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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Konsequenzen der Behinderung privater Seenotrettung

Seenotrettungsfälle im 1. Halbjahr 2018, Position zu Aktivitäten privater Seenotrettungsorganisationen im Mittelmeer, Festsetzung von Schiffen in europäischen Mittelmeerhäfen Ausgleich fehlender Rettungskapazitäten, Thematisierung auf EU-Ebene, Umgang der libyschen Küstenwache mit Geflüchteten, Übergriffe auf zivile Rettungsschiffe, Evakuierungen von Flüchtlingen aus Libyen, Situation in libyschen Flüchtlingslagern, Ausschiffung von Flüchtlingen in Drittstaaten, Unterstützungsleistungen für Aufbau von Flüchtlingshilfekapazitäten in Libyen, &quot;Crime Information Cell&quot; zur Verbesserung von Lagebild und Lagebildaustausch<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/372107.08.2018

Konsequenzen der Behinderung privater Seenotrettung

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Michel Brandt, Dr. Diether Dehm, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Juni und Juli 2018 kam es vermehrt zu Verweigerungen der Anlandung von sogenannten Search and Rescue-NGOs (SAR-NGOs – NGO = Nichtregierungsorganisation) an Häfen in Italien oder Malta. So musste das Schiff der SAR-NGO SOS-Mediterranée Aquarius acht Tage mit 630 teilweise schwer verletzten, aus Libyen entkommenen Schutzsuchenden im Mittelmeer kreuzen, da sowohl Malta als auch Italien das Anlanden der Schutzsuchenden verweigerten. Die Überlebenden waren aus Libyen geflohen, wo sie schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Das Team der Aquarius rettete die Menschen in internationalen Gewässern vor der libyschen Küste. Laut internationalem Seerecht besteht die Verpflichtung, Menschen in Seenot nicht nur zu retten, sondern sie auch in den nächstgelegenen, sicheren Hafen zu bringen. In diesem nächstgelegenen sicheren Hafen wurde der Aquarius jedoch das Anlanden verweigert. Die 630 Geretteten sowie das Team der Aquarius waren im weiteren Verlauf zu einer viertägigen Irrfahrt gezwungen (https://sosmediterranee.de/press/die-unzumutbare-odyssee-der-aquarius-auf-dem-mittelmeer-muss-ein-weckruf-fuer-europa-sein/).

Noch während der Geschehnisse um die Aquarius kündigte der italienische Innenminister Matteo Salvini an, keine NGO-Schiffe mehr anlanden zu lassen. Ein Schiff der Organisation „Mission Lifeline“ kreuzte mit 234 vor der libyschen Küste geretteten Geflüchteten, unter ihnen auch Kleinkinder, sechs Tage bei teilweise hohem Seegang, bis es in Malta anlanden konnte. Danach wurde es festgesetzt und ein Verfahren gegen den Kapitän eingeleitet. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer kommentierte die Situation der Lifeline mit den Worten, es dürfe keine „Shuttle“ zwischen Libyen und Südeuropa geben und forderte, die Crew „zur Rechenschaft“ zu ziehen (www.faz.net/aktuell/politik/deutsches-rettungsschiff-lifeline-legt-in-malta-an-15662140.html, www.zeit.de/news/2018-06/27/malta-laesst-lifeline-einlaufen-seehofer-mitbedingungen-180627-99-901826). Die Initiative „Mission Lifeline“ antwortete auf die Vorwürfe des Bundesinnenministers in einem offenen Brief: „Sie können den Schmerz nicht fühlen, wenn Menschen sterben, denen man helfen könnte. Und Sie können unsere Wut nicht nachempfinden, die wir angesichts einiger öffentlicher Äußerungen der letzten Tage empfinden. Sie reden von Shuttle nach Europa, wo Menschen aus Seenot gerettet werden. Wie würden Sie sich fühlen, wenn ihre Familienangehörigen in Gefahr wären oder sterben? Wäre es nicht eine Schande?“ (https://mission-lifeline.de/de/presse/offener-brief-an-den-innenminister-wir-retten-leben-wen-retten-sie).

