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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Freihandelsabkommen der EU mit Mexiko und Mercosur vor dem Hintergrund des Grundsatzes des fairen Handels

Zahlreiche Einzelfragen zum Abkommen betr. Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Disparitäten als Ziel "fairen" Handels, volkswirtschaftliche Auswirkungen, Schutz junger Industrien, Investitionsschutzregeln, Menschenrechtsverletzungen, entwicklungspolitische Erwägungen, Liberalisierung und angemessenes Schutzniveau im Automobilsektor, Regulierungsinstanzen, Folgenabschätzungen für Landwirtschaft und öffentliche Dienstleistungen, politische Situation in Brasilien, Beschäftigtenrechte, Nachhaltigkeitsziele und -prüfung, zivilgesellschaftliche Akteure, Investitionsgerichtssystem (ICS), Dienstleistungsliberalisierung u.a.<br /> (insgesamt 56 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

09.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/263211.06.2018

Freihandelsabkommen der EU mit Mexiko und Mercosur vor dem Hintergrund des Grundsatzes des fairen Handels

der Abgeordneten Heike Hänsel, Fabio De Masi, Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

„Fairer Handel“ ist die neue erklärte Devise in der Handelspolitik der Bundesregierung. Gleich 14-mal wird der Anspruch „fairer“ Handelsbeziehungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formuliert. An diesem, so scheint es, dürfen die Wählerinnen und Wähler die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der EU-Handelspolitik messen. Bei den Freihandelsabkommen mit Mexiko und den Mercosur-Staaten (Mercosur = Gemeinsamer Markt Südamerikas), die sich aktuell in der letzten Verhandlungsphase befinden, haben die Fragesteller Zweifel, ob sie mit dem Grundsatz fairer bzw. gerechter Handelsbeziehungen vereinbar sind.

Bereits seit 1999 verhandelt die EU das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Dass nach bald 20 Jahren Verhandlungen immer noch keine Einigung erzielt wurde, zeigt den kontroversen Charakter des geplanten Abkommens: Venezuela, seit Dezember 2016 aus dem Bündnis suspendiert, lehnte eine Teilnahme an den Verhandlungen ab und nahm nur als Beobachterin teil. Mehrfach wurden die Gespräche ausgesetzt. Bisher waren auch die linksgerichteten Regierungen Brasiliens und Argentiniens skeptisch.

Die EU verpflichtet sich nach momentanem Stand auf Zollsenkungen und höhere Importquoten und verlangt weitreichende Marktöffnungen von den südamerikanischen Staaten, ohne Rücksicht auf deren wirtschaftliche Entwicklung.

Nun scheint die Gelegenheit für den Abschluss des Freihandelsabkommens günstig wie nie: In Argentinien regiert der neoliberale Mauricio Macri und in Brasilien der rechte Michel Temer, der durch ein umstrittenes Amtsenthebungsverfahren gegen die gewählte Präsidentin Dilma Rousseff an die Macht kam. Das Zeitfenster für den Abschluss eines neoliberalen Abkommens ist knapp bemessen, zumal im Oktober in Brasilien wieder eine linksgerichtete Regierung gewählt werden könnte.

Im Juli 2017 übermittelte die Europäische Kommission dem Handelspolitischen Ausschuss des Europäischen Rates den Entwurf eines konsolidierten Vertragstextes. Die Bundesregierung drängte auf einen raschen Verhandlungsabschluss, doch auch nach der nunmehr 32. Verhandlungsrunde im Februar und März 2018 bestehen grundsätzliche Differenzen fort.

