BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Vollzug des Pflichtpfandes für Einweg-Getränkeverpackungen (G-SIG: 16010903)

Vorstöße gegen die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen (§ 8 Abs. 2 der Verpackungsverordnung), Definition der Getränkesorten u.a. durch die Firma Adelholzener <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

11.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/229119. 07. 2006

Vollzug des Pflichtpfandes für Einweg-Getränkeverpackungen

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Gesine Lötzsch, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Dr. Kirsten Tackmann, Dorothee Menzner, Heidrun Bluhm, Katrin Kunert, Dr. Ilja Seifert, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat zum Schutz der Mehrwegquote eine Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen erlassen. Auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums (www.bmu.de) hat sie unter der Überschrift „Fragen und Antworten zum ‚Dosenpfand‘“ detailliert beschrieben, welche Getränke in Einwegverpackungen entsprechend § 8 Abs. 2 der Verpackungsverordnung der Pfandpflicht unterliegen und welche nicht. Danach seien auch so genannte Near water-Produkte pfandpflichtig, und zwar „unabhängig von Zusätzen (u. a. aromatisiertes Wasser, Wasser mit Koffein oder Wasser mit Sauerstoff)“. Ebenfalls der Pfandpflicht unterlägen „Mischungen von Fruchtsaft oder Tees und Mineralwasser (wie Apfelschorle)“, so der Text.

Der Getränkehersteller „Adelholzener“ bietet jedoch Sauerstoff-Wassergetränke und Fruchtsaftwassermischungen (u. a. Apfelschorle) in PET-Einwegflaschen als pfandfrei an. Konkret handelt es sich um verschiedene Getränke der Sorten „ACTIVE O2 Fitness” 0,75 Ltr. PET-Einweg, verschiedene Getränke der Sorten „Active Fresh“ 0,75 Ltr. PET-Einweg, um die „Adelholzener Travel Apfel Schorle“ 0,75 Ltr. PET-Einweg und um die „Adelholzener Travel Rote Schorle“ 0,75 Ltr. PET-Einweg (siehe: www.adelholzener.de). Die Firma argumentiert gegenüber dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), dass die Apfelschorle mit 55 Prozent Fruchtsaftanteil als Fruchtnektar, und die Sauerstoff-Wassergetränke als diätetische Getränke zählten und deshalb nicht der Pfandpflicht unterlägen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Unterliegen die in der vorangestellten Begründung aufgeführten Getränke in Einweg-Getränkeverpackungen, wie sie beispielsweise die Firma „Adelholzener“ anbietet, dem Pflichtpfand oder nicht, und warum?

2

Hat die Bundesregierung seit dem 1. Mai 2006 in einem größeren Umfang Verstöße gegen die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen festgestellt?

3

Wie organisiert die Bundesregierung den Vollzug der Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen?

Berlin, den 21. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen