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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Situation der Straßenkinder in Deutschland

Begriffsdefinition "Straßenkinder", Ermittlung von Zahlen, soziale Ursachen, regionale Schwerpunkte, Förderprojekte, Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, Hilfsprojekte in ländlichen Regionen, Vorbeugemaßnahmen, Heimunterbringungen, Jugendhilfemaßnahmen in stationären Einrichtungen, Vertreibung aus öffentlichen Räumen, Kriminalisierung, medizinische Versorgung, Krankheiten, Obdachlosigkeit infolge einer Komplettkürzung von ALG II, Rückführungen nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, Housing first-Ansatz, Forschung und Studien zu obdachlosen Jugendlichen, Einrichtungen und Anzahl geschlossener Unterbringungen, Forderungen des ersten Bundeskongresses der Straßenkinder<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

03.09.2018

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/381114.08.2018

Die Situation der Straßenkinder in Deutschland

der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Berlin ist nach wie vor einer der größten Hotspots für Straßenkinder aus ganz Deutschland. Parks oder verlassene Häuser gehören genauso zu den Anlaufpunkten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wie die altbekannten Treffpunkte (Bahnhof Zoo oder der Alexanderplatz).

Die Suche nach Anonymität und sozialen Kontakten zugleich zieht die Straßenkinder in die Großstädte wie Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt oder Stuttgart, ein großer Teil stammt aus ländlichen Regionen (vgl. Deutsches Jugendinstitut: Straßenjugendliche in Deutschland. Forschungsergebnisse und Empfehlungen, S. 13). Aber auch das Ruhrgebiet mit Schwerpunkte in Essen, Braunschweig oder Düsseldorf sind als Kristallisationspunkte zu nennen, wie das Bündnis für Straßenkinder den Fragestellern mitteilte. Auf dem Land befinden sich im Gegensatz zu den großen Städten kaum bzw. weniger spezialisierte Hilfeangebote für Kinder und Jugendliche. Laut der sich noch im Entwicklungsstatus befindenden App Mokli existieren in Berlin 29 Streetworker-Anlaufstellen, im Vergleich dazu sind es in ganz Mecklenburg nur drei Anlaufstellen. Zwölf der 14 Schlafmöglichkeiten in ganz Bayern befinden sich in München oder Nürnberg (vgl. https://mokli-help.de/#/).

Eine einheitliche Definition des Begriffes „Straßenkinder“ gibt es nicht. Auf keinen Fall darf und kann die Situation der Straßenkinder in Deutschland mit der Situation von Straßenkindern in bspw. südamerikanischen Ländern verglichen werden (vgl. für eine Übersicht Manfred Liebel, in: Soziale Arbeit, Nr. 4/2000, S. 122 bis 130). Der Begriff wurde bereits kontrovers diskutiert, hat jedoch in der öffentlichen sowie in der fachlichen Debatte eine lange Tradition. In Fachkreisen wird häufig auch von entkoppelten Jugendlichen (disconnected youth) gesprochen. Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) nutzt in seiner neuen Studie den Begriff Straßenjugendliche (Deutsches Jugendinstitut: Straßenjugendliche in Deutschland. Forschungsergebnisse und Empfehlungen, S. 7). Ob sich diese neue Bezeichnung Straßenjugendliche im Diskurs durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Das DJI versteht unter Straßenjugendlichen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren. Sie leben auf der Straße, haben keinen festen Wohnsitz, halten sich für eine nicht vorhersehbare Zeit abseits ihres gemeldeten Wohnsitzes (Familie oder Jugendhilfeeinrichtungen) und beispielsweise bei Freunden (Sofa-Hopper) auf oder leben in zeitlich begrenzten Notunterkünften. Charakteristisch sei, dass sie zwischen verschiedenen Anlaufpunkten wechseln. Die Fragesteller nutzen in dieser Kleinen Anfrage den Begriff Straßenkinder.

In ihrem Armuts- und Reichtumsbericht von 2005 (Bundestagsdrucksache 15/5015) ging die Bundesregierung noch von 5 000 bis 7 000 Straßenkindern in Deutschland aus (Szeneschätzungen aus „Kinder und Jugendliche auf der Straße“ von 1998). Seit dem 13. Kinder und Jugendbericht, in welchem die vage Schätzung von „Off-Road-Kids“ mit 2 000 bis 9 000 Straßenkindern zitiert wird, sind den Fragestellern keine weiteren Zahlen seitens der Bundesregierung bekannt (Bundestagsdrucksache 16/12860).

