch mit
Beobachterstatus) an der European Gendarmerie Force?
Wenn ja, mit welchen Einheiten?
50. Plant die Bundesregierung ein Gesetz, insbesondere eine Neufassung des
Bundespolizeigesetzes, das die verpflichtende Entsendung von
Polizeibeamten ins Ausland ermöglicht?
Sind dabei auch Sonderzahlungen für den Fall vorgesehen, dass die
Beamten im Einsatz sterben?
Nein
51. Sind der Bundesregierung Fälle von Traumatisierung deutscher
Polizeibeamter, die im Ausland eingesetzt wurden, bekannt, und hat sie
Vorkehrungen getroffen, um diese zu erkennen und zu behandeln?
Erwägt die Bundesregierung entsprechende Vorkehrungen und
Einrichtungen?
Ja, es sind einige Fälle von Traumatisierungen deutscher Polizeivollzugsbeamter
(PVB) bekannt, die auch gutachterlich bestätigt wurden.
Die Bundesregierung und die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Internationale Polizeimissionen“ haben Vorkehrungen getroffen, um diese zu
erkennen und zu behandeln. Die Vorkehrungen beginnen mit der Personalauswahl,
schließen die Angebotsbetreuung vor Ort sowie eine immer wieder verbesserte
Nachbetreuung ein und setzen sich durch fachärztliche Differentialdiagnostik
und entsprechende Behandlung im Einsatzland bzw. im Heimatland fort. Durch
die Vorbereitungsmaßnahmen der Entsender und des Bundes werden alle PVB
auf das Erkennen von möglichen Anzeichen von psychischen Erkrankungen
geschult, insbesondere die Führungskräfte.
Die bereits getroffenen erforderlichen Vorkehrungen werden immer auf
Aktualität und Wirksamkeit überprüft und vorhandene spezialisierte zivile oder
Bundeswehreinrichtungen werden im Bedarfsfall in Anspruch genommen. Dabei haben
sich Bund und Länder auf ein gleichförmiges Verfahren der Begutachtung von
möglichen psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit
Auslandseinsätzen geeinigt.
52. Führt die Bundesregierung Statistiken über die Gewaltanwendung,
insbesondere Schusswaffengebrauch von Polizeibeamten, die zuvor in
Krisengebieten im Einsatz waren?
Hat sie Kenntnis über entsprechende Analysen durch die Länder?
Hält sie solche Überprüfungen für angebracht?
Die Bundesregierung führt hierzu keine Statistiken, ebenso liegen keine
Kenntnisse über das Vorliegen einer entsprechenden Analyse in den Bundesländern
vor. Auf Grundlage des derzeitigen Informationsstandes wird eine Überprüfung
nicht für erforderlich gehalten.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]