Malta bezieht sich in seinem Verfahren gegen die Crew und die Beschlagnahme des Schiffes auf eine angeblich fehlende Registrierung der Lifeline und darauf, dass die Besatzung die Schutzsuchenden nicht der sogenannten libyschen Küstenwache überlassen habe (www.sz-online.de/nachrichten/flagge-zeigen-im-lifeline-prozess-3969800.html). Die sog. libysche Küstenwache scheint nach Medienberichten jedoch selbst in organisierte Kriminalität verwickelt zu sein (www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Libysche-Kuestenwache-unterstuetzt-Schleuserbanden).

Mehrere Schiffe der zivilen Seenotrettung sind derzeit in Häfen festgesetzt und können deshalb keine Hilfe mehr für Schutzsuchende in Seenot leisten. Gleichzeitig häufen sich die Berichte von Menschen, die in Seenot geraten und ertrinken (www.zdf.de/nachrichten/heute/boot-vor-libyen-gekentert-viele-vermisste-fluechtlinge-100.html).

Die Zustände für Schutzsuchende in Libyen sind derartig schlecht, dass der ehemalige Bundesaußenminister Sigmar Gabriel konstatierte, die Bundeswehr müsse eingesetzt werden und „[w]ir müssen ,diese fürchterlichen Lager in Libyen zerstören‘“ (www.zdf.de/nachrichten/heute/gabriel-appell-an-europa-militaereinsatz-gegen-libyen-lager-100.html). Sklavenhandel, Misshandlungen, Vergewaltigungen und Folter sind weit verbreitete Praktiken (www.tagesspiegel.de/politik/sklavenhandel-in-libyen-starke-jungs-fuer-400-dollar/20636252.html, www.proasyl.de/hintergrund/menschenrechte-ueber-bord-warum-europas-kooperation-mit-libyenso-schaendlich-ist/). Der Journalist Michael Obert beschreibt verheerende Zustände in libyschen Haftanstalten für Schutzsuchende. So gebe es eine Mahlzeit am Morgen und eine kleine Flasche mit Wasser, die, nachdem sie ausgetrunken wurde, als Urinbehälter benutzt werden müsse, da es keinen anderen Zugang zur Toilette gebe. Auch ihren Stuhlgang müssten die Insassen in Plastiktüten verrichten, die erst nach Stunden abgegeben werden können. Weiterhin teilten Flüchtlinge dem Reporter mit: „Sie schlagen uns, sie behandeln uns wie Vieh. Hier gibt es keine Menschenrechte. Niemand sieht uns hier“. Auch in einem der „WELT AM SONNTAG“ vorliegenden Schreiben der deutschen Botschaft in Niger ist von „KZ-ähnlichen Verhältnissen in den sogenannten Privatgefängnissen“ die Rede. Der Bericht an das Bundeskanzleramt spricht weiter von „allerschwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen in Libyen. Augenzeugen sprachen von exakt fünf Erschießungen wöchentlich in einem Gefängnis – mit Ankündigung und jeweils freitags, um Raum für Neuankömmlinge zu schaffen, d. h. den menschlichen ‚Durchsatz‘ und damit den Profit der Betreiber zu erhöhen“ (www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html).

Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller wäre daher eine Übergabe oder ein Überlassen der Schutzsuchenden an die sogenannte libysche Küstenwache ein eklatanter Verstoß gegen das Refoulement-Verbot und damit unzulässig.

Die libysche Küstenwache wird unter anderem im Rahmen von EUNAVFOR MED ausgebildet. Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2018 für die Fortsetzung der „Operation Sophia“ (EUNAVFOR MED) gestimmt.

Am 5. Juli 2018 wurde das von der EU-Kommission initiierte Pilotprojekt „Crimes Information Cell“ (CIC), das die gemeinsame Innenpolitik und die Zusammenarbeit der europäischen Sicherheitsagenturen wie Frontex und Europol verbessern soll, an Bord von Schiffen aktiviert. Das Pilotprojekt soll neben Menschenhandel, Menschenschmuggel, Waffenhandel, illegalem Handel auch andere Straftaten verfolgen. Den Fragestellerinnen und Fragestellern stellt sich in diesem Zusammenhang unter anderen die Frage, inwiefern zivile Seenotrettungsorganisationen ebenfalls ins Visier des CIC geraten können (www.europol.europa.eu/newsroom/news/crime-information-cell-%E2%80%93-%E2%80%9Cpilot-project%E2%80%9D-bridging-internal-and-external-security-of-eu).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Engagement von SAR-NGOs im Mittelmeer, und hält sie die Bezeichnung als „Shuttles“ von Libyen nach Europa durch den Bundesinnenminister für angemessen (www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/lifeline-migration-seehofer-malta-asyl-mittelmeer-100.html)?

