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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tote nach Intervention der libyschen Küstenwache am 17. Juli 2018

Seenotrettungsfälle im 1. Halbjahr 2018, Einbindung nationaler Küstenwachen bzw. Militär- und Grenzschutzmissionen, Details zum Verlauf des Seenotrettungseinsatzes am 17. Juli 2018, Lagebilder, Aufklärung des Vorfalls und Strafverfolgung, &quot;Monitoring und Advising&quot;-Mechanismus der EU-Mission EUNAVFOR MED, Zurückführungen von Geflüchteten nach Libyen und Tunesien, Registrierungssystem, Einrichtung von SAR-Zonen und Seenotrettungsleitstellen durch Mittelmeeranrainer; Konzepte zur Ausschiffung von Flüchtlingen in Drittstaaten, Zusammenarbeit mit UNHCR und IOM<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/372007.08.2018

Tote nach Intervention der libyschen Küstenwache am 17. Juli 2018

der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Eva-Maria Schreiber, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Schiffe „Open Arms“ und „Astral“ der spanischen Hilfsorganisation Proactiva Open Arms haben nach dem Mithören von Funksprüchen der libyschen Küstenwache und des Handelsschiffes „Triades“ am 17. Juli 2018 nach sechsstündiger Suche eine Überlebende entdeckt, die sich an ein zerstörtes Schlauchboot klammerte (http://gleft.de/2lF). Der Vorfall geschah auf Hoher See 80 Seemeilen vor der libyschen Küste und ist auch auf einem Video dokumentiert (http://gleft.de/2lz). Die Frau identifizierte sich als die 40jährige Josepha aus Kamerun. Neben ihr fanden die Retter die Leiche eines Kindes und die einer anderen Frau, twitterte Proactiva-Gründer Oscar Camps. Der Organisation zufolge war das Schlauchboot zuvor von der libyschen Küstenwache gefunden worden, die nach eigenen Angaben 158 Personen an Bord nahm, um diese nach Libyen zurückzubringen. Dabei soll es sich um das Patrouillenboot „Ras al Jadr“ mit der Kennung „648“ gehandelt haben (http://gleft.de/2lF).

Laut anonymen Aussagen libyscher Militärs zerstört die libysche Küstenwache oftmals Schlauchboote, um die noch darauf befindlichen Insassen zum Umsteigen auf die libyschen Schiffe zu zwingen (http://gleft.de/2m5). Dies sei auch am 17. Juli 2018 geschehen. Die zwei dort befindlichen Frauen und das Kind haben sich nach vorliegenden Berichten geweigert, an Bord des Küstenwachschiffes zu gehen und nach Libyen verbracht zu werden. Sie wurden schließlich hilflos zurückgelassen. Die Küstenwache habe das Schlauchboot jedoch zerstört. Die beiden Personen starben wenige Stunden vor Ankunft des NGO-Rettungsschiffs (NGO = Nichtregierungsorganisation) von Open Arms am Schiffswrack. Es ist unklar, ob sie ertrunken oder beispielsweise verdurstet sind. Proactiva Open Arms wirft der libyschen Küstenwache unterlassene Hilfeleistung vor. Soweit bekannt, wurde der Seenotrettungsleitstelle in Rom nicht gemeldet, dass neben den 158 „Geretteten“ drei weitere Schiffbrüchige am Schlauchboot verblieben.

Proactiva Open Arms nahm die Überlebende sowie die Tote mit ihrem Kind an Bord. Laut der Organisation benötigte die Frau umgehend medizinische und psychologische Behandlung. Die von der libyschen Küstenwache an Bord genommenen Geflüchteten wurden ihrem Sprecher Ayoub Gassim zufolge im Hafen der westlibyschen Stadt Khoms von Bord gelassen (http://gleft.de/2lA). Unter ihnen hätten sich 34 Frauen und neun Kinder befunden, diese seien in ein nicht näher beschriebenes Lager verbracht worden.

Die EU-Kommission hat der libyschen Küstenwache inzwischen einige GoPro-Kameras in der Hoffnung geschenkt, dass diese damit ihre Einsätze und damit auch mögliche Menschenrechtsverletzungen dokumentiert (Bundestagsdrucksache 19/2021, Antwort zu Frage 13). Die Bilder werden dann im Rahmen der Militärmission EUNAVFOR MED in einem „Monitoring and Advising“-Mechanismus eingebracht (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2021). Italiens Militär klärt dazu libysche Schiffe mithilfe ihrer Drohnen des Typs „Predator“ auf (Bundestagsdrucksache 19/489, Antwort zu Frage 15, Bundestagsdrucksache 19/888, Antwort zu Frage 15). Über Sanktionsmöglichkeiten verfügt der „Monitoring and Advising“-Mechanismus jedoch nicht. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller soll mit diesem Mechanismus lediglich die öffentliche Empörung über die brutalen Übergriffe der libyschen Küstenwache beruhigt werden.

Laut den Vereinten Nationen beläuft sich die Zahl der im Mittelmeer Ertrunkenen mit Stand 15. Juli 2018 auf mehr als 1 400 (http://gleft.de/2lC). Proactiva Open Arms macht deshalb die italienische Regierung für das Sterben verantwortlich. Die italienische Justiz hatte das Rettungsschiff „Open Arms“ von Pro Activa Open Arms im März 2018 beschlagnahmt und der Besatzung „kriminelle Machenschaft sowie die Begünstigung illegaler Migration“ vorgeworfen (Bundestagsdrucksache 19/2021). Die „Open Arms“ war zuvor von Angehörigen der libyschen Küstenwache mit automatischen Waffen mit dem Tode bedroht worden, nachdem die Besatzung 218 Geflüchtete im Rahmen einer Rettungsaktion 73 nautische Meilen vor der libyschen Küste an Bord genommen hatte. Die Bewaffneten des Patrouillenbootes „Ras al Jadr“ verlangten vom Kapitän der „Open Arms“, die Passagiere herauszugeben, um diese nach Libyen zu bringen. Die „Ras al Jadr“ war bereits am 6. November 2017 in einen kritischen Vorfall mit mehreren Toten verwickelt (Bundestagsdrucksache 19/253). Dabei ertranken mehrere Menschen.

Proactiva Open Arms hat die gerettete Josepha inzwischen nach Palma gebracht. Sie wird dort wegen ihrer Verletzungen durch Benzin, Salzwasser und wegen Unterkühlung behandelt. Die beiden nach Palma gebrachten toten Bootsflüchtlinge wurden den dortigen Behörden übergeben. Die Besatzung der Schiffe hat im Fall vom 17. Juli 2018 eine Klage gegen die libysche Küstenwache und gegen den in der Nähe des Unglücks fahrenden Kapitän des Frachters „Triades“ wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung eingereicht. Die Klage soll gegen Italien und Malta erweitert werden (vgl. http://gleft.de/2m5).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Seenotrettungsfälle im zentralen Mittelmeer sind der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 aus ihrer Beteiligung an der Militäroperation EUNAVFOR MED, der NATO-Mission SEA GUARDIAN und der Mission „Themis“ der Grenzagentur Frontex bekannt geworden, und wie verhält sich diese Zahl zu den vorangegangenen Sechsmonatszeiträumen (bitte möglichst als absolute Zahlen angeben)?

2

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung vor, die eine Aufschlüsselung der drei Sechsmonatszeiträume nach Seenotrettungsfällen erlauben, in die private Rettungsschiffe, Handelsschiffe, italienische Küstenwache, maltesische Küstenwache, libysche Küstenwache, SEA GUARDIAN, „Themis“ sowie die italienische Operation MARE SICURO von einer Seenotrettungsleitstelle als Suchleiter oder assistierende Schiffe mandatiert eingebunden waren (bitte möglichst als absolute Zahlen angeben)?

