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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beziehungen zwischen Deutschland und den ASEAN-Staaten (Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam)

Verträge zur bilateralen Zusammenarbeit, aktuelle Schwerpunkte, humanitäre Hilfe seit 2014, Treffen auf Regierungsebene, soziale Lage und Menschenrechtssituation, Einflussnahme der Bundesregierung zur Stärkung der Menschenrechte, Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen, Handelsbeziehungen seit 2014, trilaterale Partnerschaften, Kooperationen auf EU-Ebene, Errichtung von Freihandelszonen, Rüstungsexporte seit 2014, Zusammenarbeit in der Militär- und Sicherheitspolitik, Einzelfragen zu Projekten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Sport, Situation von Menschen mit Behinderungen, Umweltverschmutzungen, Verfolgung der Rohingya<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/365901.08.2018

Beziehungen zwischen Deutschland und den ASEAN-Staaten (Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam)

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sabine Zimmermann, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Sören Pellmann, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 8. August 1967 wurde mit der Unterzeichnung der Erklärung von Bangkok der Verband der Südostasiatischen Staaten (Association of Southeast Asian Nations – ASEAN) gegründet. 50 Jahre später, am 8. August 2017, kamen die Staatsoberhäupter der zehn ASEAN-Staaten zu einem Gipfel in Manila zusammen, um den 50. Jahrestag der Organisationgründung zu feiern. Die EU war bei diesem Treffen durch die Außenbeauftragte der Europäischen Union, Federica Mogherini, vertreten. Am 14. November 2017 traf sich der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, mit den Staatsoberhäuptern der ASEAN-Staaten und ASEAN-Generalsekretär Lê Lương Minh zum Gedenkgipfel anlässlich des 40. Jahrestages der Gründung der ASEAN-EU-Dialogbeziehungen. In der Presseerklärung nach diesem Gipfel wurden die ASEAN und die EU als „Partner in Integration“ und „die zwei weltweit fortschrittlichsten und erfolgreichsten regionalen Organisationen“ bezeichnet. Die Wichtigkeit einer strategischen Vernetzung und der wirtschaftlichen Partnerschaft, um Handel und Investitionen zwischen der EU und der ASEAN zu fördern, wurde bekräftigt (www.consilium. europa.eu/en/press/press-releases/2017/11/14/asean-eu-statement/).

Heutzutage verbindet die ASEAN eine Bevölkerung von 625 Millionen Menschen. Auf die Organisation fallen etwa acht Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung (www.zeit.de/politik/ausland/2017-08/asean-suedostasiatisches-staatenbuendnis-50-jahre). Die ASEAN-Staaten locken Investitionen an, Singapur und Thailand waren 2017 unter den 25 Staaten, die von A.T. Kearney als die attraktivsten Länder für ausländische Investitionen eingeschätzt wurden (www.atkearney.com/ foreign-direct-investment-confidence-index/article/?/a/glass-half-full-2017-foreigndirect-investment-confidence-index-article). Deutschland ist als ein fortgeschrittenes Industrieland und die größte Wirtschaftsnation in der Europäischen Union ein enger Handelspartner für die südostasiatischen Staaten. Seit Jahren ist eine Freihandelszone zwischen der EU und den ASEAN-Staaten im Gespräch, mit einzelnen Ländern sind Verhandlungen mit unterschiedlichen Fortschritten seit Jahren im Gang. Es wird erwartet, dass die Freihandelsabkommen mit Singapur und Vietnam in absehbarer Zukunft in Kraft treten, zudem ist Singapur ein wichtiger Handelspartner von Deutschland (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/ Aussenwirtschaft/freihandelsabkommen-aktuelle-verhandlungen.html).

Trotz Wachstum und Integrationsaussichten ist Südostasien eine von Unruhen, Krisen und militärischen Konflikten geprägte Region, die sich nicht homogen nennen lässt.

Besonders besorgniserregend ist die Situation mit der Verfolgung von Rohingya in Myanmar. Aus der Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist von einer humanitären Katastrophe zu sprechen, die dringend Handlungen von der Weltgemeinschaft fordert (siehe Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10614, und Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1688).

