Gefahr des Datenabflusses von Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt durch Ermittlungen in Österreich
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 28. Februar 2018 wurden in Österreich Räumlichkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) durchsucht und dabei umfassende Beschlagnahmen von Akten und elektronischen Datenträgern sichergestellt. Vorgeblich ging es dem von der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) geführten Innenministerium dabei um Korruptionsbekämpfung. Für Irritationen und Kritik sorgte aber, dass insbesondere auch Unterlagen einer Referatsleiterin für Extremismus beschlagnahmt wurden, in denen Ermittlungen gegen Burschenschaften und rechtsextreme Identitäre Bewegung mit möglichen Verbindungen zur FPÖ dokumentiert sind (Süddeutsche Zeitung vom 9. März 2018, „Razzien beim Verfassungsschutz werfen Fragen an die FPÖ auf“).
Das österreichische Magazin „FALTER“ veröffentlichte am 29. Mai 2018 eine Meldung („FALTER veröffentlicht alarmierende Mails aus dem BVT“) auf seiner Homepage. Darin wird der Hinweis eines IT-Beschäftigten des BVT wiedergegeben, dass die Justiz „in der IT-Abteilung eine Backup-Festplatte des BVT-Servers samt den Daten ausländischer Dienste einpackte“. Solche Daten sind offenbar in einer Datei oder Datensammlung „Zentrale Quellen Bewirtschaftung“ enthalten. Ebenfalls beschlagnahmt wurde eine Kopie des „Netzwerks Neptun“ der Jahre 2013 bis 2017, dabei soll es sich um das Kommunikationsnetzwerk mit den ausländischen Partnerdiensten des BVT handeln. Außerdem seien „zwei Sicherungen der Police Working Group on Terrorism“ mitgenommen worden. Dabei handelt es sich um ein EU-Netzwerk von Polizeibehörden, an dem für die Bundesrepublik Deutschland das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ermittlungen und Ermittlungsmaßnahmen der österreichischen Justiz gegen das BVT?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Daten aus dem Austausch des BVT mit Partnerdiensten beschlagnahmt wurden, und sind davon auch solche Daten betroffen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an das BVT übermittelt hat?
In welchem Umfang übermittelt das BfV strategische Informationen (Auswerteprodukte etc.) und personenbezogene Informationen (Anzahl Personen, Personenzusammenhänge etc.) an das BVT (bitte für die vergangenen drei Jahre einzeln auflisten)?
Sieht die Bundesregierung in dieser Beschlagnahme von Daten, die vom BfV an das BVT übermittelt wurden, eine Verletzung der „Third Party Rule“, und wird sie – in Kohärenz zu den zahlreichen Verweisen der Bundesregierung in Antworten auf Parlamentarische Anfragen und Beweisanträge in Untersuchungsausschüssen, bei einer Verletzung der Third Party Rule drohe jeweils der Abbruch von Informationsübermittlungen durch ausländische Partnerdienste – von Übermittlungen von Informationen an das BVT bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts oder darüber hinaus absehen?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Beschlagnahme von Daten ausländischer Partnerdienste des BVT auch vom BfV an das BVT übermittelte strategische oder personenbezogene Informationen zu rechtsextremen Burschenschaftlern, zur Identitären Bewegung und ihren Beziehungen zu in Deutschland vertretenen oder aktiven Burschenschaften, Kameradschaften, Parteien o. Ä. betroffen, und wenn ja, welche der vorgenannten Gruppierungen bzw. Vertreter derselben sind das im Einzelnen?
Pflegt das BfV generell den Austausch von Informationen zu dem in Frage 5 umrissenen politischen Milieu mit dem BVT?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur berichteten Beschlagnahme von zwei Sicherungen der Police Working Group on Terrorism (PWGT), und sind hiervon Daten betroffen, die das BKA an das Netzwerk der PWTG oder das BVT übermittelt hatte?
Sind von den Beschlagnahmen weitere strategische oder personenbezogene Informationen betroffen, die das BKA an das BVT übermittelt hatte, etwa aus den Phänomenbereichen militanter Islamismus oder Rechtsextremismus, völkische Bestrebungen, Identitäre Bewegung etc., und wenn ja, welche?
Falls der Bundesregierung zu den oben genannten Fragen keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, a) warum hat sie sich diese in Folge der zitierten Presseberichterstattung nicht beschafft, und b) welche Schritte und Maßnahmen wird sie nun einleiten, um sich adäquate Kenntnisse zu beschaffen?