Das Thema scheint für die Bundesregierung keine besondere Relevanz zu haben. Nachdem der Diskurs über die Situation der Straßenkinder in Deutschland in den 90er Jahren von verschiedenen Akteuren aufgegriffen wurde (vgl. ISA – Institut für soziale Arbeit e. V. –: Lebensort Straße; Münster 1996), ist er im Laufe der letzten 25 Jahre wieder weitgehend aus der öffentlichen Debatte verschwunden. Auch im Deutschen Bundestag wurde das Thema seit Beginn der 1990er Jahre nur in zwei Schriftlichen Fragen und einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2962) angesprochen.

Laut der rechtlichen Grundlagen in Deutschland dürfte es eigentlich keine obdachlosen Jugendlichen geben, denn Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz durch die Jugendämter in Obhut zu nehmen. Doch die Praxis ist eine andere: Nicht wenige Jugendämter sind durch Unterfinanzierung oder Personalmangel stellenweise überfordert und können ihren gesetzlichen Aufgaben nicht überall in gebotenem Maße nachkommen (vgl. u. a. Kathinka Beckmann: Berufliche Realität im Jugendamt: ASD in strukturellen Zwängen, www.strassenkinderreport.de/index.php?goto=332&user_name), und andersherum meiden aber auch betroffene Jugendliche die Jugendämter.

Jede, jeder Einzelne, die bzw. der auf der Straße landet, hat ihre bzw. seine Gründe für das Leben auf der Straße. Diese Gründe wurden seit dem ersten Bundeskongress der Straßenkinder 2014 auf bisher drei Straßenkinderkonferenzen thematisiert. Mehrere hundert Straßenkinder aus ganz Deutschland haben Forderungen aufgestellt, vertieft oder ergänzt und an die Politik (die jeweiligen amtierenden Bundesministerinnen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig und Dr. Katarina Barley) übergeben (siehe u. a. www. strassenkinderkongress.de/archiv/, www.momo-voice.de/). Im September dieses Jahres wird die 4. Bundeskonferenz der Straßenkinder in Berlin stattfinden und sich mit Themen wie öffentlichem Raum oder bezahlbarem Wohnraum auseinandersetzen, welcher gerade in den Großstädten knapp geworden ist (www. momo-voice.de/).

Die Ursachen, warum Kinder und Jugendliche ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße suchen, sind verschieden. Bei der Mehrheit der Fälle kann nicht ein einzelner Faktor als Erklärung herangezogen werden, sondern das Auftreten mehrerer Faktoren. Den meisten Straßenkindern gemeinsam ist, dass sie in ihrer Familie negativen Erlebnissen ausgesetzt waren und die örtliche Kinder- und Jugendhilfe nicht in der Lage war, durch ihre Angebote ein Abrutschen in ein Straßenmilieu zu vermeiden. Viele von ihnen waren mit materieller Armut, familiärer Gewalterfahrung, Missbrauch oder Vernachlässigung konfrontiert. Das Bündnis für Straßenkinder bemängelt zudem unzureichende präventive Angebote wie Streetwork, mangelnde Therapieangebote, z. B. für Geflüchtete oder Jugendliche, die aus dem Elternhaus bzw. Einrichtungen abhauen. Einige haben sich aufgrund dieser Erfahrungen und scheinbarer Alternativlosigkeit von sich aus dafür entschieden, ein Leben auf der Straße zu führen. Demgegenüber stehen die Fälle, in denen Kinder und Jugendliche von ihren Eltern auf die Straße gesetzt werden. (vgl. Silvia Perdoni: Letzte Station Straße, www.berliner-zeitung.de/berlin/ jugendlicheobdachlose-ein-kampf-gegen-die-zeit-30922360, www.zeit.de/gesellschaft/familie/ 2014-05/obdachlose-jugendliche). Andere wiederum verlassen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, in denen sie gegen ihren Willen untergebracht worden sind. Oder die Einrichtungen können nicht adäquat auf die Bedürfnisse der jungen Menschen eingehen, sei es aus personellen, finanziellen oder konzeptionellen Gründen (vgl. www.berliner-zeitung.de/berlin/jugendliche- obdachlose-ein- kampf- gegen-die-zeit-30922360). Daneben sind die Jugendlichen anzutreffen, die zwar noch bei ihren Eltern leben, aber so viel wie möglich auf die Straße fliehen und zum Teil Tage und Wochen nicht nach Hause zurückkehren (vgl. www. waz.de/staedte/essen/jugendliche-berichten-von-ihrem-leben-auf-der-strasse-id1 0029480.html, www.strassenkinderreport.de/index.php?user_name=&goto=209 #ursachen).