Kambodscha, Laos und Myanmar sind zudem von der Armut der Bevölkerung sehr stark betroffen. Die Armut treibt Menschen in andere Länder, wo sie mit prekären Arbeitsbedingungen und Ausbeutung konfrontiert sind. Hohe Kriminalitätsraten und Prostitution sind Folgen der Armut in der Region. Die terroristische Bedrohung ist ebenso ein Problem in den ASEAN-Staaten, vor allem auf den Philippinen und in Indonesien. Der andauernde Territorialkonflikt im Südchinesischen Meer trägt ebenso zur Instabilität in Südostasien bei, und verhindert angesichts unterschiedlicher Positionen die weitere wirtschaftliche Integration und politische Zusammenarbeit im Rahmen der ASEAN.

Manche Konflikte in Südostasien sind auf die koloniale Geschichte zurückzuführen und das Ergebnis der kolonialen Politik der europäischen Großmächte. Südostasien war in der Zeit des Kalten Krieges ein Kampffeld von Großmächten wie den USA und China. Heutzutage spielen die Vereinigten Staaten, China, Japan und Südkorea ebenso eine große Rolle in der Region, manche ASEAN-Staaten sind an Entwicklungshilfen gebunden.

Obwohl Deutschland historisch in Südostasien nie stark vertreten war, sind eine wirtschaftliche Partnerschaft und politische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den ASEAN-Staaten in der modernen globalisierten Welt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller von großer Bedeutung. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit auf solchen Gebieten wie Tourismus und Sport sowie die Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft, u. a. zwischen den Behindertenorganisationen (siehe Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 9, 35 und 53 des Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 18/5536). Auch damit kann Deutschland zur Stabilisierung in der Region und weiteren Demokratisierung der südostasiatischen Länder beitragen. Zudem ist die Rede von den Staaten, die eine rapide Entwicklung aufweisen, attraktive Handelspartner sind und offenbar in der Zukunft zu wichtigen Akteuren in der Weltpolitik werden. Auch der Deutsche Bundestag betrachtet die ASEAN-Staaten bei aller Unterschiedlichkeit der zehn Länder als eine Gemeinschaft und unterstützt den Erfahrungsaustausch und die politische Zusammenarbeit im Rahmen einer Parlamentariergruppe ASEAN.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen südostasiatischen Staaten (Anmerkung: hier und bei allen weiteren Fragen sind unter den südostasiatischen Staaten und ASEAN-Staaten die zehn in der Überschrift genannten Staaten gemeint) abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen zur bilateralen Zusammenarbeit sind derzeit in Kraft (bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln)?

2

Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung in den bilateralen Beziehungen mit den jeweiligen südostasiatischen Staaten, und welchen Dokumenten sind sie zu entnehmen?

3

Hat Deutschland in den Jahren 2014 bis 2018 humanitäre Hilfe für die südostasiatischen Staaten gewährleistet, und wenn ja, in welchem Jahr, für welche Staaten und zu welchen Ereignissen, und wie groß war diese humanitäre Hilfe?

4

Wie viele offizielle Treffen zwischen den Mitgliedern der Bundesregierung Deutschlands und den Mitgliedern der Regierungen von den jeweiligen südostasiatischen Staaten fanden im Zeitraum 2014 bis 2018 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Thema nennen)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Menschenrechtslage und Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 und des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966 in den südostasiatischen Staaten (bitte nach Staaten und den Punkten a bis e aufschlüsseln)? Welche Probleme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bereichen von:

a) Frauenrechten;

b) Kinderrechten;

c) Religionsfreiheit;

d) Nichtdiskriminierung und

e) sozialen und wirtschaftlichen Rechten?

6

Inwieweit trägt Deutschland zur Stärkung der Menschenrechte in den ASEAN-Staaten bei, und welche Erfolge kann die Bundesregierung dabei nennen (siehe den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Bundestagsdrucksache 16/7490)?

