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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Perspektiven eines künftigen gesamteuropäischen Raums von Lissabon bis Wladiwostok

Umgang mit Russland auf bi- und multilateraler Ebene, außen- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit, militärische Invasionspläne Russlands, Lagerung von Atomwaffen, Einzelfragen zur Vision eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok, Aufhebung der Sanktionen gegenüber Russland, Umsetzung des Minsker-Abkommens sowie des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens durch die Ukraine, Rolle Russlands bei der Ausgestaltung der Neuen Seidenstraße<br /> (insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/388117.08.2018

Perspektiven eines künftigen gesamteuropäischen Raums von Lissabon bis Wladiwostok

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Dr. Alexander S. Neu, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In seiner Rede auf der Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 6. Juli 1989 in Straßburg hat der sowjetische Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow die Idee eines gesamteuropäischen Hauses vorgestellt, wo ein Interessengleichgewicht das traditionelle Kräftegleichgewicht ersetzen sollte. Dabei bekräftigte er: „Die philosophische Konzeption des gesamteuropäischen Hauses schließt die Wahrscheinlichkeit einer militärischen Konfrontation aus, ja selbst die Möglichkeit der Anwendung oder Androhung von Gewalt, vor allem der militärischen Gewalt, Bündnis gegen Bündnis oder innerhalb eines Bündnisses, wo auch immer dies geschieht. Sie sieht vor, die Abschreckungsdoktrin durch die Doktrin der Zurückhaltung zu ersetzen. Dies ist kein Wortspiel, sondern die vom Leben selbst diktierte Logik der europäischen Entwicklung“ (siehe Bundestagsdrucksache 11/6075, S. 10 bis 16).

Im Rahmen eines Staatsbesuches sprach der russische Präsident Wladimir Putin am 25. September 2001 vor dem Deutschen Bundestag, wo er Russland „ein[en] äußerst dynamische[n] Teil des europäischen Kontinents“ nannte, auf das Konzept des europäischen Hauses zurückgriff und für seinen Aufbau plädierte (www. bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/putin/putin_wort/244966).

Am 25. November 2010 beschrieb der damalige russische Ministerpräsident Wladimir Putin in einem Gastbeitrag für die „Süddeutsche Zeitung“ seine Zukunftsvision der Partnerschaft zwischen Russland und der Europäischen Union und schlug vor, ein einheitliches und prosperierendes Europa gemeinsam aufzubauen. Dabei machte Wladimir Putin fünf Vorschläge für Kooperationsvorhaben: „Gestaltung einer harmonischen Wirtschaftsgemeinschaft von Lissabon bis Wladiwostok“ beziehungsweise einer Freihandelszone, eine gemeinsame Industriepolitik, einen gemeinsamen Energiekomplex, den Ausbau der Kooperation in Wissenschaft und Bildung sowie die Einführung der Visafreiheit zwischen der EU und Russland (siehe www.sueddeutsche.de/wirtschaft/putin-plaedoyer-fuerwirtschaftsgemeinschaft-von-lissabon-bis-wladiwostok-1.1027908).

Nach der Weigerung des gewählten ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch, ein Assoziierungsabkommen mit der EU zu unterschreiben, solange nicht existenzielle Belange der Ukraine in diesem Abkommen berücksichtigt seien, wurde auch aus der EU eine politische Eskalation befördert (vgl. Reinhard Lauterbach: Bürgerkrieg in der Ukraine. Geschichte, Hintergründe, Beteiligte. Berlin 2015). Anstatt der Ukraine eine Brückenfunktion zwischen der EU und Russland zu lassen, wurde sie politisch zerrissen. Die Ukraine-Krise und weitere internationale Verwerfungen der letzten Jahre wie etwa der Krieg in Syrien haben die deutsch-russischen Beziehungen auf eine harte Probe gestellt. Der damalige Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier griff am 22. Juni 2016 in seiner Rede anlässlich des 75. Jahrestages des Überfalls Deutschlands auf die Sowjetunion auf die Formel „Abschreckung und Entspannung durch Dialog“ zurück, die auf den Harmel-Bericht aus dem Jahr 1967 zurückgeht: „so viel Verteidigungsbereitschaft wie nötig, so viel Dialog und Zusammenarbeit wie möglich. Beide Säulen müssen stark sein.“ (siehe Plenarprotokoll 18/178, S. 17547).

Zwei Jahre nach dieser Rede und nach Bildung einer neuen Großen Koalition in Berlin, die ausweislich des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD auch die Ausgestaltungeines transkontinentalen Wirtschaftsraums anzustreben verspricht (www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2018/03/2018-03-14-koalitionsvertrag.pdf, S. 148), sieht sich die Bundesregierung mit neuen politischen und ökonomischen Herausforderungen konfrontiert, die aus Washington kommen. Die Trump-Administration verschärft die bereits angespannte internationale Lage (https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2018/05/28/oekonom-europa-muss-sich-aus-dem-diktat-der-us-politik-loesen). Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU-Ländern und Russland, die seit 2014 stark unter westlichen Sanktionen und russischen Folgesanktionen leiden, schienen in den letzten Monaten wieder enger zu werden. Aus mehreren EU-Staaten kamen Signale, die auf ein absehbares Ende der Russland-Sanktionen hoffen ließen. Etwa zur gleichen Zeit war allerdings der Brexit-Verhandlungsprozess zwischen London und Brüssel ins Stocken geraten. Im Frühjahr 2018 wurden das bislang ungeklärte Attentat auf einen früheren russischen Agenten und dessen Tochter in England (Salisburyoder Skripal-Affäre) zum Anlass genommen, die Verantwortung für diesen Vorfall Moskau zuzuschieben und die Russische Föderation mit neuen Sanktionen zu belegen. Was die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Russland betrifft, will die US-Regierung beispielsweise den Bau der Gas-Pipeline „NordStream 2“, die von Russland nach Deutschland verlaufen soll, verhindern. In NATO-Kreisen wird nach einem Bericht des NATO Defense College darauf hingearbeitet, eine mögliche deutsch-russische Wiederannäherung – gerade auch im Bereich der Wirtschaft – zu verhindern, die Kern von verbesserten Beziehungen zwischen Russland und der EU wäre (exemplarisch: John Lough, „Germany’s Russia Challenge“, www.ndc.nato.int/download/downloads.php?icode=540).

Doch gerade angesichts dieser zunehmenden Widersprüche in EU und NATO läge es nahe, dem Prinzip von „Wandel durch Annäherung“ in den Beziehungen zu Moskau wieder Geltung zu verschaffen. Ein verstärkter allseitiger Austausch und eine enge Zusammenarbeit auf den fünf von Wladimir Putin 2010 skizzierten Feldern kann sowohl zu größerer und gemeinsamer Sicherheit von EU bzw. europäischen Staaten und Russland als auch zu größerem Wohlstand in den einzelnen Ländern führen. Das Konzept eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok bildet hierfür eine Grundlage. Eine solche Zusammenarbeit könnte außerdem eine friedliche Regulierung von Kriegen und Konflikten, wie in der Ukraine und in Syrien, oder den Abbau von Spannungen um den Iran oder Nordkorea befördern. Der französische Präsident Emmanuel Macron hat bei seinem Besuch des Internationalen Wirtschaftsforums in St. Petersburg im Mai 2018 Fehler eingestanden, die westliche Staaten in ihrer Politik gegenüber Moskau in den letzten beiden Jahrzehnten begangen haben. Berlin bleibt aufgefordert, auf eine gleichberechtigte Kooperation der Staaten Europas und Asiens zum gemeinsamen Vorteil hinzuwirken. Ein Schlüssel dafür sind gute und freundschaftliche (Wirtschafts-)Beziehungen zu Moskau. Anzuknüpfen wäre nicht nur an die Entspannungspolitik der 1970er Jahre, sondern auch an Zusagen, die die Bundesregierung seit 1990 gemacht hat, und an Vereinbarungen, die sie gegenüber Moskau eingegangen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Welche konkreten Abschreckungsmaßnahmen gegenüber Russland hat die Bundesregierung seit 2014 a) eigenständig und b) in Kooperation mit ihren Partnern (siehe die Rede des damaligen Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier vom 22. Juni 2016) durchgeführt (bitte alle militärischen, wirtschaftlichen, diplomatischen und zivilen Maßnahmen nach Jahren nennen)?

2

Welche konkreten Maßnahmen zum Ausbau beziehungsweise Aufrechterhalten eines Dialogs mit Russland hat die Bundesregierung seit 2014 a) eigenständig und b) in Kooperation mit ihren Partnern ergriffen (bitte alle militärischen, wirtschaftlichen, diplomatischen und zivilen Maßnahmen nach Jahren nennen)?

3

Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Gruppe der Acht (G8) bzw. die Gruppe der Sieben (G7) nach Ausschluss Russlands handlungsfähiger geworden?

4

Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Rückkehr Russlands in die G7 – und damit die Wiederherstellung der G8 – möglich, und welche Bedingungen dafür sind zu erfüllen?

5

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die seit 2014 suspendierten deutsch-russischen Regierungskonsultationen wiederaufzunehmen?

6

Welche effektiven Resultate konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Unterbrechung der Arbeit des NATO-Russland-Rats (2014 bis 2016, NRR) erreicht und inwiefern konnten seit der Wiederaufnahme Ergebnisse bei der Kommunikation und Kooperation erzielt werden?

7

Wann wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der NRR auf Ebene der Außen- und Verteidigungsminister treffen, und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Treffen des NRR auf dieser Ebene wieder zu revitalisieren?

