Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die letzte Bundesregierung hatte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz novelliert. Dieses gilt nun seit April 2017. Nach gut einem Jahr ist es aus Sicht der Fragestellenden an der Zeit, eine Bilanz zu ziehen, da die Regelungen in der öffentlichen Debatte als unzureichend kritisiert wurden, zum Beispiel, dass nur eine Minderheit der Leiharbeitskräfte von Equal Pay nach neun Monaten profitieren würde. Auch wurde kritisiert, dass mit den geplanten Änderungen bei der Höchstüberlassungsdauer der dauerhafte Einsatz im Entleihbetrieb mit wechselnden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern legitimiert wird, obwohl die EU-Richtlinie zur Leiharbeit diese Beschäftigungsform als vorübergehendes Instrument vorschreibt.
Es ist notwendig, einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen in der Leiharbeit zu haben, um bewerten zu können, inwiefern die Regelungen im novellierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geeignet sind, die mit dem Einsatz von Leiharbeit verbundenen Probleme zu lösen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktuell, und wie hat sich diese Zahl in den Jahren 2007 bis 2018 entwickelt (bitte jährlich sowohl die absoluten Zahlen als auch die Anteile an allen Beschäftigten ausweisen und nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften, die weniger als neun Monate, neun bis 15 Monate und über 15 Monate im selben Entleihbetrieb beschäftigt sind, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf entsprechende sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte in der Gesamtwirtschaft (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte aktuell, und wie hoch sind die entsprechenden Werte bezogen auf alle Beschäftigten (bitte nach Alter, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Leiharbeitskräfte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (bitte in absoluten und relativen Werten angeben)?
Wie viele Beschäftigte erhalten insgesamt ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (bitte ebenfalls in absoluten und relativen Werten angeben und nach Alter, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?
In welchen zehn Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die meisten Leiharbeitskräfte tätig (bitte je Tätigkeitsfeld die Anzahl der Leiharbeitskräfte und ihren prozentualen Anteil an der Gesamtbeschäftigung nennen; bitte für jedes Tätigkeitsfeld die Zahl der Leiharbeitskräfte auch nach Geschlecht, Bundesländern und Ost bzw. West differenziert darstellen)?
In welchen zehn Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen ist der Anteil der Leiharbeitskräfte an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am höchsten (bitte für jede Tätigkeit den Anteil der Leiharbeitskräfte nach Geschlecht, Bundesländern und Ost bzw. West differenziert darstellen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte jeweils in den in den Fragen 5 und 6 benannten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und Ost bzw. West differenzieren)?
Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte in den in den Fragen 5 und 6 genannten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Ost bzw. West differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte in den in den Fragen 5 und 6 genannten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Bundesland, Geschlecht und Ost bzw. West differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden in den in den Fragen 5 und 6 genannten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Geschlecht, Bundesland und Ost bzw. West differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich dazu derzeit die Zahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden bezogen auf die Gesamtwirtschaft (bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Ost bzw. West differenzieren)?
Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es derzeit auf Basis der Auswertung des IAB-Betriebspanels?
Wie hoch sind auf Basis dieser Auswertung die Zahl und der Anteil der Leiharbeitskräfte (an allen Leiharbeitskräften), die in der Metall- und Elektroindustrie tätig sind (bitte die Werte für die vergangenen fünf Jahre einzeln darstellen)?
Welche sind die drei Einsatzbranchen, die auf Basis der Auswertung des IAB-Betriebspanels den höchsten Anteil von Leiharbeitskräften bezogen auf alle Leiharbeitskräfte haben?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Auswertung des IAB-Betriebspanels jeweils die fünf Einsatzbranchen mit den zahlenmäßig sowie anteilig (Anteile der Leiharbeitskräfte an der Gesamtbeschäftigung) meisten eingesetzten Leiharbeitskräften, und wie hoch sind die Werte jeweils?
Wie viele Leiharbeitsverhältnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach mehr als neun Monaten beendet, wie viele nach mehr als 15 Monaten, und wie viele nach 18 bzw. 24 Monaten (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2007 bis 2017 darstellen)?
Wie stellen sich diese Werte für Leiharbeitskräfte in den in den Fragen 5 und 6 genannten Tätigkeitsfeldern dar?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis von Verweildaueranalysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der Leiharbeit (bitte wenn möglich differenziert nach 9, 15 und 18 Monaten darstellen; bitte zum Vergleich die Werte für die vergangenen fünf Jahre darstellen)?
Wie viele Leiharbeitsbeschäftigte fallen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell absolut und prozentual gemäß dem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unter die Regelungen zu Equal Pay?
Wie stellt sich der Verbleib der Leiharbeitskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung nach Beendigung der Leiharbeitsverhältnisse in Frage 15 dar (bitte differenzieren nach 30 Tagen, nach 90 Tagen sowie Alter, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern)?
In wie vielen und in welchen Branchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Tarifverträge abgeschlossen, welche die Arbeitnehmerüberlassungshöchstdauer entsprechend den Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausweiten?
Wie viele Leiharbeitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den in Frage 19 beschriebenen Abweichungen betroffen?
Findet durch Leiharbeit nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verdrängung von regulärer Beschäftigung statt?
Wie viele Kontrollen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durchgeführt, und wie viele Verstöße und Fälle von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung sind bekannt?
Welche Auswirkung hat der Einsatz von Leiharbeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Stammbelegschaften?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass betriebliche Interessenvertretungen Verschlechterungen, verstanden als zugelassene Abweichungen von Gesetzen (Equal Pay oder längere Überlassungshöchstdauern), für Leiharbeitskräfte aushandeln, um eine Besserstellung der Stammbelegschaften zu gewährleisten, und sind der Bundesregierung Fälle dazu bekannt?
Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttostundenlohn von Leiharbeitskräften, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte differenzieren nach Alter, Branchen, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern)?
Wie viele Leiharbeitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Vollzeit, wie viele in Teilzeit beschäftigt (bitte jährlich sowohl die absoluten Zahlen als auch die Anteile an allen Beschäftigten ausweisen und nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie viele Leiharbeitskräfte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (bitte in absoluten und relativen Werten angeben)?
Wie viele Beschäftigte erhalten insgesamt ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (bitte ebenfalls in absoluten und relativen Werten angeben; bitte nach Alter, Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesländern sowie Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigten differenzieren)?
In welchen Branchen (Tätigkeitsfelder bzw. Berufsgruppen) liegt der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften über und in welchen Branchen unter dem Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte nach Ost bzw. West differenzieren)?
In welchen zehn Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen hat sich der Anteil der Leiharbeitskräfte an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 2014 am schnellsten erhöht, und wie hoch sind die jeweiligen Steigerungsraten?