EU-Missionen zur Bekämpfung unerwünschter Migration im Mittelmeer
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Michel Brandt, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Ende Juni 2015 beteiligt sich Deutschland an der EU-Militäroperation EUNAVFOR MED im zentralen Mittelmeer (Quelle hier und im Folgenden, sofern nicht anders angegeben: http://gleft.de/2m4). Rund 1 200 Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilpersonal aus 25 EU-Mitgliedstaaten nehmen dafür mit Schiffen, U-Booten, Flugzeugen, Drohnen und Hubschraubern teil. Die Bundeswehr beteiligt derzeit mit 103 Soldatinnen und Soldaten, die maximale Personalstärke betrug 522 Militärangehörige. Das Mandat des Deutschen Bundestages lässt den Einsatz von maximal 950 Soldatinnen und Soldaten zu. Das Operationshauptquartier in Rom wird von einem italienischen Admiral, das Verbandshauptquartier an Bord des Flaggschiffs von einem spanischen Admiral geführt. Kernauftrag ist die Bekämpfung von Schleusernetzwerken in Libyen. Die an EUNAVFOR MED teilnehmenden Schiffe dürfen in internationalen Gewässern Boote anhalten und durchsuchen, diese können beschlagnahmt und umgeleitet werden.
Verdächtige können an Bord eines Kriegsschiffs genommen und an einen EU-Mitgliedstaat übergeben werden. Die Aufklärungsergebnisse werden den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten über das EU-Operationshauptquartier (EU Operational Headquarter – EU OHQ) zur Verfügung gestellt. Die Polizeiagentur Europol hat zur Verwertung der militärischen Informationen eine „Kriminalitätsinformationszelle“ („Crime Information Cell“) eingerichtet, in der 10 Beamte nationaler Strafverfolgungsbehörden und der EU-Agenturen Frontex und Europol mitarbeiten. Weil es sich um eingestufte Informationen handelt, werden die Daten von EUNAVFOR MED bei Europol zunächst in einem „Migrant Smuggling Information Clearing House“ verarbeitet, die am 11. September 2017 als Teil des „European Migrant Smuggling Centre (EMSC)“ bei Europol eingerichtet wurde (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 14).
Entgegen einer Meldung des Magazins „DER SPIEGEL“ (http://gleft.de/2lZ) handelt es sich bei EUNAVFOR MED nicht um eine „Rettungsmission“. Nach einer strategischen Überprüfung hat der Rat der Europäischen Union im Juni bzw. im September 2016 beschlossen, dass EUNAVFOR MED dazu beitragen soll, illegalen Waffentransport im Einsatzgebiet zu verhindern. Zudem wurde sie zum „Kapazitätsaufbau“ der libyschen Küstenwache und Marine ermächtigt. Hiervon profitiert vor allem die libysche Behörde für Küstenwache und Hafensicherheit (Libyan Coast Guard and Port Security, LCGPS). Sie gehört zur Marine und hat 3 400 Mitarbeiter, viele davon in den Städten Tripolis, Sabratha, Misratah und Benghazi (http://gleft.de/2m0). Zu ihren Aufgaben gehören die Überwachung der Gewässer, die Verfolgung von Schmuggel oder illegaler Fischerei und die Seenotrettung. Das Hauptquartier liegt wenige Kilometer außerhalb von Tripolis, in den sechs Sektoren des Landes befinden sich rund 50 lokale Büros.
Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich bei der libyschen Küstenwache um eine Truppe staatlich lizenzierter Piraten, die für die Europäische Union Türsteherdienste verrichtet. In zahlreichen dokumentierten Fällen setzte die libysche Küstenwache Gewalt gegen Seenotretter und Geflüchtete ein. Dabei kamen auch Schusswaffen zum Einsatz oder ihr Gebrauch wurde angedroht. Zudem handelt die Küstenwache äußerst unprofessionell, indem bei Rettungseinsätzen weiterhin keine Festrumpfschlauchboote (Rigid Inflatable Boat, RIB) ausgebracht werden. Bei Rettungsorganisationen ist dies jedoch Standard. Mit europäischer Aufrüstung und Ausbildung bringt die libysche Küstenwache immer mehr Geflüchtete nach Libyen zurück. Es ist bekannt, dass diese unter barbarischen Bedingungen eingesperrt, gefoltert oder getötet werden.
