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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gleichwertige Lebensverhältnisse und stabile Gemeindefinanzen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/312802.07.2018

Gleichwertige Lebensverhältnisse und stabile Gemeindefinanzen

der Abgeordneten Britta Haßelmann, Stefan Schmidt, Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Markus Tressel, Claudia Müller, Filiz Polat, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Margit Stumpp, Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Canan Bayram, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Katharina Dröge, Harald Ebner, Matthias Gastel, Erhard Grundl, Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Stephan Kühn (Dresden), Monika Lazar, Steffi Lemke, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic‚ Corinna Rüffer, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mehr als vier Millionen Menschen in unserem reichen Land leben in Regionen, in denen die Lebensverhältnisse als „sehr stark unterdurchschnittlich“ oder „stark unterdurchschnittlich“ bezeichnet werden können (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11263) – obwohl sie Anspruch auf Zugänge zu öffentlichen Daseinsvorsorgestrukturen haben, von der Energie- und Wasserversorgung über Abwasser- und Abfallentsorgung, Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser, Friedhöfe, sozialem Wohnungsbau und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis hin zu kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn die räumlichen Unterschiede driften immer weiter auseinander.

Zentral dafür ist die EU-Förderung. Sie hat einen maßgeblichen finanziellen Einfluss auf die Förderpolitik von strukturschwachen und ländlichen Regionen hierzulande. Unter anderem wegen des Brexit muss die EU ihre Förderpolitik im mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 neu aufstellen. Allein für Deutschland stehen Kürzungen für die Strukturfonds und die Förderung der ländlichen Räume von 2,8 Mrd. Euro im Raum (Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 71 und 106 der Abgeordneten Britta Haßelmann auf Bundestagsdrucksache 19/2766). Es besteht die Gefahr, dass ab 2021 Teile unserer Förderlandschaft mit deutlich geringeren Fördermitteln rechnen müssen, wenn die Bundesregierung nicht kompensatorisch durch einen eigenen Förderansatz aufstockt.

Trotz guter Konjunktur ist die Finanzsituation von Kommunen in strukturschwachen Räumen unverändert schlecht (Kommunaler Finanzreport 2017 der Bertelsmann Stiftung, www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/kommunaler-finanzreport-2017/). In diesen Städten und Gemeinden ebenso wie in den demografisch entleerten peripheren Räumen fällt es besonders schwer, eine verlässliche und gleichwertige Daseinsvorsorge-Infrastruktur aufrechtzuerhalten.

Erschwerend kommt hinzu, dass im Jahr 2019 die Förderung aus dem Solidarpakt Ost ausläuft. Ab 2020 zieht zudem die Schuldenbremse der Länder. Die damit verbundene Pflicht, keine Schulden mehr aufzunehmen, schränkt die Möglichkeiten der Bundesländer, finanzschwache Kommunen zu unterstützen, erheblich ein.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass die „Bundesregierung […] zusammen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse““ einsetzt, „die bis Mitte 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet.“ Hierbei soll es „um alle Aspekte der Daseinsvorsorge genauso wie gezielte Strukturverstärkungen in Ländern und Kommunen“ gehen. „Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altschulden und hohen Kassenkrediten ebenso wie die Altschuldenproblematik kommunaler Wohnungsbauunternehmen …“ sollen in die Prüfung einbezogen …“ werden (S. 114 f.). Hierfür und für den Strukturwandel in der Kohlepolitik sind Ausgaben von 1,5 Mrd. Euro und für die Förderung ländlicher Räume von 1,5 Mrd. Euro, insgesamt 3 Mrd. Euro bis zum Jahr 2021 vorgesehen (ebd. S. 66).

Die Einsetzung der geplanten Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse wurde – trotz der engen Fristsetzung für Ergebnisse bis Mitte 2019 – mehrfach verschoben (vgl. Tagesspiegel „Umstrittene Heimat“ vom 11. Juni 2018).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Warum wurde die Einberufung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wieder von der Tagesordnung des Bundeskabinetts für den 6. Juni genommen und seither nicht wieder aufgesetzt, obwohl für den 20. Juni 2018 geplant (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Britta Haßelmann auf Bundestagsdrucksache 19/2922)?

