Ausbau der Beziehungen und Zusammenarbeit mit den Südkaukasusstaaten Armenien, Aserbaidschan und Georgien
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Helin Evrim Sommer, Michel Brandt, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Michael Leutert, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Länder des Südkaukasus – Aserbaidschan, Georgien und Armenien – feiern in diesem Jahr das hundertjährige Jubiläum der Gründung ihrer Republiken. Nach der langen Phase als Teilrepubliken der Sowjetunion haben die betroffenen Länder nach der Auflösung der Union ab Anfang der 90er Jahre wieder als souveräne Staaten Beziehungen zu Deutschland aufgenommen. Seit 26 Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen zu den drei Südkaukasusstaaten.
Als damalige Sowjetstaaten waren Armenien, Aserbaidschan und Georgien am „Großen Vaterländischen Krieg“ beteiligt, und wie die anderen Teilrepubliken wurden auch sie zu Opfern des Hitlerfaschismus während des Zweiten Weltkrieges. Nach eigenen Angaben kostete der Krieg zwischen 1941 und 1945 rund 300 000 armenischen, 250 000 aserbaidschanischen und 80 000 georgischen Soldatinnen und Soldaten das Leben (vgl. n. A. www.archive.gov.az/az-opennews/ 166.html#.WyDeUvmFPDd).
Mit dem Zerfall der Sowjetunion sind teilweise alte Konflikte wieder aufgebrochen. Die aktuelle geopolitische Lage in der Region ist nicht stabil und zeichnet sich als einer der Krisenherde in der Welt ab. Die Beziehungen zwischen Georgien und Russland sind seit dem Kaukasuskrieg 2008 um die abtrünnigen Regionen Südossetien und Abchasien konfliktbehaftet. Der zwischenstaatliche Bergkarabach-Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan schwelt seit über 100 Jahren und wird immer noch als „eingefroren“ eingestuft, obwohl es zum ständigen Bruch der Waffenruhe kommt. Die Intensität der Waffenstillstandsverletzungen fand ihren Höhepunkt zwischen Ende Juli und Anfang August 2014 (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2816) und im April 2016. Die für die Konfliktlösung zuständige Minsk-Gruppe der OSZE unter dem Vorsitz von Russland mit der Co-Leitung der USA und Frankreichs hat zwar 1994 zwischen den Konfliktparteien einen Waffenstillstand vermittelt, weitere Fortschritte sind jedoch bislang ausgeblieben. Die Umsetzung der von beiden Konfliktparteien offiziell akzeptierten „Madrider Basisprinzipien“ als Eckpunkte einer Friedenslösung kommt nicht voran. Die Auflösung des gegenwärtigen Konfliktstaus verlangt von Armenien eine belastbare Bereitschaft für den Rückzug seiner Streitkräfte zumindest aus den Gebieten außerhalb von Bergkarabach, die derzeit militärisch besetzt sind (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/2816).
Aserbaidschan muss zugleich der Errichtung eines effektiven Waffenstillstandsregimes und einer Truppenentflechtung an der Kontaktlinie zustimmen sowie der armenischen Bevölkerung in der Region Bergkarabach verbindliche Sicherheitsgarantien einräumen, um der Umsetzung der übrigen Eckpunkte für ein späteres umfassendes Friedensabkommen den Weg zu ebnen (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/2816).
Im Rahmen der Anfang Mai 2009 gegründeten „Östlichen Partnerschaft“ wurden die Beziehungen zu den drei Ländern des Südkaukasus erweitert. Georgien hat 2016 das Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet. Nach dem Beitritt Armeniens zur Eurasischen Wirtschaftsunion wurden die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen mit der EU ausgesetzt (vgl. www.consilium.europa.eu/de/policies/eastern-partnership/armenia/). Aserbaidschan tritt als strategischer Energiepartner für die EU hervor. Nach dem Scheitern der Verhandlungen 2013 über ein Assoziierungsabkommen begrüßten beide Seiten 2016 die Aufnahme von Verhandlungen über ein neues bilaterales Abkommen.
