Organisierte Kriminalität und Einflussnahme im Finanzsektor
der Abgeordneten Fabio De Masi, Ulla Jelpke, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Niema Movassat, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte nach § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 eröffnet, waren anhängig oder wurden wie abgeschlossen (bitte nach Jahren und entsprechend typisierten Gruppierungen inklusive organisierter Kriminalität – OK – und politisch motivierter Gruppierungen aufschlüsseln und letztere namentlich bzw. nach Phänomenbereich benennen und angeben, ob die Verfahren von der Bundesanwaltschaft oder Länder-Staatsanwaltschaften eingeleitet bzw. an diese abgegeben wurden)?
a) Wie viele Verurteilungen erfolgten in diesem Zeitraum aufgrund des § 129 StGB (bitte nach Jahren und entsprechend typisierten Gruppierungen inklusive OK und politisch motivierter Gruppierungen aufschlüsseln und letztere namentlich bzw. nach Phänomenbereich benennen)?
b) Wie vielen Verurteilungen lag ein besonders schwerer Fall nach § 129 Absatz 5 StGB zugrunde (bitte nach Jahren und entsprechend typisierten Gruppierungen inklusive OK und politisch motivierter Gruppierungen aufschlüsseln und letztere namentlich bzw. nach Phänomenbereich benennen)?
c) Wie viele Verfahren wurden nach §§ 153, 153c der Strafprozessordnung (StPO) in diesem Zeitraum eingestellt (bitte nach Jahren und entsprechend typisierten Gruppierungen inklusive OK und politisch motivierter Gruppierungen aufschlüsseln und letztere namentlich bzw. nach Phänomenbereich benennen)?
d) In wie vielen Fällen bezogen sich die dem organisatorischen Zusammenschluss nachfolgenden Straftaten auf Geldwäsche (§ 261 StGB) oder Steuerhinterziehung (§ 370 der Abgabenordnung – AO, bitte nach Jahren und entsprechend typisierten Gruppierungen inklusive OK aufschlüsseln)?
e) In wie vielen Fällen lagen bei Verurteilungen von Tätern sogenannter Ausländergruppierungen (§§ 129, 129b StGB) Bezüge zur italienischen ’Ndrangheta, der Camorra, der Cosa Nostra und der Sacra Corona Unita vor?
Inwieweit war nach Kenntnis der Bundesregierung der § 129 StGB vor seiner Anpassung durch das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ ein geeignetes Mittel bei der Bekämpfung der OK?
a) Welche Verbesserungen bei der Bekämpfung der OK sieht die Bundesregierung durch die Anpassung des § 129 im Rahmen des „Gesetz(es) zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“?
b) Inwieweit, wann und durch wen fand eine Evaluation der Wirksamkeit des durch das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ angepassten § 129 StGB bei der Bekämpfung der OK statt? Zu welchem Ergebnis kam diese Evaluation? Zu welchem Zeitpunkt ist gegebenenfalls eine Evaluation vorgesehen?
In wie vielen Fällen und mit welchen Begründungen wurden in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in Italien auf Grundlage des sogenannten Mafia-Paragraphen (Artikel 416-bis des italienischen Strafgesetzbuches) ausgesprochene Hafturteile nicht anerkannt bzw. vollstreckt?
In welchem Ausmaß besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Risiko in Deutschland, dass inkriminierte Gelder der OK für Investitionen in Finanzinstitute genutzt werden?
a) Sieht die Bundesregierung, unter anderem angesichts von Ermittlungsergebnissen zur transnationalen OK in Italien, nach denen Organisationen der OK durch gezielte Investitionen in Finanzinstitute einen Einfluss auf das Finanzsystem zu erlangen suchen, auch in Deutschland die Gefahr, dass inkriminierte Gelder in Anteile an deutschen Finanzinstituten investiert werden?
b) Wie viele Inhaberkontrollverfahren führte nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den Jahren 2008 bis 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 aufgrund des Erwerbs von Beteiligungen an Finanzinstituten in Deutschland durch (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
(Die Fragen 4b bis 4g bitte nach Kenntnis der Bundesregierung äquivalent für die Europäische Zentralbank bezüglich der Aufsicht über die dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus – SSM – unterliegenden Banken beantworten.)
c) Wie viele der in den Jahren 2008 bis 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 durch die BaFin durchgeführten Inhaberkontrollverfahren umfassten nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte komplexe Beteiligungsstrukturen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
d) Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die BaFin infolge der in den Jahren 2008 bis 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 durchgeführten Inhaberkontrollverfahren ergriffen (bitte kategorisiert sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Wie viele der in den Jahren 2008 bis 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 durch die BaFin durchgeführten Inhaberkontrollverfahren ergaben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Zusammenhang der investierten Gelder mit der OK (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
f) In welcher Form und Frequenz tauscht nach Kenntnis der Bundesregierung die BaFin mit Landeskriminalämtern bzw. dem Bundeskriminalamt aus Inhaberkontrollverfahren gewonnene Informationen aus, bzw. erhält von diesen Behörden Hintergrundinformationen zur Bewertung von Sachverhalten im Zusammenhang mit Inhaberkontrollverfahren?
g) In der Folge von wie vielen der in den Jahren 2008 bis 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 durch die BaFin durchgeführten Inhaberkontrollverfahren kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu strafrechtlichen Vorermittlungen, bzw. wurden Polizeikräfte zur Abklärung des Sachverhaltes hinzugezogen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?