Die Straßenszene ist für die meisten Betroffenen ein attraktiver Anlaufpunkt, da sie dort auf Altersgenossen mit ähnlichen Erfahrungen treffen. Dies verbindet und viele Straßenkinder berichten, dass sich auf der Straße eine Art Ersatzfamilie für sie entwickelt hat (vgl. www.zeit.de/gesellschaft/familie/2014-05/ obdachlosejugendliche/seite-2). Der Zusammenhalt zwischen den Straßenkindern wird auch dadurch verstärkt, dass sie mit einer Kriminalisierung durch Polizei und Justiz konfrontiert sind. Die Vertreibung der Jugendlichen aus öffentlichen Räumen (Bahnhöfen, Innenstadtlagen, Einkaufszentren) ist zu einer gängigen Praxis der Ordnungspolitik geworden. Doch auch innerhalb der Peergroup können sie Gewalt bis hin zu sexuellen Missbrauch erleben. Hinzu kommen mitunter vielfältige Suchtprobleme durch den Konsum von Drogen und Alkohol.

Des Weiteren müssen minderjährige Jugendliche durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (§ 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) fürchten, dass sie, wenn sie von der Polizei aufgegriffen werden, gegen ihren Willen zu ihren Familien oder in Jugendhilfeeinrichtungen gebracht werden. In Extremfällen kann es nach § 1631b BGB sogar zum Freiheitsentzug kommen und die Betroffenen in geschlossenen Einrichtungen oder in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Methoden der geschlossenen Unterbringung sind aus Sicht der Fragesteller äußerst kritisch zu betrachten, da der dort ausgeübte Zwang aus Sicht der Fragesteller im Widerspruch zu einem menschenwürdigen Ansatz steht, dem die Jugendhilfe qua Gesetz verpflichtet ist.

Die Jugendlichen werden damit einem permanenten Verfolgungsdruck ausgesetzt. Sie werden in erster Linie als Täter wahrgenommen. Dadurch wird wenig thematisiert, dass sie häufig aus der Not heraus handeln. Dabei sollte nach Wahrnehmung der Betroffenen ihre Unterstützung statt Sanktionierung im Vordergrund stehen (vgl. Ideen und Forderungskatalog des 1. Bundeskongresses der Straßenkinder, www.strassenkinderkongress.de/archiv/).

Diese Art der Ordnungspolitik erschwert auch die Arbeit der Jugendsozialarbeit. Die Jugendlichen suchen sich immer wieder neue Räume, um sich diesen ordnungspolitischen Instrumenten zu entziehen, und werden damit auch für die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit schwieriger zu erreichen. Erschwerend ist, wenn aufgrund negativer Erfahrungen mit der Jugendhilfe kein Vertrauen seitens der Jugendlichen mehr zu den Angeboten der Jugendhilfe besteht, also zu jenen Angeboten, die ihnen eigentlich das Leben erleichtern und Zukunftsoptionen anbieten sollten (vgl. auch www.berliner-zeitung.de/berlin/jugendliche- obdachlose-ein-kampf-gegen-die-zeit-30922360). Der § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) sorgt zudem dafür, dass sich Streetworker bei ihrer Arbeit schnell auf rechtlich dünnes Eis begeben.

Weitere Hürden kommen dazu: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern wird kein Zeugnisverweigerungsrecht bei Strafverfahren gegen ihre Klienten eingeräumt mit der Folge, vor Gericht über die ihnen anvertrauten Jugendlichen aussagen zu müssen. Wie ein Rechtsgutachten von Peter Schruth/Titus Simon „Strafprozessualer Reformbedarf des Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit“ zeigt, erschwert das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht so zusätzlich den vertrauensvollen Umgang mit den Jugendlichen (vgl. https://gangway.de/ sozialarbeiterinnen-vor-gericht-i-zeugnisverweigerungsrecht).

Aber auch das Ausscheiden aus der Jugendhilfe (sog. Careleaver) z. B. mit der Vollendung des 18. Lebensjahres und einer Nichtgewährung oder unzureichenden Gewährung von Anschlusshilfen nach § 41 SGB VIII kann direkt oder indirekt zur Wohnungslosigkeit führen. Der Wechsel der behördlichen Zuständigkeiten zum Jobcenter oder Arbeitsamt sowie den damit einhergehenden hohen Anforderungen und möglichen Sanktionen können Überforderungen auslösen, die umso dramatischer werden, wenn keine sichere Unterkunft mehr zur Verfügung steht (vgl. www.deutschlandfunk.de/care-leaver-der-schwierige-weg-in-die- selbst-staendigkeit.1148.de.html?dram:article_id=281428). Besonders trifft der Ausstieg aus dem Jugendhilfesystem die unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Daher fordern zahlreiche Akteure ein Umschwenken zu dem so genannten Housing First-Modell. Dies ist ein aus den USA stammender Ansatz, nach dem wohnungslose Menschen von Beginn an eigenen Wohnraum erhalten und dort bedarfsgerechte Unterstützungsangebote vorfinden. In einem Evaluationskonzept des Projektes „Home Support – Unterstützung für dein Zuhause“ in Hamburg wird die Vielseitigkeit des Unterstützungsbedarfs von wohnungslosen Jugendlichen deutlich beschrieben. „Während Jugendliche und junge Erwachsene, die aus intakten Familien stammen, auf ihr familiäres und auch soziales Netzwerk in dieser vulnerablen Zeit zurückgreifen können, trifft dies auf Care Leaver häufig nicht zu, für die eine Jugendhilfemaßnahme in vielen Fällen mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres abrupt endet. Sie sind überproportional von Armut betroffen und werden in der Gesellschaft oft (und anders als Kinder in Armut, die Mitgefühl auslösen) als drogenabhängig, gewalttätig oder kriminell wahrgenommen bzw. stigmatisiert“ (Prof. Dr. Harald Ansen, Prof. Dr. Simon Güntner, Henning Kiani: Home Support – Unterstützung für Dein Zuhause, Evaluationsbericht. HAW Hamburg 2017. S. 4 www.esf-hamburg.de/contentblob/9670348/713014913826 510549cffbb7426f671f/data/65062-home-support-%E2%80%93-evaluationsbericht- download.pdf). Gerade hier zeigt sich der Studie zufolge, „dass die Realisierung von Sozialleistungsansprüchen einen breiten Raum einnimmt. Auch in der Befragung der Teilnehmenden wurden häufig Schwierigkeiten in der Erledigung administrativer Aufgaben und negative Erfahrungen im Umgang mit Ämtern und Behörden angeführt. Dies deutet auf Zugangsbarrieren zum System der sozialen Sicherung, abweisendes Verhalten und Anspruchsverwehrung, falsche und mangelhafte Beratung seitens der Leistungsträger sowie Informationslücken, fehlende bürokratische Kompetenzen und persönliche Verunsicherung der jungen Menschen im Umgang mit Behörden hin“ (ebenda S. 12).

Wenig hilfreich sind nach Ansicht der Fragesteller die besonders rigiden Sanktionsvorschriften für unter 25-Jährige im Hartz-IV-Gesetz, da Hilfeleistungen komplett sanktioniert werden können, womit Wohnungslosigkeit gefördert wird. Diese Sanktionen treffen und berücksichtigen nicht die individuelle Lebens- und Notsituation der Jugendlichen (vgl. www.taz.de/!91296, 11. April 2012).