Die Rolle von Deutschland und der EU als Handelspartner in der Region ist bedeutsam. Die EU ist der wichtigste Handelspartner der drei Staaten, jedoch ist auch Russlands wirtschaftliche Bedeutung in der Region nicht zu unterschätzen. Armenien arbeitet auf den Gebieten der Wirtschaft und Sicherheit eng mit Russland zusammen. Aserbaidschans größter Wirtschaftspartner ist die EU: 2017 entfielen auf sie 48,6 Prozent des gesamten Handelsvolumens des Landes und der größte Anteil der ausländischen Direktinvestitionen (vgl. https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/37654/report-eu-azerbaijan-relationsframework-revised-enp_en). Sowohl auf der Export- als auch auf der Importseite ist die EU Georgiens größter Handelspartner, darunter steht Deutschland auf dem ersten Platz (vgl. www.georgienseite.de/georgien-klima-geographie-geologiewein-wirtschaft/wirtschaft-georgien-arbeit-geschichte-krise-korruption-tourismus/ georgischer-aussenhandel-importe-exporte-georgien/).
Die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit bildet einen wichtigen Bestandteil für den Ausbau der deutsch-südkaukasischen Beziehungen. In diesem Sinne soll das seit dem Jahr 2014 laufende Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ zivilgesellschaftlichen Organisationen ermöglichen, ihre Rolle als zentrale Akteure und wichtige Partner staatlichen Handelns wahrzunehmen. Für diesen Zweck wurden laut Angaben des Auswärtigen Amtes alleine im Jahre 2017 Fördergelder in der Höhe von 14 Mio. Euro verausgabt (vgl. www.bundeshaushalt-info.de/#/ 2017/soll/ausgaben/einzelplan/050468713.html).
Was die Rechtsstaatlichkeit und Bewahrung der Menschenrechte anbelangt, besteht in Armenien, Aserbaidschan und Georgien noch erheblicher Handlungsbedarf. Obwohl Georgien Fortschritte im Hinblick auf die Förderung der Demokratie und bei der Korruptionsbekämpfung erzielt hat, sind bestehende Menschenrechtsverletzungen nicht außer Acht zu lassen. Laut Amnesty International werden insbesondere die Rechte von LGBTQI (Lesbian/Gay/Bisexual/Transgender-Transsexual/Queer/Intersex Life) oft verletzt und nationale Minderheiten marginalisiert (vgl. www.amnesty.de/jahresbericht/2017/georgien).
In Armenien wurde im Frühjahr 2018 durch friedliche Massenproteste ein Regierungswechsel herbeigeführt, der große Hoffnungen auch auf Verbesserungen der Menschenrechtslage geweckt hat. Bei der Pressefreiheit wurden in letzter Zeit bereits Fortschritte erzielt. Allerdings sind laut Amnesty International Folter und andere Misshandlungen in staatlichen Hafteinrichtungen an der Tagesordnung (vgl. www.amnesty.de/jahresbericht/2017/armenien). Die Rechte von LGBTQI und ethno-religiösen Minderheiten wie den Lom (Bosha) und den Molokanen werden oft verletzt (www.amnesty.de/jahresbericht/2018/armenien#section- 3511006, www.amnesty.de/informieren/aktuell/armenien-homosexuellenfeindlichkeitden-staaten-der-ehemaligen-sowjetunion). Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte sind starken Einschränkungen unterworfen. Mindestens ein Drittel der armenischen Bevölkerung lebt in Armut und die Massenemigration insbesondere von gut ausgebildeten männlichen Fachkräften schwächt die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale des Landes zusätzlich (www.eurasischesmagazin. de/artikel/Wirtschaftliche-Entwicklung-der-Staaten-des-Suedkaukasus/20131207, vgl. www.zdf.de/nachrichten/heute/armenien-verliert-seine-zukunft-100.html). Das wirkt sich auch negativ auf die sexuellen und reproduktiven Rechte aus. Nach Angaben des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen sind gezielte Abtreibungen weiblicher Föten in Armenien weit verbreitet (vgl. www.amnesty.de/jahresbericht/ 2017/armenien).
