Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2018
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungs- bzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 19/633).
Am 2. November 2017 stellte auch das Statistische Bundesamt erstmalig ein ausführliches Zahlenwerk zu Schutzsuchenden auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/ Pressemitteilungen/2017/11/PD17_387_12521.html). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, die „Berufung auf humanitäre Gründe“ für den Aufenthalt in Deutschland ist entscheidend. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel hat das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich untersucht, inwieweit die Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen, d. h. ob sie zuvor z. B. als Asylsuchende abgelehnt wurden. Sogenannte Visa-Overstayers ohne Geltendmachung einer Fluchtgeschichte fallen damit aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten.
Erfassungsunterschiede im Detail bewirken, dass das Statistische Bundesamt für Ende 2016 auf eine Zahl von insgesamt 1,6 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland kam, während die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Ist-Zahlen-Anfrage der Fraktion DIE LINKE. für Ende 2016 bei 1,5 Millionen lag (dies beinhaltet nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus; jüdische Kontingentflüchtlinge und andere Geflüchtete mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – sind hier nicht enthalten).
Das Statistische Bundesamt erklärte, dass es zu 392 000 ausländischen Staatsangehörigen aufgrund unvollständiger Angaben nicht habe ermitteln können, ob es sich um „Schutzsuchende“ handele oder nicht, zudem gebe es eine unbekannte Zahl mehrfach erfasster Ausländerinnen und Ausländer.
Von 1997 bis 2011 war die Zahl der insgesamt in Deutschland lebenden Geflüchteten mit unterschiedlichen Status von über eine Million auf unter 400 000 gesunken. Seit 2012 stieg sie infolge steigender Asylzahlen – zuletzt jedoch nur noch geringfügig – wieder an, auf bis zu 1,5 Millionen Ende 2017 (Bundestagsdrucksache 19/633).
Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit internationalem Flüchtlingsschutz) hatte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr 2011 reduziert, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende 2017 lebten schließlich 644 277 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, über die Hälfte davon aus Syrien. Zudem hatten 192 406 Geflüchtete, vor allem aus Syrien, einen so genannten subsidiären Schutzstatus. 73 367 Geflüchtete, überwiegend aus Afghanistan, lebten Ende 2017 mit einem so genannten nationalen Abschiebungsschutz in Deutschland (Bundestagsdrucksache 19/633).
Fast 59 000 Personen verfügten Ende 2017 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und § 25a und 25b AufenthG), knapp 52 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und etwa 23 000 Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Etwa 7 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG (vgl. Bundestagsdrucksache 19/633).
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge war zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg dann bis Ende 2016 auf über 725 000 an. Bis Ende 2017 ist die Zahl der Geduldeten und Asylsuchenden auf 511 000 zurückgegangen (vgl. ebd.), weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) viele Asylverfahren abschließen konnte; allerdings waren dafür Ende 2017 bei den Gerichten im Asylbereich 372 443 Verfahren anhängig (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1371).
Die Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725). 166 000 der Ende 2017 229 000 Ausreisepflichtigen verfügten nach Angaben des AZR über eine Duldung, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse, wegen der Pflege von Angehörigen, wegen fehlender Reisedokumente, oder weil Abschiebungen aufgrund der Lage im Herkunftsland nicht möglich oder zumutbar sind. 43 Prozent der Duldungen wurden aus „sonstigen Gründen“ erteilt, das kann z. B. bei Asylfolgeanträgen der Fall sein, wenn Kernfamilienangehörige nicht abgeschoben werden dürfen, oder zur Ermöglichung einer Ausbildung (Bundestagsdrucksache 19/633).
Bei Ausreisepflichtigen ohne Duldung – Ende 2017 waren dies 62 791 Menschen, darunter 29 278 abgelehnte Asylsuchende – geht auch die Bundesregierung davon aus, dass „eine nicht unerhebliche Zahl“ von ihnen „ohne Kenntnis der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“ (Bundestagsdrucksache 18/6860, Antwort zu Frage 22), ihre Zahl dürfte in der Realität mithin kleiner sein als es die Angaben des AZR vermuten lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?
