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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2018 - Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/381314.08.2018

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2018 – Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Anteil von Verfahren zur Klärung der asylrechtlichen Zuständigkeit nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU) an allen Asylverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nahm im Jahr 2017 mit 32,4 Prozent gegenüber 7,7 Prozent im Jahr 2016 deutlich zu (vgl. hierzu und soweit nicht anders angegeben auch im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/921).

Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2017 insbesondere an Italien gerichtet (35,3 Prozent), danach folgten Frankreich (6,9 Prozent) und Ungarn (5,1 Prozent). Betroffen sind auch Schutzsuchende mit hohen Anerkennungschancen aus dem Irak, aus Syrien und Afghanistan. Nach jahrelanger Aussetzung gab es 2017 auch 2 312 Übernahmeersuchen an Griechenland, im Jahr 2018 wurden bis Mai fünf Asylsuchende nach Griechenland zurücküberstellt (Bundestagsdrucksache 19/3051). Nach Ungarn werden seit Mai 2017, nachdem die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Verstößen gegen EU-Asylrecht eingeleitet hatte, keine Asylsuchenden mehr überstellt. Zwar gibt es weiterhin Übernahmeersuchen Deutschlands, Ungarn verweigert jedoch individuelle Zusagen, Rücküberstellte nach Maßgabe des EU-Asylrechts zu behandeln.

Den insgesamt 64 267 Dublin-Ersuchen im Jahr 2017 standen 7 102 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind 11 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (46 873) betrug die so genannte Überstellungsquote 15,1 Prozent (gegenüber 13,6 Prozent im Vorjahr). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände: Jeweils knapp 68 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen Überstellungen nach Ungarn bzw. nach Griechenland waren 2017 erfolgreich, in Bezug auf Bulgarien lag die Quote bei 49,3 Prozent, hinsichtlich Italien bei 22,3 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/1371, Antwort zu Frage 14). Nicht wenige Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen.

Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das ansonsten für die reguläre Asylprüfung eingesetzt werden könnte: Im Mai 2018 waren 322,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der „Dublin-Gruppe“ des BAMF beschäftigt (Bundestagsdrucksache 19/3051). Dabei ist mit dem Dublin-System für Deutschland im Ergebnis kaum eine reale Verteilungswirkung verbunden.

Während die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, bleibt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland infolge des Dublin-Systems in etwa gleich: 7 102 Überstellungen aus Deutschland standen im Jahr 2017 8 754 Überstellungen nach Deutschland gegenüber, dafür wurden über 64 000 aufwändige Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit geführt.

Das Dublin-System sieht unter anderem die schnelle Zusammenführung enger Familienangehöriger innerhalb der EU vor, wenn diese als Asylsuchende auf bereits in der EU lebende Angehörige verweisen. Diesbezüglich gab es im Jahr 2017 Berichte über eine verzögerte Überstellung Familienangehöriger von Griechenland nach Deutschland trotz entsprechender Aufnahmezusagen des BAMF (www.asyl.net/view/detail/News/verlangsamung-des-familiennachzugs-aus-griechenland).

Angaben der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen belegen diesen „Rückstau“ – Ende Juni 2018 warteten nach griechischen Angaben noch etwa 3 000 Familienangehörige auf ihre Überstellung nach Deutschland (Bundestagsdrucksache 19/3051).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im zweiten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), wie viele EURODAC-Treffer welcher Kategorie gab es insgesamt im Jahr 2017 bzw. im ersten Halbjahr 2018, und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es im zweiten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren) – wieso antwortete die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3051 zu dieser letzten Teilfrage der Frage 1, dass das BAMF keine VIS-Statistik führe, während die Bundesregierung zuvor diese Teilfrage regelmäßig beantwortete, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/921, Antwort zu Frage 1 (bitte nachvollziehbar begründen)?

2. Welches waren im zweiten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

3. Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländer differenzieren), und wie viele der formellen Entscheidungen des BAMF waren in den benannten Zeiträumen Dublin-Entscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

4. Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt, und um welche Fallkonstellationen handelt es sich dabei konkret (bitte darstellen)?

5. Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als unzulässig abgelehnt oder eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

6. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

7. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Gerichtsentscheidungen in Dublin-Verfahren für das bisherige Jahr 2018 (bitte nach Zielstaaten differenziert angeben)?