In Aserbaidschan haben die Einschränkungen bei den politischen Menschenrechten zugenommen. Davon betroffen sind auch zivilgesellschaftliche und nichtstaatliche Organisationen. Menschenrechtsaktivisten und Oppositionelle werden häufig unter fragwürdigen Umständen verhaftet und schikaniert. Alleine im Jahr 2017 sind mindestens 25 Journalisten, Jugend- und Politaktivisten zu unterschiedlich langen Haftstrafen verurteilt worden (vgl. www.deutschlandfunk.de/aserbaidschan- die-schwierige-lage-der-zivilgesellschaft.1773.de.html?dram:article_id=412935). Der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierte 2016 in einem Bericht auch Menschenrechtsverletzungen, Gewalt gegen Frauen, Ungleichstellung der Geschlechter und Diskriminierung der Menschen mit Behinderung in Aserbaidschan und forderte die uneingeschränkte Umsetzung des UN-Zivilpaktes (vgl. www. refworld.org/docid/587794644.html). Was die Pressefreiheit anbelangt, steht Aserbaidschan laut der Organisation Reporter ohne Grenzen auf der Rangliste der Pressefreiheit unter 180 Staaten auf Platz 163, Armenien auf Platz 80 und Georgien auf Platz 61 (vgl. www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/2018/).
Aufgrund der günstigeren ökonomischen Voraussetzungen und der aktiveren Rolle des Staates in der Wirtschafts- und Sozialpolitik ist die aserbaidschanische Bevölkerung hinsichtlich ihrer materiellen Lebensumstände sowie bei den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten insgesamt deutlich bessergestellt, als die Bevölkerungen in den anderen beiden Südkaukasusrepubliken. Insbesondere bei der Armutsbekämpfung konnten durch wachstumsbedingte Beschäftigungszuwächse und staatliche Sozialprogramme beachtliche Erfolge erzielt werden. (vgl. World Bank, 2017: Azerbaijan, online: https://data.worldbank. org/country/azerbaijan, www.eurasischesmagazin.de/artikel/Wirtschaftliche- Entwicklung-der-Staaten-des-Suedkaukasus/20131207). Der säkulare Staat verfolgt traditionell einen toleranten Umgang mit ethno-religiösen Minderheiten, geht aber gegen islamistische Bestrebungen auch unter massivem Einsatz seiner Sicherheitskräfte vor (vgl. https://derstandard.at/2000051945552/Vier-mutmassliche- Islamisten-bei-Razzia-in-Aserbaidschan-getoetet).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Welche bilateralen persönlichen Treffen haben zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den a) armenischen, b) aserbaidschanischen und c) georgischen Staatsoberhäuptern bzw. Regierungschefs seit 2006 stattgefunden (bitte mit Jahren und Orten nennen)?
Was waren die konkreten Inhaltsschwerpunkte und Ergebnisse der Treffen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem damaligen armenischen Präsidenten Sersch Sargsjan 2016, dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew 2016 und dem damaligen georgischen Ministerpräsidenten Giorgi Kwirikaschwili 2017?
Inwieweit entsprach nach Kenntnis der Bundesregierung der Ablauf a) der Parlamentswahlen 2018 in Armenien, b) der Präsidentschaftswahlen 2018 in Aserbaidschan, und c) der Präsidentschaftswahlen 2013 in Georgien internationalen demokratischen Standards, und welche Auswirkungen haben die Wahlergebnisse auf die derzeitigen bilateralen Beziehungen zu Deutschland?
Welche konkrete Maßnahmen oder Aktivitäten hat die Bundesregierung in Hinsicht auf Menschenrechtsverletzungen in Armenien, Aserbaidschan und Georgien seit 2014 unternommen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Was hat die Bundesregierung zur Umsetzung des am 12. Juni 2015 mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag beschlossenen Antrages „Einhaltung der Menschenrechte in Aserbaidschan einfordern“ (Bundestagsdrucksache 18/5092) konkret unternommen, und welche Ergebnisse wurden bislang erreicht (bitte zu den sieben Punkten im Antrag einzeln die Aktivitäten und Ergebnisse nennen)?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Behauptung, dass sie weder über ihre Botschaften, noch über den Bundesnachrichtendienst oder sonstige Quellen über Kenntnisse zum derzeitigen Stand des militärischen Konflikts bezüglich der Region Bergkarabach verfügt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3147 „Pläne zur Einstufung von Armenien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten“)?
