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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bedeutung von Wachpolizei-Konzepten für die Innere Sicherheit

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/306328.06.2018

Bedeutung von Wachpolizei-Konzepten für die innere Sicherheit

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Stefan Schmidt, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Professionalisierung der Polizeien in Deutschland ist nach Auffassung der fragestellenden Fraktion eine große Leistung der Behörden und die Voraussetzung dafür, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Insbesondere die persönliche Eignung von Polizistinnen und Polizisten, eine gute und fundierte Ausbildung aller Beschäftigten der Polizeien sowie eine angemessene Bezahlung legen den Grundstein für gute und verlässliche Polizeiarbeit, die sich am geltenden Recht orientiert und beispielsweise auch nicht Gefahr läuft, der Korruption zu verfallen. Die Standards in der polizeilichen Ausbildung und Praxis dürfen deswegen schon aus Gründen der Gesetzesbindung jedes polizeilichen Handelns nicht aufgeweicht werden. Darüber hinaus verschafft nur die grundgesetzkonforme Anwendung der Gesetze den Grundrechten die nötige Geltung. In diesem Sinne rühren Sicherheitswachten und Wachpolizei-Konzepte, wie sie insbesondere in den letzten Jahren in der Diskussion waren (vgl. RP ONLINE, Minister de Maizière im Interview: Mit Hilfspolizisten gegen Einbrecher, 16. Juni 2016, https://rp-online.de/politik/deutschland/thomas-de-maiziere-wachpolizei-soll-einuebreche-verhindern_aid-18180677) und in zahlreichen Bundesländern schon seit einigen Jahren angewandt werden, an grundlegenden Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

In welchen Bundesländern und seit wann gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland sogenannte Wachpolizeien (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den Wachpolizeien gemäß Frage 1 seit deren Einführung in den jeweiligen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, und wie korrespondiert dies nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Personalstärke der Landespolizeien (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

3

Sind Wachpolizeien vom damaligen Bundesminister des Inneren als „zukunftsweisendes Modell“ (vgl. RP ONLINE, a. a. O) bezeichnet worden, weil sie nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig waren, um die Arbeit der Landespolizeien zu unterstützen, und wenn ja, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung an dieser Einschätzung fest?

4

Welche Aufgaben erfüllen die Wachpolizeien in den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Arbeitsmittel stehen den Wachpolizeien dabei nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

5

Plant die Bundesregierung für eine Polizei des Bundes die Einführung eines Konzeptes, das mit dem Konzept einer Wachpolizei vergleichbar ist, und welche Erwägungen sind für die Bundesregierung bei dieser Entscheidung maßgeblich?

6

Wie verteilen sich die 7 500 zusätzlichen Stellen, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bei Sicherheitsbehörden geschaffen werden sollen, auf die einzelnen Behörden, und in welchem genauen Zeitplan sollen die bei den Polizeien des Bundes vorgesehenen Stellen entstehen bzw. besetzt werden (bitte nach Behörden aufschlüsseln)?

7

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Beschäftigte von Wachpolizeien später die Ausbildung bei einer Polizei eines Landes oder des Bundes absolviert haben, und wenn ja, wie viele waren es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (bitte nach Landespolizei, Landeskriminalamt, Bundespolizei und Bundeskriminalamt aufschlüsseln)?

8

Inwiefern müssen Beschäftigte von Wachpolizeien nach Einschätzung der Bundesregierung Voraussetzungen erfüllen, die als Einstellungsvoraussetzungen bei Bundes- oder Landespolizeien üblich sind, und wenn ja, welche formellen bzw. materiellen Kriterien sowie persönlichen Kompetenzen und Fähigkeiten hält die Bundesregierung dabei für besonders wichtig (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

9

Welche Ausbildung bzw. welche Schulungen mit welchen theoretischen und praktischen Lerninhalten müssen Interessierte nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben für private Sicherheitsdienste durchlaufen, um die Tätigkeit in den Wachpolizeien der Bundesländer ausüben zu dürfen, und wie lange dauern die Ausbildung bzw. die Schulungen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

10

Inwiefern schätzt die Bundesregierung die Ausbildung bzw. die Schulungen der Beschäftigten in Wachpolizeien gemäß Frage 9 insbesondere im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben für private Sicherheitsdienste als ausreichend ein, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für den notwenigen Ausbildungsstand bei privaten Sicherheitsdiensten?

11

Werden Beschäftigte von Wachpolizeien nach Kenntnis der Bundesregierung nach Mindestlohn bezahlt, und falls nein, warum nicht (bitte nach Bundesland aufschlüsseln), und welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung im Sicherheitsbereich eine aufgabengerechte Entlohnung?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Tätigkeit in einer Wachpolizei im Hinblick auf mögliche effektive Reaktionen auf Gefahrensituationen, und welche persönlichen Gefahren beziehungsweise welche Verantwortung kann Beschäftigten einer Wachpolizei nach Einschätzung der Bundesregierung infolge ihrer Anwesenheit vor Ort und ihrer öffentlichen Funktion erwachsen?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob statistisch erhoben wird, a) in wie vielen Fällen der aktive oder passive Einsatz von Beschäftigten in Wachpolizeien zur Prävention von Straftaten beitragen konnte, und wenn ja, wie sehen die Statistiken aus (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln); b) in wie vielen Fällen der aktive oder passive Einsatz von Beschäftigten in Wachpolizeien zur Ermittlung oder Aufklärung von Straftaten beitragen konnte, und wenn ja, wie sehen die Statistiken aus (bitte proportional zur Gesamtzahl angeben und nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

Berlin, den 26. Juni 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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