Vom 28. bis 30. September 2018 wird die 4. Bundeskonferenz der Straßenkinder in Berlin stattfinden. Im Vorfeld stellt sich die Frage, welche Konzepte die Bundesregierung entwickelt hat bzw. vor hat zu entwickeln, um betroffenen Jugendlichen bessere Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Zuletzt wurden am 12. Juni 2017 der damals amtierenden Bundesministerin für Familie Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley die Vorschläge der 3. Bundeskonferenz der Straßenkinder übergeben. Hierzu wird eine beteiligte Jugendliche wie folgt zitiert: „Doch nach zwei Bundeskongressen und der zugesagten Hilfe der früheren Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist nichts passiert. Der versprochene Dialog ist ausgeblieben.“ (www.momo-voice.de/broschuere/ministerin/). Insofern stellt sich auch die Frage, wie die Bundesregierung die Vorschläge der Betroffenen bewertet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Straßenkinder“ (bitte detailliert ausführen und hierbei Alter, Wohnsituation sowie sonstige Kriterien benennen)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die neu eingeführte Definition von Straßenjugendlichen des Deutschen Jugendinstitutes? Wird die Bundesregierung diese Definition übernehmen (bitte jeweils detailliert begründen)?

3

Wie viele Straßenkinder leben derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (wenn möglich bitte nach Geschlecht und den Altersstufen unter 14 Jahren, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 21 Jahre, 22 bis 24 Jahre, 25 bis 26 Jahre aufschlüsseln)? Wie hat sich die Entwicklung der Straßenkinder nach Kenntnis der Bundesregierung zahlenmäßig seit 1990 entwickelt (wenn möglich bitte nach Geschlecht und den Altersstufen unter 14 Jahren, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 21 Jahre, 22 bis 24 Jahre, 25 bis 26 Jahre aufschlüsseln)?

4

Durch wen und auf welcher Grundlage wurden diese Zahlen ermittelt?

5

Wann wurden zuletzt offizielle Zahlen zur Thematik „Straßenkinder“ von der Bundesregierung erhoben?

6

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nach der Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts von 2005 bzw. des dreizehnten Kinder- und Jugendberichts von 2009 auf die Erhebung von Zahlen zu Straßenkindern verzichtet (bitte begründen)? Plant die Bundesregierung, mit einer detaillierteren Erfassung des Phänomens Straßenkinder diese Entscheidung zu korrigieren, und wenn nein, warum nicht?

7

Welche sozialen Ursachen sieht die Bundesregierung in der Existenz des Phänomens von Straßenjugendlichen?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die soziale Lage in den Herkunftsfamilien von Straßenkindern, wie z. B. Armutslagen?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis über familiäre Erfahrungen Betroffener bezüglich Vernachlässigungen, Misshandlungen oder Missbrauch? Welche Erkenntnisse bezüglich geschlechtsspezifischer Betroffenheit liegen der Bundesregierung vor?

10

Welche regionalen Schwerpunkte bezüglich öffentlich in Erscheinung tretender Straßenjugendlicher sind der Bundesregierung bekannt? Welche Strategien werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verantwortlichen vor Ort gewählt, um mit den Jugendlichen umzugehen (bitte nach ordnungs- und sicherheitspolitischen sowie Jugendhilfemaßnahmen unterscheiden)? Gibt es Einrichtungen, die ausschließlich für Jungen bzw. Mädchen vorgehalten werden, und wenn ja, welche sind das?

11

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch zunehmend Jugendliche aus anderen europäischen Staaten in der hiesigen Straßenkinderszene anzutreffen, und wenn ja, gibt es hier bestimmte Schwerpunkte?

12

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch zunehmend Jugendliche unter 27 Jahren mit einem Antrag auf Asyl, subsidiären Schutz, dem Status „unbegleitet minderjährig“ oder ehemalige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der hiesigen Straßenkinderszene anzutreffen, und wenn ja, welche Gründe sieht hier die Bundesregierung für dieses Phänomen?