Welche Bedeutung hatte nach Kenntnis der Bundesregierung der Einmarsch der georgischen Truppen in die abtrünnige Region Südossetien für die Auslösung des Kaukasuskriegs 2008 (vgl. http://news.bbc.co.uk/2/shared/bsp/ hi/pdfs/30_09_09_iiffmgc_report.pdf), und über welche aktuellen Erkenntnisse verfügt sie hinsichtlich der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage in den Gebieten Südossetien und Abchasien?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zerstörung des abchasischen Zentralarchivs durch die georgische Armee während der Kämpfe 1992, wodurch fast 95 Prozent des nationalen Archivguts zur abchasischen Geschichte vernichtet worden sein sollen, und wie hat sie seinerzeit darauf reagiert (vgl. www.opendemocracy.net/democracy-caucasus/abkhazia_archive_ 4018.jsp)?
Wie viele Asylanträge sind im Zeitraum von 1991 bis 2017 in Deutschland aus Armenien, Aserbaidschan und Georgien nach Kenntnis der Bundesregierung eingegangen, und wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt (bitte nach Ländern und Jahresangaben aufschlüsseln)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirtschaftsbeziehungen und das Handelsvolumen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und a) Armenien, b) Aserbaidschan und c) Georgien in den Jahren 2014 bis 2017 entwickelt (bitte nach Ländern und Jahren nennen)?
Welche Aktivitäten zur Zusammenarbeit haben auf den Gebieten der Militär- und Sicherheitspolitik zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Südkaukasusstaaten seit 2014 stattgefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Staaten die einzelnen Aktivitäten benennen)?
In welchem Umfang gab es seit 2014 Waffen- und Rüstungsexporte von Deutschland in die drei Südkaukasusstaaten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Staaten, die Art und den Umfang der einzelnen Exporte benennen)?
Wie gedenkt die Bundesregierung in ihrer Ausfuhrpolitik von Waffen, Rüstungsgütern und Rüstungstechnologien sicherzustellen, dass das geltende Waffenembargo der OSZE gegen Aserbaidschan nicht durch die aktuelle Kooperationsvereinbarung von Rheinmetall unterlaufen wird (vgl. www. stern.de/politik/deutschland/rheinmetall-bahnt-geschaefte-mit-aserbaidschan- an-8142486.html)?
Welche bilateralen Verträge, Abkommen und Vereinbarungen bestehen zurzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und a) Armenien, b) Aserbaidschan und c) Georgien (bitte die jeweiligen Verträge bzw. Vereinbarungen, das Jahr des Abschlusses und die zuständige Bundesbehörde nennen)?
In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die wenigen bestehenden Städtepartnerschaften mit den Südkaukasusstaaten (Armenien: keine; Aserbaidschan: Ludwigshafen mit Sumgait seit 1987 und Mainz mit Baku seit 1984; Georgien: Biberach an der Riß mit Telawi seit 1987, Greiz mit Signagii seit 1996, Saarbrücken mit Tbilissi seit 1975 und Schorndorf mit Mzcheta seit 1990 – vgl. www.rgre.de) bzw. den Abschluss von neuen Partnerschaften mit den drei Staaten?
Welche deutschen politischen Stiftungen sind in den Ländern des Südkaukasus nach Kenntnis der Bundesregierung vertreten, und worin bestehen ihre Arbeitsschwerpunkte (bitte nach Ländern auflisten)?
Welche Universitäten und Hochschulen unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Partnerschaften mit Universitäten und Hochschulen in den drei Südkaukasusrepubliken (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele Studentinnen und Studenten aus a) Armenien, b) Aserbaidschan und c) Georgien studieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland und wie viele aus Deutschland in den jeweiligen Südkaukasusrepubliken?
Wie viele Studentinnen und Studenten sowie junge Forscherinnen und Forscher aus a) Armenien, b) Aserbaidschan, c) Georgien haben zwischen 2014 und 2017 vom Bund geförderte Austauschstipendien erhalten (bitte aufgeschlüsselt pro Jahr und nach Institutionen nennen)?