Vergangenen Monat hat der italienische Innenminister und Lega-Chef Matteo Salvini Geflüchtete auf dem Mittelmeer als „Menschenfleisch“ verunglimpft und verweigert Rettungsschiffen seitdem die Einfahrt in Häfen Italiens (http://gleft.de/2lB). Mehrere Hundert Menschen sind seitdem im Mittelmeer gestorben. Nach einer Intervention des italienischen Lega-Chefs und Innenministers Matteo Salvini soll EUNAVFOR MED jetzt neu konfiguriert werden (http://gleft.de/2lY). Italiens Regierung fordert, keine Geretteten mehr im eigenen Land von Bord gehen zu lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchem Personal und welcher Ausrüstung beteiligt sich die Bundeswehr derzeit an EUNAVFOR MED?
- Welche Kosten sowie einsatzbedingten Zusatzausgaben sind seit Beginn der Operation für die deutsche Beteiligung entstanden, und welche davon entfielen auf das erste Halbjahr 2018?
- Welche einsatzbedingten Zusatzausgaben sind für die Fortsetzung der Operation bis zum aktuellen Mandatsende im Jahr 2019 im Bundeshaushalt eingeplant?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die EU-Militärmission EUNAVFOR MED hinsichtlich des Erreichens der drei Missionsziele (Schleuserbekämpfung, Unterstützung der libyschen Küstenwache, Aufklärung von Waffenschmuggel), und welche Defizite haben sich dabei ergeben?
3. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bestimmte luft- und seegehende Einheiten von EUNAVFOR MED vom italienischen Admiral Enrico Credendino bzw. seinem Kommandanten zunächst in die Häfen zurückbeordert habe, und diese teilweise bis Ende August dort verbleiben sollen?
- Welche Einsatzbefehle hat das Bundeswehrschiff „Mosel“ im Juli und August erhalten, und wo befindet sich dieses derzeit?
- In welchen Fällen hat Italien in den letzten zwei Monaten das Anlaufen seiner Häfen mit geretteten Geflüchteten verweigert?
4. Wann und auf welchem Weg erhielt die Bundesregierung Kenntnis der Drohung Italiens, seine Häfen für Schiffe von EUNAVFOR MED mit im Mittelmeer geretteten Flüchtlingen zu schließen (http://gleft.de/2lY)?
5. Wann und wo wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene beschlossen, den Einsatz von EUNAVFOR MED bis zu einer Neukonfiguration beizubehalten, und welche Stellen der Bundesregierung waren hierzu eingebunden?
6. Welche Vorschläge zur Neukonfiguration von EUNAVFOR MED (auch zur Erweiterung des Mandatsgebietes zur Erreichung der drei Missionsziele) sind der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union bekannt geworden, wer hat diese vorgestellt, und wo werden diese diskutiert?
- Wann und wo soll über diese Vorschläge bzw. Pläne entschieden werden?
- Welche Änderungen ergeben sich für EUNAVFOR MED bis zu dieser Entscheidung?
7. Was ist der Bundesregierung über ein italienisches Marineschiff bekannt, das im Hafen von Tripolis ankert und laut einem hohen Verantwortlichen der libyschen Küstenwache Funktionen eines Kontrollzentrums für die Küstenwache übernimmt („EU/Italy/Libya: Disputes Over Rescues Put Lives at Risk“, www.hrw.org vom 25. Juli 2018), und inwiefern ist dieses Schiff auch in die Operation EUNAVFOR MED eingebunden?
8. Welche Aufgaben und Ziele sind der Bundesregierung zum Europäischen Forum für Küstenwachdienste (ECGFF) und dem Forum für Küstenwachdienste im Mittelmeerraum (MedCGFF) bekannt?
- Auf welche Weise ist die Bundesregierung an den Netzwerken beteiligt?
- Welche weiteren Beteiligten sind der Bundesregierung bekannt, und wer leitet die beiden Netzwerke?
9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass durch die zunehmenden Aufgriffe aus Seenot geretteter Geflüchteter durch die libysche Küstenwache die geschlossenen Lager, in die diese verbracht werden, noch überfüllter und die Bedingungen dort mittlerweile katastrophal sind (http://gleft.de/2me)?
