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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 6)

Auftragsvergabe von Dritten an das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Verein als Rechtsform, Grundfinanzierung von Vereinen durch Bundesmittel und Möglichkeiten der Einflussnahme des Bundes, Überprüfung durch den Bundesrechnungshof, Beauftragung von Gutachten, Mitwirkung bei Veranstaltungen und Publikationen, Vertretung in Ausschüssen und Fachbeiräten des Bundes, Interessenkonflikte, Vertragsverhältnisse, Mitarbeiteraustausch, Personalkosten<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

12.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/379513.08.2018

Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 6)

der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Nicola Beer, Mario Brandenburg (Südpfalz), Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Frank Schäffler, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) e. V. wurde 1992 gegründet und firmiert heute als eingetragener Verein mit Sitz in Potsdam. Es beschäftigt derzeit etwa 280 Mitarbeiter. Nach eigenen Angaben wird das PIK etwa zu gleichen Teilen durch den Bund und das Land Brandenburg finanziert. Sein Etat für das Jahr 2016 belief sich auf etwa 11,4 Mio. Euro institutioneller Förderung und 10,4 Mio. Euro Drittmittelfinanzierung (www.pik-potsdam.de/institut/ organisation).

Das PIK ist durch seine Mitarbeiter auch in Beratungsgremien der Bundesregierung vertreten, so etwa im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltveränderung durch seinen Direktor Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Joachim Schellnhuber (www.wbgu.de/beirat/2016-2020). Keine Ausführungen finden sich zum Zeitpunkt der Stellung dieser Kleinen Anfrage im Online-Angebot des PIK über die Forschungs- und Kooperationspartner sowie über die Auftraggeber im Rahmen der Drittmittelfinanzierung für das Jahr 2017.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Hat die Bundesregierung, vor dem Hintergrund ihres Finanzierungsanteils am PIK, Kenntnis über die Auftragsvergabe von Dritten an das PIK im Jahr 2017, und wenn ja, wer waren die sechs größten Auftraggeber (bitte nach Auftraggeber, Forschungsgegenstand und Auftragsvolumen aufschlüsseln)?

2

Wie begründete die Bundesregierung seinerzeit die erstmalige institutionelle Förderung des PIK, und sieht sie diese Voraussetzung auch heute noch als erfüllt und als Grundlage für die fortdauernde Förderung an?

3

Weshalb wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, für das PIK die Rechtsform eines eingetragenen Vereins gewählt, und welche Vorteile bietet diese Wahl nach Meinung der Bundesregierung gegenüber einer Gründung als Kapitalgesellschaft?

4

Welche konkreten eingetragenen Vereine erhalten ihre Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln (bitte namentlich benennen)?

5

Hat die Bundesregierung bei eingetragenen Vereinen, die ihre Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten, Einfluss auf die Vereinssatzung, und wenn nein, warum nicht?

6

Hat die Bundesregierung bei eingetragenen Vereinen, die ihre Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten, Kenntnis über die konkreten Vereinsmitglieder, und wenn nein, warum nicht?

7

Hat die Bundesregierung bei eingetragenen Vereinen, die ihre Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten, Einfluss auf die Aufnahme von Mitgliedern, und wenn nein, warum nicht?

8

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung sicherzustellen, dass bei eingetragenen Vereinen, die ihre Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten, über den gesamten Förderzeitraum der satzungsgemäße Vereinszweck verfolgt wird, und wie sind entsprechende Monitoringverfahren ausgestaltet?

9

Flossen dem PIK oder seinen weiteren Organisationseinheiten in den Jahren von 2000 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?

10

Sind der Bundesregierung Ergebnisse des Bundesrechnungshofes zur Überprüfung der angemessenen, sachgerechten und dem Zuwendungszweck entsprechenden Verwendung von gewährten Mitteln aus dem Bundeshaushalt durch das PIK bekannt, und wenn ja, welches Ergebnis lieferten diese Überprüfungen bei der Verwendung der gewährten Mittel des PIK oder seiner weiteren Organisationseinheiten?

11

Wurde das PIK oder seine Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für das PIK, seine weiteren Organisationseinheiten oder seine Mitarbeiter als Auftragnehmer?

12

Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es?

13

An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltungen, Unterrichtungen und Publikationen, haben das PIK oder seine Mitarbeiter in den Jahren von 2000 bis 2018 in welchem Umfang mitgewirkt (bitte einzeln aufschlüsseln)?

14

Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung und dem PIK, und wenn ja, was haben sie zum Inhalt?

15

Entsendet das PIK oder seine weiteren Organisationseinheiten Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche?

16

Sofern Frage 15 zutrifft, welche konkrete Organisationseinheit entscheidet in den jeweiligen Bundesministerien über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Mitglieder von Ausschüssen, Beratungsgremien oder Fachbeiräten der Bundesregierung, einzelner Bundesministerien oder nachgelagerter Behörden eine wirtschaftliche Beziehung zum PIK oder einer seiner Organisationseinheiten unterhalten, und wenn ja, um welche Personen und Gremien handelt es sich?

18

Eragtet die Bundesregierung eine wirtschaftliche Beziehung von Mitgliedern von Ausschüssen, Beratungsgremien oder Fachbeiräten der Bundesregierung, einzelner Bundesministerien oder nachgelagerter Behörden mit drittmittelfinanzierten Forschungseinrichtungen generell für problematisch, und wenn ja, welche Vorkehrungen und Mechanismen hat sie etabliert, um eine Interessenverquickung zu unterbinden, bzw. wenn nein, warum nicht?

19

Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und Bundesbehörden auf der einen und dem PIK und seinen weiteren Organisationseinheiten auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

20

Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben?

21

Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?

Berlin, den 8. August 2018

Christian Lindner und Fraktion

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