8

Wie hat die Bundesregierung auf die Initiative des damaligen russischen Präsidenten Dmitrij Medwedjew vom 5. Juni 2008 in Berlin, einen Vertrag über die Europäische Sicherheit auszuarbeiten, reagiert? Welche Elemente des russischen Vorschlages wurden als unterstützenswert und welche als nicht unterstützenswert betrachtet?

9

Wie erklärt die Bundesregierung das Nichtzustandekommen des im Juni 2008 von Russland vorgeschlagenen Dialogs über die Europäische Sicherheit?

10

Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die EU beziehungsweise NATO bis heute nicht bereit, vertragliche Verpflichtungen gegenüber der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) beziehungsweise der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS) zu übernehmen?

11

Welche Punkte des Meseberger Memorandums vom 4. und 5. Juni 2010 betrachtet die Bundesregierung als nicht realisiert (https://russiaeu.ru/sites/ default/files/user/files/2010-06-05-meseberg-memorandum.pdf, bitte die konkreten Punkte nennen)?

12

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung beziehungsweise die Europäische Union im Zeitraum von Juni 2010 bis Januar 2014 unternommen, um das Memorandum zu stärken (siehe Bundestagsdrucksache 17/8239)?

13

Aus welchen Gründen wurde das im Rahmen des Meseberger Memorandums vorgeschlagene sicherheitspolitische Komitee (ERPSC) nach Kenntnis der Bundesregierung nicht eingerichtet? Strebt die Bundesregierung die Etablierung des genannten Dialogformats noch an?

14

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden konkrete Hinweise (auch geheimdienstliche) auf eine tatsächlich bevorstehende militärische Invasion oder zumindest Invasionspläne bzw. -absichten seitens Russlands in die baltischen Staaten und Polen? Wenn ja, welche?

15

Besitzen die Bundesregierung oder die nachgeordneten Behörden Kenntnisse darüber, ob Russland die Absicht hat, NATO-Staaten, wie die baltischen Staaten oder Polen mit konventionellen Waffensystemen anzugreifen?

16

Besitzen die Bundesregierung oder die nachgeordneten Behörden Kenntnisse darüber, ob Russland über die ausreichenden konventionell-militärischen Fähigkeiten verfügt, NATO-Staaten, wie die baltischen Staaten oder Polen, erfolgreich und dauerhaft militärisch zu okkupieren?

17

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass bei einer – zunächst konventionellen – militärischen Konfrontation mit Russland dieselbe in eine nukleare übergehen könnte? Von welchem Zeitraum ab Beginn der konventionellen Kriegsführung bis zum Eintritt der nuklearen Eskalation geht die Bundesregierung dabei aus?

18

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung in ihrem Bemühen um die Verbesserung der außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen zu Moskau die Auffassung der russischen Regierung, die die Stationierung und Lagerung taktischer Atomwaffen im europäischen Teil der Russischen Föderation mit der quantitativen und qualitativen Unterlegenheit der konventionellen Fähigkeiten der russischen Streitkräfte gegenüber den NATO-Armeen begründet?

a) Teilt die Bundesregierung diese Erklärung? Wenn nicht, welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Stationierung und Lagerung der taktischen Nuklearsprengköpfe?

b) Um wie viele taktische Nuklearsprengköpfe und Trägersysteme handelt es sich, die nach Kenntnis der Bundesregierung im europäischen Teil der Russischen Föderation stationiert oder gelagert sind?

19

Welche Dialogformate sowie neuen Möglichkeiten zum Ausbau einer Kooperation im Bereich Sicherheitspolitik zwischen dem NATO-Mitglied Deutschland und Russland erachtet die Bundesregierung als wichtig?

20

Inwiefern hält die Bundesregierung die durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf Grundlage ihrer Geschäftsordnung erfolgte Sanktionierung der Rechte der russischen Delegation für vereinbar mit der Satzung des Europarates, insbesondere im Hinblick auf Artikel 16 in Verbindung mit Artikel 28 (iv)?

21

Existieren konkrete Konzeptionen über einen gemeinsamen Wirtschaftsraum von Lissabon bis Wladiwostok, welche die Bundesregierung erarbeitet oder unterstützt?

22

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht des SPD-Bundestagsabgeordneten und außenpolitischen Sprechers der Fraktion Nils Schmid, die EU solle jetzt mehr Kooperation mit der EAWU – vor allem auf regulatorischer und technischer Ebene – wagen (Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26. Juni 2018, S. 10)?

23

Sucht die Bundesregierung die Regierungen anderer EU-Staaten für das Konzept des gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok zu gewinnen? Wenn ja, welche Mitgliedstaaten wurden kontaktiert und für das Projekt gewonnen?

