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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Frauen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit

Wohnungslose Frauen (Alleinlebende, Alleinerziehende, Minderjährige, psychisch Erkrankte u.a.), geschlechtsspezifische Formen und Ursachen, Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und verwendete Finanzmittel, gesetzgeberische Initiativen, Zusammenhang von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit, Schutz von Frauen vor Gewalt in gemischtgeschlechtlichen Notunterkünften, Förderung von Frauen-Notunterkünften, Modifizierung des Gewaltschutzgesetzes<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/388820.08.2018

Frauen in Wohnungs- und Obdachlosigkeit

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Christine Buchholz, Birke Bull-Bischoff, Matthias W. Birkwald, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Caren Lay, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Jessica Tatti, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Obwohl der Frauenanteil an wohnungslosen Menschen in Deutschland kontinuierlich steigt und nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe e. V. seit 2011 von ca. 24 Prozent auf 27 Prozent zugenommen hat, sind wohnungslose Frauen sowohl in der Öffentlichkeit als auch im politischen Diskurs kaum zusehen (Pressemitteilung, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., 14. November 2017, www.bagw.de/de/presse/index~ 147.html ). Wohnungslosigkeit wird in der Regel als männliches Phänomen wahrgenommen.

Oft würden Frauen versuchen, in der Öffentlichkeit nicht als wohnungslos erkennbar zu sein und außerhalb der Sozialhilfe und institutionellen Unterkunftsmöglichkeiten nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Auch wenn dies zur Folge hätte, sich in die Abhängigkeit eines Wohnungsinhabers und seiner Interessen zu geben. Zudem würden sich Frauen, die männlicher Gewalt ausgesetzt waren, in Tagesaufenthaltsstätten und Beratungsstellen, die vorwiegend männlich dominiert sind, nicht sicher fühlen. Der Zugang zum Hilfesystem scheint somit für wohnungslose Frauen erschwert zu sein (APuZ 25-26/18, Claudia Steckelberg).

Auch weitere Expertinnen und Experten und Studien weisen auf signifikante Unterschiede von wohnungs- und obdachlosen Personen in Bezug auf ihr Geschlecht hin. „Eine der wesentlichsten Erkenntnisse – neben der hohen Gewaltbetroffenheit von wohnungslosen Frauen – ist die Tatsache, dass sie oft verdeckt wohnungslos leben. Häufig gehen sie sogenannte Zwangspartnerschaften ein, in denen sie, auch sexuell, ausgebeutet werden. Der Anteil von nur 25 Prozent an den erwachsenen Wohnungslosen ist überall dort höher, wo spezifische Einrichtungen für wohnungslose Frauen angeboten werden. Es kann also vermutet werden, dass die besonders stark ausgeprägte Scham von Frauen, sich wohnungslos zu melden, aber auch fehlende adäquate Hilfeangebote Gründe für den geringen Anteil von Frauen an der geschätzten Zahl von Wohnungslosen sind“ (APuZ, 20- 21/14, Susanne Gerull).

Obwohl die Schätzungen und der Statistikbericht der BAG Wohnungslosenhilfe (www.bagw.de/de/themen/statistik_und_dokumentation/statistikberichte) deutlich Handlungsbedarf zeigen, liegt eine gesetzlich verankerte Wohnungsnotfallstatistik auf Bundesebene und hierbei insbesondere zur Entwicklung der Wohnungslosigkeit von Frauen nicht vor. Die geschlechtsspezifischen Verlaufsformen von Wohnungslosigkeit werden bei Frauen bei der bisherigen Wohnungspolitik noch immer unzureichend beachtet.

