Lücke bei den Wohnkosten im Arbeitslosengeld II
der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe werden Wohnkosten, die tatsächlich angefallen sind, nur übernommen, soweit sie als angemessen bewertet werden. Kosten, die darüber liegen, müssen die Betroffenen aus den Regelleistungen finanzieren, sofern sie keine billigere Wohnung finden.
Die Bestimmung dieser Angemessenheitsgrenzen fällt lokal sehr unterschiedlich aus. Jobcenter und kommunale Träger müssen dafür ein sogenanntes schlüssiges Konzept erarbeiten. Wie dieses zu erstellen ist, ist aber gegenwärtig nicht einheitlich festgelegt. Ein Gutachten vom Institut Wohnen und Umwelt, das im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass „bei einer Vielzahl von Grundsicherungsträgern keine sachgerechte Tatsachenfeststellung vorgenommen wurde“ und außerdem „selbst bei grundsätzlich ähnlichen Bemessungsansätzen unterschiedliche Berechnungsschritte durchgeführt werden, die für das Ergebnis (die Höhe der Angemessenheitsgrenzen) große Bedeutung haben können“ (S. 254 f.). Auch bei der Überprüfung, ob überhaupt billigere Wohnungen vorhanden sind, verfahren die Jobcenter sehr unterschiedlich (ebd.). Wie das sozio-kulturelle Existenzminimum im Bereich Wohnen gewährleistet wird, hängt also stark von der Kommune ab, in der jemand wohnt.
Trotz dieser großen Unterschiede hielt es das Bundesverfassungsgericht 2017 nicht für notwendig, sich mit den Anforderungen an ein sogenanntes schlüssiges Konzept zu befassen, und wies zwei Verfahren dazu ab (1 BvR 617/14 und 1 BvL 2/15 sowie 1 BvL 5/15). Außerdem können Wohnkosten selbst dann, wenn die allgemeinen Angemessenheitsgrenzen eingehalten werden, gekürzt werden. Dies ist dann der Fall, wenn nach einem Umzug die Wohnkosten höher liegen als vor dem Umzug.
Angesichts der schwierigen Finanzsituation vieler Kommunen kann es kaum überraschen, wenn arme Kommunen die Wohnkosten als Sparmöglichkeit nutzen. Von 2015 bis 2017 wurden bei Erwerbslosen und aufstockenden Leistungsberechtigten daher jährlich fast 600 Mio. Euro Wohnkosten nicht übernommen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Katja Kipping auf Bundestagsdrucksache 19/1039).
Die Kleine Anfrage will das genaue Ausmaß dieser Lücke seit 2005 ermitteln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Nichtübernahme von Bedarfen für Kosten der Unterkunft und Heizung
1. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden seit 2005 Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Wie hoch ist der Anteil dieser nicht übernommenen Kosten an den tatsächlich angefallenen Kosten (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
4. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
5. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Unangemessenheit gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II
6. In wie vielen Fällen seit 2005 und in welcher Höhe wurden Kosten der Unterkunft und Heizung nicht vollständig übernommen, weil die tatsächlich angefallenen Kosten nicht als angemessen gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II anerkannt und übernommen wurden (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
7. Wie hoch ist der Anteil dieser nicht anerkannten Kosten an den tatsächlich angefallenen Kosten (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
8. Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
9. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
10. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Erhöhung nach Umzug unterhalb der Angemessenheitsgrenze
11. In wie vielen Fällen seit dem 1. April 2011 und in welcher Höhe erfolgte eine Begrenzung der Kostenübernahme gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II nach einem sogenannten nicht erforderlichen Umzug, der zu erhöhten Kosten unterhalb der Angemessenheitsgrenze führte (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
12. Wie hoch ist der Anteil dieser nicht anerkannten Kosten an den tatsächlich angefallenen Kosten (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
13. Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
14. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
15. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Erhöhung nach Umzug oberhalb der Angemessenheitsgrenze
16. Sind die Fälle, in denen ein sogenannter nicht erforderlicher Umzug zu tatsächlichen Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze geführt hat und deswegen die Kostenübernahme begrenzt wurde, in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Wohn- und Kostensituation SGB II (Monatszahlen)“ abgebildet?
17. In wie vielen solchen Fällen und in welcher Höhe wurden seit 2005 tatsächlich angefallene Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben, jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
18. Wie hoch ist der Anteil dieser nicht übernommenen Kosten an den tatsächlich angefallenen Kosten (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
19. Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
20. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
21. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Nichtübernahme von umzugsbegleitenden Kosten
22. In wie vielen Fällen seit 2005 und in welcher Höhe wurden umzugsbegleitende Kosten gemäß § 22 Absatz 6 SGB II nicht übernommen, weil die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht anerkannt wurden (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Kostensenkungsaufforderungen
23. In wie vielen Fällen wurden seit 2005 Kostensenkungsaufforderungen erteilt (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
24. Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Fragen24
In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden seit 2005 Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil dieser nicht übernommenen Kosten an den tatsächlich angefallenen Kosten (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen seit 2005 und in welcher Höhe wurden Kosten der Unterkunft und Heizung nicht vollständig übernommen, weil die tatsächlich angefallenen Kosten nicht als angemessen gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II anerkannt und übernommen wurden (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil dieser nicht anerkannten Kosten an den tatsächlich angefallenen Kosten (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen seit dem 1. April 2011 und in welcher Höhe erfolgte eine Begrenzung der Kostenübernahme gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II nach einem sogenannten nicht erforderlichen Umzug, der zu erhöhten Kosten unterhalb der Angemessenheitsgrenze führte (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil dieser nicht anerkannten Kosten an den tatsächlich angefallenen Kosten (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Sind die Fälle, in denen ein sogenannter nicht erforderlicher Umzug zu tatsächlichen Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze geführt hat und deswegen die Kostenübernahme begrenzt wurde, in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Wohn- und Kostensituation SGB II (Monatszahlen)“ abgebildet?
In wie vielen solchen Fällen und in welcher Höhe wurden seit 2005 tatsächlich angefallene Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben, jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil dieser nicht übernommenen Kosten an den tatsächlich angefallenen Kosten (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen seit 2005 und in welcher Höhe wurden umzugsbegleitende Kosten gemäß § 22 Absatz 6 SGB II nicht übernommen, weil die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht anerkannt wurden (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden seit 2005 Kostensenkungsaufforderungen erteilt (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter angeben und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?