Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bericht über möglichen Asylbetrug durch muslimische Anwaltskanzleien
des Abgeordneten Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem Asylbetrug in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden immer wieder zwei muslimische Anwaltskanzleien benannt. Es handelt sich dabei um Kanzlei C. & S. P. S. aus Hildesheim, die 3 565 Anträge eingereicht hat, sowie um die Kanzlei CAHIT T. in Oldenburg, die 1 003 Anträge verantwortet (www.bild.de/politik/inland/bundesamtfluechtlinge/bamf-fragen-55846246.bild.html sowie www.bild.de/politik/inland/bundesamt-fluechtlinge/skandal-beim-bamf-55477968.bild.html, https://philosophia-perennis.com/2018/06/04/unglaubliches-staatsversagen-im-bamf-merkel-spaetestensseit-anfang-2017-im-bilde/).
Der Einfachheit halber wurden von beiden Kanzleien drei Formbriefe mit nahezu identischem Text verwendet, worin geschrieben steht, dass alle Mandanten Repressalien des „Regimes“ ausgesetzt gewesen seien bzw. im Exil oppositionelle Ansichten vertreten hätten. Beide Kanzleien habe 4 568 Anträge eingereicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Liegen Erkenntnisse vor über die Anträge dieser beiden Kanzleien?
Wie sind die Anträge dieser Kanzleien beschieden worden?
Wurden die Bescheide dieser Anträge neu bearbeitet und geprüft?
Gibt es Zusammenhänge zwischen den von diesen Kanzleien gestellten Anträgen und den genannten 1 200 manipulierten Anträgen?
Ist die oben genannte Meldung zutreffend, wonach 96 Prozent der von den hauptbeschuldigten Anwälten bearbeiteten Anträgen positiv entschieden wurden und die Asylsuchenden an diese Anwälte jeweils je Vorgang eine Gebühr von 1 000 Euro gezahlt haben?