10. Inwiefern trifft es wie den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt zu, dass die Europäische Kommission im „Ganzheitlichen Migrationsansatz“ im Anschluss an den Europäischen Gipfel vom 28. bis zum 29. Juni 2018 eine Erweiterung des Mandats von FRONTEX und die Aufstockung um 10 000 Beamte vorschlägt, und welche Erläuterungen kann sie hierzu machen?
- Wann will die Kommission diesen Vorschlag in einem Konzept für ein integriertes Grenzmanagement konkretisieren?
- Welche EU-Mitgliedstaaten gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zu den größten Kontingentstellern für Frontex-Einsätze, und welche Zahlen zu Personal und Fahrzeugen sind der Bundesregierung hierzu bekannt (Bundestagsdrucksache 19/3252)?
11. Welche Absprachen und Anweisungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für die Mission „Themis“ der EU-Grenzagentur Frontex hinsichtlich der Ausschiffung geretteter Geflüchteter in italienischen oder anderen Häfen?
12. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob es sich bei dem Vorfall vom 30. Juli 2018, bei dem von einem italienischen Schiff im Mittelmeer gerettete Geflüchtete unter angeblicher Suchleitung der libyschen Küstenwache auf deren Anweisung nach Tripolis gebracht wurden, um einen Verstoß gegen das international geltende Zurückweisungsverbot handelte (http://gleft.de/2mE und http://gleft.de/2mF; bitte begründen)? Inwiefern und mit welchen Einschränkungen stuft die Bundesregierung Tripolis als „sicheren Hafen“ ein?
13. Wo wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft zur Änderung der EU-Verordnung 656/2014 oder anderer EU-Verordnungen und Richtlinien, um von Schiffen der EU-Grenzagentur Frontex aus Seenot gerettete Migranten in Drittstaaten auszuschiffen, weiter beraten (Schriftliche Frage 22 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 19/3677)?
- Welche Position vertrat bzw. vertritt die Bundesregierung bei diesen Diskussionen?
- Welche Pro- und Contra-Argumente sind der Bundesregierung aus den Diskussionen bekannt?
- Unter welchen Erwägungen wäre die Bundesregierung bereit, einer solchen Änderung zuzustimmen?
14. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die EU-Verordnung 2016/1624 geändert werden sollte, wonach Frontex nur mit Drittstaaten mit einer EU-Außengrenze operativ zusammenarbeiten darf?
15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage einer Weiterentwicklung der Arbeit der Agenturen EFCA (Europäische Fischereiaufsichtsagentur), EMSA (Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs) und Frontex im Mittelmeer im Rahmen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei Aufgaben der Küstenwache (Ratsdokument 10494/18)?
- Welche neuen Maßnahmen hält sie hierzu für geeignet?
- Mit welchen Drittländern sollte hierzu ein Dialog aufgenommen oder fortgeführt werden?
16. Was ist der Bundesregierung über die „Operation Blue Sentinel“ bekannt, bei der es sich um eine US-Initiative zur Verfolgung grenzüberschreitender Netzwerke handeln soll, die unerlaubt Personen aus „Konfliktgebieten“ zur Reise in die Europäische Union verhelfen (http://gleft.de/2lG)?
- In welchen Regionen ist die „Operation Blue Sentinel“ aktiv?
- Welche Behörden welcher Mitgliedstaaten nehmen an der „Operation Blue Sentinel“ teil?
- Mit welchen Werkzeugen hat die Polizeiagentur Europol der „Operation Blue Sentinel“ mithilfe von Werkzeugen zur Auswertung von Internetpostings und Überweisungen assistiert?
- Welche weitere Kooperation ist zwischen Europol und der „Operation Blue Sentinel“ geplant?
17. Welche Staaten haben sich im ersten Halbjahr 2018 an EUNAVFOR MED mit wie vielen luft- und seegehenden Einheiten (auch Drohnen und U-Boote) beteiligt?
- Wie viele Schiffe waren dabei durchschnittlich auf See?
- Welche Aufgaben übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung das in Italien angesiedelte „First European Observatory on Migrant Smuggling and Human Trafficking“ im Rahmen von EUNAVFOR MED?
18. Wann und wo fanden und finden nach Kenntnis der Bundesregierung diesjährige Treffen des Koordinierungsforums „Shared Awareness and Deconfliction in the Mediterranean“ (SHADE MED) statt, und wer übernahm bzw. übernimmt die Schirmherrschaft (Bundestagsdrucksache 18/9198)?
- Welche Themen wurden und werden dort behandelt?
- Sofern es dort unter anderem um „Kapazitätsaufbau“ ging, welche weiteren Erläuterungen zu Maßnahmen und Adressaten kann die Bundesregierung diesbezüglich machen?
- Welche Vorfälle im Zusammenhang mit tödlich verlaufenen Interventionen der libyschen Küstenwache oder der Androhung von Gewalt gegenüber Seenotrettern wurden oder werden behandelt?
19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Einzelmaßnahmen im „Grenzmanagementprogramm für die Maghreb-Region“ in Marokko und Tunesien unter Federführung des italienischen Innenministeriums hinsichtlich der Seenotrettung, Grenzüberwachung und Schleuserbekämpfung umgesetzt werden sollen (http://gleft.de/2m2), wozu es seitens der Kommission lediglich heißt, diese sollten den „Aufbau von Kapazitäten, die Bereitstellung von Ausrüstung und die Finanzierung von Instandhaltungsarbeiten“ beinhalten?
20. Welche Einzelmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Programms „Integriertes Konzept für den Schutz und die Soforthilfe für schutzbedürftige und in Libyen festsitzende Migranten“ „für den Schutz von Flüchtlingen und Migranten in Libyen in Ankunftsorten, Aufnahmezentren, abgelegenen Wüstengebieten im Süden und im städtischen Umfeld“ geplant, wozu die Kommission lediglich die Erhöhung wirtschaftlicher Chancen für Migranten „auf dem heimischen Arbeitsmarkt“ nennt (http://gleft.de/2m2; sofern hier auch Abschiebelager und Maßnahmen zur Seenotrettung geplant sind, diese bitte ausführlich erläutern)?
21. Wie hat sich die Bundesregierung zu dem „Raumdokument“ des österreichischen Ratsvorsitzes positioniert, das dieser als „Wiener Prozess“ bezeichnet und anlässlich des informellen COSI am 2./3. Juli 2018 herausgab und um Stellungnahmen bat?
- Welche Meinung vertritt die Bundesregierung zu den beschriebenen „Herausforderungen“?
- Was sind aus ihrer Sicht die wichtigsten Ziele bis 2020/2025?
- Welche Handlungsoptionen sollten vorrangig verfolgt werden?
22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Fällen die integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) seit 2015 bezüglich Migration ausgelöst wurde und auf welche Weise der Mechanismus in Bezug auf die Migrationsouten koordinierend tätig ist? Welche technischen Bedarfe sind der Bundesregierung aus den EU-Mitgliedstaaten über den IPCR bekannt geworden, und wie wurden diese erfüllt?
23. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in ihrem Gesamtansatz zur Verminderung von Fluchtursachen, Außengrenzschutz und Verteilung von Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union zur Notwendigkeit einer besseren Koordinierung von Seenotrettung, und welche Verfahren und Verantwortlichkeiten hält sie hierzu für geeignet?
24. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, EUNAVFOR MED mit einem vierten Einsatzziel zur Seenotrettung zu mandatieren, anstatt diese lediglich als „völkerrechtliche Verpflichtung“ am Rande des Einsatzes zu erledigen (http://gleft.de/2m1)?
25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Maßnahmen die „Verbesserung der Koordinierung zwischen Zivil- und Militärbehörden bei Such- und Rettungsoperationen (SAR – Search and Rescue) in europäischen Meeresbecken, wann und wo es erforderlich ist“ im Rahmen der Überarbeitung des Aktionsplans für die Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit umgesetzt werden soll (Ratsdokument 10494/18)?
- Mit welchen „einschlägigen Akteuren in diesem Bereich“ sollte dabei aus Sicht der Bundesregierung kommuniziert werden?
- Auf welche Weise und in welchen Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung an der Überarbeitung des Aktionsplans?
26. Wie viele Personen sind nach der Bundesregierung vorliegenden Zahlen seit dem 1. Januar 2018 auf der Flucht über das Mittelmeer ertrunken, und welche Häufung ist dabei für den Zeitraum erkennbar, seitdem Italien und Malta die see- und luftgehenden Einheiten privater Rettungsorganisationen an ihren Tätigkeiten hindert („EU/Italy/Libya: Disputes Over Rescues Put Lives at Risk“, www.hrw.org vom 25. Juli 2018)?
Fragen26
Mit welchem Personal und welcher Ausrüstung beteiligt sich die Bundeswehr derzeit an EUNAVFOR MED?
Welche Kosten sowie einsatzbedingten Zusatzausgaben sind seit Beginn der Operation für die deutsche Beteiligung entstanden, und welche davon entfielen auf das erste Halbjahr 2018?
Welche einsatzbedingten Zusatzausgaben sind für die Fortsetzung der Operation bis zum aktuellen Mandatsende im Jahr 2019 im Bundeshaushalt eingeplant?
Wie bewertet die Bundesregierung die EU-Militärmission EUNAVFOR MED hinsichtlich des Erreichens der drei Missionsziele (Schleuserbekämpfung, Unterstützung der libyschen Küstenwache, Aufklärung von Waffenschmuggel), und welche Defizite haben sich dabei ergeben?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bestimmte luft- und seegehende Einheiten von EUNAVFOR MED vom italienischen Admiral Enrico Credendino bzw. seinem Kommandanten zunächst in die Häfen zurückbeordert habe, und diese teilweise bis Ende August dort verbleiben sollen?
Welche Einsatzbefehle hat das Bundeswehrschiff „Mosel“ im Juli und August erhalten, und wo befindet sich dieses derzeit?
In welchen Fällen hat Italien in den letzten zwei Monaten das Anlaufen seiner Häfen mit geretteten Geflüchteten verweigert?
Wann und auf welchem Weg erhielt die Bundesregierung Kenntnis der Drohung Italiens, seine Häfen für Schiffe von EUNAVFOR MED mit im Mittelmeer geretteten Flüchtlingen zu schließen (http://gleft.de/2lY)?
Wann und wo wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene beschlossen, den Einsatz von EUNAVFOR MED bis zu einer Neukonfiguration beizubehalten, und welche Stellen der Bundesregierung waren hierzu eingebunden?
Welche Vorschläge zur Neukonfiguration von EUNAVFOR MED (auch zur Erweiterung des Mandatsgebietes zur Erreichung der drei Missionsziele) sind der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union bekannt geworden, wer hat diese vorgestellt, und wo werden diese diskutiert?
Wann und wo soll über diese Vorschläge bzw. Pläne entschieden werden?
Welche Änderungen ergeben sich für EUNAVFOR MED bis zu dieser Entscheidung?
Was ist der Bundesregierung über ein italienisches Marineschiff bekannt, das im Hafen von Tripolis ankert und laut einem hohen Verantwortlichen der libyschen Küstenwache Funktionen eines Kontrollzentrums für die Küstenwache übernimmt („EU/Italy/Libya: Disputes Over Rescues Put Lives at Risk“, www.hrw.org vom 25. Juli 2018), und inwiefern ist dieses Schiff auch in die Operation EUNAVFOR MED eingebunden?
Welche Aufgaben und Ziele sind der Bundesregierung zum Europäischen Forum für Küstenwachdienste (ECGFF) und dem Forum für Küstenwachdienste im Mittelmeerraum (MedCGFF) bekannt?
Auf welche Weise ist die Bundesregierung an den Netzwerken beteiligt?
Welche weiteren Beteiligten sind der Bundesregierung bekannt, und wer leitet die beiden Netzwerke?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass durch die zunehmenden Aufgriffe aus Seenot geretteter Geflüchteter durch die libysche Küstenwache die geschlossenen Lager, in die diese verbracht werden, noch überfüllter und die Bedingungen dort mittlerweile katastrophal sind (http://gleft.de/2me)?
Inwiefern trifft es wie den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt zu, dass die Europäische Kommission im „Ganzheitlichen Migrationsansatz“ im Anschluss an den Europäischen Gipfel vom 28. bis zum 29. Juni 2018 eine Erweiterung des Mandats von FRONTEX und die Aufstockung um 10 000 Beamte vorschlägt, und welche Erläuterungen kann sie hierzu machen?