2

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung Italiens, keine Schiffe von SAR-NGOs mehr anlanden zu lassen, insbesondere vor dem Hintergrund des völkergewohnheitsrechtlichen Nothafenrechts (Proelss, United Nations Convention on the Law of the Sea (Fn. 12) Artikel 98, Rn. 10)?

3

Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Festhalten der Schiffe von SAR-NGOs auf Malta, welche Folgen der fehlenden Rettungskapazität konnte sie beobachten, und wie soll die nun fehlende Kapazität an Rettungsschiffen im Mittelmeer ausgeglichen werden?

4

Wie viele Schiffe welcher SAR-NGOs mit welchen Rettungskapazitäten sind derzeit aus welchen Gründen in welchen Mittelmeeranrainerstaaten festgesetzt oder beschlagnahmt?

5

Wie viel Prozent der Schutzsuchenden, die den Weg über das Mittelmeer versucht haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2018 von welchen Kräften gerettet (bitte nach SAR-NGO, EUNAVFOR MED, sog. libysche Küstenwache, Küstenwachen weiterer Anrainerstaaten sowie Handelsschiffe u. Ä. und nach Monaten aufschlüsseln)?

6

Wie hat sich das Festsetzen der SAR-NGO-Schiffe nach Erkenntnis der Bundesregierung auf die Lage von Schutzsuchenden auf dem Mittelmeer ausgewirkt?

7

Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des Umgangs mit SAR-NGOs und insbesondere der Praxis des Nichtanlandenlassens Konsultationen mit den EU-Mittelmeeranrainerstaaten gegeben, und falls ja, wann fanden diese mit welchem Inhalt statt, und wie hat sich die Bundesregierung in diesem Kontext positioniert?

8

Welche Verfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Ländern gegen SAR-NGOs aus welchem Grund geführt?

9

Finden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Ermittlungsverfahren gegen SAR-NGOs statt?

10

Auf welcher juristischen Grundlage forderte der Bundesinnenminister am Rande der Innenausschusssitzung am 27. Juni 2018 die Festsetzung oder gar Beschlagnahme des SAR-NGO-Boots Lifeline als Vorrausetzung für die Übernahme von auf dem Boot befindlichen Schutzsuchenden, und teilt die Bundesregierung diese Auffassung (www.zeit.de/news/2018-06/27/rettungsschifflifeline-darf-nach-malta-und-dann-das-aus-180627-99-901826, www.epochtimes.de/politik/deutschland/maltas-premier-und-horst-seehoferlifeline-beschlagnahmen-und-crew-strafrechtlich-verfolgen-a2478712.html)?

11

Hat der Bundesinnenminister die Aussage getätigt, die Crew der Lifeline müsse „zur Rechenschaft“ gezogen werden und falls ja, auf welche Vorfälle bezieht er sich dabei, und teilt die Bundesregierung seine Auffassung (www.zeit.de/news/2018-06/27/malta-laesst-lifeline-einlaufen-seehofer-mitbedingungen-180627-99-901826)?

12

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Diskussionen oder konkrete Vorhaben auf EU-Ebene zum Umgang mit Bootsflüchtlingen?

13

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Diskussionen oder konkrete Vorhaben auf völkerrechtlicher Ebene zum Umgang mit Bootsflüchtlingen?

14

Welche Hinweise oder welche Kenntnis über Hinweise anderer europäischer Staaten auf eine Verbindung zwischen sogenannten Schleusern und SAR-NGOs hat die Bundesregierung, und auf welche Vorfälle und Organisationen beziehen sich diese im Konkreten?