8. In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig ist (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Praxis bei Ersuchen und Überstellungen nach Griechenland (bitte ausführen)?

b) Wie viele schriftliche einzelfallbezogene Zusicherungen der griechischen Behörden in Bezug auf eine Aufnahme und ein Asylverfahren nach dem EU-Recht wurden bislang für wie viele Personen ausgesprochen, und welche Erkenntnisse hat das BAMF über den Verbleib, die Unterbringung und das weitere Asylverfahren der nach Griechenland bislang Zurücküberstellten (bitte ausführen)?

c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Überstellungen nach Griechenland, wie bewertet die Bundesregierung dies, und welche Konsequenzen wurden hieraus gegebenenfalls gezogen?

9. Mit welchen EU-Mitgliedstaaten laufen derzeit Verhandlungen über Verwaltungsvereinbarungen zur Beschleunigung von Dublin-Verfahren, wer führt diese Verhandlungen, und wie ist ihr jeweiliger aktueller Stand, was ist das Verhandlungsziel der Bundesregierung hierbei, welche Interessen verfolgen die anderen Mitgliedstaaten, und welche Verhandlungsergebnisse sind für welches Datum abzusehen (bitte ausführlich darstellen)?

10. Stimmt die Bundesregierung der Bewertung zu, dass die Information von Beamten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, mit direkten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen EU-Binnengrenzen beim Vorliegen eines EURODAC-Treffers befinde man sich rechtlich auf sicherem Terrain, da seien sich die Juristen total sicher, falsch war, da es viele fachkundige Stellungnahmen gibt, die das Gegenteil besagen (vgl.: www.asyl.net/view/detail/News/stellungnahmen-zu-geplantenzurueckweisungen-an-der-grenze-und-transitverfahren/) und die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu der Einschätzung kommen, dass diese Frage in der juristischen Literatur zumindest umstritten und vom Europäischen Gerichtshof noch nicht geklärt sei (vgl. Ausarbeitungen vom 12. und 25. Juli 2018, PE 6 – 3000 – 103/18 und 97/18) – bitte begründen –, und inwieweit haben die beteiligten Abteilungen B, M, V und E des Bundesministeriums zu dieser konkreten Frage unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten (bitte darstellen, Nachfrage zur Antwort auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/3592, S. 13 f.)?

11. Inwieweit ist die Darstellung in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 29. Juni 2018 („Fehler, Mythen, Lügen“) zutreffend, bei einer Sitzung am 13. September 2015 hätten Vertreter der Abteilungen M und E (Migration und Europa) des Bundesministeriums des Innern die Rechtsauffassung vertreten, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen EU-Binnengrenzen aus europarechtlichen Gründen „absolut ausgeschlossen“ seien, weil zunächst ein Dublin-Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit erfolgen müsse (bitte gegebenenfalls darstellen, wie es sich tatsächlich verhalten hat; nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller wiegt das parlamentarische Fragerecht und Öffentlichkeitsinteresse auch angesichts der historisch abgeschlossenen Entscheidungsvorgänge schwerer als ein etwaiges Interesse an einem Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung, zumal es sich nicht um eine außenpolitische oder sicherheitsrelevante Frage handelt)?

12. Wie ist die aktuelle Dauer von Dublin-Verfahren im Vergleich zur durchschnittlichen Dauer im Jahr 2017, wie wurden etwaige Verfahrensbeschleunigungen in der Praxis erzielt (bitte darlegen), und worauf führt die Bundesregierung den Anstieg der Überstellungsquote auf 22 Prozent (bis Mai 2018, Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 6) zurück (bitte darlegen)?

13. Wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführungsregelungen nach der Dublin-Verordnung gab es seit Mai 2018, wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben, wie viele Ablehnungen gab es, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland fanden bislang im Jahr 2018 statt (bitte jeweils nach Monaten auflisten)?

14. Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit der Dublin-Verordnung vereinbar, wenn Griechenland seiner rechtlichen Verpflichtung zur zügigen Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung – auch „abweichend von der Bitte Deutschlands“ – mit der Begründung nicht nachkommt, es habe „logistische Probleme mit dem Vertragsreisebüro“ gegeben (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/3051), und inwieweit macht die Bundesregierung ihren Einfluss gegenüber Griechenland geltend, damit Familienangehörige von in Deutschland lebenden Asylsuchenden bzw. Flüchtlinge zügig und innerhalb der nach der Dublin-Verordnung vorgegebenen sechsmonatigen Frist nach Deutschland überstellt werden oder eigeninitiativ nach Deutschland ausreisen können, in welcher Weise hat insbesondere welche bundesdeutsche Stelle oder welcher Politiker wann um eine höhere Anzahl von Überstellungen nach Deutschland gebeten, wie von der Bundesregierung dargestellt (bitte alle konkreten Maßnahmen im Einzelnen und mit Datum auflisten)?

15. Wie ist die Erklärung der Bundeskanzlerin (vgl. Plenarprotokoll 19/45, S. 4670 und die Meldung der Nachrichtenagentur epd vom 4. Juli 2018), der Nachzug von Angehörigen aus Griechenland mit Anrechten auf Familiennachzug solle im Rahmen des monatlichen Kontingents von 1 000 Nachzügen zu subsidiär Schutzberechtigten erfolgen, damit vereinbar, dass diese Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung haben und sie deshalb nicht auf eine humanitäre Ermessensregelung verwiesen werden können, die für die Familienzusammenführung von in Dritt- bzw. Herkunftsstaaten lebenden Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten geschaffen wurde (bitte im Detail begründen), und wie viele der bisherigen Familiennachzüge seit dem 1. August 2018 im Rahmen des 1 000er-Kontingents betrafen in Griechenland lebende Angehörige, und wie viele von diesen hatten die Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung beantragt (bitte darlegen)?

16. Wie viele Übernahmeersuchen von Griechenland an Deutschland gab es seit Mai 2018, und wie viele dieser Ersuchen wurden mit welcher Begründung abgelehnt (bitte nach Monaten, Gründen und wichtigsten Herkunftsstaaten differenziert auflisten)?

17. Wie viele Familienangehörige, für die das BAMF bereits die Zustimmung zur Übernahme erklärt hat, warten aktuell in Griechenland noch auf ihre Überstellung (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und differenzieren, in welchem Quartal die Zustimmung erfolgte)?

18. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass nach ihren Angaben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 15) ausgerechnet seit Beginn des Jahres 2018 relevante Unterlagen zur Klärung der Familienzugehörigkeit oder entsprechende Übersetzungen in vermehrter Zahl fehlen sollen und damit (unter anderem) die deutliche Steigerung von Ablehnungen durch das BAMF erklärt werden können soll, und inwieweit gab es bezüglich dieser Nachweise nicht doch eine verschärfte Prüfungspraxis des BAMF seit Anfang des Jahres (bitte darlegen)?

19. In welchem Umfang gab es 2018 neuerliche Prüfungsersuchen durch Griechenland (Wiedervorlagen) nach einer Ablehnung durch das BAMF (bitte nach Monaten auflisten), und wie erklärt die Bundesregierung den enormen Anstieg solcher Remonstrationen Griechenlands von 28 im Jahr 2017 auf 438 von Januar bis Mai 2018 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 18, bitte begründen)?

20. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der durch die EU-Kommission eingeleiteten asylrechtlichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn?

a) Hat es inzwischen eine Überstellung nach Ungarn gegeben, nachdem dies seit Mai 2017 nicht mehr der Fall war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 20a)?

b) Liegen inzwischen einzelfallbezogene Zusicherungen Ungarns über eine EU-rechtskonforme Behandlung überstellter Asylsuchender vor, und wenn nicht, wie bewerten dies die Bundesregierung bzw. die EU-Kommission, welche Schlussfolgerungen werden hieraus gezogen und woran liegt es, dass sich die Bundesregierung zu dieser Frage auch nach fast einem Jahr noch keine abschließende Meinung bilden konnte (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 20b)?

c) Warum stellt das BAMF weiterhin Rückübernahmeersuchen an Ungarn, obwohl die Bundesregierung „deutliche Zweifel“ daran hat, ob die verschärfte ungarische Asylgesetzgebung „überhaupt mit EU- und internationalem Recht in Einklang zu bringen ist“ (Wiederholung der Frage 20c auf Bundestagsdrucksache 19/3051, weil die dortige Antwort der Bundesregierung, damit solle eine Zuständigkeit Deutschlands durch Fristablauf vermieden werden, nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht schlüssig ist, wenn es seitens der Bundesregierung deutliche Zweifel an der Einhaltung von EU-Recht im ungarischen Asylsystem gibt, weil die direkte Folge daraus eine Zuständigkeit Deutschlands zur Asylprüfung ist, wie es ja seit Mai 2017 in der Praxis auch geschieht – bitte begründen)?