3

Inwiefern kann die Bundesregierung die Medienberichte und Schilderungen von Pro Activa Open Arms zum Verlauf des Rettungseinsatzes am 17. Juli 2018 bestätigen, und welche Kenntnisse hat sie hierüber aus ihrer Beteiligung an der Militäroperation EUNAVFOR MED, der NATO-Mission SEA GUARDIAN und der Mission „Themis“ der Grenzagentur Frontex?

a) Auf welche Weise wurde das Schlauchboot von der libyschen Küstenwache gefunden, und von wem wurde diese mit der Rettung beauftragt?

b) In welcher Lage wurden die Geflüchteten von der Küstenwache angetroffen?

c) Welche Positionsdaten sind der Bundesregierung zu dem Vorfall bekannt (bitte wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/13153 und in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/253 beantworten)?

4

Welches Schiff der libyschen Küstenwache hat die Rettung am 17. Juli 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung schließlich durchgeführt?

a) Inwiefern wurden die zu rettenden Personen direkt an Bord des Patrouillenboots gezogen, bzw. inwiefern wurden hierzu Festrumpfschlauchboote ausgebracht, wie es nach Kenntnis der Fragesteller bei professionellen Rettungen üblich ist?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das Schlauchboot der Geflüchteten wie berichtet zerstört wurde?

5

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welche früheren kritischen Vorfälle das Patrouillenboot, das die Geflüchteten bei dem Vorfall am 17. Juli 2018 an Bord nahm, verwickelt war?

6

Inwiefern war bei dem Vorfall am 17. Juli 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung das Lagezentrum der libyschen Küstenwache in Tripolis, das als Ansprechpartner für die italienische Seenotrettungsleitstelle in Rom fungiert, beteiligt?

a) Inwiefern befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls am 17. Juli 2018 Schiffe im Rahmen von EUNAVFOR MED, SEA GUARDIAN und „Themis“ in der Nähe (bitte die Positionsdaten angeben)?

b) Welche Schiffe der deutschen Marine befanden sich während des Vorfalls am 17. Juli 2018 im zentralen Mittelmeer (bitte die Positionsdaten angeben)?

7

Welche Schiffe oder sonstigen seegehenden oder luftgestützten Einheiten von EUNAVFOR MED, SEA GUARDIAN und „Themis“ beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an dem Einsatz am 17. Juli 2018 (auch im Rahmen des Abhörens von Funksprüchen oder dem Monitoring), und im Rahmen welcher Missionen waren diese eingesetzt?

8

Über welche Kommunikationskanäle kommuniziert die libysche Küstenwache im zentralen Mittelmeer nach Kenntnis der Bundesregierung mit luft- und seegehenden Einheiten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten?

9

Über welche Kommunikationskanäle, an denen die luft- und seegehenden Einheiten von EUNAVFOR MED, SEA GUARDIAN und „Themis“ beteiligt sind, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung während oder nach der Rettung darüber berichtet (etwa „Serviceoriented infrastructure for MA Ritime Traffic tracking“; „Seahorse Mediterranean“)?

10

Inwiefern wurde der Vorfall nach Kenntnis der Bundesregierung von Marineschiffen der Missionen SEA GUARDIAN, EUNAVFOR MED oder Marineeinheiten der Mittelmeer-Anrainerstaaten beobachtet bzw. aufgezeichnet, und welche Lagebilder liegen dazu vor?

a) Welche Positionsdaten bzw. Lagebilder sind diesbezüglich zu den Bewegungen des Flüchtlingsboots und des Rettungsschiffs „Astral“ im Zeitraum zwischen dem Auslaufen und dem Rettungsereignis durch die genannten Einheiten aufgezeichnet worden?

b) Welche der erhobenen Informationen wurden an die libysche Küstenwache übermittelt?

11

Wohin wurden die von der libyschen Küstenwache am 17. Juli 2018 aufgegriffenen Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen verbracht, und wo wurden diese zuvor registriert?

12

Wann soll das Registrierungssystem für aus libyschen Gewässern gerettete Geflüchtete, das von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mit Unterstützung der niederländischen und schweizerischen Regierung umgesetzt wird, nach Kenntnis der Bundesregierung fertig gestellt sein (Bundestagsdrucksache 19/2021, Antwort zu Frage 22)?

13

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden Ermittlungen oder Vorermittlungen zu dem Vorfall am 17. Juli 2018 aufgenommen haben?

