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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bericht über möglichen Asylbetrug durch muslimische Anwaltskanzleien

Überprüfung der Asylbescheide der Außenstelle Bremen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Erkenntnisse in diesem Kontext zur Mandatierung zweier Rechtsanwaltskanzleien durch Asylbewerber in 4 568 Fällen, Ausgang dieser Asylverfahren, Überprüfung der Bescheide<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/325805.07.2018

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bericht über möglichen Asylbetrug durch muslimische Anwaltskanzleien

des Abgeordneten Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit dem Asylbetrug in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden immer wieder zwei muslimische Anwaltskanzleien benannt. Es handelt sich dabei um Kanzlei C. & S. P. S. aus Hildesheim, die 3 565 Anträge eingereicht hat, sowie um die Kanzlei CAHIT T. in Oldenburg, die 1 003 Anträge verantwortet (www.bild.de/politik/inland/bundesamtfluechtlinge/bamf-fragen-55846246.bild.html sowie www.bild.de/politik/inland/bundesamt-fluechtlinge/skandal-beim-bamf-55477968.bild.html, https://philosophia-perennis.com/2018/06/04/unglaubliches-staatsversagen-im-bamf-merkel-spaetestensseit-anfang-2017-im-bilde/).

Der Einfachheit halber wurden von beiden Kanzleien drei Formbriefe mit nahezu identischem Text verwendet, worin geschrieben steht, dass alle Mandanten Repressalien des „Regimes“ ausgesetzt gewesen seien bzw. im Exil oppositionelle Ansichten vertreten hätten. Beide Kanzleien habe 4 568 Anträge eingereicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Liegen Erkenntnisse vor über die Anträge dieser beiden Kanzleien?

2

Wie sind die Anträge dieser Kanzleien beschieden worden?

3

Wurden die Bescheide dieser Anträge neu bearbeitet und geprüft?

4

Gibt es Zusammenhänge zwischen den von diesen Kanzleien gestellten Anträgen und den genannten 1 200 manipulierten Anträgen?

5

Ist die oben genannte Meldung zutreffend, wonach 96 Prozent der von den hauptbeschuldigten Anwälten bearbeiteten Anträgen positiv entschieden wurden und die Asylsuchenden an diese Anwälte jeweils je Vorgang eine Gebühr von 1 000 Euro gezahlt haben?

Berlin, den 14. Juni 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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