Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen
der Abgeordneten Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach fast zehn Jahren Rechtsverbindlichkeit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in der Bundesrepublik Deutschland bewerten Gewerkschaften, Behinderten- und Sozialverbände die Situation von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben immer noch als nicht zufriedenstellend.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Gewerkschaft ver.di beispielsweise erachten die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von schwerbehinderten Menschen im Vergleich mit Menschen ohne Behinderungen als viel zu hoch. Sie fordern Gegenmaßnahmen wie bessere Beratung und mehr Fördermittel insbesondere für Langzeitarbeitslose mit Behinderungen.
Der DGB (Stellungnahme vom 27. Februar 2018 www.dgb.de/++co++66ad3ca4- 22b3-11e8-953e-52540088cada) und ver.di (Forderungen vom August 2017 https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++64 e8a268-87e1-11e7-a884-525400423e78) fordern eine gestaffelte Erhöhung der Ausgleichsabgabe: Bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis weniger als 5 Prozent von 125 Euro auf 250 Euro; bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent von 220 Euro auf 500 Euro sowie bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent von 320 Euro auf 750 Euro. Zusätzlich sollte demnach die Beschäftigungsquote wieder auf 6 Prozent angehoben werden.
Der DBR hält in seinen Forderungen (vom 17. Januar 2018 www.deutscher- behindertenrat.de/mime/00105521D1516359759.pdf) fest: „Angesichts der weiter hohen Arbeitslosigkeit unter schwerbehinderten Menschen sind Appelle an den guten Willen der Arbeitgeber nicht mehr ausreichend. Die Beschäftigungspflicht von Unternehmen muss endlich konsequent eingefordert und durchgesetzt werden. Der DBR fordert zugleich eine erhöhte Ausgleichsabgabe für Betriebe, die ihrer Beschäftigungspflicht gar nicht oder in unzureichendem Maße nachkommen. Zudem müssen Initiativen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit gezielt auch Menschen mit Behinderungen einschließen. Sie sind als zu fördernde Gruppe (Förderkriterium) bei Programmen explizit zu benennen, denn ansonsten drohen sie an den Rand gedrängt zu werden.“
Auch im Dritten Gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13060) werden Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben festgestellt.
Offen bleibt, ob die Bundesregierung diesen Forderungen und den Verpflichtungen aus der UN-BRK sowie den Empfehlungen des UN-Fachausschusses aus dem Jahr 2015 nachkommt. „Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen, durch (a) die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an zugänglichen Arbeitsplätzen gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2014) des Ausschusses, insbesondere für Frauen mit Behinderungen; die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt; (b) die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind (…).“ (vgl. www.institut- fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/ CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_ Deutschlands_ENTWURF.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen57
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen und die Quoten der arbeitslosen Menschen mit Behinderungen in den vergangenen fünf Jahren im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen entwickelt (bitte pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit von Menschen mit und ohne Behinderungen in den vergangenen fünf Jahren (bitte getrennt nach Jahren und in Wochen angeben)?
Wie viele Menschen mit und ohne Behinderungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren als langzeitarbeitslos registriert (bitte getrennt pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?
Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit von Menschen mit und ohne Behinderungen in den vergangenen fünf Jahren (bitte getrennt pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungsquote in den vergangenen fünf Jahren von privaten Arbeitgebern entwickelt (bitte pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungsquote von öffentlichen Arbeitgebern in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?
Gibt es im Zuständigkeitsbereich des Bundes Behörden beziehungsweise Dienststellen, die die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen nicht einhalten? Falls ja, welche sind das, und was wird getan, um dies zu ändern?
Wie verteilen sich die Beschäftigten und Beamten mit Behinderungen im Bund hinsichtlich der Laufbahngruppierungen und den unterschiedlichen Besoldungsstufen in den vergangenen fünf Jahren (bitte einzeln nach Jahr und Laufbahngruppe/Besoldungsstufe, prozentual und absolut angeben)?
Wie viele Beschäftigte mit Behinderungen befanden sich in den vergangenen fünf Jahren in Führungspositionen in Bundesbehörden und Bundesdienststellen (bitte prozentual und absolut angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungsquote von allen Arbeitgebern in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Arbeitgeber in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, die überhaupt keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen?
Erachtet die Bundesregierung eine sehr deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe beispielsweise auf ein durchschnittliches Monatseinkommen in der Bundesrepublik Deutschland für die Arbeitgeber als notwendig, die überhaupt keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Erachtet die Bundesregierung das bestehende System der Ausgleichsabgabe und der Beschäftigungsquote als sinnvoll, um mehr Menschen mit Behinderungen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen (bitte begründen)?
