Flächenverbrauch in Bayern
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Steffi Lemke, Britta Haßelmann, Claudia Roth (Augsburg), Ekin Deligöz, Uwe Kekeritz, Beate Walter-Rosenheimer, Dieter Janecek, Dr. Manuela Rottmann, Erhard Grundl, Margarete Bause, Lisa Badum und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr ist nach wie vor eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Die Neuausweisungen von Wohn- und Gewerbegebieten werden immer noch als „Angebotsplanungen“, oft mit zweifelhaften Erfolgsaussichten, durchgeführt und führen nicht selten zu ungedeckten Kosten, z. B. für den Unterhalt ungenutzter Infrastrukturen, ohne später die Sicherheit einer Refinanzierung durch Steuereinnahmen zu bekommen (Sachverständigenrat für Umweltfragen – SRU, Umweltgutachten 2016).
Es werden Gewerbegebiete ausgewiesen, die oft leer bleiben, weil die Nachbarkommune den Zuschlag bekommen hat. Später werden dann flächenverschwenderische Lagerhäuser für Logistikbetriebe in eingeschossiger Bauweise errichtet.
Hochregallager gelten nicht gerade als architektonische Augenweiden in der Landschaft, zeigen aber, dass mehr Geschosse bei gewerblichen Nutzungen möglich sind. Das gleiche Bild ist von Einzelhandelsunternehmen, Möbelhäusern usw. bekannt: Anstelle von mehrgeschossigen Bauten und Parkgaragen wird ebenerdig gebaut, die Parkplätze finden sich gleich davor. Dadurch wird drei- bis viermal so viel Fläche in Anspruch genommen, als eigentlich nötig wäre.
Das Nachhaltigkeitsziel, die Neuinanspruchnahme von Fläche auf maximal 30 Hektar pro Tag zu begrenzen und ab 2050 auf null zu setzen, wurde von der Bundesregierung bereits 2002 festgelegt.
Allein in Bayern verschwinden jeden Tag 13 ha Freifläche, was 18 Fußballfeldern entspricht und pro Jahr zusammen die Fläche des Ammersees ergibt. Das ist ein Grund, weshalb in Bayern aktuell ein Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ durchgeführt wird: Es braucht eine gesetzliche Grenze für den Flächenverbrauch.
Hieraus ergeben sich verschiedene Fragen an die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der tägliche Flächenverbrauch für 2017 im Vier-Jahres-Mittel in Bayern (oder früher, soweit keine Daten für 2017 vorliegen) und zum Vergleich in den anderen Bundesländern (bitte soweit möglich nach Nutzungsarten und untergliedert in die üblichen siedlungsstrukturellen Kreistypen des BBSR – kreisfreie Stadt, städtischer Kreis, ländlicher Kreis mit Verdichtungsansätzen und dünn besiedelter ländlicher Kreis – aufschlüsseln)?
Von welcher Flächenneuinanspruchnahme geht die Bundesregierung in jedem Jahr bis zum Jahr 2020 in Bayern aus (bitte soweit möglich nach Nutzungsarten und untergliedert in die siedlungsstrukturellen Kreistypen des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung – BBSR – aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtflächen-Neuinanspruchnahme in Bayern für Straßenprojekte des verabschiedeten Bundesverkehrswegeplans 2030 (bitte nach den einzelnen Dringlichkeitsstufen des Bundesverkehrswegeplanes in Form einer Abschätzung, also vor dem eigentlichen Linienbestimmungsverfahren und allein auf Basis der anvisierten Ausbaubreite und voraussichtlichen Streckenlänge, aufschlüsseln)?
Welche konkreten Auswirkungen hat die Umstellung der Datengrundlage von ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) auf ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) auf die mit ALKIS ermittelten und in den vorangehenden Punkten erfragten Daten in Bayern im Vergleich zu den auf Basis des ALB ermittelten Ergebnissen vor 2014?
Wie viele nicht genutzte Gewerbeflächen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern derzeit zur Verfügung (bitte nach jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten – in ha bzw. qm und prozentual von der Gesamtgewerbefläche im Landkreisen und kreisfreien Städten – aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der nicht genutzten Gewerbefläche in den jeweiligen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern seit dem Jahr 2000 jährlich verändert?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Flächenverbrauchs in Bezug auf die zunehmende Bautätigkeit in Bayern (bitte nach Ein- und Zweifamilienhausbauweise sowie mehrgeschossiger Bauweise unterscheiden), und wie wirkt sich diese, soweit möglich, auf die jeweiligen Kreistypen des BBSR aus?
Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Bayern seit dem Jahr 2000 (bitte nach den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten pro Jahr in ha und prozentual aufschlüsseln)?
Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Flächenneuinanspruchnahmen in Bayern auf den Flächenverbrauch in Hektar pro Tag und dem damit verbundenen 30-ha-Ziel (30 Hektar pro Tag ab 2020) sowie dem neuen Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Neuauflage 2016) „weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030“ aus (bitte soweit möglich nach BBSR-Kreistypen aufschlüsseln)?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Flächenverbrauch der letzten fünf Jahre in Bayern nach den Flächentypen Wald, landwirtschaftliche Nutzflächen, sonstige Flächen (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie viel entfällt davon auf Siedlungs- und wie viel auf Verkehrsflächen?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Bayern seit dem Jahr 2000 (bitte nach den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten, pro Jahr in ha und prozentual aufschlüsseln?
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 in Bayern neue Verkehrsflächen geschaffen (bitte nach den jeweiligen Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln und Zuwachs in ha und prozentual angeben)?
Wie und nach welchen Kriterien werden die Flächenanteile des Nachhaltigkeitsziels (Neuauflage 2016), die Flächenverbrauchsobergrenze „weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030“, auf Bayern umgelegt, und wie wird die verbindliche Einhaltung dieser Ziele überprüft und durchgesetzt?
Wie bewertet die Bunderegierung die derzeitige Umsetzung der Eingriffsregelung in Bayern insbesondere im Hinblick auf die in §§ 1 Absatz 6 Nummer 7a und § 1a Absatz 2 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) definierten Schutz von Boden und Fläche?
Wie hoch wird zukünftig nach Kenntnis der Bundesregierung der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bayern durch die Flächeninanspruchnahme und Beeinträchtigungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der einen Seite und bei Flächenverlusten durch Bodenversiegelung auf der anderen Seite sein?
Wie wird sich der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen (unterschieden nach Verlusten und Beeinträchtigungen) durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und den Flächenverlust durch Bodenversiegelung auf die Pacht- und Grundstückspreise für Ackerland und Grünland in Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung auswirken?
Liegen der Bunderegierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang in Bayern die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form von Ersatzzahlungen vollzogen wurden?
Wenn ja, wie häufig kamen diese Ersatzzahlungen in den letzten fünf Jahren vor, und in welcher Höhe?
Welche Kommunen in Bayern haben im Jahr 2017 (soweit die Daten vorliegen, sonst zuletzt verfügbare Daten) nach Kenntnis der Bundesregierung den höchsten Flächenneuverbrauch pro Kopf ausgewiesen (bitte nach BBSR-Kreistypen aufschlüsseln), und sind der Bundesregierung die Gründe für den hohen Flächenverbrauch bekannt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Positiv- und Negativbeispiele in Bayern über Planungen mit besonders flächensparenden bzw. flächenverschwendenden Auswirkungen vor?
Wenn ja, welche?
Um welche Planungen und Maßnahmen der Positiv- und Negativbeispiele in Hinblick auf den Flächenverbrauch in Bayern handelt es sich dabei?
Wie hoch war der Flächenverbrauch in Bayern, der durch diese Positiv- und Negativbeispiele verursacht wurde (bitte wenn möglich in die BBRS-Kreistypen untergliedern)?
Hat die Bundesregierung mit diesen Positiv- oder Negativbeispielen Modellvorhaben in Regionen in Bayern gefördert, wenn ja welche?
Wenn nicht, warum nicht?
Welche Ansatzpunkte oder Konzepte sind der Bundesregierung aus Bayern bekannt, die einen Beitrag zur Reduktion des Flächenverbrauches liefern?
Wie beurteilt die Bundesregierung nach ersten Erkenntnissen die Auswirkungen des auf Wunsch des Landes Bayern ins Leben gerufenen § 13b BauGB in Bezug auf das Nachhaltigkeitsziel für 2020 und für das neue Nachhaltigkeitsziel (Neuauflage 2016)?