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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Völkerrechtliche Beurteilung der Luftangriffe seitens der USA, Frankreich und Großbritannien auf Syrien am 14. April 2018

Position zur völkerrechtswidrigen Einstufung der Luftangriffe durch Veröffentlichungen zum Völkerrecht, politische Unterstützung des amerikanisch-britisch-französischen Militäreinsatzes, Vergleich des militärischen Vorgehens mit Annexion der Krim durch Russland, Rechtfertigung der Angriffe auf Basis politischer und moralischer Argumente, Untersuchungen zum mutmaßlichen Giftgasangriff in Syrien, Überschreiten von &quot;roten Linien&quot;<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/331906.07.2018

Völkerrechtliche Beurteilung der Luftangriffe seitens der USA, Frankreich und Großbritannien auf Syrien am 14. April 2018

der Abgeordneten Niema Movassat, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Dr. Alexander S. Neu, Helin Evrim Sommer, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 14. April 2018 fanden Luftschläge der USA, Frankreichs und Großbritanniens nahe der Hauptstadt Damaskus auf eine Forschungseinrichtung der syrischen Armee und auf eine militärische Lagerstätte in der Stadt Homs statt. In diesen Gebieten wurde seitens der westlichen Verbündeten die Herstellung und Lagerung des Giftgases vermutet. Laut den drei angreifenden Staaten war dieser Luftangriff eine Reaktion auf einen angeblichen Giftgasangriff der syrischen Armee am 7. April 2018 in der Stadt Duma (Ost-Guta) gegen die Rebellengruppe der salafistischen Armee des Islams. Hierbei sollen ca. 40 Menschen gestorben sein und viele weitere schwerste Verletzungen erlitten haben.

Eine Untersuchung der unabhängigen OPCW (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons/Organisation für das Verbot chemischer Waffen) ergab, dass das Chlorgas „wahrscheinlich als chemische Waffe eingesetzt worden“ sei. (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/opcw-geht-von-einsatz-von-chlorgas-im- februar-in-syrien-aus-15592625.html).

Während die deutsche Völkerrechtsliteratur (www.juwiss.de/40-2018/; https:// verfassungsblog.de/voelkerrechtswidrigkeit-benennen-warum-die- bundesregierungihre-verbuendeten-fuer-den-syrien-luftangriff-kritisieren-sollte/) einschließlich der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (www.tagesschau.de/ ausland/syrien-angriff-gutachten-101.html) und der Presse den Militärschlag als völkerrechtswidrig einstufen, bezeichneten sowohl die Bundeskanzlerin als auch der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas und die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen die Angriffe im Nachhinein als „erforderlich und angemessen“ (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-bundestags- gutachtenverurteilt-vergeltungsschlag-von-usa-und-co-a-1204004.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Auf welche rechtliche Grundlage stützt die Bundesregierung unter Zugrundelegung des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages ihre Annahme, dass der Militärschlag im Sinne des Völkerrechts „erforderlich und angemessen“ sei?

a) Mit welcher Begründung weist sie die Argumente für die Völkerrechtswidrigkeit des Einsatzes zurück?

b) Kann aus Sicht der Bundesregierung die „responsibilty to protect“ eine Rechtsgrundlage für die Luftangriffe sein?

2

Inwieweit erkennt die Bundesregierung mit ihrer politischen Unterstützung des Militärschlags eine völkerrechtliche Übung an, die einen ungeschriebenen Ausnahmetatbestand zum Gewaltverbot nach Artikel 2 Nummer 4 der Charta der Vereinten Nationen bildet?

Gedenkt die Bundesregierung, in den Äußerungen Großbritanniens den Versuch einer solchen Übung zu erkennen (www.gov.uk/government/publications/ syria-action-uk-government-legal-position/syria-action-uk-government- legalposition; https://verfassungsblog.de/voelkerrechtswidrigkeit-benennen- warum-die-bundesregierung-ihre-verbuendeten-fuer-den-syrien- luftangriffkritisieren-sollte/)?

3

Erkennt die Bundesregierung in dem geführten Militärschlag eine Gefahr der Umgehung der rechtsförmlichen Mechanismen des Völkerrechts zur Ahndung eines Völkerrechtsbruches?

4

Inwieweit strebt die Bundesregierung eine Änderung der rechtsförmlichen Mechanismen zur Ahndung eines Völkerrechtsbruches an?

Erachtet die Bundesregierung die Äußerungen Großbritanniens als einen solchen Versuch (https://verfassungsblog.de/voelkerrechtswidrigkeit-benennen- warum-die-bundesregierung-ihre-verbuendeten-fuer-den-syrien- luftangriffkritisieren-sollte/)?

5

Worin liegt nach Ansicht der Bundesregierung die Unterscheidungskraft, die Sezession der Krim als völkerrechtswidrig zu ahnden, nicht aber den Militärschlag der USA, Frankreichs und Großbritanniens?

6

Glaubt die Bundesregierung es als legitim anzusehen, dass die USA und Frankreich die völkerrechtliche Rechtfertigung des Militärschlages auf Basis einer politisch-moralischen Legitimität anstelle einer rechtlichen Analyse vornehmen?

7

Sieht die Bundesregierung in der Reaktion der USA, Frankreichs und Großbritanniens eine Gefährdung der unabhängigen Aufklärung des mutmaßlichen Giftgasangriffes in Syrien?

8

Sieht die Bundesregierung im Einsatz von Giftgas das Überschreiten einer roten Linie?

Wenn ja, warum ist dies nicht bereits bei systematischer Folter und Verfolgung von Teilen der Zivilbevölkerung der Fall?

Berlin, den 28. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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