Ebenfalls in der Endphase der Verhandlungen befindet sich die Aktualisierung des seit 2000 bestehenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und Mexiko. Am 21. April 2018 verkündete die EU-Kommission den Abschluss der Verhandlungen, einen Tag später gratulierten sich Präsident Enrique Peña Nieto und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei einem gemeinsamen Auftritt in Hannover zu den „wirklich guten Nachrichten für Europa, Deutschland und Mexiko“. Diese Euphorie verwundert aus handelspolitischer Sicht, liest man in der Pressemitteilung der Kommission doch nur von einer „Einigung im Prinzip“ („agreement in principle“); die Verhandlungen würden noch bis Ende des Jahres 2018 dauern (http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1830).

Nichtregierungsorganisationen mahnen zudem an, dass die Einigung lange vor dem Abschluss der Konsultationen zur Nachhaltigkeitsprüfung (Sustainability Impact Assessment) verkündet wurde, die für Juli 2018 vorgesehen ist.

Zudem erscheint die politische Erklärung mit dem mexikanischen Präsidenten noch vor dem tatsächlichen Abschluss der Verhandlungen nach Ansicht der Fragesteller als eine De-facto-Unterstützung des Präsidenten und seiner Partei PRI (Pastido Revolucionario Justitucional – Partei der institutionalisierenden Revolution) im Vorfeld der Wahlen im Sommer 2018. Präsident Enrique Peña Nieto steht jedoch in seinem Heimatland wie auch international in der Kritik, wurden doch in seiner Amtszeit über 100 000 Tötungsdelikte verzeichnet, darunter 2017 mit 25 339 die bislang höchste Zahl in einem Jahr. Dazu kommen über 30 000 Verschwundene in zehn Jahren. Kaum eines dieser Verbrechen wird aufgeklärt, die Straflosigkeit in Mexiko „tendiert gegen null“ (www.sueddeutsche.de/politik/mexiko-im-staat-der-straflosigkeit-1.3955165). Es bestehen enge Verstrickungen zwischen Polizei, Parteien, Staat und organisierter Kriminalität; Menschenrechtsorganisationen und die Vereinten Nationen werfen den mexikanischen Sicherheitsbehörden u. a. Folter, gewaltsames Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen vor (www.amnesty.org/en/countries/americas/mexico/report-mexico). Dieser menschenrechtlich gravierenden Situation hat das Globalabkommen mit Mexiko bisher keine Rechnung getragen, die entsprechende Menschenrechtsklausel wurde nie aktiviert.

Mexiko ist das Land mit den meisten Freihandelsabkommen weltweit. Die neoliberale Politik hat jedoch eine nachhaltige und soziale Entwicklung in dem Land nicht ermöglicht, sondern verhindert, wie unabhängige Studien zeigen: Prekäre Arbeit in Maquiladora-Exportfabriken, niedrige Wachstumsraten, steigende Armut und die Vertreibung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sind eine direkte Folge der Freihandelspolitik (www.fdcl.org/wp-content/uploads/2017/05/FDCL_ EUMEX_FTA_web.pdf, http://cepr.net/images/stories/reports/nafta-mexico-update-2017-03.pdf?v=2).

Aus diesen Problemlagen ergeben sich Fragen sowohl in Bezug auf den Stand der Verhandlungen, die Normen der geplanten Freihandelsabkommen, wie auch zur politischen Einordnung der Beziehungen zu Mexiko und den Mercosur-Staaten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen56

1

Teilt die Bundesregierung die Ansicht von zivilgesellschaftlichen Organisationen, dass „fairer“ Handel dazu beitragen muss, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte und Disparitäten zwischen den Handelspartnern zu verringern, falls nein, weshalb nicht?

2

Setzt sich die Bundesregierung für ein entsprechendes verbindliches Vertragsziel im Vertragstext des Abkommens zwischen der EU und den Mercosur-Staaten ein, das die Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Disparitäten im Handelsabkommen vorsieht?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass „fairer Handel“ es den weniger entwickelten Staaten ermöglichen muss, höherwertige Produkte zu exportieren, also ihre Terms of Trade zu verbessern?