Wäre die Umwandlung der Ausgleichsabgabe in eine Ordnungswidrigkeit aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll?
Plant die Bundesregierung, die Ausgleichsabgabe gemäß den Vorschlägen der Gewerkschaften DGB und ver.di zu erhöhen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die Beschäftigungsquote wieder auf 6 Prozent erhöhen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Was ist aus Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen, wenn im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht, dass für arbeitslose Menschen mit Behinderungen „passgenaue Unterstützungsmaßnahmen“ ergriffen werden sollen, und welche Maßnahmen und/oder Gesetzesänderungen strebt die Bundesregierung an?
Warum gelingt es schwerbehinderten Arbeitslosen trotz eines höheren Anteils an Fachkräften als nicht schwerbehinderten Arbeitslosen nach Ansicht der Bundesregierung trotzdem seltener, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen (vgl. Bundesagentur für Arbeit: Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt, Mai 2018), und was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?
In welchem Maße wird die Bundesregierung im Rahmen von Initiativen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit auch die Gruppe der langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderungen einschließen und dabei diese als zu fördernde Gruppe explizit benennen?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um der Mehrfachdiskriminierung von Frauen mit Behinderungen auch im Arbeitsleben entgegenzuwirken?
In welcher Weise wird die Bundesregierung die Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf verbessern und diesen Menschen alle Teilhabeleistungen garantieren und dieses Recht nicht nur auf Werkstattleistungen beschränken?
Inwiefern strebt die Bundesregierung an, Teilhabeleistungen auch im Rahmen eines Praktikums und Auslandsaufenthaltes zu gewähren?
Inwieweit plant die Bundesregierung, alle behinderungsbedingt erforderlichen berufsqualifizierenden Maßnahmen den Leistungen zu Teilhabe am Arbeitsleben zuzuordnen, wie es der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in seiner Resolution vom 28. Juni 2018 (vgl. www.dbsv.org/ resolution/vbt-2018-res-arbeit.html) fordert?
In welchem Maße wird die Bundesregierung das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stärken und einen individuellen Rechtsanspruch auf Durchführung eines BEM schaffen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des DBR (Forderungen vom 17. Januar 2018), eine krankheitsbedingte Kündigung für unwirksam zu erklären, wenn der Arbeitgeber sich geweigert hat, ein beschäftigungssicherndes BEM durchzuführen?
Wie wird die Bundesregierung die Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen verbessern?
Welchen Stellenwert nimmt dabei seitens der Bundesregierung eine Beratung im Sinne eines Peer Counselling (Betroffene beraten Betroffene) ein?
Warum hat die Bundesregierung bisher nicht ausschließlich und einheitlich die Bundesagentur für Arbeit als zuständig für die Beratung, Rehabilitation und Vermittlung von arbeitsuchenden und arbeitslosen Menschen mit Behinderungen erklärt?
Wie viele beschäftigte Menschen mit Behinderungen haben laut Bundesregierung keinen barrierefreien Arbeitsplatz?
Inwieweit wird die Bundesregierung die Arbeitsstättenverordnung auf Grundlage umfassender Barrierefreiheit und des universellen Designs gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention überarbeiten, unabhängig davon, ob Menschen mit Behinderungen tatsächlich beschäftigt werden?
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung § 117 Absatz 1 Nummer 1a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III – Arbeitsförderung) vor dem Hintergrund der Inklusionsanforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention noch zeitgemäß, oder sollten nicht viel mehr im Sinne einer wohnortnahen oder betriebsnahen und bedarfsgerechten Rehabilitation auch ambulante sowie inklusive Angebote ermöglicht und zur Verfügung gestellt werden?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Inklusionsbetriebe bzw. -unternehmen (früher Integrationsbetriebe bzw. -unternehmen) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?
Wie viele Menschen mit Behinderungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren in Inklusionsbetrieben bzw. -unternehmen beschäftigt (bitte pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?
Wie viele Menschen mit Behinderungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren in „Werkstätten für behinderte Menschen“ (WfbM) tätig (bitte getrennt pro Jahr, nach Bundesländern, nach Werkstattbereichen und bundesweit insgesamt angeben)?
Wie viele Menschen mit Behinderungen (nach Zahlen und in Prozent) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt (bitte getrennt pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?
Wie viele Menschen mit Behinderungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der Unterstützten Beschäftigung diese Leistungsform in Anspruch genommen (bitte pro Jahr und insgesamt aufführen)?