Wann will die Kommission diesen Vorschlag in einem Konzept für ein integriertes Grenzmanagement konkretisieren?
Welche EU-Mitgliedstaaten gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zu den größten Kontingentstellern für Frontex-Einsätze, und welche Zahlen zu Personal und Fahrzeugen sind der Bundesregierung hierzu bekannt (Bundestagsdrucksache 19/3252)?
Welche Absprachen und Anweisungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für die Mission „Themis“ der EU-Grenzagentur Frontex hinsichtlich der Ausschiffung geretteter Geflüchteter in italienischen oder anderen Häfen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob es sich bei dem Vorfall vom 30. Juli 2018, bei dem von einem italienischen Schiff im Mittelmeer gerettete Geflüchtete unter angeblicher Suchleitung der libyschen Küstenwache auf deren Anweisung nach Tripolis gebracht wurden, um einen Verstoß gegen das international geltende Zurückweisungsverbot handelte (http://gleft.de/2mE und http://gleft.de/2mF; bitte begründen)? Inwiefern und mit welchen Einschränkungen stuft die Bundesregierung Tripolis als „sicheren Hafen“ ein?
Wo wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft zur Änderung der EU-Verordnung 656/2014 oder anderer EU-Verordnungen und Richtlinien, um von Schiffen der EU-Grenzagentur Frontex aus Seenot gerettete Migranten in Drittstaaten auszuschiffen, weiter beraten (Schriftliche Frage 22 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 19/3677)?
Welche Position vertrat bzw. vertritt die Bundesregierung bei diesen Diskussionen?
Welche Pro- und Contra-Argumente sind der Bundesregierung aus den Diskussionen bekannt?
Unter welchen Erwägungen wäre die Bundesregierung bereit, einer solchen Änderung zuzustimmen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die EU-Verordnung 2016/1624 geändert werden sollte, wonach Frontex nur mit Drittstaaten mit einer EU-Außengrenze operativ zusammenarbeiten darf?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage einer Weiterentwicklung der Arbeit der Agenturen EFCA (Europäische Fischereiaufsichtsagentur), EMSA (Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs) und Frontex im Mittelmeer im Rahmen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei Aufgaben der Küstenwache (Ratsdokument 10494/18)?
Welche neuen Maßnahmen hält sie hierzu für geeignet?
Mit welchen Drittländern sollte hierzu ein Dialog aufgenommen oder fortgeführt werden?
Was ist der Bundesregierung über die „Operation Blue Sentinel“ bekannt, bei der es sich um eine US-Initiative zur Verfolgung grenzüberschreitender Netzwerke handeln soll, die unerlaubt Personen aus „Konfliktgebieten“ zur Reise in die Europäische Union verhelfen (http://gleft.de/2lG)?
In welchen Regionen ist die „Operation Blue Sentinel“ aktiv?
Welche Behörden welcher Mitgliedstaaten nehmen an der „Operation Blue Sentinel“ teil?
Mit welchen Werkzeugen hat die Polizeiagentur Europol der „Operation Blue Sentinel“ mithilfe von Werkzeugen zur Auswertung von Internetpostings und Überweisungen assistiert?
Welche weitere Kooperation ist zwischen Europol und der „Operation Blue Sentinel“ geplant?
Welche Staaten haben sich im ersten Halbjahr 2018 an EUNAVFOR MED mit wie vielen luft- und seegehenden Einheiten (auch Drohnen und U-Boote) beteiligt?
Wie viele Schiffe waren dabei durchschnittlich auf See?
Welche Aufgaben übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung das in Italien angesiedelte „First European Observatory on Migrant Smuggling and Human Trafficking“ im Rahmen von EUNAVFOR MED?
Wann und wo fanden und finden nach Kenntnis der Bundesregierung diesjährige Treffen des Koordinierungsforums „Shared Awareness and Deconfliction in the Mediterranean“ (SHADE MED) statt, und wer übernahm bzw. übernimmt die Schirmherrschaft (Bundestagsdrucksache 18/9198)?