7

Wie entwickelte sich die Import- und Exportdynamik zwischen Deutschland und den jeweiligen ASEAN-Staaten im Zeitraum 2014 bis 2018, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln)?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bestehenden gemeinsamen Projekte und Zusammenarbeitsprogramme zwischen der Europäischen Union und der ASEAN? Inwiefern ist die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt? Mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt Deutschland diese Projekte bzw. die Zusammenarbeitsprogramme (bitte nach einzelnen Projekten bzw. Programmen aufschlüsseln)?

9

Welche Projekte im Rahmen der Dreieckkooperation mit den südostasiatischen Staaten und mit Einbeziehung von Deutschland funktionieren aktuell (siehe den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Bundestagsdrucksache 18/10651)? Wie fördert die Bundesregierung solche Projekte (bitte nach Projekten und beteiligten Organisationen aufschlüsseln und den Umfang der finanziellen Mittel nennen)?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Maßnahmen zur Armutsbekämpfung in den südostasiatischen Staaten und über die aktuellen Erfolge von diesen Maßnahmen (bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln)? Inwieweit ist Deutschland an solchen Projekten in Südostasien beteiligt (bitte konkrete Projekte und den Umfang der finanziellen Mittel nennen)?

11

Welche Initiativen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution mit Bezug auf Südostasien unterstützt die Bundesrepublik Deutschland?

12

Welche Initiativen zur Bekämpfung von Ausbeutung und gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen mit Bezug auf Südostasien unterstützt die Bundesrepublik Deutschland?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welchen Teil des Bruttoinlandsproduktes von den jeweiligen südostasiatischen Staaten die sogenannten Rücküberweisungen (Remittances) im Zeitraum 2014 bis 2018 gebildet haben?

14

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen aus 40 Jahren Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der ASEAN und die neugesetzten Ziele, die in der gemeinsamen Presserklärung nach dem Treffen am 14. November 2017 veröffentlicht wurden (www.consilium.europa. eu/en/press/press-releases/2017/11/14/asean-eu-statement/)?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Verhandlungen über die Errichtung der Freihandelszonen zwischen der EU und den jeweiligen ASEAN-Staaten (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?

16

In welchem Umfang gab es seit 2014 Rüstungsexporte von Deutschland in die südostasiatischen Staaten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Staaten die Art und den Umfang der einzelnen Exporte benennen)?

17

Inwieweit werden Sicherheitsfragen in der Region in der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den jeweiligen ASEAN-Staaten berücksichtigt?

a) Welche Aktivitäten zur Zusammenarbeit auf den Gebieten der Militär- und Sicherheitspolitik gab es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den ASEAN-Staaten seit 2014 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Staaten die einzelnen Aktivitäten benennen)?

b) Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung der Vertrag von Bangkok 1995 über die Errichtung einer kernwaffenfreien Zone in Südostasien bei der Förderung einer friedlichen Lösung der aktuellen Spannung zwischen den USA und Nordkorea?

c) Welche Maßnahmen trifft Deutschland aktuell für die friedliche Lösung des Territorialkonfliktes im Südchinesischen Meer (www.spiegel.de/ politik/ausland/suedchinesisches-meer-was-bedeutet-das-urteil-aus-den- haag-a-1102595.html)?

18

Welche Projekte wurden in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Kultur seit 2014 in den ASEAN-Staaten durch die Bundesregierung bzw. mit deren Unterstützung realisiert, und welche sind darüber hinaus geplant (bitte die einzelnen Projekte aufgeschlüsselt nach Bundesbehörden nennen)?

19

Fördert die Bundesregierung Bildungsprojekte in den ASEAN-Staaten, und wenn ja, welche konkreten Projekte, wie, seit wann und mit welchen finanziellen Mitteln (bitte nach den Staaten aufschlüsseln)? Welche von diesen Bildungsprojekten sind auf die Frauen ausgerichtet?

20

Inwieweit sind der Bundesregierung Länderanalysen bzw. Berichte in Bezug auf Südostasien von Stiftungen bzw. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bekannt, und inwieweit werden sie in der bilateralen Zusammenarbeit berücksichtigt?

