Novellierung des Jagdgesetzes im Freistaat Thüringen
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Thüringer Landesregierung plant eine Novellierung des Thüringer Jagdgesetzes. Im Zuge dessen soll u. a. der Einsatz von bleihaltiger Munition untersagt werden (www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Jaegerlehnen-neues-Jagdgesetz-ab-138180057). Viele Jagdgewehre sind jedoch für den Einsatz von bleifreier Munition ungeeignet und könnten somit nicht länger verwendet werden. Verschärft wird dies dadurch, dass die geplante gesetzliche Regelung bereits ab kommendem Jahr in Kraft treten soll. Eine Übergangsfrist ist nach Kenntnis der Fragesteller nicht vorhergesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Liegen der Bundesregierung Studien vor, die eine Gefährlichkeit von Bleimunition für Wild oder Mensch beweisen (Umweltschäden, Gesundheitsgefährdung)?
Wenn ja, welche?
Wird sich die Bundesregierung für eine einheitliche gesetzliche Regelung für die Eintragung von Schalldämpfern einsetzen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von PETA Deutschland e. V., vor dem Hintergrund der nach Ansicht der Fragesteller die Jäger diffamierenden Kampagnen dieser Organisation (http://fuchsjagd-stoppen.de/; www.peta.de/jagd-hintergrundwissen#.VR1dKuFGRmg)?