Nutzung von Interpol-Fahndungen zur politischen Verfolgung
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Polizeiorganisation Interpol hat seit Anfang 2014 bei 130 von ihr verbreiteten Fahndungsersuchen nachträglich einen Verstoß gegen Artikel 3 der Statuten (Missbrauch zur politischen Verfolgung) festgestellt (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 37 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 19/41). Trotz der Mitteilung von Interpol haben das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt demnach entschieden, fünf dieser 130 Fahndungen weiterhin als nationale Haftbefehle in das deutsche INPOL-System zu übernehmen. Die Staaten, aus denen die laut Interpol politisch motivierten Fahndungsersuchen stammen, hatte die Bundesregierung nicht genannt. Diese sollen auch weiterhin geheim bleiben, schreibt der Staatssekretär Christian Lange auf eine weitere Nachfrage (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 107 des Abgeordneten Andrej Hunko, Bundestagsdrucksache 19/3384). Zur Begründung der Geheimhaltung schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), gesuchte Personen könnten durch die Preisgabe der Herkunft politisch motivierter Fahndungsersuchen Länder identifizieren, in welche sie sich als „sichere Häfen“ zurückziehen könnten. Die Offenlegung gefährde außerdem die „Vertraulichkeit des Fahndungsverkehrs“ und führe zu einem „Vertrauensverlust“ in den an gemeinsamen Fahndungen teilnehmenden Staaten. Dies könne die Bearbeitung deutscher Ersuchen durch ausländische Behörden „erheblich erschweren“.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller kann deshalb nicht überprüft werden, zu welchen Staaten die Bundesregierung hinsichtlich einer politischen Verfolgung eine andere Haltung als Interpol vertritt. Durch die Geheimhaltung ist es auch unmöglich, die von deutschen Behörden aufrecht erhaltenen politisch motivierten Fahndungen zu überprüfen. Dies ist vor allem für aktuelle Fälle von Bedeutung, in denen deutsche Staatsangehörige (ein Busfahrer und ein Geschäftsmann) nach Interpol-Fahndungen der türkischen Behörden in Spanien und Italien festsitzen (http://gleft.de/2my und http://gleft.de/2mz).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller kann davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund ihren Wohnsitz in Deutschland aufgrund des Risikos einer politisch motivierten Verhaftung im Rahmen eines Interpol-Haftbefehls nicht für geschäftliche oder touristische Zwecke verlassen können. Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen will deshalb alle seit dem Fall Doğan Akhanlı neu eingehenden Interpol-Fahndungsersuchen auf eine Gefahr für dort lebende Personen bei Auslandsaufenthalten prüfen (http://gleft.de/2mB). Zur Bestimmung möglicherweise nachträglich zu benachrichtigender Personen hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen „aufwändige händische retrograde Auswertungen“ durchgeführt. Der Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) wollte die Thematik außerdem auf Ebene der Innenministerkonferenz thematisieren (www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/ portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-113.pdf;jsessionid=4982D 20B85B30BD1C620D7D1FE2A0B0C.ifxworker). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller müsste auch das Bundesamt für Justiz eine solche Prüfung vornehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (etwa Spanien) oder des Europarates (etwa die Türkei und die Ukraine) haben aus Sicht der Bundesregierung über Interpol verteilte Haftbefehle in Einzelfällen zur politischen Verfolgung von Oppositionellen oder von Angehörigen von Unabhängigkeitsbestrebungen genutzt?
Wie viele über Interpol verteilte Ausschreibungen der türkischen Behörden erreichten das deutsche nationale Interpolbüro beim Bundeskriminalamt seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016, bzw. welche Änderungen haben sich zur Bundestagsdrucksache 19/180 (Antwort zu Frage 7) ergeben (bitte nach den einzelnen „Buntecken“ darstellen)?
Wie wurde mit diesen Ersuchen verfahren, und wo wurden diese bei der Bundesregierung geprüft?
Wie vielen durch Interpol verteilten Fahndungsersuchen der türkischen Behörden wurde stattgegeben?
In wie vielen Fällen hat die Türkei justizielle Auslieferungsunterlagen vorab übermittelt bzw. die Übermittlung auf dem diplomatischen Geschäftsweg angekündigt, bzw. welche Änderungen haben sich zur Bundestagsdrucksache 19/180 (Antwort zu Frage 7) ergeben?