21

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sports zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den ASEAN-Staaten seit dem Jahr 2014 entwickelt, und welche Projekte und sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung in dieser Zeit sowie für das laufende Jahr zur Entwicklung der Zusammenarbeit in der Sportpolitik (inklusive Behindertensport) zwischen beiden Staaten initiiert bzw. unterstützt (bitte aufgeschlüsselt nach Staaten die einzelnen Aktivitäten, Zeitraum, zuständiges Bundesministerium, beauftragte Institutionen und Höhe der finanziellen Aufwendungen des Bundes nennen)?

22

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Tourismus und die Reisetätigkeit zwischen Deutschland und den Staaten der südostasiatischen Region seit 2014 entwickelt, und welche Projekte und sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2014 zur Entwicklung des Tourismus (inklusive barrierefreier Tourismus) zwischen Deutschland und den ASEAN-Staaten initiiert bzw. unterstützt (bitte aufgeschlüsselt nach Staaten die einzelnen Aktivitäten, Zeitraum, beauftragte Institutionen und Höhe der finanziellen Aufwendungen des Bundes nennen)?

23

Welche Organisationen und NGOs, die sich mit den Fragen der Menschenrechte und Stärkung der Zivilgesellschaft in den ASEAN-Staaten beschäftigen, werden vom Bund finanziell unterstützt (bitte die einzelnen Organisationen, ihre Projekte und den Umfang der finanziellen Mitteln aufgeschlüsselt nach den Jahren 2014 bis 2018 nennen)?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Problem der Umweltverschmutzung in Südostasien? Ist die Bundesrepublik Deutschland an Umweltprojekten in Südostasien aktuell beteiligt, und wenn ja, an welchen, inwieweit und mit welchen finanziellen Mitteln (bitte nach einzelnen Projekten aufschlüsseln)?

25

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Prozess der Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention von 2006 in den südostasiatischen Staaten (bitte detailliert nach den einzelnen Staaten aufschlüsseln)?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen sowie über die staatliche Versorgung bzw. staatliche Programme für Menschen mit Behinderung in den Staaten der südostasiatischen Region (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?

27

Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zu behindertenpolitischen Themen mit den ASEAN-Staaten, und in welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen Behindertenorganisationen aus Deutschland und aus den südostasiatischen Staaten bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (bitte die Maßnahmen seit 2014 nach Staaten, Jahren, zuständiger Bundesbehörde, Organisation und finanziellen Umfang nennen)?

28

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation der Verfolgung von Rohingya, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

a) Hat die Bundesregierung seit 2014 ihre Besorgnis zur Situation mit der Verfolgung von Rohingya der myanmarischen Regierung mitgeteilt, und wenn ja, wann und in welcher Form?

b) Gab es dazu Reaktionen, und wenn ja, welche, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

c) Hat die Bundesregierung seit 2014 die Verfolgung von Rohingya international zum Thema gemacht, und wenn ja, wann, wo, und in welcher Form?

d) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2014 getroffen, um die Verfolgung von Rohingya und die damit drohende humanitäre Krise zu stoppen?

29

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Menschenrechtslage in Thailand angesichts der Ereignisse von 2014 (www.spiegel.de/ politik/ausland/putsch-in-thailand-militaer-loest-parlament-auf-a-971456.html)? Inwieweit wirkt sich dies auf die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Thailand aus?

30

Inwieweit wirkt sich die aktuelle Menschenrechtslage auf den Philippinen angesichts der Aktivitäten von Präsident Rodrigo Duterte auf die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Philippinen aus (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2715)?

31

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwendung der Todesstrafe und der Körperstrafen in Singapur im Zeitraum 2014 bis 2018? Hat die Bundesregierung ihre Bedenken in Bezug darauf öffentlich geäußert, und wenn ja, wann, in welcher Form, und welche Reaktionen seitens der singapurischen Regierung folgten darauf?

Berlin, den 26. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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