15

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, was mit Flüchtlingen geschieht, die von der sog. libyschen Küstenwache aufgegriffen werden?

16

Inwiefern stellt nach Auffassung der Bundesregierung das Übergeben von schiffbrüchigen Schutzsuchenden an die sog. libysche Küstenwache oder deren Absetzen an einem libyschen Hafen einen Verstoß gegen das Refoulement-Verbot nach Artikel 3 der VN-Antifolterkonvention dar? Wenn dies zutrifft, inwiefern können vor diesem Hintergrund nach Auffassung der Bundesregierung in libyschen Gewässern gerettete Schutzsuchende der sog. libyschen Küstenwache übergeben werden?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl und das Schicksal der bisher im Rahmen des „Emergency Transit Mechanism“ (ETM) aus Libyen evakuierten Flüchtlinge?

a) In welche Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Schutzsuchenden evakuiert, wie viele von ihnen nehmen an einem Resettlement-Programm teil, und wie viele sind bisher in welche Staaten umgesiedelt worden?

b) Wie vereinbart die Bundesregierung das Bestehen eines Evakuierungsplans für Schutzsuchende bzw. ETM aus den katastrophalen Verhältnissen in Libyen mit der Kooperation mit der sog. libyschen Küstenwache und dem damit zusammenhängenden Rücktransport von Schutzsuchenden in libysche Lager?

c) Aus welchen Lagern in Libyen wurden Schutzsuchende im Rahmen des ETM evakuiert?

d) Wie sind die im Rahmen von ETM evakuierten Schutzsuchenden nach Kenntnis der Bundesregierung in diese Lager gelangt, und sind unter diesen Schutzsuchenden welche, die auf ihrer Flucht über das Mittelmeer von libyschen Kräften aufgegriffen worden sind, und falls ja, von welchen?

e) Handelt es sich bei den Lagern, aus denen Schutzsuchende im Rahmen des ETM evakuiert worden sind, nach Kenntnis der Bundesregierung um Lager, in die im Mittelmeer aufgegriffene Schutzsuchende gebracht werden?

18

Welche Kommunikation hat zwischen der Bundesregierung oder Bundesbehörden und der maltesischen Regierung oder maltesischen Behörden bezüglich der Festsetzung von SAR-NGO-Schiffen und Flugzeugen stattgefunden (www.spiegel.de/politik/ausland/sea-watch-malta-setzt-flugzeug-von-deutschen-seenotrettern-fest-a-1216575.html)?

19

Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation in welchen Flüchtlingslagern in Libyen verbessert, und von wem und wie oft wird die Lage in den Flüchtlingslagern mit welchen Ergebnissen kontrolliert?

20

In welchen Staaten sind sogenannte Ausschiffungsplattformen nach Kenntnis der Bundesregierung geplant (www.handelsblatt.com/politik/international/fluechtlingspolitik-die-ergebnisse-des-eu-asyl-gipfels-im-ueberblick/22749 456.html?ticket=ST-3891870-osPrQefTxzrLCQQpfekt-ap3)?

a) Mit welchen Drittstaaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche über die Einrichtung von Ausschiffungsplattformen vorbereitet oder aufgenommen werden?

b) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, Drittstaaten für die Einrichtung von „Ausschiffungsplattformen“ Gegenleistungen oder Kompensationen anzubieten?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwicklung der sog. libyschen Küstenwache in Übergriffe auf SAR-NGO-Schiffe oder Schutzsuchende, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (bitte möglichst alle diesbezüglichen Vorkommnisse seit dem 1. Januar 2016 anführen)?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwicklung der sog. libyschen Küstenwache in die organisierte Kriminalität?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fall einer Frau und eines Kindes, die von der sog. libyschen Küstenwache in einem beschädigten Schlauchboot zurückgelassen wurden und verstorben sind, über den am 18. Juli 2018 berichtet wurde, welche Bemühungen unternehmen die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Behörden zur Ermittlung und Sanktionierung des Vorfalls, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Vorfall insbesondere in Hinsicht auf ihr Verhältnis zur sog. libyschen Küstenwache (www.epochtimes.de/politik/europa/frau-und-totes-kleinkind-in-schlauchboot-gefunden-aktivistenerheben-schwere-vorwuerfe-gegen-libysche-kuestenwache-a2497009.html)?

