Deutsche Beteiligung an Ausbildung und Ausrüstung von Sicherheitskräften im Ausland und zu Sicherheitssektorreformen
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach den Missionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) in der Demokratischen Republik Kongo (EUFOR RD Congo) sowie im Tschad und der Zentralafrikanischer Republik (EUFOR Tschad/ZAR), welche die langfristige Situation und insbesondere die Menschenrechtslage in den betreffenden Ländern in keiner Weise verbessert haben, ist eine verstärkte Hinwendung der Europäischen Union (EU) zu begrenzteren polizeilichen und militärischen Missionen bemerkbar. Diese Missionen, wie unter anderem EUPOL RD Congo und EUSEC RD Congo in der Demokratischen Republik Kongo, flankieren häufig auch umfassende Programme der Sicherheitssektorreform (SSR), die von örtlich stationierten Missionen der UNO durchgeführt werden. Das Ziel dieser europäischen Polizei- und Militärmissionen besteht vor allem in der Stärkung der Sicherheitskräfte des Einsatzlandes und in der Unterstützung des Aufbaus von multilateralen Interventions- bzw. Krisenreaktionskräften afrikanischer Regionalorganisationen und der Einflussnahme auf deren konkrete Einsätze.
Auch in Afghanistan verlagern sich die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft nach deren offenkundigem militärischen Scheitern zunehmend auf den Aufbau, die Ausbildung und Ausrüstung afghanischer Sicherheitskräfte. Diese geben schon jetzt dem Einsatz ein „afghanisches Gesicht“ und werden vermutlich auch nach einem Abzug der NATO-Truppen sporadisch durch Kommandoaktionen und Luft-/Drohnenangriffe der NATO oder Operation Enduring Freedom (OEF) unterstützt werden.
Eine ähnliche Strategie der USA und ihrer Verbündeten kristallisiert sich im Jemen heraus. Auch hier sollen jemenitische Sicherheitskräfte ausgebildet und ausgerüstet werden, unterstützt durch Aufklärungsdaten und Luftangriffe westlicher Staaten, für deren Interessen zu kämpfen. Die EU und einige Mitgliedstaaten (v. a. Frankreich) unterstützen bereits jetzt Militäreinsätze der Afrikanischen Union (AU) in Krisengebieten vor allem im Bereich der Aufklärung und der Logistik. Über den European Development Fund (Europäischen Entwicklungsfonds – EEF) werden Ausbildungsprogramme und der instititutionelle und administrative Aufbau von „Krisenreaktionskapazitäten“ finanziell unterstützt.
Verstärkt drängt die EU – wie auch UNO und USA – afrikanische Regionalorganisationen zum Aufbau militärischer Kapazitäten – zur Krisenreaktion und für Peace-Keeping- und -Enforcement-Operationen. Dabei knüpft die EU-Praxis häufig an (neo)koloniale Praktiken der Einflussnahme an. Dies verdeutlicht die Europäisierung des französischen ReCAMP-Programmes (Reinforcement of African Peace-keeping Capacities).
Daneben existieren zahlreiche Programme der G8, der NATO und der EU, mit denen militärische, polizeiliche und Gendarmeriekräfte insbesondere für die Stabilisierung nach Konflikten und die Aufstandsbekämpfung ausgerüstet und ausgebildet werden – häufig unter Beteiligung privater Militär- und Sicherheitsfirmen. Viele dieser Programme werden mit der Bekämpfung des Drogenhandels und illegaler Migration begründet. Häufig werden dabei die Sicherheitskräfte von Regimen ausgebildet, die für systematische Menschenrechtsverletzungen bekannt sind und/oder deren Streitkräfte sich weniger an die Verfassung als an die jeweilige Regierung gebunden fühlen. So wurde im Kontext der blutigen Niederschlagung einer Demonstration Oppositioneller in Guinea Ende September 2009 öffentlich, dass Präsident Moussa Dadis Camara, der sich zuvor an die Macht geputscht hatte, u. a. von 1996 bis 2000 an der Offizierschule des Heeres (OSH) sowie der Nachschubschule des Heeres in Bremen-Grohn (http://derstandard.at/1259281634242/Kopf-des-Tages-Ein-Soldat-der-Praesident-werden-wollte) ausgebildet wurde. Eine weitere Ausbildung erfuhr er an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg (http://www.tagesschau.de/ausland/guinea150.html).
