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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der europäischen Vorgaben zur besten verfügbaren Technik bei Kohlekraftwerken und anderen Großfeuerungsanlagen

Umsetzung der neuen Emissionsgrenzwert-Bandbreiten, Änderungsstand der Entwürfe zur 13. und 17. BImSchV, Zuständigkeit, personelle Ressourcen, involvierte Ressorts, Gespräche und Treffen mit MdBs, Vertretern der Bundesländer, betroffener Branchen, NROs sowie der EU-Kommission seit Veröffentlichung des neuen Dokuments für Großfeuerungsanlagen (LCP BREF), Beschlüsse zum Umgang mit dem Entwurf, Einhaltung der neuen Vorgaben, Jahresemissionen von Quecksilber, Stickoxiden, Stäuben oder anderen Schadstoffen der erfassten Anlagen, verbindliche Regelung der Messpraxis, Klagen oder Einwendungen gegen die LCP BREF, Ausnahmengenehmigungen<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

31.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/362003.08.2018

Umsetzung der europäischen Vorgaben zur besten verfügbaren Technik bei Kohlekraftwerken und anderen Großfeuerungsanlagen

der Abgeordneten Lisa Badum, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 17. August 2017 wurde im EU-Amtsblatt das überarbeitete Dokument für Großfeuerungsanlagen (LCP BREF) veröffentlicht und die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte-Bandbreiten festgelegt (BAT-AELs). Diese BAT-AELs sind seitdem Grundlage für künftige nationale Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen ab 50 MWth in Industrie und Energiewirtschaft. Die EU-Mitgliedstaaten sind in der Folge gemäß Artikel 15 Absatz 3 IED (Industrieemissionsrichtlinie) verpflichtet, Emissionsgrenzwerte festzulegen, mit denen sichergestellt ist, dass die BAT-AELs nicht überschritten werden. Nur ausnahmsweise können dann noch Abweichungen von den BAT-AELs zugelassen werden.

Gemäß § 7 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) obliegt es der Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung eine Überprüfung und Anpassung der betroffenen Rechtsverordnungen vorzunehmen. Das betrifft in diesem Fall die 13. und die 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Außerdem ist geregelt, dass die betreffenden Anlagen die Emissionsgrenzwerte innerhalb von vier Jahren, also spätestens am 16. August 2021, einzuhalten haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wird die Bundesregierung die neuen Emissionsgrenzwert-Bandbreiten spätestens zum 17. August 2018 vollumfänglich in nationales Recht umsetzen, und falls nein, warum nicht?

2

In welcher Form ist die Umsetzung der Europäischen Vorgaben in das nationale Recht geplant?

3

Legt die Bundesregierung dazu auch Verordnungsentwürfe zur Änderung der 13. und 17. BImSchV vor, und wie ist der aktuelle Stand?

4

Welches Referat innerhalb der Bundesregierung ist für die Vorlage und regierungsinterne Abstimmung des Verordnungsentwurfs zuständig, und welche personellen Ressourcen hat die Behörde bisher zur Umsetzung eingesetzt?

5

Welche weiteren Ressorts wurden in die Abstimmung bisher zu welchem Zeitpunkt involviert?

6

Welche Gespräche und Treffen haben Vertreter der Bundesregierung, insbesondere des Bundeskanzleramtes oder anderer zuständiger Bundesministerien und Bundesbehörden, seit Veröffentlichung der neuen LCP BREF zu deren Umsetzung in nationales Recht

a) mit Vertretern der Bundesländer,

b) mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages,

c) mit Vertretern betroffener Branchen, einzelner Branchenunternehmen, von Interessenverbänden, sowie

d) mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen und

e) mit Vertretern der EU-Kommission

geführt (bitte möglichst unter Angabe des Zeitpunktes, Ortes und der genauen Angabe der Teilnehmenden auflisten)?

7

Welche Beschlüsse und Positionen zum Umgang mit dem zu der Zeit vorliegenden Entwurf der LCP BREF wurden bei dem nach Informationen der Fragesteller im Juli 2017 im Bundeskanzleramt abgehaltenen Treffen von Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit Vertretern der Bundesländer, in denen Braunkohle verstromt wird, gefasst bzw. festgehalten, und wurden konkrete Zusagen gegenüber diesen Bundesländern gemacht?

Wenn ja, welche?

8

Wie viele der von der LCP BREF erfassten Anlagen halten nach Kenntnis der Bundesregierung die neuen Vorgaben ein?

9

Wie hoch sind die Jahresemissionen von Quecksilber, Stickoxiden, Stäuben oder anderen Schadstoffe der einzelnen unter der LCP BREF erfassten Anlagen?

10

Wird es die Bundesregierung weiterhin zulassen, dass – vor dem Hintergrund der durch die LCP BREF erforderlichen häufigeren und zeitnahen Erfassung verschiedener Schadstoffwerte, wie etwa von Stickoxiden oder Quecksilber, – die Messungen durch die Anlagenbetreiber durchgeführt werden, und werden verbindliche Regelungen getroffen, wie lange maximal Messungen ausfallen dürfen (bitte begründen)?

11

Welche Klagen oder Einwendungen aus anderen EU-Staaten oder Bundesländern gegen die LCP BREF sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet sie diese?

12

Sofern gegen die LCP BREF von Seiten einzelner Mitgliedsaaten der Europäischen Union, einzelnen Bundesländern oder sonstiger Klagebefugter geklagt wird – hält die Bundesregierung diese Klagen für stichhaltig, und hat sie einen Beitritt zu möglicherweise erwogenen Klagen bereits geprüft, oder plant sie solche zu prüfen (bitte jeweils begründen)?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung, sofern sich die nationale Umsetzung der LCP BREF weiter verzögert, die Möglichkeiten für eine fristgemäße Umsetzung durch die Anlagenbetreiber, und plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen?

Wenn ja, welche Ausnahmen sind durch die Bundesregierung geplant oder werden mit den Beteiligten diskutiert?

Berlin, den 31. Juli 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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