21. Wie viele Personen sind aktuell mit „Dublin-Verfahren“ im BAMF befasst bzw. in der Gruppe „Dublin-Verfahren“ tätig (bitte nach genauer Tätigkeit und jeweiliger Stellenzahl auflisten), und welche diesbezüglichen Planungen gibt es?

22. Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen zur Bearbeitung von Dublin-Verfahren (Bund-Länder-AG), welche Kernaussagen und Handlungsempfehlungen wurden von dieser AG erarbeitet (auf Bundestagsdrucksache 19/3051 wird in der Antwort zu Frage 23 behauptet, es gebe noch keinen Abschlussbericht – es bleibt aber unklar, ob es keinen Abschlussbericht der AG gibt, nach dem gefragt worden war, ob es zumindest einen Zwischenbericht oder Ähnliches gibt, und in welcher Weise die AG etwaige Ergebnisse und Empfehlungen gegebenenfalls dokumentiert und weitergegeben hat), und wieso dauert die Prüfung seitens der Bundesregierung so lange, welche Maßnahmen in Zuständigkeit des Bundes diesbezüglich umgesetzt werden sollen (vgl. ebd., bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen)?

Fragen22

1

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im zweiten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), wie viele EURODAC-Treffer welcher Kategorie gab es insgesamt im Jahr 2017 bzw. im ersten Halbjahr 2018, und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es im zweiten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren) – wieso antwortete die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3051 zu dieser letzten Teilfrage der Frage 1, dass das BAMF keine VIS-Statistik führe, während die Bundesregierung zuvor diese Teilfrage regelmäßig beantwortete, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/921, Antwort zu Frage 1 (bitte nachvollziehbar begründen)?

2

Welches waren im zweiten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

3

Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländer differenzieren), und wie viele der formellen Entscheidungen des BAMF waren in den benannten Zeiträumen Dublin-Entscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

4

Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt, und um welche Fallkonstellationen handelt es sich dabei konkret (bitte darstellen)?

5

Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als unzulässig abgelehnt oder eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

6

Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

7

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Gerichtsentscheidungen in Dublin-Verfahren für das bisherige Jahr 2018 (bitte nach Zielstaaten differenziert angeben)?

8

In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig ist (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Praxis bei Ersuchen und Überstellungen nach Griechenland (bitte ausführen)?

b) Wie viele schriftliche einzelfallbezogene Zusicherungen der griechischen Behörden in Bezug auf eine Aufnahme und ein Asylverfahren nach dem EU-Recht wurden bislang für wie viele Personen ausgesprochen, und welche Erkenntnisse hat das BAMF über den Verbleib, die Unterbringung und das weitere Asylverfahren der nach Griechenland bislang Zurücküberstellten (bitte ausführen)?

c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Überstellungen nach Griechenland, wie bewertet die Bundesregierung dies, und welche Konsequenzen wurden hieraus gegebenenfalls gezogen?

9

Mit welchen EU-Mitgliedstaaten laufen derzeit Verhandlungen über Verwaltungsvereinbarungen zur Beschleunigung von Dublin-Verfahren, wer führt diese Verhandlungen, und wie ist ihr jeweiliger aktueller Stand, was ist das Verhandlungsziel der Bundesregierung hierbei, welche Interessen verfolgen die anderen Mitgliedstaaten, und welche Verhandlungsergebnisse sind für welches Datum abzusehen (bitte ausführlich darstellen)?

