Verbindungen der extrem rechten „Identitären Bewegung“ in Deutschland und Österreich
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 4. Juli 2018 wurde vor dem Landgericht Graz ein Prozess gegen die extrem rechte und rassistische „Identitäre Bewegung Österreich“ (IBÖ) eröffnet. Die Staatsanwaltschaft Graz wirft den Angeklagten die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung, Sachbeschädigung und Nötigung vor. Sie sollen vor allem Hetze gegen Muslime und Geflüchtete verbreitet haben (vgl. Staatsanwaltschaft Graz, Pressemitteilung 14. Mai 2018). Nach einem extrem rechten Aufmarsch im Januar 2016 griffen in Graz zudem IBÖ-Mitglieder Gegendemonstranten an (vgl. www.stopptdierechten.at/2016/01/23/uberfall-in-graz-identitare-kader-beteiligt).
In der Bundesrepublik Deutschland ist bisher keine Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) bekannt geworden. Jedoch sind laut Medienberichten und antifaschistischen Recherchen immer wieder Mitglieder der IBÖ bei Angehörigen der extrem rechten Szene in Deutschland zu Gast oder an hiesigen öffentlichen Versammlungen und internen Treffen beteiligt.
Der in Graz mitangeklagte IBÖ-Führungskader Martin Sellner soll beispielsweise im März 2016 auf dem jährlichen „Deutschlandtreffen“ der IBD in Burg Lohar (Thüringen) eine Rede gehalten haben. Im Januar 2017 habe Sellner in Wien am Rande des sogenannten Akademikerballs mit einer Schreckschusspistole auf Gegendemonstranten geschossen. Am 25. August 2018 wird er voraussichtlich auf einem sogenannten Europa Nostra-Festival der IBD in Dresden auftreten, wo er bereits mehrfach bei „Pegida“-Aufmärschen als Redner zu Gast war. In der Vergangenheit besuchte Sellner regelmäßig das „Identitären-Haus“ um die Gruppierung „Kontrakultur Halle“ in Halle/Saale, von dem aus es zu Angriffen auf politische Gegner und Polizisten kam. Mitglieder dieses IBD-Ablegers sollen im Juni 2016 an der Spitze einer IBÖ-Demonstration in Wien mitmarschiert sein (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9218, www.belltower.news/artikel/identitäre-besetzen-brandenburger-tor-11187, https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2017/02/04/chef-der-identitaeren-bewegung-schiesst-um-sich_23035, www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/ib-patrioten-am-zirkus-standort, www.mz-web.de/halle-saale/eskalation-der-gewalt-identitaere-greifen-polizisten-an---die-ziehen-ihre-waffen-28932000, www.mz-web.de/mitteldeutschland/identitaere-bewegung-die-rechtennetzwerker-aus-halle-24858696).
Die Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9218) und die Staatsanwaltschaft in Graz bestätigen ihrerseits „Hinweise auf Kontakte der Angeklagten mit der deutschen ‚Identitären-Szene‘“ (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/rechtsextremismus-in-oesterreich-fuehrung-der-identitaeren-bewegung-angeklagt/22062532.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Orts- bzw. Regionalgruppen der „Identitären Bewegung“ (IB) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Über wie viele Mitglieder bzw. Anhänger verfügen die IBD und ihre Ortsbzw. Regionalgruppen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Gruppe, Ort und Bundesland auflisten)?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Anhänger der IBD auch in anderen extrem rechten bzw. neonazistischen Gruppierungen, Rechtsrockbands, Parteien, Vereinen oder Bewegungen aktiv oder führen Doppelmitgliedschaften (bitte einzeln aufschlüsseln und erläutern)?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotential von Anhängern bzw. Gruppierungen der IBD (bitte begründen)?
a) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, die auf eine Radikalisierung der IBD, einzelner Gruppierungen und/oder Anhänger schließen lassen (bitte erläutern)?
b) Bei wie vielen und welchen Straftaten in Deutschland haben Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Bezüge zur „Identitären Bewegung“ festgestellt (bitte einzeln nach Datum, Ort und Ermittlungsanlass aufschlüsseln)?
c) Inwieweit sind der Bundesregierung Aufrufe zur Gewalt oder sonstigen Straftaten von Angehörigen der IBD bekannt?
Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die IBÖ auf die politische Ausrichtung, Agitation und mögliche Radikalisierung der IB und weiteren Anhängern der extrem rechten Szene in Deutschland und umgekehrt?
a) Haben Anhänger der IBÖ seit 2015 in Deutschland Straf- und Gewalttaten begangen oder dazu aufgerufen?
b) Waren Anhänger der IB aus Österreich seit 2015 an Straftaten- und Gewalttaten oder Aufrufen zur Gewalt beteiligt, die von Angehörigen der IB und anderen Rechtsextremisten in Deutschland begangen wurden?
c) Haben Anhänger der IBD seit 2015 in Österreich Straf- und Gewalttaten begangen oder dazu aufgerufen?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Auftritte von Martin Sellner bei den sogenannten Pegida-Aufmärschen und den geplanten Auftritt bei einem IBD-Festival am 25. August 2018 in Dresden vor dem Hintergrund der Anklage in Österreich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen ihn und weitere IBÖ-Mitlieder?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Kontakte von Angehörigen der IBD-Gruppierung „Kontrakultur Halle“ (Halle/Saale) zu IBÖ-Anhängern vor dem Hintergrund der Anklage in Österreich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen IBÖ-Mitglieder?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden ihre Lagebilder bzw. Einschätzungen zum Gefährdungspotenzial der IBD aufgrund der Anklage gegen die IB in Österreich angepasst (bitte erläutern)?
a) Wenn ja, wann wurden die Lagebilder angepasst, und welche Änderungen ergaben sich?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen hat es keine Anpassung gegeben?
Welche Kontakte zwischen Anhängern der IBÖ und IBD sind der Bundesregierung seit 2015 bekannt geworden?
a) Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zu Besuchen und internen Treffen von Anhängern der IBÖ und IBD in Deutschland (bitte einzeln nach Datum, Ort und Anlass auflisten)?
b) Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zur Teilnahme an Versammlungen und öffentlichen Auftritten von Anhängern der IBÖ in Deutschland (bitte einzeln nach Datum, Ort und Anlass auflisten)?
c) Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zu Besuchen und internen Treffen der IBÖ und IBD in Österreich und im weiteren Ausland (bitte einzeln nach Datum, Ort und Anlass auflisten)?
d) Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zur Teilnahme an Versammlungen und öffentlichen Auftritten von Anhängern der IBD in Österreich (bitte einzeln nach Datum, Ort und Anlass auflisten)?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Sicherheitsbehörden den Strafverfolgungsbehörden in Österreich seit 2015 Informationen über die IBÖ und deren Anhänger übermittelt?
a) Wenn ja, in welchen Jahren und wie oft wurden diesbezügliche Informationen übermittelt?
b) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die IBÖ und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von österreichischen an deutsche Sicherheitsbehörden gestellt?
c) Haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit von österreichischen Sicherheitsbehörden Informationen über die IBD und deren Anhänger erhalten?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Meldungen von (menschlichen) Quellen des Bundeskriminalamtes, Bundesamtes für Verfassungsschutz, Militärischen Abschirmdienstes und/oder Bundesnachrichtendienstes zur IBD und/oder IBÖ bzw. deren Anhängern, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr, Bundesbehörde und Anzahl der Quellenmeldungen aufschlüsseln)?
Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) seit 2015 mit der IBD und/oder IBÖ befasst, und wenn ja, wie oft, und zu welchen Zeitpunkten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Falls sich das GETZ-R bisher nicht mit der IBD und/oder IBÖ befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?