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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rehabilitation von islamistischen Gefährdern

Anzahl islamistischer Gefährder seit 2010, Herkunft, Einstufungskriterien, Ausstufungen, Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Einstufung, Maßnahmen zur Deradikalisierung, Aussteigerprogramme, rückfällige islamistische Gefährder<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

06.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/348219.07.2018

Rehabilitation von islamistischen Gefährdern

der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Dr. Gottfried Curio, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete im März dieses Jahres von einem Anstieg der Zahl der islamistischen Gefährder in Deutschland auf etwa 760 (www.faz.net/aktuell/politik/inland/deutschland-zahl-islamistischer-gefaehrder-leicht-gestiegen-15520547.html). Die Bedrohung, die von diesen Personen für die öffentliche Sicherheit ausgeht, ist nach Auffassung der Fragesteller enorm.

Die Abschiebung von islamistischen Gefährdern gestaltet sich allerdings sehr schwierig (www.focus.de/politik/deutschland/kriminelle-energie-ausleben-760-islamistische-gefaehrder-in-deutschland-experte-erklaert-deren-motivation_id_8700369.html), und ist natürlich auch kein Mittel gegen Gefährder mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Dementsprechend ist es von Relevanz zu wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift um das von islamistischen Gefährdern ausgehende Risiko zu reduzieren und ggf. diese sogar zu rehabilitieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Personen werden derzeit von der Bundesregierung als islamistische Gefährder eingestuft (bitte, soweit möglich, nach Herkunft aufschlüsseln)?

2

Wie hat sich die Zahl der islamistischen Gefährder seit 2010 verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3

Wie viele islamistische Gefährder sind seit 2010 jeweils pro Jahr nicht mehr als islamistische Gefährder eingestuft worden, unabhängig von der Entwicklung der Gesamtzahl?

4

Welche Kriterien muss eine als islamistischer Gefährder eingestufte Person erfüllen, damit sie nicht mehr als islamistischer Gefährder eingestuft wird?

5

In wie vielen Fällen haben Gefährder ihre Einstufung wieder verloren, und was waren jeweils die Gründe dafür?

6

Welche Rechtsmittel kann ein islamistischer Gefährder gegen seine Einstufung einlegen?

In wie vielen Fällen haben islamistische Gefährder dies bereits erfolgreich getan?

In wie vielen Fällen hatte dies für die islamistischen Gefährder keinen Erfolg?

7

Welche Maßnahmen führt die Bundesregierung durch (z. B. Aussteigerprogramme), um die Zahl von nicht abschiebbaren islamistischen Gefährdern zu senken?

8

Welchen konkret quantifizierbaren Erfolg hatten diese Maßnahmen bisher?

9

Mit welchen Mitteln wird überprüft, ob eine nicht mehr als islamistischer Gefährder eingestufte Person weiterhin die notwendigen Kriterien entsprechend Frage 4 erfüllt?

10

Wie viele Fälle von rückfälligen islamistischen Gefährdern sind der Bundesregierung seit 2010 bekannt geworden?

Berlin, den 5. Juli 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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