10

Stimmt die Bundesregierung der Bewertung zu, dass die Information von Beamten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, mit direkten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen EU-Binnengrenzen beim Vorliegen eines EURODAC-Treffers befinde man sich rechtlich auf sicherem Terrain, da seien sich die Juristen total sicher, falsch war, da es viele fachkundige Stellungnahmen gibt, die das Gegenteil besagen (vgl.: www.asyl.net/view/detail/News/stellungnahmen-zu-geplantenzurueckweisungen-an-der-grenze-und-transitverfahren/) und die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu der Einschätzung kommen, dass diese Frage in der juristischen Literatur zumindest umstritten und vom Europäischen Gerichtshof noch nicht geklärt sei (vgl. Ausarbeitungen vom 12. und 25. Juli 2018, PE 6 – 3000 – 103/18 und 97/18) – bitte begründen –, und inwieweit haben die beteiligten Abteilungen B, M, V und E des Bundesministeriums zu dieser konkreten Frage unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten (bitte darstellen, Nachfrage zur Antwort auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/3592, S. 13 f.)?

11

Inwieweit ist die Darstellung in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 29. Juni 2018 („Fehler, Mythen, Lügen“) zutreffend, bei einer Sitzung am 13. September 2015 hätten Vertreter der Abteilungen M und E (Migration und Europa) des Bundesministeriums des Innern die Rechtsauffassung vertreten, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen EU-Binnengrenzen aus europarechtlichen Gründen „absolut ausgeschlossen“ seien, weil zunächst ein Dublin-Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit erfolgen müsse (bitte gegebenenfalls darstellen, wie es sich tatsächlich verhalten hat; nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller wiegt das parlamentarische Fragerecht und Öffentlichkeitsinteresse auch angesichts der historisch abgeschlossenen Entscheidungsvorgänge schwerer als ein etwaiges Interesse an einem Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung, zumal es sich nicht um eine außenpolitische oder sicherheitsrelevante Frage handelt)?

12

Wie ist die aktuelle Dauer von Dublin-Verfahren im Vergleich zur durchschnittlichen Dauer im Jahr 2017, wie wurden etwaige Verfahrensbeschleunigungen in der Praxis erzielt (bitte darlegen), und worauf führt die Bundesregierung den Anstieg der Überstellungsquote auf 22 Prozent (bis Mai 2018, Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 6) zurück (bitte darlegen)?

13

Wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführungsregelungen nach der Dublin-Verordnung gab es seit Mai 2018, wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben, wie viele Ablehnungen gab es, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland fanden bislang im Jahr 2018 statt (bitte jeweils nach Monaten auflisten)?

14

Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit der Dublin-Verordnung vereinbar, wenn Griechenland seiner rechtlichen Verpflichtung zur zügigen Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung – auch „abweichend von der Bitte Deutschlands“ – mit der Begründung nicht nachkommt, es habe „logistische Probleme mit dem Vertragsreisebüro“ gegeben (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/3051), und inwieweit macht die Bundesregierung ihren Einfluss gegenüber Griechenland geltend, damit Familienangehörige von in Deutschland lebenden Asylsuchenden bzw. Flüchtlinge zügig und innerhalb der nach der Dublin-Verordnung vorgegebenen sechsmonatigen Frist nach Deutschland überstellt werden oder eigeninitiativ nach Deutschland ausreisen können, in welcher Weise hat insbesondere welche bundesdeutsche Stelle oder welcher Politiker wann um eine höhere Anzahl von Überstellungen nach Deutschland gebeten, wie von der Bundesregierung dargestellt (bitte alle konkreten Maßnahmen im Einzelnen und mit Datum auflisten)?

15

Wie ist die Erklärung der Bundeskanzlerin (vgl. Plenarprotokoll 19/45, S. 4670 und die Meldung der Nachrichtenagentur epd vom 4. Juli 2018), der Nachzug von Angehörigen aus Griechenland mit Anrechten auf Familiennachzug solle im Rahmen des monatlichen Kontingents von 1 000 Nachzügen zu subsidiär Schutzberechtigten erfolgen, damit vereinbar, dass diese Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung haben und sie deshalb nicht auf eine humanitäre Ermessensregelung verwiesen werden können, die für die Familienzusammenführung von in Dritt- bzw. Herkunftsstaaten lebenden Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten geschaffen wurde (bitte im Detail begründen), und wie viele der bisherigen Familiennachzüge seit dem 1. August 2018 im Rahmen des 1 000er-Kontingents betrafen in Griechenland lebende Angehörige, und wie viele von diesen hatten die Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung beantragt (bitte darlegen)?