Bei wie vielen der nach den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2018 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c des AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2018 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren), und welche Einschätzungen oder Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, über welche Aufenthaltstitel diese Personen verfügen?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG, differenziert nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit?
Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 15 oder unter 16 Jahren, Bundesländern, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden bis zum 30. Juni 2018 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2018 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2018 im AZR erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, und wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand des 30. Juni 2018 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen hatten zum Stand des 30. Juni 2018 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018?
Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2018 zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben (bitte nach Grund, Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und bei wie vielen erfolgte dies im Jahr 2018?
Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG –: illegale Einreise/ Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2018 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im ersten Halbjahr 2018 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2018 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2018 bzw. waren zum 30. Juni 2018 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Grund der Ausschreibung, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
c) Wie viele Personen wurden bis zum 30. Juni 2018 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)?
Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2018 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts, und was kann über die Herkunft und die Aufenthaltsdauer derjenigen Ausreisepflichtigen gesagt werden, die keine abgelehnten Asylsuchenden sind (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?
Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es im Verlauf des letzten Jahres gegeben, und welche konkreten Veränderungen und Korrekturen des Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen hat es infolgedessen gegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725, bitte im Einzelnen und so detailliert wie möglich auflisten)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es nach dem den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegenden „Ersten Bericht der Arbeitsgruppe Integriertes Rückkehrmanagement (AG IRM)“ für die Innenministerkonferenz im Juni 2018 in Hessen eine Überprüfung der Ausländerakten aller ausreisepflichtigen Personen gegeben hat und sich dabei herausstellte, dass von den zum Stichtag des 31. August 2017 erfassten 10 956 aufhältigen Ausreisepflichtigen lediglich 63 Prozent tatsächlich ausreisepflichtig und aufhältig waren, wie bewertet die Bundesregierung diese Erkenntnisse, gibt es vergleichbare weitere Untersuchungen vor Ort (wenn ja, bitte auflisten und hinsichtlich der Ergebnisse ausführen) und welche Schlussfolgerungen und Handlungsaufträge wurden hieraus abgeleitet oder sind geplant (bitte ausführen)?
Inwieweit lassen sich die aus der genannten Überprüfung in Hessen gewonnenen Erkenntnisse nach Auffassung der Bundesregierung auf andere Bundesländer bzw. die gesamte Bundesrepublik Deutschland übertragen, bzw. aus welchen Gründen ist dies nach Auffassung der Bundesregierung nicht möglich (bitte darlegen und begründen), und inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere die Schlussfolgerung zulässig, dass sich womöglich nicht etwa 230 000 Ausreisepflichtige in Deutschland aufhalten, sondern nur etwa 145 000 (63 Prozent), weil 85 000 der im AZR gelisteten etwa 230 000 angeblich ausreisepflichtigen Personen (37 Prozent) womöglich entweder nicht ausreisepflichtig sind oder sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (bitte begründet darlegen)?
Inwieweit wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den von einem Expertenkreis zur AZR-Datenqualität von Bund und Ländern im Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Dezember 2017 entwickelten und dem Ministerium zur weiteren Verwendung zugeleiteten Katalog mit insgesamt 13 Duldungsgründen (so der oben genannte Bericht der AG IRM) aufgreifen und entsprechende Änderungen im AZR anordnen (bitte begründen und den Stand und die Planung einer etwaigen Umsetzung zur Aufnahme neuer Duldungsgründe im AZR darlegen)?
Inwieweit wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Vorschlag der AG IRM aufnehmen, zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden können, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ einzutragen ist (bitte begründen)?
Wie viele nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Ausreisepflichtige ohne Duldung lebten Ende 2017 in Deutschland, wie hoch war dazu im Vergleich die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung nach Angaben des Ausländerzentralregisters zum Stand Ende 2017 (bitte jeweils auch nach den Bundesländern auflisten), und stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass Ausreisepflichtige ohne Duldung nur in den seltensten Fällen über eine Arbeitserlaubnis bzw. über ein entsprechendes Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit verfügen dürften (bitte begründen)?