Nichtausschöpfung des Etats des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Haushaltsjahr 2017
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Gesine Lötzsch, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag Bildung und Forschung zu Schlüsselthemen erklärt (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, S. 28). Bereits in vorherigen Legislaturperioden haben sich die Bundeskanzlerin sowie Bundesministerinnen und Bundesminister Großer Koalitionen für eine Stärkung von Bildung und Forschung ausgesprochen. Beispielsweise wurde auf dem Dresdner Bildungsgipfel im Oktober 2008 zwischen Bund und Ländern vereinbart, die Ausgaben für Bildung und Forschung bis Ende 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern (vgl. Bundesregierung/Regierungschefs der Länder: Aufstieg durch Bildung – Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland, S. 6). Im Jahr 2016 betrug das Budget für Bildung und Forschung nach Statistischem Bundesamt 9 Prozent, so wie im Vorjahr (vgl. Statistisches Bundesamt: Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft 2015/2016, S. 14).
Im Haushaltsplan der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2017 sah das Budget des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Einzelplan 30 des Bundeshaushalts, Ausgaben in Höhe von 17,65 Mrd. Euro vor. Von diesen wurden nach Angaben des Bundesrechnungshofs lediglich 17,25 Mrd. Euro verausgabt, 400,1 Mio. weniger als veranschlagt (vgl. Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO – Information über die Entwicklung des Einzelplans 30 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) für die Haushaltsberatungen 2018, S. 4). Diese Abweichungen verteilen sich nach Istübersicht zum 31. Dezember 2017 des BMBF über den gesamten Haushalt.
Damit werden fast ein Drittel der für das Jahr 2017 geplanten Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr nicht realisiert. Die nicht verausgabten Mittel verfallen mit Abschluss des Haushalts 2017; da sie nicht übertragbar sind bzw. übertragen wurden, stehen sie für zusätzliche Ausgaben für Bildung und Forschung nicht mehr zur Verfügung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Wirkung hatte die Nichtausschöpfung des geplanten Budgets des BMBF im Jahr 2017 auf den gesamten Bundeshaushalt in diesem Jahr?
Waren Ausgaben der Haushaltstitel im Einzelplan 30, die nicht vollständig verausgabt wurden, auf Folgejahre übertragbar? Wenn ja, welche, und in welcher Höhe?
Wurden übertragbare Ausgaben aus dem Budget des BMBF im Jahr 2017 auf folgende Jahre übertragen? Wenn ja, in welchem Umfang, und aus welchen Haushaltstiteln?
Plant die Bundesregierung, die nicht verausgabten Mittel aus dem Einzelplan 30 im Jahr 2017 für die kommenden Jahre zusätzlich zu den im Koaltionsvertrag vereinbarten Ausgabensteigerungen in Bildung, Forschung und Hochschulen zur Verfügung zu stellen (bitte begründen)?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung“ (Kapitel 3002, Titel 685 20) nur zu 68 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung“ (Kapitel 3002, Titel 685 21) nur zu knapp über 67 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ (Kapitel 3002, Titel 685 41) nur zu 75 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „BAföG – Schülerinnen und Schüler“ (Kapitel 3002, Titel 632 50) nur zu knapp über 77 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „BAföG – Zuschüsse an Studierende“ (Kapitel 3002, Titel 632 51) nur zu knapp über 76 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „BAföG – Zinszuschüsse, Tilgung und Erstattung von Darlehensausfällen“ (Kapitel 3002, Titel 671 50) um mehr als das Doppelte überschritten?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung“ (Kapitel 3003, Titel 685 07) nur zu knapp 90 Prozent verausgabt, obwohl dieses Programm in den letzten Jahren überzeichnet war?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ (Kapitel 3003, Titel 685 09) nur zu knapp über 82 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung“ (Kapitel 3003, Titel 685 10) nur zu 72 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung – Betrieb“ (Kapitel 3003, Titel 685 60) sowie „Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung – Investitionen“ (Kapitel 3003, Titel 894 60) nur zu knapp 78 bzw. 57 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Instrumente im Wissens- und Technologietransfer im Rahmen der Hightech-Strategie“ (Kapitel 3004, Titel 683 10) nur zu 66 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Instrumente zur strategischen Gestaltung des Digitalen Wandels“ (Kapitel 3004, Titel 685 13) nur zu knapp 46 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Klimaforschung und System Erde, Energie – Investitionen“ (Kapitel 3004, Titel 894 40) nur zu knapp 18 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung – Investitionen“ (Kapitel 3004, Titel 894 50) nur zu knapp 63 Prozent verausgabt?
Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ (Kapitel 3004, Titel 685 80) nur zu knapp 80 Prozent verausgabt?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mehrausgaben für den Bereich Bildung, Forschung, Hochschulen, Digitalisierung in Höhe von 5,95 Mrd. Euro für die Jahre 2018 bis 2021 für diese Bereiche tatsächlich verausgabt werden?
Wie plant die Bundesregierung mit den Minderausgaben im Einzelplan 30 in den Jahren 2018 und 2021 umzugehen? Sollen diese in den Folgejahren wieder für den Einzelplan 30 verfügbar gemacht werden (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung, die Minderausgaben in den Haushaltstiteln, wie z. B. dem BAföG, die sie im prioritären Schwerpunktbereich „Investitionen in Zukunft“ erhöhen will (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, S. 67), bei den geplanten Mehrausgaben zu berücksichtigen (bitte begründen)?