4

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der argentinischen Ökonomin Marita González, das Abkommen mit der EU könnte zu einer Reprimarisierung der Mercosur-Volkswirtschaften, also einer Rückkehr zur Produktion von primären, nicht verarbeiteten Gütern führen (www.nodal.am/2017/11/ dos-expertas-analizan-las-negociaciones-del-tratado-libre-comercio-mercosurla-union-europea/)?

5

Teilt die Bundesregierung weiterhin González‘ Einschätzung, das Freihandelsabkommen würde einen Rückschritt für die regionale wirtschaftliche Integration des Mercosur darstellen, da die Mitgliedstaaten künftig statt aus den Nachbarländern Produkte aus der EU importieren würden (www.nodal.am/ 2017/11/dos-expertas-analizan-las-negociaciones-del-tratado-libre- comerciomercosur-la-union-europea/)?

6

Hält die Bundesregierung den vorübergehenden Schutz von jungen Industrien („infant industries“) für eine geeignete Maßnahme zur wirtschaftlichen Entwicklung von Entwicklungs- und Schwellenländern, falls nein, weshalb nicht?

7

Strebt die Europäische Kommission die Verankerung von Schutzmaßnahmen für junge Industrien („infant industries“) im Vertragswerk an, wenn nein, warum nicht?

8

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der früheren Vorsitzenden der argentinischen Zentralbank, Felisa Miceli, dass das Abkommen auf Mercosur-Seite zu „massiven Schließungen von Unternehmen“ und damit zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen könnte, falls nein, weshalb nicht ( www.nodal.am/ 2017/11/dos-expertas-analizan-las-negociaciones-del-tratado-libre- comerciomercosur-la-union-europea/)?

9

Strebt die Bundesregierung die Aufnahme von Investitionsschutzregeln in das Abkommen an? Falls ja, wie sehen diese konkret aus?

10

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Vertragsparteien nach dem Abkommen Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen ergreifen dürfen, die sich aus der Anwendung des Abkommens selbst ergeben, wie gewaltsame Landnutzungskonflikte in Folge von Investitionsliberalisierungen?

11

Wie gedenkt die Bundesregierung zu verhindern, dass Produkte aus sklavenartiger Beschäftigung in Mercosur-Staaten wie Brasilien in die EU importiert werden (vgl. www.elnuevoherald.com/noticias/mundo/america-latina/article 36282915.html)?

12

Liegt eine menschenrechtliche Folgenabschätzung für das Abkommen vor, und ist diese öffentlich einsehbar? Falls nein, weshalb nicht?

13

Erkennt die Bundesregierung die entwicklungspolitischen Potenziale einer nicht liberalisierten öffentlichen Beschaffung auf Seiten der Mercosur-Staaten an?

14

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die öffentliche Beschaffung aus entwicklungspolitischen Erwägungen aus dem Abkommen auszuklammern oder zumindest eine differenzierte Sonderbehandlung („special and differential treatment“) in Bezug auf die öffentliche Beschaffung zugunsten der Mercosur-Staaten festzuschreiben?

15

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass das Kapitel zum Schutz geistigen Eigentums im Mercosur-Abkommen dem öffentlichen Gesundheitssystem Brasiliens massive Mehrkosten – das brasilianische Gesundheitsministerium spricht von 444 Mio. US-Dollar (vgl. www.bilaterals.org/ IMG/pdf/vieira_mercosur_2017_espanol.pdf) – verursacht und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medikamenten erschwert, und wenn ja, wie möchte sie diese Auswirkungen verhindern?

16

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen in Bezug auf die Liberalisierung des Automobilsektors?

17

Welches Verhandlungsergebnis strebt die Bundesregierung im Bereich des Automobilsektors an?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Mercosur-Delegation zum Thema Liberalisierungen im Automobilsektor?

19

Erkennt die Bundesregierung an, dass Mercosur-Staaten wie Brasilien legitime Interessen zum Schutz ihres Automobilsektors verfolgen, zugunsten von wirtschaftlicher Entwicklung und Beschäftigung in diesem Sektor?