In anderen Ländern, in denen sich auch Deutschland an der Ausbildung von Sicherheitskräften beteiligt, herrscht nach wie vor Bürgerkrieg, droht ein solcher oder ein Putsch. Eine nachhaltige Wirkung der Vermittlung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards kann in der überwiegenden Zahl der bisherigen Missionen nicht festgestellt werden. Zudem ist über eine wirksame Überprüfung ihrer Einhaltung schon während der Ausbildung ausländischer Sicherheitskräfte wenig bekannt.
Deutschland hatte lange die Führungsrolle bei der Polizeiausbildung in Afghanistan inne. Laut einem Bericht des Government Accountability Office der USA wurden außer von den USA 135 000 Waffen an die afghanischen Sicherheitskräfte geliefert, deren Verbleib unklar ist (http://www.gao.gov/new.items/d09366t.pdf). Zahlreiche Waffen seien vermutlich direkt oder über den Schwarzmarkt an widerständige Gruppen gegangen. Ganze Polizeieinheiten seien nach der Ausbildung mit ihren Waffen desertiert. Zahlreiche andere Quellen berichten über hohe Abbruchraten bei der Ausbildung, anschließende Desertation und weit verbreitete Korruption innerhalb der afghanischen Sicherheitskräfte (z. B. http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Afghanistan/kriegschronik/04-01.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen52
Haben die Bundesregierung und/oder die zuständigen Bundesministerien konkrete Kriterien und Standards festgelegt, wann eine finanzielle und personelle Beteiligung Deutschlands an der Ausbildung von Sicherheitskräften möglich ist, und welchen Anteil menschenrechtliche und rechtsstaatliche Prinzipien an der Ausbildung von Polizei-, Militär- und Gendarmeriekräften haben müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Richtlinien festgelegt, nach denen die Einhaltung dieser Prinzipien durch die ausgebildeten Sicherheitskräfte evaluiert wird, und in welchen Fällen fand eine solche Evaluation bislang statt, und wie waren die Ergebnisse (bitte nach Einsatz und Einsatzland aufschlüsseln)?
Orientieren sich die Ausbildungsprogramme von Militär- und Polizeikräften am gleichen Kriterienkatalog?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wurden deutsche Polizeibeamte und Soldaten, die in Afghanistan, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, der DR Kongo, im Sudan, Senegal und Ghana an der Ausbildung von Sicherheitskräften (Polizei und Militär) beteiligt waren, auf diese Aufgabe vorbereitet?
Haben Polizeikräfte und Soldaten gesonderte Ausbildungsgänge durchlaufen?
Welche Zeiträume wurden in den jeweiligen Ausbildungsprogrammen vorgesehen, um die Soldaten und Beamten mit menschenrechtlichen Standards, der Sprache und der Rechtsordnung und -kultur im Einsatzland vertraut zu machen (bitte nach Einsatz und Einsatzland aufschlüsseln)?
Welche deutschen Sicherheitskräfte aus welchen Einheiten waren in Bosnien und Herzegowina an der Ausbildung von Anti-Terror-Einheiten und der neuen Grenzpolizei beteiligt?
Wie viele Soldaten welchen Ranges und aus welchen Ländern (außer Deutschland) wurden an der Führungsakademie der Bundeswehr, der Offiziersschule Dresden, der Nachschubschule in Bremen-Grohn bzw. Garlstedt sowie vergleichbaren Einrichtungen der Bundeswehr in den letzten zehn Jahren ausgebildet (bitte nach Ländern und Einrichtungen getrennt aufschlüsseln)?