Welche Themen wurden und werden dort behandelt?
Sofern es dort unter anderem um „Kapazitätsaufbau“ ging, welche weiteren Erläuterungen zu Maßnahmen und Adressaten kann die Bundesregierung diesbezüglich machen?
Welche Vorfälle im Zusammenhang mit tödlich verlaufenen Interventionen der libyschen Küstenwache oder der Androhung von Gewalt gegenüber Seenotrettern wurden oder werden behandelt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Einzelmaßnahmen im „Grenzmanagementprogramm für die Maghreb-Region“ in Marokko und Tunesien unter Federführung des italienischen Innenministeriums hinsichtlich der Seenotrettung, Grenzüberwachung und Schleuserbekämpfung umgesetzt werden sollen (http://gleft.de/2m2), wozu es seitens der Kommission lediglich heißt, diese sollten den „Aufbau von Kapazitäten, die Bereitstellung von Ausrüstung und die Finanzierung von Instandhaltungsarbeiten“ beinhalten?
Welche Einzelmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Programms „Integriertes Konzept für den Schutz und die Soforthilfe für schutzbedürftige und in Libyen festsitzende Migranten“ „für den Schutz von Flüchtlingen und Migranten in Libyen in Ankunftsorten, Aufnahmezentren, abgelegenen Wüstengebieten im Süden und im städtischen Umfeld“ geplant, wozu die Kommission lediglich die Erhöhung wirtschaftlicher Chancen für Migranten „auf dem heimischen Arbeitsmarkt“ nennt (http://gleft.de/2m2; sofern hier auch Abschiebelager und Maßnahmen zur Seenotrettung geplant sind, diese bitte ausführlich erläutern)?
Wie hat sich die Bundesregierung zu dem „Raumdokument“ des österreichischen Ratsvorsitzes positioniert, das dieser als „Wiener Prozess“ bezeichnet und anlässlich des informellen COSI am 2./3. Juli 2018 herausgab und um Stellungnahmen bat?
Welche Meinung vertritt die Bundesregierung zu den beschriebenen „Herausforderungen“?
Was sind aus ihrer Sicht die wichtigsten Ziele bis 2020/2025?
Welche Handlungsoptionen sollten vorrangig verfolgt werden?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Fällen die integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) seit 2015 bezüglich Migration ausgelöst wurde und auf welche Weise der Mechanismus in Bezug auf die Migrationsouten koordinierend tätig ist? Welche technischen Bedarfe sind der Bundesregierung aus den EU-Mitgliedstaaten über den IPCR bekannt geworden, und wie wurden diese erfüllt?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in ihrem Gesamtansatz zur Verminderung von Fluchtursachen, Außengrenzschutz und Verteilung von Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union zur Notwendigkeit einer besseren Koordinierung von Seenotrettung, und welche Verfahren und Verantwortlichkeiten hält sie hierzu für geeignet?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, EUNAVFOR MED mit einem vierten Einsatzziel zur Seenotrettung zu mandatieren, anstatt diese lediglich als „völkerrechtliche Verpflichtung“ am Rande des Einsatzes zu erledigen (http://gleft.de/2m1)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Maßnahmen die „Verbesserung der Koordinierung zwischen Zivil- und Militärbehörden bei Such- und Rettungsoperationen (SAR – Search and Rescue) in europäischen Meeresbecken, wann und wo es erforderlich ist“ im Rahmen der Überarbeitung des Aktionsplans für die Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit umgesetzt werden soll (Ratsdokument 10494/18)?
Mit welchen „einschlägigen Akteuren in diesem Bereich“ sollte dabei aus Sicht der Bundesregierung kommuniziert werden?
Auf welche Weise und in welchen Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung an der Überarbeitung des Aktionsplans?
Wie viele Personen sind nach der Bundesregierung vorliegenden Zahlen seit dem 1. Januar 2018 auf der Flucht über das Mittelmeer ertrunken, und welche Häufung ist dabei für den Zeitraum erkennbar, seitdem Italien und Malta die see- und luftgehenden Einheiten privater Rettungsorganisationen an ihren Tätigkeiten hindert („EU/Italy/Libya: Disputes Over Rescues Put Lives at Risk“, www.hrw.org vom 25. Juli 2018)?