2

Wann ist endgültig mit der Einberufung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zu rechnen?

3

Wie definiert die Bundesregierung „Gleichwertige Lebensverhältnisse“?

4

Welche Lebensverhältnisse sind auf Basis dieser Definition nicht gleichwertig?

5

Werden in der Kommission die Auswirkungen des demografischen Wandels auf „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ thematisiert, und wenn ja, wie?

6

Wie wird im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel auf die Einwanderungsgesellschaft eingegangen?

7

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, und wann ist mit ersten Ergebnissen, abschließenden Ergebnissen und deren Umsetzung zu rechnen?

8

Ist geplant, Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bundestages in die Kommission mit einzubeziehen, und wenn nein, warum nicht?

9

Wie setzt sich die Kommission genau zusammen? Welche Expertinnen und Experten, Verbände und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft werden in die Arbeit der Facharbeitsgruppen (bitte einzeln auflisten) einbezogen? Werden alle 16 Bundesländer in der Kommission vertreten sein? Wenn nein, warum nicht?

10

Wie soll in der Kommission eine angemessene Repräsentation von Minderheiten und marginalisierten sozialen Gruppen sichergestellt werden?

11

Wie soll in der Kommission eine angemessene Repräsentation von Zuwanderern und Zuwanderinnen sowie Menschen mit Migrationshintergrund sichergestellt werden?

12

Warum ist das Parlament nicht an der Kommission beteiligt, und wie gedenkt die Bundesregierung, das Parlament in den Kommissionsprozess einzubinden?

13

Wird die Kommission Zwischenberichte über ihre Arbeit bzw. Ergebnisse vorlegen, und wenn ja, wann, und in welcher Form?

14

In welcher Form und durch welche konkreten Formate werden Bürgerinnen und Bürger sowie die Zivilgesellschaft in die Arbeit der Kommission eingebunden?

15

Welche Ressorts werden für welche Themen der Arbeit der Kommission zuständig sein, und welches Bundesministerium wird die Federführung innehaben?

16

Inwiefern wird die koordinierende und gesamtkonzeptionelle Arbeit der neuen Unterabteilung „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über die Arbeit der einzurichtenden Kommission für Gleichwertige Lebensverhältnisse hinausgehen?

17

Inwieweit und in welchem Rahmen wird sich die Kommission auch mit städtisch geprägten strukturschwachen Städten und Regionen beschäftigen?

18

In welcher Weise plant die Bundesregierung, ungleichwertige Lebensverhältnisse und die soziale Spaltung innerhalb von Ballungsräumen (Segregation, Stadtviertel mit besonderen Problemlagen) in die Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse einzubeziehen?

19

Inwieweit und in welchem Rahmen wird sich die Kommission im Kontext von strukturschwachen Regionen und Ballungsräumen mit dem Thema Zuwanderung beschäftigen?

20

Gibt es Konzepte für die kontinuierliche finanzielle Unterstützung des Bundes bei bestimmten Bereichen der Daseinsvorsorge, wenn ja, bitte auflisten für welche Bereiche?

21

Inwieweit ist der Ausbau von Kooperation, Vernetzung und Integration in der Gesundheits- und pflegerischen Versorgung aus Sicht der Bundesregierung ein Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, und wenn ja, was konkret plant die Bundesregierung, um dieses Ziel zu erreichen?

22

Inwieweit können die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung in Gesundheit und Pflege, die ja erst 2020 vorliegen sollen, in die Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einbezogen werden?

23

In welcher Weise plant die Bundesregierung, das Thema Breitbandausbau und Ausbau der digitalen Infrastruktur in die Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einzubeziehen?

24

In welcher Weise plant die Bundesregierung, das Thema öffentlicher Nahverkehr in der Fläche in die Arbeit der Kommission einzubeziehen?

25

Welche eigenen Ziele und welche Konzepte zur Verbesserung gleichwertiger Lebensverhältnisse verfolgt die Bundesregierung angesichts der heterogenen Interessenlage zwischen den Ländern und zwischen den kommunalen Spitzenverbänden in der Kommission?