20

Welches Schutzniveau hält die Bundesregierung für die Automobilindustrie der Mercosur-Staaten aus entwicklungspolitischen Gesichtspunkten für angemessen?

21

Unterhält die Bundesregierung auf politischer Ebene mit der Regierung des nicht gewählten brasilianischen Präsidenten Michel Temer Gespräche über die Handelsliberalisierung, z. B. in Bezug auf den Automobilsektor?

22

Welche genauen Kompetenzen sollen nach aktuellem Verhandlungsstand und Ansicht der Bundesregierung so genannten Regulierungsinstanzen bei der Modifikation und Ergänzung des Abkommens nach Inkrafttreten zuteilwerden?

23

Welche Rolle sollen nach aktuellem Verhandlungsstand und Ansicht der Bundesregierung Akteure des Privatsektors in diesen Regulierungsinstanzen spielen?

24

Wie schätzt die Bundesregierung die Verfassungskonformität dieser nicht demokratisch legitimierten Regulierungsinstanzen ein, etwa im Vergleich zur Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Regelungen im CETA-Abkommen (CETA = Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada)?

25

Liegt der Bundesregierung eine Folgenabschätzung für die Landwirtschaft vor, wie sie Frankreich für das Mercosur-Abkommen und andere gefordert hat, falls nein, weshalb nicht? Wird sich die Bundesregierung für eine solche Folgenabschätzung einsetzen?

26

Liegt der Bundesregierung eine Folgenabschätzung für die öffentlichen Dienstleistungen in Brasilien und die Situation der dort Beschäftigten vor, falls nein, weshalb nicht? Wird sich die Bundesregierung für eine solche Folgenabschätzung einsetzen?

27

Sieht die Bundesregierung die Regierung des Präsidenten Michel Temer, der in einem parlamentarischen Putsch gegen die gewählte Amtsinhaberin Dilma Rousseff die Macht in Brasilien übernahm und nicht vom Volk gewählt wurde, als legitimen Verhandlungspartner auf Seiten des Mercosur?

28

Welche Risiken aber auch welche Chancen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus der politischen Orientierung des brasilianischen Präsidenten Michel Temer für die Verhandlungen zwischen der EU und Mercosur?

29

Führt die Bundesregierung Gespräche mit Brasilien auf Regierungsebene über den Abschluss des Freihandelsabkommen mit Mercosur?

30

Welche Bedeutung haben die Wahlen in Brasilien im Oktober aus Sicht der Bundesregierung für den Abschluss der Verhandlungen mit Mercosur, etwa wenn wieder ein Kandidat oder eine Kandidatin der PT (Partido dos Trabalhadoses – Partei der Arbeiter) die Präsidentschaft übernehmen würde?

31

Welche Bedeutung hatte die Suspension Venezuelas aus dem Mercosur aus Sicht der Bundesregierung für die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen?

32

In welchem Zeitrahmen rechnet die Bundesregierung mit einem endgültigen Abschluss der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko?

33

In welchen Bereichen besteht nach Ansicht der Bundesregierung auch nach der offiziellen Verkündung der Einigung der Verhandlungen mit Mexiko noch Verhandlungsbedarf?

34

Wann würde das Abkommen der EU mit Mexiko nach Einschätzung der Bundesregierung nach Rechtsförmlichkeitsprüfung und Übersetzung in Kraft treten?

35

Welche Gründe bewogen die Bundeskanzlerin dazu, trotz der andauernden Verhandlungen einen Abschluss derselben gemeinsam mit dem mexikanischen Präsidenten Enrique Peña Nieto auf der Hannover-Messe zu verkünden?

36

Teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher Menschenrechtsorganisationen und der UN, dass die mexikanischen Sicherheitsbehörden für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlich sind?

37

Wie setzt sich die Bundesregierung konkret für die Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko ein?

38

Inwiefern soll das Freihandelsabkommen mit Mexiko nach Ansicht der Bundesregierung zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko beitragen?

39

Aus welchem Grund wurde nach Einschätzung der Bundesregierung die Menschenrechtsklausel trotz schwerer Menschenrechtsverletzungen in Mexiko nie aktiviert?

40

Hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Anwendung der Menschenrechtsklausel ob der schweren Menschenrechtsverletzungen in Mexiko eingesetzt, falls nein, weshalb nicht?

41

Wird die Menschenrechtsklausel in der Neuauflage des Abkommens dahingehend reformiert, dass schwere Menschenrechtsverletzungen wie extralegale Tötungen und das Verschwindenlassen von Menschen unter Mitwirkung staatlicher Institutionen zu Handelssanktionen unter dem Abkommen führen können?

42

Umfasst der Begriff des „fairen Handels“ der Bundesregierung auch die Einhaltung menschenrechtlicher Standards, wie sie in der UN-Charta verankert sind, von beiden Vertragspartnern?

43

Umfasst der Begriff des „fairen Handels“ der Bundesregierung die Verbesserung der Rechte von Beschäftigten, den Schutz von Arbeitsrechten und die Vereinigungsfreiheit?

44

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Rechte von Beschäftigten in Mexiko im Hinblick auf die eingeschränkte Vereinigungsfreiheit, auch in Werken deutscher Unternehmen (www.industriall-union.org/ mexicoshould-act-to-end-undemocratic-unions-says-ilo; Fritz, S.31)?

45

Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der mexikanischen Regierung für eine Verbesserung der Rechte von Beschäftigten ein?

46

Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber in Mexiko produzierenden deutschen Unternehmen für die Verbesserung der Rechte von Beschäftigten ein?

47

Hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein Nachhaltigkeitskapitel in dem Freihandelsabkommen mit Mexiko eingesetzt, mithilfe dessen Verstöße gegen Arbeitsrechte sanktioniert werden können, und wenn nein, warum nicht?

48

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Aktualisierung des Freihandelsabkommens prekäre Beschäftigung in Exportfabriken zementieren wird, da ein wirtschaftspolitischer Kurswechsel zugunsten der Arbeiterinnen und Arbeiter, der die Erwartungen der europäischen Unternehmen auf ein stabiles Geschäftsumfeld beeinträchtigen könnte, unter dem Abkommen sanktioniert werden könnte?

49

Welcher Zeitplan gilt nach Kenntnis der Bundesregierung für die Erstellung und Veröffentlichung der von der LSE Consulting (LSE = The London School of Economics and Political Science) zu erstellenden Nachhaltigkeitsprüfung des EU-Mexiko-Abkommens (www.lse.ac.uk/business- andconsultancy/consulting/news/share-your-view-on-the-trade- negotiationsbetween-the-eu-and-mexico)?

50

Welche Rolle spielt die mexikanische und europäische Zivilgesellschaft aus Sicht der Bundesregierung bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsprüfung?

51

Welche Organisationen der mexikanischen und europäischen Zivilgesellschaft sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Prüfung einbezogen (bitte alle nach Land namentlich einzeln auflisten)?

52

Aus welchem Grund verkündeten die Verhandlungspartner am 21. April 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung eine „Einigung im Prinzip“, wenn die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsprüfung noch gar nicht vorlagen?

53

Werden aus Sicht der Bundesregierung zivilgesellschaftliche Akteure ausreichend in die Verhandlungen mit einbezogen?

54

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen in Bezug auf das Investitionsschiedsgerichtssystem (ICS)?

55

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen in Bezug auf die öffentliche Beschaffung? Welche Ausnahmen sollen für die Liberalisierung gelten?

56

Welche Ausnahmen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Dienstleistungsliberalisierung, insbesondere in Bezug auf die öffentliche Daseinsvorsorge?

Berlin, den 1. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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