Welchen Stellenwert weist die Bundesregierung dieser Leistungsform zu, und welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um die Unterstützte Beschäftigung zu bewerben?
Warum ist die Unterstützte Beschäftigung nach Einschätzung der Bundesregierung eine befristete Leistung, und liegt möglicherweise in dieser Befristung der Grund für die zurückhaltende Inanspruchnahme?
Wie viele Budgets für Arbeit wurden seit dem 1. Januar 2018 mit welchem Fördersatz gewährt (bitte nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie das Budget für Arbeit in den verschiedenen Bundesländern ausgestaltet wird und welche Fördersätze dort angesetzt werden?
Was unternimmt die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern, um den Anspruch auf diese neue Leistungsform für ein Budget für Arbeit bei den zuständigen Leistungserbringern und -trägern sowie bei den Menschen mit Behinderungen bekannt zu machen und deren Umsetzung zu fördern?
In welcher Weise sichert die Bundesregierung das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderungen, wenn diese ein Budget für Arbeit in Anspruch nehmen, bei der Wahl der Assistenzkraft bzw. der Unterstützungsperson, die diese Menschen bei der Erreichung und beim Erhalt des Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen?
Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ergriffen, um Beschäftigten mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) dabei zu unterstützen, entsprechende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu finden, damit diese auch ein Budget für Arbeit in Anspruch nehmen können?
Welche zusätzlichen Maßnahmen und Förderungen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die im Neunten Buch des Sozialgesetzbuch festgeschriebene Aufgabe der WfbM, Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, durch diese besser umgesetzt wird?
Was ist aus Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen, wenn im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht, dass die WfbM im Sinne der Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt werden sollen, und welche Maßnahmen und/oder Gesetzesänderungen strebt die Bundesregierung an?
Welche Ausstiegsstrategien aus WfbM wird die Bundesregierung entwickeln und umsetzen, wie es der UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK eindeutig formuliert hat?
Wie haben sich die Entgelte in den WfbM in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich entwickelt (bitte getrennt pro Jahr, nach Bundesländern und bundesweit insgesamt angeben)?
Steht aus Sicht der Bundesregierung das Entgeltsystem der WfbM im Einklang mit der UN-BRK, und erachtet sie die Bezahlung der Beschäftigten mit Behinderungen als ausreichend, oder erkennt die Bundesregierung hier weiteren Änderungsbedarf, und wenn ja, welchen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Vergleich dazu aus den teils übermäßig hohen Bezügen von WfbM- Leiterinnen und WfbM-Leitern, wie beispielsweise zuletzt in Duisburg ein Fall bekannt wurde (Artikel vom 23. Juli 2018 in der WAZ: www.waz. de/staedte/duisburg/cdu-zu-werkstattchefin-bestuerzt-ueber-unangemessene- bezuege-id214906809.html)?
Erkennt die Bundesregierung diese übermäßig hohen Bezüge von Leiterinnen und Leitern einer WfbM als sittenwidrig an, und sollten hier nicht mit den Selbstvertretungsorganisationen, Vereinen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie den Werkstatträten zusammen Maximalbezüge festgelegt werden?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Entgelte der WfbM-Beschäftigten aus Steuermitteln des Bundes, und wäre aus Sicht der Bundesregierung der Vorschlag der Bundesvereinigung der Werkstatträte, das Entgelt auf 60 Prozent eines Durchschnittseinkommens in der Bundesrepublik Deutschland zu erhöhen und alle Anrechnungen bei leistungsbezogenen Steigerungsbeträgen und Sonderzahlungen abzuschaffen, ein möglicher Weg?
Welche Position nimmt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Zahlung einer tariflichen Entlohnung in WfbM ein?
Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung garantieren, dass Menschen, die im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM beschäftigt werden, auch Anspruch auf Grundsicherung wegen Erwerbsminderung zugesprochen bekommen und ihnen auch entsprechende Leistungen gewährt werden?
Inwiefern wird die Bundesregierung die Unterscheidung zwischen werkstattfähigen und nicht werkstattfähigen Menschen und damit die Zugangsbedingung – das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung – zu einer WfbM aufheben?
Plant die Bundesregierung perspektivisch, den arbeitnehmerähnlichen Status der Werkstattbeschäftigten aufzuheben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern erachtet die Bundesregierung es als notwendig, den Werkstatträten die identischen Rechte zuzuschreiben wie den Betriebsräten zustehen?
In welcher Weise plant die Bundesregierung, die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen weiter zu stärken?