In wie vielen Fällen betreffend die Türkei konnten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Auswärtige Amt (AA) eine politische Verfolgung und somit einen Missbrauch Interpols feststellen? In wie vielen bzw. welchen Fällen wurden die Betroffenen darüber unterrichtet?
Zu wie vielen der Ersuchen seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 hatte Interpol selbst die Gefahr der politischen Verfolgung gemeldet und um Rücknahme der Fahndung gebeten, bzw. welche Änderungen haben sich zur Bundestagsdrucksache 19/180 (Antwort zu Frage 5) ergeben, wonach das Interpol-Generalsekretariat zu acht Fahndungsersuchen der türkischen Behörden einen Verstoß gegen Artikel 3 mitgeteilt hat?
Wie viele Fahndungsersuchen wurden deshalb nicht in deutsche Fahndungssysteme übernommen?
Wie viele durch Interpol verteilte Fahndungsersuchen der türkischen Behörden wurden trotz Gefahr der politischen Verfolgung als nationale Fahndung aufrecht erhalten?
Wie viele Fälle von deutschen bzw. deutsch-türkischen Staatsangehörigen sind der Bundesregierung bekannt, die seit dem Putschversuch am 15. Juni 2016 aufgrund von Fahndungsersuchen der Türkei nach einem Interpol-Haftbefehl in EU-Ländern festgenommen worden waren oder mit einem Ausreiseverbot belegt waren (bitte die Anzahl der Personen den jeweiligen Ländern zuordnen)?
Wie viele deutsche bzw. deutsch-türkische Staatsangehörige sind aktuell in welchen Ländern davon betroffen?
Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung gegenüber den betreffenden Ländern für die Freilassung der Betroffenen eingesetzt, und wie viele betroffene deutsche bzw. deutsch-türkische Staatsangehörige werden derzeit konsularisch betreut?
Inwiefern führten diese Bemühungen bereits zu einer raschen Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland?
Wie viele Fälle von deutschen bzw. deutsch-türkischen Staatsangehörigen sind der Bundesregierung bekannt, die seit dem Putschversuch am 15. Juni 2016 bei einer Reise in die Türkei festgenommen worden sind?
Wie viele betroffene deutsche bzw. deutsch-türkische Staatsangehörige sind der Bundesregierung aktuell bekannt (etwa http://gleft.de/2na), und wie viele werden derzeit konsularisch betreut?
Inwiefern führten die Bemühungen der Bundesregierung bereits zu einer raschen Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland?
Wie viele „Diffusions“ und „Notices“ aus der Ukraine hat das Interpol-Generalsekretariat nach Kenntnis der Bundesregierung wegen eines Artikel-3-Verstoßes ausgesondert (bitte die Veränderungen seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/180 darstellen, wonach seit 2014 zu 16 Fahndungsersuchen ukrainischer Behörden ein Verstoß mitgeteilt wurde)? Hat die Bundesregierung jemals ukrainische Fahndungsersuchen nach einer deutschen Prüfung wegen eines Artikel-3-Verstoßes ausgesondert?
Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung gesuchte Personen durch die Preisgabe der Herkunft politisch motivierter Fahndungsersuchen Länder identifizieren, in welche sie sich als „sichere Häfen“ zurückziehen könnten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 107 des Abgeordneten Andrej Hunko, Bundestagsdrucksache 19/3384)?
Ist die Antwort auf die Schriftliche Frage 107 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/3384 so zu verstehen, dass die Bundesregierung die „Vertraulichkeit des Fahndungsverkehrs“ höher gewichtet als die Gefahr einer politischen Verfolgung im Rahmen eines Interpol-Fahndungsersuchens, das für die Betroffenen auch im Falle einer Ablehnung des Ersuchens monatelange Haft bedeuten kann?
Hat es in der Vergangenheit tatsächliche Fälle gegeben, in denen die Offenlegung des Umgangs mit politisch motivierten Haftbefehlen zu einem „Vertrauensverlust“ in den an gemeinsamen Fahndungen teilnehmenden Staaten geführt hat?
