BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fragen zum Sozialdatenschutz und zu möglichen fingierten Stellenanzeigen im Stellenportal "Jobbörse" der Bundesagentur für Arbeit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2417)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/289320.06.2018

Fragen zum Sozialdatenschutz und zu möglichen fingierten Stellenanzeigen im Stellenportal „Jobbörse“ der Bundesagentur für Arbeit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2417)

der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2417 war in großen Teilen sehr allgemein und ausweichend formuliert. Für die Fragesteller ergeben sich aus der Antwort einige Nachfragen, zum Beispiel zur Ausgestaltung und Durchführung der Prüfung der Stellenangebote in der Jobbörse auf Missbrauch hin. Arbeitsuchende und Erwerbslose stellen eine besonders schutzbedürftige Personengruppe dar. Der Schutz ihrer persönlichen Daten sollte nach Ansicht der Fragesteller einen besonderen Stellenwert innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter einnehmen. Daher sehen sich die Fragesteller veranlasst, erneut von ihrem parlamentarischen Fragerecht Gebrauch zu machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Stellenanzeigen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Stellenportal „Jobbörse“?

2

Wie viele der derzeit veröffentlichten Stellenanzeigen sind „betreute“, und wie viele sind „unbetreute“ Stellenanzeigen (bitte, soweit möglich, absolute Zahlen ausweisen)?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von beziehungsweise das Verhältnis an „betreuten“ und „unbetreuten“ Stellenanzeigen?

4

Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung „betreute“ von „unbetreuten“ Stellenanzeigen unterschieden?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Einstellen eines Stellenangebots eine Option, diese als „betreut“ oder „unbetreut“, z. B. durch Setzen eines „Häckchens“ (Einwilligung zur Betreuung), zu definieren?

6

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein gesondertes Verfahren der Registrierung von Anbietern „betreuter“ Stellenanzeigen beziehungsweise der Einstellung „betreuter“ Stellenanzeigen in der Jobbörse?

7

Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung, welche Stellenanzeigen „betreute“ Stellenanzeigen darstellen, und welche als „unbetreut“ gelten?

8

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Möglichkeit für Stellensuchende, „betreute“ von „unbetreuten“ Stellenangeboten zu unterscheiden?

9

Werden „betreute“ und „unbetreute“ Stellenangebote nach Kenntnis der Bundesregierung in separaten Datenbanken gespeichert, bzw. wie können Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler der BA und der Jobcenter „betreute“ und „unbetreute“ Stellenangebote voneinander unterscheiden?

10

Bedeutet nach Einschätzung der Bundesregierung der Passus in der „Datenschutzerklärung“ der Bundesagentur für Arbeit unter Punkt 7.3 „Sämtliche Stellengesuche und Stellenangebote dürfen von der BA zu Vermittlungszwecken verwendet werden“ (Quelle: http://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Datzenschutzerklaerung_ba017182.pdf), dass alle eingestellten Stellenangebote, unabhängig von ihrem Status als „betreut“ oder „unbetreut“, von den Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern als Vermittlungsvorschläge genutzt werden können?

11

Wie viele Stellen im Support der Jobbörse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um „die in der Jobbörse veröffentlichten unbetreuten Stellenangebote täglich einem grundlegenden systematischen Prüfprozess“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2417) zu unterziehen?

12

Auf welche Kriterien werden die Stellenanzeigen nach Kenntnis der Bundesregierung vom Jobbörse-Support konkret geprüft?

13

Wie viele Stellenangebote werden monatlich beziehungsweise jährlich geprüft (bitte die jüngsten verfügbaren Daten angeben)?

14

Welche Begriffe beziehungsweise Indikatoren sind Bestandteil der „Indikatorenliste“ und der „Flame-Liste“?

Berlin, den 15. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen