[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 13. Juli 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3444
19. Wahlperiode 17.07.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Lisa Badum,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/3100 –
Weiterbau des bulgarischen Atomkraftwerks Belene
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem der Bau des Atomkraftwerks (AKW) Belene 2012 wegen finanzieller
Schwierigkeiten eingestellt wurde, hat sich am 7. Juni 2018 die bulgarische
Regierung für den Weiterbau der Anlage ausgesprochen (vgl. „Atomkraftwerk-
Projekt Belene in Bulgarien wiederbelebt“ vom 7. Juni 2018. Online abrufbar
unter
www.tt.com/wirtschaft/wirtschaftspolitik/14447987-91/atomkraftwerk-
projekt-belene-in-bulgarien-wiederbelebt.csp). Der Baubeginn des AKW war
bereits 1987. Die Fertigstellung wurde mehrfach verworfen und wieder
aufgenommen (vgl. RWE begräbt Belene vom 30. Oktober 2009. Online unter www.
greenpeace.de/themen/atomkraft/rwe-begraebt-belene).
Der Standort des AKW liegt in einer seismisch aktiven Zone im Norden
Bulgariens (vgl. „Bulgarien: Atomkraft im Erdbebengebiet“ vom 17. Juli 2008.
Online abrufbar unter
www.dw.com/de/bulgarien-atomkraft-im-erdbebengebiet/
a-3490828).
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen geplanten Weiterbau
des AKW Belene?
Das letzte Projekt zum Bau eines Atomkraftwerks am Standort Belene wurde im
Jahr 2012 durch einen Beschluss des bulgarischen Parlaments (Moratorium)
gestoppt. Anfang Juni 2018 hat das bulgarische Parlament ein mögliches neues
Projekt zur Errichtung eines Atomkraftwerks am Standort Belene diskutiert. Als
Ergebnis dieser Diskussion erging eine Empfehlung an die bulgarische Regierung,
die Voraussetzungen für ein neues Projekt und ein damit verbundenes EU-
konformes Ausschreibungs- und Finanzierungsverfahren zu schaffen. Das
Moratorium des Parlaments vom 28. März 2012 wurde bewusst nicht aufgehoben, weil
ansonsten der ursprüngliche Regierungsbeschluss zur Errichtung zweier
Reaktoren vom russischen Typ WWER-1000 V-466 wieder in Kraft gesetzt worden
wäre, was nicht Ziel der Parlamentsdiskussion war.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den bisherigen Stand der
Fertigstellung am AKW Belene?
3. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 überhaupt irgendetwas
am Standort unternommen (bspw. Maßnahmen zur Instandhaltung)?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bisherige Probleme beim
Bau des AKW Belene?
Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen existieren derzeit am
Standort Belene keine Gebäudestrukturen und anlagentechnischen Systeme und
Komponenten mehr, die zu einem Atomkraftwerk gehören. Sämtliche baulichen
Anlagen, die im Zuge der im Jahre 1987 begonnenen Errichtung des ersten von
insgesamt sechs geplanten Blöcken des Typs WWER-1000/W320 geschaffen
wurden, sind nach Aufgabe des Projektes im Jahr 1990 komplett zurückgebaut
worden. Der Standort ist physisch gesichert.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Finanzierungsinteressen
seitens
a) China (China National Nuclear Corp, CNNC),
b) Europäischer Investitionsbank (EIB)
c) und Russland
(vgl. „China Interested In Investing In Bulgaria’s Stalled Belene Project,
Says Energy Minister“ vom 19. März 2018. Online abrufbar unter www.
nucnet.org/all-the-news/2018/03/19/china-interested-in-investing-in-
bulgarias-stalled-belene-project-says-energy-minister)?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus, wie bzw. von
wem der Weiterbau der Anlage finanziert werden soll?
7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die bisher eingesetzten
finanziellen Mittel für den Bau des AKW Belene?
Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Finanzierung des
Baus des AKW Belene, einschließlich möglicher Finanzierungsinteressen.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die bulgarische
Regierung die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle
organisieren und finanzieren will?
Informationen zum Umgang Bulgariens mit bestrahlten Brennelementen und
radioaktiven Abfällen sowie zur Finanzierung dieser Tätigkeiten werden in dem
“SIXTH NATIONAL REPORT ОN FULFILMENT OF THE OBLIGATIONS
UNDER THE JOINT CONVENTION ON THE SAFETY OF SPENT FUEL
MANAGEMENT AND ON THE SAFETY OF RADIOACTIVE WASTE MA-
NAGEMENT“ vom November 2017 dargelegt. Der Bericht wurde auf den
Internetseiten der bulgarischen Aufsichtsbehörde (BNRA) veröffentlicht.
Darüberhinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Welche Gespräche hat die Bundesregierung in dieser Legislatur mit der
bulgarischen Regierung zum Weiterbau der Atomanlage geführt (bitte unter
Angabe von Datum des jeweiligen Gesprächstermins, Teilnehmenden und
konkretem Inhalt aufschlüsseln)?
10. Hat die Bundesregierung in dieser Legislatur mit der bulgarischen Regierung
Gespräche über einen verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien anstelle
des AKW-Weiterbaus gesprochen?
Wenn nein, warum nicht, und plant sie, dies noch zu thematisieren?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung steht grundsätzlich mit ihren europäischen Partnerländern
zu energiepolitischen Themen in regelmäßigem Austausch. Während der
bulgarischen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2018 fanden diverse
Gespräche zu energiepolitischen Fragestellungen statt. Im Rahmen dieser Gespräche,
deren Schwerpunkt auf dem auf EU-Ebene verhandelten Gesetzespaket „Saubere
Energie für alle Europäer“ lag, wurde auch der verstärkte Ausbau erneuerbarer
Energien innerhalb der EU thematisiert, einem der zentralen Anliegen des
Gesetzespaketes und der darin enthaltenen Neufassung der Erneuerbare-Energien-
Richtlinie. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande
von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu Kontakten mit Vertreterinnen
und Vertretern der bulgarischen Regierung gekommen ist, bei denen der Ausbau
erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit Kernenergie in Bulgarien und der
EU thematisiert wurde. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode
keine Gespräche mit der bulgarischen Regierung geführt, in denen
schwerpunktmäßig der Weiterbau der Atomanlage Belene thematisiert worden ist.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Erdbebengefahr in der
Region, in der das AKW fertiggestellt werden soll?
Der Bundesregierung liegen die öffentlich verfügbaren Informationen zur
Erdbebengefährdung für Bulgarien vor.
12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Erdbebenrisiko in dieser Region
ein?
Spezifische Erkenntnisse zur Erdbebengefährdung am Standort Belene liegen der
Bundesregierung nicht vor.
13. Welche Probleme sieht die Bundesregierung darin, dass die Bausubstanz
mittlerweile sehr alt ist und es bei einem Weiterbau des AKW zu einem Mix
aus altem und neuem Baumaterial oder auch alter und neuer Technik etc.
kommen wird?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
14. Wie schätzt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund ein, dass
beispielsweise in Deutschland eine Anlagengenehmigung nur erteilt werden
darf, „wenn […] die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der
Anlage getroffen ist“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 3 des Atomgesetzes)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
15. Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung ein AKW, wie es in Bulgarien
fertiggestellt werden soll, in Deutschland genehmigungsfähig?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
16. Gab es während der Beitrittsverhandlung zur Europäischen Union auch
irgendwelche Gespräche und Absprachen bezüglich des AKW Belene, und
wenn ja, welcher Art, bzw. mit welchem Inhalt?
Das Projekt des AKW Belene war nach Kenntnis der Bundesregierung nicht
Bestandteil der Beitrittsverhandlungen und findet im Beitrittsvertrag keine
Erwähnung.
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