Inwiefern wurde dadurch die Bearbeitung deutscher Ersuchen durch ausländische Behörden „erheblich erschwert“?
Wie sollen die von deutschen Behörden aufrecht erhaltenen politisch motivierten Fahndungen angesichts der Geheimhaltung der ausstellenden Länder durch das BMJV aus Sicht der Bundesregierung parlamentarisch überprüft werden können?
Wie kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, zunehmende Kontrollen an Flughäfen der Interpol-Mitgliedstaaten führten zu einer Verdoppelung von polizeilichen Abfragen der Interpol-Datenbank „ASF Nominals“, und welche Art von Kontrollen sind hiermit gemeint (Bundestagsdrucksache 19/3487, Antwort zu Frage 18)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch die Abfragen der ASF-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) mehr Abfragen verzeichnet, nachdem die Ausweitung des Schengener Grenzkodex beschlossen wurde, der seit März 2017 für Angehörige von Drittstaaten „systematische Kontrollen“ beim Übertritt einer Außengrenze vorschreibt, wozu auch die Abfrage der SLTD-Datei gehört (http://data. consilium.europa.eu/doc/document/PE-55-2016-INIT/de/pdf)?
Mit welchen „Partnern in der Europäischen Union“ steht die Bundesregierung nach einem „Expertentreffen“ am 22. September 2017 „im Gespräch, um eine bessere Kommunikation von satzungswidrigen Fahndungsersuchen untereinander und im Verhältnis zum Interpol-Generalsekretariat sicherzustellen“, und welche konkreten Erfolge kann sie hierzu mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/180, Antwort zu Frage 3)?
Wo wurde der Austausch über die „Verbesserung bereits existierender Interpol-Schutzmechanismen“ wie von Interpol zugesichert fortgesetzt (Bundestagsdrucksache 19/180, Antwort zu Frage 4b)?
Inwiefern konnte sich die Bundesregierung mit dem Vorschlag durchsetzen, das Thema in den darauf folgenden Wochen „aktiv weiterzuverfolgen“?
Inwiefern hat ein Workshop, den die EU-Kommission zur Erarbeitung eines gemeinsamen Vorgehens der Mitgliedstaaten zu „politisch motivierten Fahndungsersuchen“ angekündigt hat, mittlerweile stattgefunden (Bundestagsdrucksache 19/180, Antwort zu Frage 4)?
Was wurde dort behandelt und vereinbart?
Wer nahm an dem Workshop teil?
Sofern der Workshop weiterhin nicht stattfand, welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Wie viele Ersuchen im Rahmen eines europäischen Haftbefehls hat die Bundesregierung in den Jahren 2016 auf eine Nichtübereinstimmung mit dem Straftatenkatalog prüfen lassen, und wie verhält sich diese Zahl zu den gesamten Ersuchen? Wie viele Ersuchen wurden nach einer Prüfung abgelehnt, und welche Länder betraf dies vorwiegend?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich eines Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur polnischen Justizreform, wonach Behörden anderer EU-Länder Europäische Haftbefehle aus Polen künftig nicht vollstrecken müssen (http://gleft.de/2mJ), und auf welche Weise werden die polnischen Haftbefehle fortan überprüft?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen seit dem Fall Doğan Akhanlı alle neu eingehenden Interpol-Fahndungsersuchen auf eine Gefahr für dort lebende Personen bei Auslandsaufenthalten prüfen (http://gleft.de/2mB)?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bestimmung möglicherweise nachträglich zu benachrichtigender Personen „aufwändige händische retrograde Auswertungen“ durchgeführt (http://gleft. de/2mB)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern bei Interpol wie angekündigt alle 40 000 Fahndungsersuchen zur Festnahme auf eine mögliche politische Verfolgung überprüft worden sind, und über welche Zahlen verfügt sie hierzu (http://gleft.de/2mA)?
Welche Verbesserungen der Interpol-Schutzmechanismen gegen den Missbrauch zur politischen Verfolgung wurden zuletzt in den „verschiedenen Interpol-Gremien“ diskutiert, und welche Verbesserungen wurden zuletzt umgesetzt (Bundestagsdrucksache 19/180, Antwort zu Frage 1)?