13

Welche Projekte fördert die Bundesregierung in Bezug auf die Situation der Straßenkinder in Deutschland seit 2014 oder plant sie zukünftig zu fördern?

a) Welche Projekte fördert die Bundesregierung aktuell oder in Zukunft (bitte detailliert ausführen)?

b) Wer führte bzw. führt diese Projekte aus?

c) In welchem Zeitraum werden die Projekte durchgeführt, und welche Kosten entstehen dadurch?

d) Liegen der Bundesregierung Ergebnisse dieser Projekte vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Sind Ergebnisse dieser Projekte bereits umgesetzt worden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

e) Welche Hilfsprojekte vorwiegend für Straßenkinder auf dem Land bzw. zur Bekämpfung der Ursachen für das Phänomen obdachlose Jugendliche auf dem Land fördert die Bundesregierung?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über konkrete Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für wohnungslose Jugendliche?

15

Welche Hilfsprojekte für Straßenjugendliche in Deutschland sind der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, und welche hiervon sind vorwiegend für Straßenjugendliche in ländlichen Regionen gedacht?

16

Welche Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind der Bundesregierung bekannt und geeignet, um Kinder- und Jugendliche vorbeugend vor einem Abrutschen in die Straßenszene zu schützen? Welche Bedeutung haben hier nach Einschätzung der Bundesregierung Methoden einer Gemeinwesensarbeit (z. B. Mobile Jugendarbeit, Straßensozialarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit) verbunden mit einer Sozialraumanalyse im Vergleich zu Einzelfallhilfen nach § 27 ff. SGB VIII (bitte detailliert ausführen)? Welche Bedeutung kommt hierbei Jugendverbänden zu?

17

Wie viele Kinder und Jugendliche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 stationär in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht?

a) Wie viele Kinder und Jugendliche, ausgenommen minderjährige Geflüchtete, wurden seit 2005 stationär in einem Heim oder eine sonstigen betreuten Wohnform untergebracht (wenn möglich bitte jährlich nach den Altersstufen unter 12 Jahren, 12 bis 14 Jahre, 15 bis 17 Jahre, 18 bis 21 Jahre und 21 bis 25 Jahre sowie Geschlecht aufschlüsseln)?

b) Wie viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete wurden seit 2005 stationär in einem Heim oder eine sonstige betreute Wohnform untergebracht (wenn möglich bitte jährlich nach den Altersstufen unter 12 Jahren, 12 bis 14 Jahre, 15 bis 17 Jahre, 18 bis 21 Jahre und 21 bis 25 Jahre sowie Geschlecht aufschlüsseln)?

c) Wie lange sind die Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen durchschnittlich stationär in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Unterkunft untergebracht?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Zahlen?

18

Wie viele Jugendhilfemaßnahmen in stationären Einrichtungen wie einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 beendet (wenn möglich bitte jährlich nach Alter der Jugendlichen, „planmäßigem Ende“ in Prozent und „nicht planmäßigem Ende“ absolut und in Relation aufschlüsseln)?

19

Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 ausschlaggebend für außerplanmäßige Beendigungen von stationären Unterbringungen (wenn möglich bitte jährlich nach den Altersstufen unter 12 Jahren, 12 bis 14 Jahre, 15 bis 18 Jahre, 18 bis 21 Jahre, 22 bis 25 Jahre sowie Geschlecht aufschlüsseln)?

20

Wie viele Kinder und Jugendliche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen seit 2005 in Einrichtungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland untergebracht (bitte jährlich nach den Altersstufen unter 12 Jahren, 12 bis 14 Jahre, 15 bis 18 Jahre, 18 bis 21 Jahre, 22 bis 25 Jahre, planmäßigem Ende und unplanmäßigem Ende der Maßnahmen in absolut sowie relativen Zahlen sowie Geschlecht aufschlüsseln)?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vertreibung und Kriminalisierung von Straßenkindern aus öffentlichen Räumen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um der Kriminalisierung der betroffenen Jugendlichen wirkungsvoll entgegenzutreten (bitte detailliert ausführen und begründen)?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Studie: Peter Schruth/Titus Simon: Strafprozessualer Reformbedarf des Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit? Wie bewertet die Bundesregierung die Studie? Sind Schritte zu einer Ausweitung der Zeugnisverweigerungsrechte für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter geplant, und wenn nein, warum nicht (bitte jeweils detailliert ausführen und begründen)?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die medizinische Versorgung von Straßenkindern? Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den betroffenen Jugendlichen den Zugang zur medizinischen Versorgung zu verbessern (bitte detailliert ausführen und begründen)?