24

Inwiefern sollte nach Ansicht der Bundesregierung der – der Deutschen Einheit vorausgegangenen – Idee eines gemeinsamen Europäischen Hauses (entwickelt von Michail Gorbatschow, z. B. in: Perestroika. Die zweite russische Revolution. Eine neue Politik für Europa und die Welt. München 1987, ND 1989, S. 252 ff.) bei der Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok wieder die Funktion eines Leitbildes zukommen?

25

Inwiefern wurde die Idee des damaligen Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier, Vertreterinnen und Vertreter der EU und der Eurasischen Union zu ersten Kontakten zusammenzubringen (siehe www.welt.de/politik/deutschland/article134378688/Europaeische-Friedensordnung-steht-auf-dem-Spiel.html), von der Bundesregierung aufgegriffen?

26

Welche konkreten Organisationen, Institutionen und Behörden auf dem Territorium der Eurasischen Wirtschaftsunion betrachtet die Bundesregierung als Verhandlungspartner zur Gestaltung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok?

27

Wurde ein gemeinsamer Wirtschaftsraum von Lissabon bis Wladiwostok im Rahmen der Treffen zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung beziehungsweise Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten und den Vertreterinnen und Vertretern der Regierung Russlands seit 2005 thematisiert? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

28

Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Gestaltung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums mit Russland, und welche konkreten Schritte wurden beziehungsweise werden dahingehend seitens der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden unternommen?

29

Welche Staaten sollten aus Sicht der Bundesregierung in einen gemeinsamen Raum von Lissabon bis Wladiwostok einbezogen werden (bitte einzeln aufführen)?

30

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Kooperation zwischen der Europäischen Union und der Eurasischen Wirtschaftsunion ein?

31

Welche Forderungen an die Russische Föderation verbindet die Bundesregierung für die Ausgestaltung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok?

32

Welchen Mehrwert für die deutsche beziehungsweise EU-Wirtschaft sollte der ausgestaltete gemeinsame Wirtschaftsraum gegenüber dem aktuellen Kooperationsniveau haben?

33

Welche Bemühungen und/oder Zugeständnisse gab es seitens der Russischen Föderation im Hinblick auf die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums mit der EU?

34

Welche nachgeordneten Bundesbehörden oder externen deutschen Stiftungen, Ausschüsse, Verbände, Institute beziehungsweise andere Organisationen hat die Bundesregierung beauftragt, einen Plan zur Gestaltung des gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok zu entwickeln?

35

Sind der Bundesregierung Vorschläge, Pläne oder Initiativen zur Gestaltung des gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok von deutschen Stiftungen, Ausschüssen, Verbänden, Instituten oder anderen Organisationen bekannt?

36

Wurden beziehungsweise werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Koalitionsverträgen, Positionspapieren oder weiteren Dokumenten anderer EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Wirtschaftszone von Lissabon bis Wladiwostok als Zielvorstellung formuliert (bitte nach Staaten, Jahren und Art der Dokumente aufschlüsseln)?

37

Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Verwirklichung „der Vision eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok“ (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018, S. 148, Zeilen 6997–6998)?

38

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung aktuell, um das Vertrauen der russischen Seite zu stärken (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018, S. 148, Zeilen 7000–7001)?

39

Schließt der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 nach Ansicht der Bundesregierung bei Fortschritten in der Lösung des Konflikts in der Ostukraine eine schrittweise Lockerung der von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen grundsätzlich aus?

40

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegenüber Kiew, damit auch die Ukraine ihre Verpflichtungen aus dem Minsker Abkommen („Minsk II“) erfüllt, zumal die einzelnen Forderungen einer zeitlichen Reihenfolge (insbesondere die Punkte 9 und 11 des Abkommens, vgl. www. bpb.de/201881/dokumentation-das-minsker-abkommen-vom-12-februar- 2015) unterliegen?

41

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Russische Föderation eine positive Rolle im Zusammenspiel mit China bei der Ausgestaltung der Neuen Seidenstraße (One Road – One Belt) spielt? Wenn nein, was sind die konkreten Kritikpunkte?

42

Wie erfolgreich hat nach Ansicht der Bundesregierung die ukrainische Regierung das abgeschlossene EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen bislang umgesetzt (bitte konkrete Maßnahmen und Verbesserungen seit 2014 nennen)?

43

Inwiefern wirkt die Bundesregierung dem nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller offenkundigen Tatbestand entgegen, dass die jüngsten von den USA verhängten Sanktionen gegen Russland, die extraterritorialen Bezug haben (www.ukrinform.de/rubric-polytics/2518908-volker- furnichtumsetzung-minsker-abkommen-werden-sanktionen-gegen-russland- nur-verscharft.html), die Bemühungen um Vertrauensbildung aller Konfliktparteien bei der Umsetzung des Minsker Abkommens untergraben?

Berlin, den 6. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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