14

Inwiefern hat die libysche Küstenwache aus Sicht der Bundesregierung nach derzeitigem Stand ihre Rolle als Suchleiter („On-scene Co-ordinator“) bei dem Vorfall am 17. Juli 2018 professionell ausgefüllt, bzw. welche Defizite erkennt sie hierzu?

15

Auf welche Weise wird der Vorfall auf Ebene der Europäischen Union, insbesondere in EUNAVFOR MED und „Themis“, nach Kenntnis der Bundesregierung weiter behandelt?

a) Welche Berichte, die beispielsweise im Rahmen von EUNAVFOR MED, SEA GUARDIAN und „Themis“ verfasst wurden, sind der Bundesregierung zu dem Vorfall bekannt?

b) Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung für eine Aufklärung des Vorfalls am 17. Juli 2018 einsetzen und auf eine Strafverfolgung der libyschen Verantwortlichen drängen?

16

Soweit auch diese mögliche Menschenrechtsverletzung oder Straftat lediglich im Rahmen des „Monitoring and Advising“-Mechanismus der Militäroperation EUNAVFOR MED besprochen werden soll, inwiefern hält die Bundesregierung diesen Mechanismus überhaupt für geeignet für derartig gravierende Vorfälle?

17

Welche Angehörigen der Bundesregierung nahmen an den mindestens elf Treffen des „Monitoring and Advising“-Mechanismus teil (Bundestagsdrucksache 19/2021, Antwort zu Frage 11), bzw. auf welche Weise erfährt die an EUNAVFOR MED teilnehmende Bundeswehr von den Ergebnissen der Treffen?

a) Welche Treffen von EUNAVFOR MED mit Angehörigen der libyschen Küstenwache hat es nach Kenntnis der Bundesregierung (etwa im Rahmen des „Monitoring and Advising“-Mechanismus von EUNAVFOR MED) zu dem Vorfall vom 17. Juli 2018 gegeben?

b) Welche weiteren Vorfälle werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im „Monitoring and Advising“-Mechanismus behandelt?

18

Welche Mittelmeeranrainer (Drittstaaten) haben nach Kenntnis der Bundesregierung keine offizielle SAR-Zone (SAR = Search and Rescue) benannt, diese noch nicht über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation notifiziert und/oder noch keine Seenotrettungsleitstelle (IMO) eingerichtet („Non-Paper“ der EU-Kommission „Non-paper on regional disembarkation arrangements“, http://gleft.de/2m9)?

19

Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen bekannt, „Standardprozeduren“ für die „regionale Ausschiffung“ in Drittstaaten zu entwickeln und hierfür die IOM zu gewinnen (http://gleft.de/2m9)?

a) Welche Vorschläge haben das UNHCR (UN-Flüchtlingshochkommissariat) und die IOM hierzu vorgelegt?

b) Nach welchem Verfahren können das UNHCR und die IOM in den „Ausschiffungsplattformen“ in Nordafrika schnell unterscheiden, welche Migranten Asylrecht geltend machen können („distinguish between irregular migrants and those in need of international protection“)?

c) Mit welchen Staaten hat die Europäische Union wie angekündigt Gespräche über mögliche Standorte von „regionalen Ausschiffungsplattformen“ aufgenommen (http://gleft.de/2ma)?

d) Sofern die EU erst an interessierte Drittstaaten herantreten will, wenn die Arbeiten zu regionalen Ausschiffungsvereinbarungen abgeschlossen bzw. ein gemeinsames Vorgehen auf EU-Ebene vereinbart ist (http://gleft.de/ 2mb), für wann ist dieses absehbar oder angekündigt?

20

Welche Zurückführungen von Geflüchteten aus internationalen Gewässern vor Libyen durch die libysche Küstenwache (oder die sogenannte libysche Küstenwache) sind der Bundesregierung nach Seenotrettungsfällen seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/2021 (damaliger Stand: 9. April 2018) bekannt geworden?

21

Welche Zurückführungen von Geflüchteten nach Seenotrettungsfällen sind der Bundesregierung seit 2016 aus internationalen Gewässern im zentralen Mittelmeer nach Tunesien bekannt geworden (http://gleft.de/2lE)?

Berlin, den 26. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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