In welchen Schulen sowie Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland werden nach der Kenntnis der Bundesregierung a) Armenisch, b) Aserbaidschanisch und c) Georgisch als Fremdsprache angeboten?
Welche Kriterien müssen Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft erfüllen, um eine Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ zu erhalten?
Wie viele und welche Projektanträge für die Förderung der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit in den jeweiligen Südkaukasusstaaten sind seit 2014 im Auswärtigen Amt eingegangen, und wie viele und welche davon wurden bewilligt (bitte die jeweiligen Antragsteller, das bewilligte Projekt, das jeweilige Jahr und Land und den finanziellen Umfang nennen)?
Welche NGOs (Nichtregierungsorganisationen), Vereine und Stiftungen erhielten darüber hinaus für ihre Aktivitäten vom Bund in den Jahren von 2014 bis 2017 eine finanzielle Förderung in Höhe von mindestens 5 000 Euro (bitte die jeweilige Organisation, Zweck, Höhe der Förderung, die jeweils fördernde Bundesbehörde, aufgeschlüsselt nach Jahren nennen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Prozess der Ratifizierung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den drei Südkaukasusstaaten?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung seit 2009 zur Unterstützung von Behindertenorganisationen zwecks Ausbau der zivilgesellschaftlichen Beziehungen und für gemeinsame Projekte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den jeweiligen Südkaukasusrepubliken unternommen (bitte konkret benennen)?
Welche Projekte wurden in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Kultur seit 2014 durch den Bund bzw. mit Unterstützung des Bundes in der Region realisiert, und welche sind darüber hinaus geplant?
In welcher Weise hat die Bundesregierung seit 2014 Aktivitäten und Projekte des Goethe-Instituts in der Region unterstützt (bitte die konkreten Aktivitäten in den einzelnen Staaten und den finanziellen Rahmen nennen)?
Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger besitzen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufenthaltserlaubnis in a) Armenien, b) Aserbaidschan und c) Georgien?
Welche Projekte bzw. Organisationen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zwecks der Pflege der deutschen Kultur und Sprache sowie der Förderung des deutsch-armenischen, deutsch-aserbaidschanischen und deutsch-georgischen Kulturaustausches in den drei Südkaukasusstaaten, und mit welchen Mitteln und Aktivitäten unterstützt die Bundesregierung diese Projekte bzw. Organisationen zur kulturellen Zusammenarbeit (bitte ab 2014 die konkreten Unterstützungen in den einzelnen Staaten und den finanziellen Rahmen nennen)?
Wie hat sich der Tourismus und die Reisetätigkeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und a) Armenien, b) Aserbaidschan sowie c) Georgien seit 2014 entwickelt, und inwieweit hat die Bundesregierung diesbezügliche Aktivitäten durchgeführt oder aktiv unterstützt (bitte die jeweiligen Behörden, die Aktivitäten, das jeweilige Jahr und Land und den finanziellen Umfang nennen)?
Welche bilateralen Aktivitäten und Austauschprogramme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 auf dem Gebiet des Sports zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Südkaukasusrepubliken?
Durch welche Aktivitäten und Mittel unterstützt die Bundesregierung den Austausch von Sportlerinnen und Sportlern sowie die Zusammenarbeit zwischen den Sportvereinen in den drei Südkaukasusrepubliken (bitte die konkreten Aktivitäten, beteiligte Bundesbehörden und Sportorganisationen sowie den finanziellen Rahmen nennen)?
Welche Aktivitäten zum Ausbau der zivilgesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den drei Südkaukasusrepubliken plant die Bundesregierung für die Jahre 2018 und 2019 (bitte die jeweiligen Aktivitäten aufgeschlüsselt nach Staaten, die zuständigen Bundesbehörden und die dafür vorgesehenen Mittel benennen)?
Mit welchen Mitteln beabsichtigt die Bundesregierung, Georgien als diesjährigen Ehrengast auf der Frankfurter Buchmesse vom 10. bis 14. Oktober 2018 zu unterstützen?