Inwieweit das Hilfesystem wohnungslosen Frauen häufig nicht zugänglich ist und die derzeitige gesetzliche Unterstützung, wie z. B. die Unterbringung in einer Einrichtung gemäß § 67 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch dazu beiträgt, die Gesamtheit aller Frauen – auch deren mit Kinder – dauerhaft von Wohnungslosigkeit zu befreien, wenn besondere soziale Schwierigkeiten mit besonderen Lebensumständen verknüpft sind und die Betroffenen selbst nicht zur Überwindung ihrer Schwierigkeiten in der Lage sind, ist unklar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gesamtzahl wohnungsloser Frauen in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den einzelnen Bundesländern, und wie viele davon sind a) allein lebende Frauen, b) Alleinerziehende Frauen (nach Anzahl der Kinder differenziert), c) Frauen mit Behinderungen, d) Frauen mit psychischen Erkrankungen, e) Minderjährige, f) Frauen über 67 Jahre?

2

Welchen Anteil haben wohnungslose Frauen nach Kenntnis der Bundesregierung an der Gesamtzahl aller Wohnungslosen, und wie viele wohnungslose Frauen sind a) offen wohnungslos, b) verdeckt wohnungslos?

3

Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über geschlechtsspezifische Formen der Wohnungslosigkeit von Frauen?

4

Welche geschlechtsspezifischen Ursachen erkennt die Bundesregierung für die zunehmende Wohnungslosigkeit von Frauen?

5

Wie berücksichtigt die Bundesregierung die geschlechtsspezifischen Ursachen und Formen der Wohnungslosigkeit bei der Entwicklung präventiver Maßnahmen zu deren Vermeidung?

6

Erkennt die Bundesregierung Zusammenhänge zwischen der nach Ansicht der Fragesteller bestehenden strukturellen Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft, der zunehmenden Armut von Frauen und ihrem wachsenden Anteil an Wohnungslosen? Wenn ja, in welcher Form werden diese Zusammenhänge in den Konzepten der Bundesregierung zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit und gegen Gewalt an Frauen berücksichtigt?

7

Welche finanziellen Mittel stellte die Bundesregierung wofür in den letzten fünf Jahren für die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit insgesamt zur Verfügung, welcher Anteil entfällt dabei auf Wohnungslosigkeit von Frauen (bitte nach Jahren, Ländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

8

Hält die Bundesregierung das Unterstützungssystem für wohnungslose Frauen für ausreichend? Wenn ja, wie äußert sich dies a) für allein lebende wohnungslose Frauen, b) für alleinerziehende wohnungslose Frauen, c) für wohnungslose Frauen ab 67 Jahre, d) für an Drogensucht erkrankten wohnungslosen Frauen, e) für minderjährige wohnungslose Frauen und Mädchen?

9

Welche Maßnahmen der Bundesregierung greifen die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der verdeckten Wohnungslosigkeit von Frauen auf? Mit welchem Etat sind sie für welchen Zeitraum ausgestattet?

10

Welche gesetzgeberischen Initiativen sieht die Bundesregierung als notwendig an?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Wohnungslosigkeit?

12

Welche konkreten gesetzgeberischen Aktivitäten plant die Bundesregierung auf Bundesebene bis zum Ende der Wahlperiode, um die Situation von wohnungslosen Frauen zu verbessern?

13

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um Frauen in gemischtgeschlechtlichen Notunterkünften, Obdächern und ähnlichen Einrichtungen vor Gewalt zu schützen?

14

Betrachtet es die Bundesregierung als notwendig – angesichts der geschätzten Zunahme wohnungsloser Frauen – spezielle Frauen-Notunterkünfte zu empfehlen und sich an deren Finanzierung zu beteiligen?

15

Welche genauen Daten liegen der Bundesregierung zu relevanten Unterschieden im Gesundheitszustand von weiblichen und männlichen wohnungslosen Menschen vor, und welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung aus diesen Unterschieden für die gesundheitliche Versorgung von wohnungslosen Frauen mit Behinderungen und Frauen mit psychischer Erkrankung?

16

Plant die Bundesregierung eine Modifizierung des Gewaltschutzgesetzes zur finanziellen Sicherung des Wohnraums nach Wegweisung des Täters? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist die Planung?

17

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang zu Obdächern für EU-Bürgerinnen mit und ohne Kinder in allen Bundesländern sichergestellt? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 15. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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