16

Wie viele Übernahmeersuchen von Griechenland an Deutschland gab es seit Mai 2018, und wie viele dieser Ersuchen wurden mit welcher Begründung abgelehnt (bitte nach Monaten, Gründen und wichtigsten Herkunftsstaaten differenziert auflisten)?

17

Wie viele Familienangehörige, für die das BAMF bereits die Zustimmung zur Übernahme erklärt hat, warten aktuell in Griechenland noch auf ihre Überstellung (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und differenzieren, in welchem Quartal die Zustimmung erfolgte)?

18

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass nach ihren Angaben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 15) ausgerechnet seit Beginn des Jahres 2018 relevante Unterlagen zur Klärung der Familienzugehörigkeit oder entsprechende Übersetzungen in vermehrter Zahl fehlen sollen und damit (unter anderem) die deutliche Steigerung von Ablehnungen durch das BAMF erklärt werden können soll, und inwieweit gab es bezüglich dieser Nachweise nicht doch eine verschärfte Prüfungspraxis des BAMF seit Anfang des Jahres (bitte darlegen)?

19

In welchem Umfang gab es 2018 neuerliche Prüfungsersuchen durch Griechenland (Wiedervorlagen) nach einer Ablehnung durch das BAMF (bitte nach Monaten auflisten), und wie erklärt die Bundesregierung den enormen Anstieg solcher Remonstrationen Griechenlands von 28 im Jahr 2017 auf 438 von Januar bis Mai 2018 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 18, bitte begründen)?

20

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der durch die EU-Kommission eingeleiteten asylrechtlichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn?

a) Hat es inzwischen eine Überstellung nach Ungarn gegeben, nachdem dies seit Mai 2017 nicht mehr der Fall war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 20a)?

b) Liegen inzwischen einzelfallbezogene Zusicherungen Ungarns über eine EU-rechtskonforme Behandlung überstellter Asylsuchender vor, und wenn nicht, wie bewerten dies die Bundesregierung bzw. die EU-Kommission, welche Schlussfolgerungen werden hieraus gezogen und woran liegt es, dass sich die Bundesregierung zu dieser Frage auch nach fast einem Jahr noch keine abschließende Meinung bilden konnte (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 20b)?

c) Warum stellt das BAMF weiterhin Rückübernahmeersuchen an Ungarn, obwohl die Bundesregierung „deutliche Zweifel“ daran hat, ob die verschärfte ungarische Asylgesetzgebung „überhaupt mit EU- und internationalem Recht in Einklang zu bringen ist“ (Wiederholung der Frage 20c auf Bundestagsdrucksache 19/3051, weil die dortige Antwort der Bundesregierung, damit solle eine Zuständigkeit Deutschlands durch Fristablauf vermieden werden, nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht schlüssig ist, wenn es seitens der Bundesregierung deutliche Zweifel an der Einhaltung von EU-Recht im ungarischen Asylsystem gibt, weil die direkte Folge daraus eine Zuständigkeit Deutschlands zur Asylprüfung ist, wie es ja seit Mai 2017 in der Praxis auch geschieht – bitte begründen)?

21

Wie viele Personen sind aktuell mit „Dublin-Verfahren“ im BAMF befasst bzw. in der Gruppe „Dublin-Verfahren“ tätig (bitte nach genauer Tätigkeit und jeweiliger Stellenzahl auflisten), und welche diesbezüglichen Planungen gibt es)?

22

Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen zur Bearbeitung von Dublin-Verfahren (Bund-Länder-AG), welche Kernaussagen und Handlungsempfehlungen wurden von dieser AG erarbeitet (auf Bundestagsdrucksache 19/3051 wird in der Antwort zu Frage 23 behauptet, es gebe noch keinen Abschlussbericht – es bleibt aber unklar, ob es keinen Abschlussbericht der AG gibt, nach dem gefragt worden war, ob es zumindest einen Zwischenbericht oder Ähnliches gibt, und in welcher Weise die AG etwaige Ergebnisse und Empfehlungen gegebenenfalls dokumentiert und weitergegeben hat), und wieso dauert die Prüfung seitens der Bundesregierung so lange, welche Maßnahmen in Zuständigkeit des Bundes diesbezüglich umgesetzt werden sollen (vgl. ebd., bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen)?

Berlin, den 9. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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