Welche Absolventen des Lehrgangs „Generalstabsdienst Luftwaffe mit internationaler Beteiligung“ (LGAI) sind heute in ihrem Herkunftsland eine „Spitzenverwendung“ (Sprachgebrauch der Bundeswehr, siehe http://www.streitkraeftebasis.de/portal/a/streitkraeftebasis/dienst/portraits/sdbw/aufgab?yw_contentURL=/01DB040000000001/W27ELCR7443INFODE/content.jsp), und welche Stellung und Tätigkeit üben diese aus?
Welche Absolventen vergleichbarer Lehrgänge sind heute in ihrem Herkunftsland eine „Spitzenverwendung“, und welche Stellung und Tätigkeit üben diese aus?
In welcher Form erhält der Freundeskreis Ausbildung ausländischer Offiziere e. V. durch das Bundesministerium der Verteidigung Unterstützung?
Wie viele Sicherheitskräfte aus welchen Ländern und Einheiten wurden seit 2001 an der Central European Police Academy (CEPOL) in Deutschland ausgebildet (bitte nach Ländern aufschlüsseln und die entsprechenden Einheiten zuordnen)?
Wie hoch sind die Abbruchraten der von deutschen Soldaten und Polizeibeamten ausgebildeten Sicherheitskräfte während der Ausbildung?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele von Deutschland ausgebildete Sicherheitskräfte seit ihrer Ausbildung desertiert sind oder ihren Dienst quittiert haben?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass von Deutschland ausgebildeten Sicherheitskräften während bzw. nach der Ausbildung Korruption vorgeworfen wurde und diesen Fällen nachgegangen wurde?
Wie war die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen militärischen und polizeilichen Ausbildern aus Deutschland in Afghanistan organisiert?
Werden afghanische Polizeibeamte, die von Deutschland ausgebildet wurden, gemeinsam mit afghanischen und internationalen Streitkräften aktiv, beteiligen sie sich an Kampfhandlungen?
Beteiligen sich die von Deutschland ausgebildeten afghanischen Sicherheitskräfte im Rahmen ihrer Ausbildung an Kampfhandlungen (vgl. http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,673064,00.html)?
Über welche Waffen und Waffensysteme verfügen die afghanischen Polizeikräfte?
Hat die Bundesregierung Waffen für afghanische Sicherheitskräfte geliefert, und welche Kenntnisse hat sie über deren Verbleib?
Hat die Bundesregierung den afghanischen Sicherheitskräften nichtlethale militärische, paramilitärische und polizeiliche Ausrüstungsgegenstände (z. B. Nachtsichtgeräte, Schutzkleidung, Kommunikationstechnologie) geliefert?
Wenn ja, welche?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor der von Oberst Georg Klein angeordneten Bombardierung zweier Tanklaster und der umstehenden Personen am 4. September 2009 einen Informationsaustausch der deutschen ISAF-Kräfte mit Kräften der EU-Mission zur Ausbildung von Polizeikräften (EUPOL Afghanistan)?
Inwiefern gingen die so gewonnenen Informationen in die Entscheidung über den Luftschlag ein?
Wie viele deutsche Soldaten und Polizisten (Rang und Einheit) waren seit der jeweiligen Mandatierung insgesamt an den europäischen Polizeimissionen EUPOL Kinshasa, EUPOL DR Congo und der Beratungs- und Unterstützungsmission EUSEC DR Congo beteiligt, und worin bestanden deren Aufgaben konkret im Einzelnen?
Sind Kooperationen zwischen den in Frage 17 genannten Operationen und dem deutschen Militärattaché in der Demokratischen Republik Kongo bekannt, und wenn ja, welche?
Welche deutschen Firmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der biometrischen Erfassung der kongolesischen Soldaten beteiligt, die im Rahmen von EUSEC DR Congo erfolgt?