24

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich chronischer Krankheiten und sexuell übertragbarer Infektionen bei Straßenkindern vor, und welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen schließt sie daraus?

25

Wie viele Jugendliche waren nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Komplettkürzung ihres Arbeitslosengelds II nach § 31a Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) betroffen (bitte jährlich seit 2014 nach Geschlecht, den Altersstufen 15 bis 17 Jahre sowie 18 bis 25 Jahre aufschlüsseln)?

26

Wie viele Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Folge einer Komplettkürzung ihres Arbeitslosengelds II nach § 31a Absatz 2 SGB II obdachlos geworden (bitte jährlich seit 2014 nach Geschlecht, den Altersstufen 15 bis 17 Jahre sowie 18 bis 25 Jahre aufschlüsseln)?

27

Hält die Bundesregierung die verschärften Hartz-IV-Sanktionen für unter 25-Jährige vor dem beschriebenen Hintergrund für sinnvoll und zielführend (bitte detailliert ausführen und begründen)?

28

Sind der Bundesregierung vermehrte Schwierigkeiten und Risiken für so genannte Care Leaver (Jugendliche nach Austritt aus der Jugendhilfe) bekannt, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)?

29

Sind der Bundesregierung vermehrte Schwierigkeiten und Risiken für unbegleitete minderjährige Geflüchtete als Care Leaver bekannt, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)?

30

Wie beurteilt die Bundesregierung den Housing first-Ansatz (bitte detailliert ausführen)? Plant die Bundesregierung den Housing First-Ansatz in Bezug auf Straßenkinder einzuführen oder anderweitig im SGB VIII zu verankern? Wenn nein, warum nicht?

31

Welche Forschungseinrichtungen und Studien befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Situation ausgegrenzter und obdachloser Jugendlicher in Deutschland seit 2014 (bitte detailliert und chronologisch ausführen)?

32

Wie viele Jugendliche werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe betreut? Wie viele Jugendliche sind in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe postalisch oder melderechtlich erfasst (bitte nach Bundesländern und den Alterststufen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie 18 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres seit 2014 aufschlüsseln)?

33

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Rückführung von minderjährigen Jugendlichen nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht des § 1631 BGB vor (bitte nach Geschlecht, den Altersstufen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie vom 15. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, Rückführung in das Elternhaus oder Jugendhilfeeinrichtungen sowie Bundesland der Rückführung aufschlüsseln)?

34

Wie viele Einrichtungen der geschlossenen Unterbringung für Jugendliche und Einrichtungen, die auch mit Methoden der geschlossenen Unterbringung arbeiten, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern, Einrichtungen der geschlossenen Unterbringung und Einrichtungen, die auch mit Methoden der geschlossenen Unterbringung arbeiten, sowie nach öffentlicher, freier und privater Trägerschaft sowie Entwicklung seit 1990 aufschlüsseln)?

35

Wie viele Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung in einer geschlossenen Einrichtung auf Grundlage von § 1631b BGB untergebracht (bitte nach Bundesländern und Alter seit 2013, Art der Einrichtung, sowie nach Unterbringung ohne Genehmigung nach § 1631b Satz 3 BGB sowie mit Genehmigung nach § 1631b Satz 1-2 BGB aufschlüsseln)?

36

Wie viele Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus einer geschlossenen Einrichtung, in welcher sie auf Grundlage von § 1631b BGB untergebracht sind bzw. waren, entwichen bzw. ausgerissen (bitte nach Bundesländern und Alter seit 2013, Art der Einrichtung, sowie nach Unterbringung ohne Genehmigung nach § 1631b Satz 3 BGB sowie mit Genehmigung nach § 1631b Satz 1-2 BGB aufschlüsseln)?

37

Wie viele Verfahren auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung der Unterbringung nach § 1631b BGB seit 2005 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Amtsgerichten abgeschlossen (bitte jährlich, gesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

38

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen, die die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig nach der ersten Straßenkinderkonferenz 2014 entgegengenommen hat? Welche Forderungen wurden seither umgesetzt? Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen, und welche Rolle kommt dabei den betroffenen Jugendlichen zu (bitte detailliert ausführen)?

39

Wird die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bei der 4. Straßenkinderkonferenz anwesend sein?

Berlin, den 9. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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