24

Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufbau des Libyan Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) fortgeschritten, von welchen Kräften in Libyen wird dieses Zentrum betrieben werden, und welche Unterstützung leistet die Bundesregierung für dieses Projekt?

25

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Fortgang des Evakuierungsplans Libyen und der Errichtung von Flüchtlingslagern in der Sahelzone?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Fortschritte der „Initiative zur Verbesserung der humanitären Infrastruktur für Flüchtlinge und Migranten in Libyen“ (Bundestagsdrucksache 19/571, Antwort zu Frage 8)?

27

Inwiefern konnte eine Verbesserung der Lage in den „Detention Centers“ für Schutzsuchende in Libyen im letzten Jahr erzielt werden, durch welche Maßnahmen und worin besteht diese?

28

Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zustände in libyschen Flüchtlingslagern?

a) Wie viele dieser Lager befinden sich unter Kontrolle der libyschen Einheitsregierung, und um welche Lager handelt es sich dabei?

b) Von wie vielen sogenannten Privatlagern hat die Bundesregierung Kenntnis, und was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für deren Schließung unternommen?

c) Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der sog. libyschen Küstenwache aufgegriffene Schutzsuchende auch in private Flüchtlingslager bzw. „Privatgefängnisse“ gebracht (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/fluechtlingslager-in-libyen-diplomaten-warnen-vor-kz-aehnlichen-verhaeltnissen-14786149.html)?

d) Wie ist der Aufbau der auf Bundestagsdrucksache 19/571, Antwort zu Frage 8 erwähnten „offenen Unterbringungseinrichtung“ für Flüchtlinge in Libyen fortgeschritten, und was ist darunter zu verstehen?

e) Welche dieser Flüchtlingseinrichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen internationalen Beobachterinnen und Beobachtern besucht, und was waren die Ergebnisse dieser Besuche (bitte für die Jahre 2017 und 2018 aufführen und nach Art und Name der Einrichtungen aufschlüsseln)?

29

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Übergabe von, in SAR-Zonen von EU-Staaten geretteten Flüchtlingen an nordafrikanische Staaten, um welche Vorfälle und um welche Staaten handelt es sich, welche Behörden sind beteiligt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (https://alarmphone.org/en/2018/07/18/press-release-migrants-rescued-in-distress-in-maltese-search-and-rescue-zone-illegally-transferred-to-tunisianterritorial-waters/?post_type_release_type=post)?

30

Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das „Crimes Information Cell“-Pilotprojekt (CIC)?

a) Welche Länder und welche Organisationen und Behörden sind am CIC beteiligt?

b) Welche Position vertrat die Bundesregierung in den Verhandlungen zum CIC Anfang des Jahres 2018, und zu welchem Ergebnis führten diese (vgl. Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 2)?

c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das CIC konkret ausgestaltet?

d) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der in der Presserklärung von EUROPOL vorgestellten Involvierung von Frontex in das CIC in Bezug auf „andere Formen grenzüberschreitender Kriminalität“ gemeint (www.europol.europa.eu/newsroom/news/crime-information-cell-%E2%80%93-%E2%80%9Cpilot-project%E2%80%9D-bridging-internaland-external-security-of-eu)?

e) Sollen im Rahmen dieses Projekts auch Informationen über zivile Seenotrettungsaktionen gesammelt und übermittelt werden?

f) Wurde „CIC“ bereits gestartet, und wie erfolgreich ist das Pilotprojekt? Nach welchen Kriterien bemisst die Bundesregierung den Erfolg?

g) Welche Kräfte innerhalb der EU sind vom rechtlichen Rahmen der Erweiterung von EUNAVFOR MED durch das CIC erfasst? Sind deutsche Beamte an diesem Pilotprojekt beteiligt?

h) Ist eine Zusammenarbeit des CIC mit Behörden oder Organisationen in den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten vorgesehen, bzw. findet diese statt, und falls ja, auf welche Weise, und welche Informationen werden mit welchen Behörden oder Organisationen ausgetauscht?

Berlin, den 26. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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