Welche deutschen Soldaten und Polizisten (Rang und Einheit) sowie sonstige (Zivil-)Personen waren bislang an der Beratungs- und Unterstützungsmission EUSEC Guinea-Bissau beteiligt?
Worin bestanden im Einzelnen deren Aufgaben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass während der EUSEC-Mission in Guinea-Bissau, welche die politische Kontrolle der Streitkräfte organisieren sollte, zunächst bei einem Anschlag auf den Generalstab dessen Oberkommandierender und noch in derselben Nacht der Präsident von Soldaten ermordet wurde, und hat sich die Bundesregierung für eine genaue Untersuchung dieser Vorfälle und für eine Revision des EUSEC-Mandates stark gemacht?
Befürwortet die Bundesregierung eine EU-Mission zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte für eine Regierung, die selbst in der Hauptstadt nur wenige Viertel kontrolliert und deren politische Legitimität vom Großteil der somalischen Bevölkerung nicht anerkannt wird?
Befürwortet die Bundesregierung, dass diese Ausbildung in Uganda stattfinden soll?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie will die Bundesregierung vermeiden, dass die dabei ausgebildeten somalischen Sicherheitskräfte sich nicht mehr am Bürgerkrieg in Somalia beteiligen, in dem gegenwärtig laut Einschätzung der International Crisis Group keine der Parteien einen entscheidenden militärischen Vorteil hat, und sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Eskalation durch die einseitige Unterstützung einer Bürgerkriegspartei?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die ugandische Armee, die für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird, von dieser Ausbildungsmission profitiert?
Welche Stellung und Ausbildung hatten die „Spezialisten“, die nach Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/13572) in das Hauptquartier der UN-Mission in Somalia (UNISOM) entsandt wurden, und worin bestanden deren konkreten Aufgaben?
Welche finanziellen Beiträge leistet Deutschland zum EEF, und welche Mittel aus dem EEF fließen in die African Peace Facility?
Welche konkreten Maßnahmen und Programme zum Aufbau der African Standby-Force der AU werden in diesem Rahmen über den EEF finanziert, und aus welchem Haushalt welchen deutschen Bundesministeriums kommen die Beiträge?
Werden diese Beiträge auf die Entwicklungshilfe (Official Development Assistance – ODA) aufgerechnet?
Welche Staaten (unter Angabe des jeweils zuständigen Ministeriums) und welche Institutionen wurden im Rahmen des Programms „Frieden und Sicherheit in Afrika“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13572) von der Bundesregierung unterstützt?
Wurden diese Hilfen als Mittel der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) ausgewiesen?
Hat sich Deutschland bislang finanziell und/oder personell am EURO-ReCAMP Trainingszyklus beteiligt?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen finanziellen Mitteln und welchen Ausstattungsgegenständen hat die Bundesregierung Polizeieinrichtungen bei der AU und in den Ländern Sudan (Südsudan), Sierra Leone, Liberia, Côte d’Ivoire, DR Kongo, Burundi, Zentralafrikanische Republik und Ruanda unterstützt, und wie viele Soldaten und Beamte welcher Einheiten waren hieran beteiligt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Worin besteht die deutsche Unterstützung für das Grenzprogramm der AU (Bundestagsdrucksache 16/13572)?
In welchen Ländern kam der Arbeitsstab Schutzaufgaben in Krisengebieten (ASSIK) der Bundespolizei bislang zum Einsatz, und wo hat er Übungen durchgeführt?
Haben an diesen Einsätzen und Übungen auch Angehörige anderer Polizei- und Militäreinheiten teilgenommen?
Wann erhielten Stellen, die der Bundesregierung unterstehen, erstmals Informationen darüber, dass deutsche Polizeibeamte und Soldaten, vermittelt über eine private Sicherheitsfirma, an der Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte beteiligt waren?
