Abkommen zur Kooperation der EU-Polizeiagentur Europol mit der israelischen Polizei
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die israelische Regierung hat ein strategisches Abkommen mit der EU-Polizeiagentur Europol geschlossen, das die Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Straftaten regelt (http://gleft.de/2lP). Hierzu gehört neben Betrug und Terrorismus auch die Cyberkriminalität. Auch die 28 Mitgliedstaaten können nun enger mit israelischen Behörden zusammenarbeiten. Die Beteiligten tauschen beispielsweise Lageberichte oder Prognosen aus. Personendaten sind von dem Abkommen nicht erfasst. Der Vertrag war lange umstritten, bereits im Jahr 2005 hatte der Rat der Europäischen Union die Europäische Kommission beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten (http://gleft.de/2lQ). Die Unterzeichnung scheiterte jedoch an der sogenannten Territorialklausel, mit der die Europäische Union sämtliche Verträge mit Israel versieht. Demnach gelten die Vereinbarungen nicht in den Gebieten, die Israel 1967 im Sechstagekrieg erobert hat. Dies betrifft das Westjordanland, den Gazastreifen, die Golanhöhen und Ostjerusalem. In der gemeinsam beanspruchten Hauptstadt unterhält die israelische Polizei im Bezirk Sheikh Jarrah eine Direktion. Dort kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen mit palästinensischen Demonstrierenden.
Laut der israelischen Zeitung „HAARETZ“ hat sich die israelische Regierung durchgesetzt, die Territorialklausel aus dem strategischen Abkommen herauszuhalten (http://gleft.de/2lR). Nun soll ein operatives Abkommen folgen, nach dem auch personenbezogene Daten ausgetauscht werden können (Amtsblatt der Europäischen Union C 170/2 vom 17. Mai 2018). Gemäß der neuen Europol-Verordnung werden diese Verträge nicht mehr von der Polizeiagentur verhandelt, sondern von der Europäischen Kommission. Der Kommissionsentwurf enthält die strittige Territorialklausel. Das könnte bedeuten, dass Europol keine Daten aus den besetzten Gebieten verarbeiten darf. Allerdings müsste dann die Herkunft der Daten kenntlich gemacht werden. Die Umsetzung dieser Vorgabe wird nun von den Vertragsparteien verhandelt. Am Ende muss der Polizeivertrag im Europäischen Parlament abgestimmt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welchen derzeitigen Nutzen bzw. Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von dem strategischen Abkommen mit Israel, und inwiefern stehen die in Deutschland befindlichen Einrichtungen des Landes weiterhin „unverändert im Zielspektrum islamistischer Terroristen“ (Bundestagsdrucksache 17/3143)?
Was ist der Bundesregierung über Inhalte des strategischen Kooperationsabkommens zwischen Europol und Israel bekannt?
a) Welche israelischen Behörden können jetzt mit welchen Agenturen und Behörden der Europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten kooperieren?
b) Welche Informationen sollen im Rahmen des Abkommens getauscht werden?
c) Welche Beschränkungen enthält das Abkommen nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Verarbeitung von Informationen, die von Israel besetzte Gebiete betreffen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen besetzten Gebieten die israelische Regierung Polizeidirektionen bzw. Polizeidienststellen unterhält, und inwiefern arbeiten auch Bundesbehörden mit diesen zusammen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Position der Palästinensischen Autonomiebehörde hinsichtlich dieser Polizeidirektionen bzw. Polizeidienststellen?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die israelische Regierung durchgesetzt hat, die Territorialklausel aus dem strategischen Abkommen herauszuhalten (http://gleft.de/2m6)? Welche Vereinbarungen trifft das Abkommen hierzu?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit eines operativen Kooperationsabkommens zwischen Europol und Israel?
a) Welche Informationen sollten im Rahmen des Abkommens getauscht werden?
b) Welche Beschränkungen sollte das Abkommen aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Verarbeitung von Informationen enthalten, die von Israel besetzte Gebiete betreffen?
c) Inwiefern müsste Europol aus Sicht der Bundesregierung die Herkunft der mit Europol getauschten Daten kenntlich machen, und wie könnte dies technisch umgesetzt werden?
Was ist der Bundesregierung über die Haltung der Regierung Israels zu dem Kommissionsvorschlag für ein operatives Abkommen bekannt (Amtsblatt der Europäischen Union C 170/2 vom 17. Mai 2018), und inwiefern will die Regierung auch in diesem Fall die Territorialklausel herausverhandeln oder durch Zusatzvereinbarungen gegenstandslos machen?
Welche Angaben hat der Bundesminister Heiko Maas zu topographischen Auffälligkeiten bei den während seines „Hubschrauberrundfluges“ über den von Israel besetzten Gebieten gemacht, aus denen die angeblich nicht mehr rekonstruierbare Route erklären ließe (etwa der Fluss Jordan, die Golanhöhen, der See Genezareth), wozu der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange erklärte, „mit dem bloßen Auge“ sei eine solche Route „im Allgemeinen aus der Luft für einen Fluggast nicht ohne Weiteres zu erkennen“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/3592)? Inwiefern ist der Bundesminister überhaupt zu der Route befragt worden und war nicht nur der Sache nach mit der Beantwortung der Nachfragen zu dem „Hubschrauberrundflug“ befasst?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch für das EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“, für das die israelische Regierung ein Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union geschlossen hat, eine Territorialklausel bzw. eine ähnliche Vereinbarung zur Nichtanerkennung der besetzten Gebiete beschlossen wurde? Inwiefern trifft es wie von Medien berichtet zu, dass eine Territorialklausel zwar in dem Forschungsvertrag enthalten ist, die israelische Regierung jedoch in einem Zusatz erklärt, diese Richtlinien nicht anzuerkennen (http://gleft.de/2m7)?
Welchen Stellenwert hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Forschung und Entwicklung hinsichtlich von Kooperationen mit Israel?
a) Welchen Rang hat Deutschland im EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ als Partnerland hinsichtlich von Kooperationen mit Israel (http://gleft.de/2m8), und wie viele Projekte, an denen Einrichtungen beider Länder teilnehmen, sind derzeit vereinbart?
b) In welchen Projekten zur Sicherheitsforschung arbeiten beide Länder derzeit in „Horizon 2020“ zusammen, und wer sind die Beteiligten?