26

Wie sollen die Ziele der Bundesregierung zur Verbesserung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch die geplanten Arbeitsgruppen stabile Finanzen, Wirtschaft und Arbeit, Infrastruktur, Soziales, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Bauen (Tagesspiegel vom 11. Juni 2018) umgesetzt werden (bitte aufschlüsseln)?

27

Inwieweit und in welchem Rahmen werden die Themen kommunale Altschulden bzw. Kassenkredite von der Kommission behandelt werden?

28

Wie viel zusätzliche Haushaltsmittel stehen in dieser Legislaturperiode in welchen Titeln für die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und für die Umsetzung der Arbeitsergebnisse der Kommission bereit?

29

Wie viel von diesen Mitteln sind für die Kompensation welcher der von der EU-Kommission geplanten Kürzung von EU-Fördermitteln geplant?

30

Wie viel der für diese Legislaturperiode bereitgestellten Mittel sind für den Strukturwandel in der Kohlepolitik vorgesehen (Einsetzungsbeschluss Kohlekommission vom 6. Juni 2018)?

31

Wie viel der für diese Legislaturperiode bereitgestellten Mittel sind für die Verringerung der Altschulden von finanzschwachen Kommunen vorgesehen, und wie sollen die Mittel verteilt werden?

32

Wie viel der für diese Legislaturperiode bereitgestellten Mittel sind für Höhere Bundesanteile an den Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsbeziehende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) vorgesehen?

33

Wie plant die Bundesregierung die Fortführung der Bundesbeteiligung an flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen ab 2020, und ist dabei von der Bundesregierung eine strukturelle Beteiligung und Verfestigung der Finanzierung vorgesehen?

34

Wie plant die Bundesregierung angesichts der Zuständigkeit der Länder jenseits von Modellprojekten, strukturell die Finanzierungs- und Förderbasis ländlicher und strukturschwacher Regionen und Kommunen neu aufzustellen?

35

Wird bei der Neuausrichtung der Finanzierungs- und Förderbasis nach Auslaufen des Solidarpaktes II die flächendeckende Strukturschwäche in den ostdeutschen Bundesländern speziell berücksichtigt? Wenn ja, durch welche Instrumente?

36

Welche Mittel sind von der Bundesregierung für diese strukturellen Veränderungen in der Finanzierungs- und Förderbasis ländlicher und strukturschwacher Regionen und Kommunen in der Finanzplanung über das Jahr 2021 hinaus eingeplant?

37

Ist angesichts der Zuständigkeit der Bundesländer für die Finanzierung der Kommunen und der ab 2020 wirkenden Schuldenbremse für die Bundesländer eine Verfassungsänderung bei den Gemeinschaftsaufgaben vorgesehen? Wenn ja, welche Änderungen hält die Bundesregierung für nötig?

38

Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ohne eine Verfassungsänderung jenseits von Modellprojekten finanzierungs- und förderpolitische Vorschläge erarbeiten?

39

Welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung stehen der Bundesregierung ohne Verfassungsänderungen grundsätzlich offen, um ländliche und strukturschwache Kommunen und Regionen finanziell zu fördern (bitte entsprechende Programme und Gemeinschaftsaufgaben mit Haushaltstitel auflisten, die schon existieren und geändert werden können, und auch neue Möglichkeiten skizzieren)?

40

Hält die Bundesregierung Veränderungen bei den Gemeinschaftsaufgaben GRW (= Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) und GAK (= Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) für notwendig, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern? Wenn ja, welche Rolle soll die Ausgestaltung dieser Veränderungen dann im Rahmen der Kommission spielen?

41

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kommission schon Mitte 2019 Ergebnisse vorlegen kann, um als wahrscheinlich erscheinende Finanzierungsausfälle für strukturschwache Räume durch das Auslaufen des Solidarpaktes und die neue EU-Förderperiode ab 2021 abzufedern und auszugleichen?

Berlin, den 26. Juni 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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