Wann erhielt die Bundesregierung hierüber Kenntnis, und wie waren ihre Reaktionen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass damit die Sicherheitskräfte eines Staates, dem in der Vergangenheit Terroranschläge zur Last gelegt wurden, deutsche Methoden zur Terrorabwehr vermittelt wurden, so dass dieser in die Lage versetzt sein kann, Terrorabwehrmaßnahmen durch diese Kenntnisse zu umgehen?
Ist es gängige Praxis, das Angehörige der Bundeswehr in Drittstaaten entsandt werden, um deren Sicherheitskräfte im Umgang mit deutschen Rüstungsgütern zu schulen, wie es im März 2008 bekannt wurde, nachdem in Chile Bundeswehrsoldaten von Kriminellen als Geiseln genommen wurden, die laut Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung chilenische Soldaten im Umgang mit Leopard-Panzern schulen sollten (http://www.welt.de/politik/article1849586/Bundeswehr_Ausbilder_nach_Geiselnahme_wieder_frei.html)?
In welchen anderen Staaten waren Bundeswehrsoldaten in den letzten zehn Jahren aktiv, um deren Streitkräfte an deutschen Waffensystemen auszubilden (bitte nach Ländern und Waffensystemen aufschlüsseln)?
In welche Länder hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Militärberater entsandt?
In welche Länder hat das Bundesministerium der Verteidigung in den letzten fünf Jahren Beratergruppen im Rahmen der Ausstattungshilfe entsandt?
Welchen Ländern wurde im Rahmen der Ausstattungshilfe in den letzten fünf Jahren Ausstattungshilfe gewährt, und welche Kosten waren damit verbunden?
In welche Länder haben Bundes- und Länderregierungen in den letzten fünf Jahren Polizeiberater/-innen entsandt (bitte nach Ländern, Aufgaben und Missionen aufschlüsseln)?
Mit welchen lateinamerikanischen Staaten bestanden in den letzten zehn Jahren Militär- oder Polizeikooperationen?
Inwiefern arbeiteten Bundeswehr und die Innenministerien des Bundes und der Länder hierbei mit der Friedrich-Naumann-Stifung und anderen deutschen Stiftungen zusammen (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2002: „Reform des Sicherheitssektors in Entwicklungsländern – Eine Dokumentation der Fachtagung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH vom 2. Mai 2001 im Gustav-Stresemann-Institut, Bonn“)?
Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung am auf Initiative der G8-Staaten eingerichteten Center of Excellence for Stability Police Units (OESPU) eine menschenrechtliche Ausbildung der Sicherheitskräfte aus Afrika und Südostasien für Auslandseinsätze, oder beschränkt sich diese auf den operativen Bereich?
Gibt oder gab es eine deutsche Beteiligung finanzieller oder personeller Art an Konzeption und Tätigkeit des COESPU?
Plant oder erwägt die Bundesregierung eine Beteiligung (auch mit Beobachterstatus) an der European Gendarmerie Force?
Wenn ja, mit welchen Einheiten?
Plant die Bundesregierung ein Gesetz, insbesondere eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes, das die verpflichtende Entsendung von Polizeibeamten ins Ausland ermöglicht?
Sind dabei auch Sonderzahlungen für den Fall vorgesehen, dass die Beamten im Einsatz sterben?
Sind der Bundesregierung Fälle von Traumatisierung deutscher Polizeibeamter, die im Ausland eingesetzt wurden, bekannt, und hat sie Vorkehrungen getroffen, um diese zu erkennen und zu behandeln?
Erwägt die Bundesregierung entsprechende Vorkehrungen und Einrichtungen?
Führt die Bundesregierung Statistiken über die Gewaltanwendung, insbesondere Schusswaffengebrauch von Polizeibeamten, die zuvor in Krisengebieten im Einsatz waren?
Hat sie Kenntnis über entsprechende Analysen durch die Länder?
Hält sie solche Überprüfungen für angebracht?