Statistische Erfassung von Messerangriffen und Einrichtung von Waffenverbotszonen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf der 208. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 6. bis 8. Juni 2018 in Quedlinburg fassten die Teilnehmer zu TOP 35 den Beschluss, eine bundesweit einheitliche und vergleichbare statistische Erfassung von Messerangriffen als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Handlungserfordernisse in die Wege zu leiten. Darüber hinaus hat die IMK zu TOP 34 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die Vorschläge zur Vereinheitlichung des Vorgehens beim Vollzug des Waffengesetzes in Bezug auf das Führen von Messern im öffentlichen Raum erarbeiten soll. Unter anderem soll die Arbeitsgruppe Empfehlungen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen erstellen und prüfen, ob und wie Waffenverbotszonen über die Regelungen des § 42 Absatz 5 des Waffengesetzes (WaffG) hinaus unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet werden können (www.bundesrat.de/IMK/DE/termine/tobeschluesse/2018-06-08_06/beschluesse.pdf;jsessionid=1CA13539D4F7EA317CD7C7210AA787AF.2_cid349?__blob=publicationFile&v=2).
Die Beschlüsse der IMK erfolgten mitten in einer medial und politisch aufgeheizten Debatte über einen vermeintlich „dramatischen Anstieg von Messerattacken“ um bis zu 300 Prozent bzw. eine „Messer-Epidemie“. Dass es tatsächlich einen massiven Anstieg von Masserangriffen gibt, lässt sich indessen anhand der vorhandenen Statistiken auf Länderebene nicht nachweisen (https://correctiv.org/echtjetzt/artikel/2018/04/06/nein-kein-dramatischer-anstieg-von-messer-attacken/; https://faktenfinder.tagesschau.de/inland/kriminalitaet-deutschland-101.html).
Für den 23. und 24. Juni 2018 verfügte die Bundespolizei in Berlin auf den Bahnhöfen und der Bahnstrecke zwischen Alexanderplatz und Lichtenberg eine temporäre Waffenverbotszone, in der das Mitführen aller Arten von Messern verboten war (https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-fordert-auf-imk-bundesweite-regelung-fuer-waffenverbotszonen-0).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Inwieweit und mit welcher Begründung hält die Bundesregierung eine bundesweite statistische Erfassung von Messerangriffen, wie sie auf der 208. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) beschlossen wurde, für sinnvoll oder erforderlich?
a) Warum gibt es bislang noch keine solche Statistik?
b) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Anlass für die Tagesordnungspunkte 34 und 35 auf der IMK?
Welche Straftaten mit Stichwaffen im Einzelnen sollen gemäß dem IMK-Beschluss nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig statistisch erfasst werden?
a) Was genau versteht die IMK nach Kenntnis der Bundesregierung unter einer Messerattacke und inwieweit fallen Drohungen mittels Messern ohne erfolgte Körperverletzung oder nur das Mitführen eines nach dem Waffengesetz verbotenen Messers ebenfalls unter diese Kategorie und inwieweit sollen solche Straftaten ebenfalls statistisch erfasst werden?
b) Sollen nur Messerattacken im öffentlichen Raum oder auch im privaten Raum erfasst werden?
c) Inwieweit wurde auf der IMK beraten ob über Messerattacken hinaus generell Straftaten mit dem Tatmittel Messer erfasst werden sollen, und zu welchem diesbezüglichen Ergebnis kamen die Teilnehmer der Konferenz nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verfahren und der Zeitplan bis zur bundesweiten statistischen Erfassung von Messerangriffen?
In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Messerangriffe von welchen Landesbehörden in welcher Form und seit wann statistisch erfasst?
a) Inwieweit sind diese Statistiken jeweils miteinander vergleichbar, und wo weichen sie voneinander ab?
b) Inwieweit findet in diesen Statistiken jeweils eine getrennte Erfassung von Messerattacken im öffentlichen und im privaten Raum statt?
c) Inwieweit werden in diesen Statistiken jeweils neben Messerattacken generell Straftaten mit dem Tatmittel Messer erfasst?
Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Inhalt der auf Landesebene geführten Statistiken über Messerangriffe, und wenn ja, welche generellen Trends über Anzahl der Angriffe, Art und Anzahl der verwendeten Messer, Orte und Situationen der Angriffe (spontan, Beziehungstaten, in Verbindung mit Raubdelikten etc.) während der letzten fünf Jahre kann die Bundesregierung anhand der vorliegenden Statistiken von Landesbehörden erkennen?
Inwieweit, in welchen Punkten im Einzelnen und mit welcher Begründung hält die Bundesregierung eine Überarbeitung des Waffengesetzes (WaffG) in Bezug auf Messer und Stichwaffen für erforderlich?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu der auf der IMK erhobenen Forderung nach der Einrichtung bundesweit einheitlicher Waffenverbotszonen im öffentlichen Raum etwa um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfe und bestimmte öffentliche Einrichtungen ein (https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-fordert-auf-imk-bundesweite-regelung-fuerwaffenverbotszonen-0)?
In wie vielen und welchen Fällen an welchen Orten und zu welchem Datum und aus welchem Anlass wurden von der Bundespolizei in den letzten fünf Jahren temporäre Waffenverbotszonen verfügt, wie viele und welche Waffen wurden bei diesen Anlässen jeweils bei Kontrollen gefunden, und welche generellen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Anlass für eine von der Bundespolizei temporär am Wochenende des 22. und 23. Juni 2018 auf den Bahnhöfen und der Bahnstrecke zwischen Alexanderplatz und Lichtenberg verfügte, auch alle Arten von Messern einschließende temporär verfügte Waffenverbotszone (www.tagesspiegel.de/berlin/bundespolizei-in-den-berlinerpartynaechten-waffenkontrollen-zwischen-lichtenberg-und-alexanderplatz/22727810.html)?
a) Warum wurde diese Waffenverbotszone genau für die genannten Bahnhöfe und Bahnen verfügt?
b) Welche konkreten Ergebnisse brachte nach Kenntnis der Bundesregierung diese temporäre Waffenverbotszone? Inwieweit war ein Rückgang von Gewalttaten zu verzeichnen? Wie viele und welche Waffen wurden bei Kontrollen festgestellt?
c) Wie viele Beamte der Bundespolizei waren zur Durchsetzung der temporären Waffenverbotszone im Einsatz, und wie viele davon waren für diesen Anlass zusätzlich zu den normalerweise auf diesen Bahnhöfen und Streckenabschnitten eingesetzten Beamten im Einsatz?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen der temporären Waffenverbotszone vom 22. auf den 23. Juni 2018?