Regeln für Politikerkontakte beim Bundesamt für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die ehemalige Vorsitzende der „Jungen Alternative“ (JA) in Sachsen Franziska Schreiber behauptet in ihrem Buch „Inside AfD“, dass sich der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen im Herbst 2015 mit der damaligen AfD-Parteivorsitzenden Frauke Petry getroffen habe. Maaßen soll Petry vor „rechtsextremistischen Umtrieben“ in der AfD gewarnt haben. Der Verfassungsschutzchef habe Petry dazu geraten, ein Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke einzuleiten, ansonsten seien „die Beobachtung und Nennung im Verfassungsschutzbericht unvermeidbar“. Diese Informationen will Schreiber von Petry erfahren haben, die zudem erklärt habe, Maaßen sei der AfD „wohlgesonnen“. Während Schreiber ihre Behauptungen eidesstattlich versicherte, nannte Petry deren Ausführungen „frei erfunden“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte mit, der Präsident führe regelmäßig Gespräche „im parlamentarischen Raum“ und mit „Vertretern vieler Parteien und Organisationen“. Zu „einzelnen Terminen, Personen und Inhalten“ könne man jedoch keine Angaben machen, denn den Gesprächspartnern würde „Vertraulichkeit“ zugesichert. Nach Informationen der Tageszeitung „DIE WELT“ soll Maaßen gegenüber dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat eingeräumt haben, dass er sich tatsächlich vor drei Jahren mit Petry getroffen habe. Er habe die damalige Parteivorsitzende aber in keiner Weise beraten (www.welt.de/politik/deutschland/article180846944/Verfassungsschutz-und-AfD-Maassensoll-Treffen-mit-Frauke-Petry-intern-zugegeben-haben.html).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wirft das Treffen, wenn es denn tatsächlich stattgefunden haben sollte, die Frage auf, warum sich der Präsident einer Sicherheitsbehörde mit der Vorsitzenden einer zum damaligen Zeitpunkt nicht im Deutschen Bundestag vertretenen Partei traf. Denn nach Informationen der Tageszeitung „DIE WELT“ aus Sicherheitskrisen bekamen Vertreter einer Partei, die nicht oder nicht mehr im Deutschen Bundestag vertreten ist, zumindest in der Vergangenheit keine Einzelgespräche, da das Mandat und nicht die Position innerhalb einer Partei zähle (www.welt.de/politik/deutschland/article180846944/Verfassungsschutz-und-AfD-Maassen-soll-Treffen-mit-Frauke-Petry-intern-zugegeben-haben.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Gibt es bei den Sicherheitsbehörden des Bundes Regeln für Kontakte der Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeiter sowie der Behördenleiterinnen und Behördenleiter zu Politikerinnen und Politikern?
Wenn ja, welche, wo und durch wen sind diese festgelegt, seit wann bestehen sie und wo und durch wen sind sie einsehbar (bitte gegebenenfalls nach Sicherheitsbehörde Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei etc. getrennt angeben)?
Inwieweit ist ein Bundestagsmandat ein Kriterium dafür, dass ein Politiker oder eine Politikerin ein Einzelgespräch mit dem Leiter einer Sicherheitsbehörde des Bundes bekommt
(bitte gegebenenfalls nach Sicherheitsbehörde Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei etc. getrennt angeben)?
Inwieweit ist eine Position in der Führung einer Partei ein Kriterium dafür, dass ein Politiker oder eine Politikerin ein Einzelgespräch mit dem Leiter einer Sicherheitsbehörde des Bundes bekommt
(bitte gegebenenfalls nach Sicherheitsbehörde Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei etc. getrennt angeben)?
Falls es keine festgelegten Regeln für solche Treffen gibt, inwiefern gibt es Routinen und gängige Verfahrensweisen im Sinne der Fragen 1 bis 3?
Mit wie vielen Vorsitzenden welcher Parteien haben sich Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in den letzten zehn Jahren wie oft getroffen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln und angeben, ob diese Parteien zum Zeitpunkt des Treffens im Deutschen Bundestag vertreten waren oder nicht und von welcher Seite der Gesprächswunsch ausging)?
Aus welchen Gründen trifft sich der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit Vorsitzenden von Parteien, und nach welchen Kriterien werden Gespräche zwischen Parteienvertretern und dem Verfassungsschutz geführt?
Inwieweit und unter welchen Umständen ist der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz grundsätzlich dazu berechtigt, Parteien Ratschläge zu geben, damit diese einer Beobachtung und Nennung im Verfassungsschutzbericht entgehen können?
Inwieweit haben Vorstände oder Vorsitzende von Parteien grundsätzlich die Möglichkeit oder einen Anspruch auf ein Gespräch mit welchen Vertretern und Vertreterinnen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Frage, wie ihre Partei einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz und einer Nennung im Verfassungsschutzbericht entgehen können?