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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Programm "Perspektive Heimat"

Finanzmittel in den Haushaltsjahren 2017-2019, Mittelverwendung, Aufgaben und Wirksamkeit von Migrationsberatungszentren, Abstimmung des Programms mit weiteren Rückkehrinitiativen, Einbindung des BAMF, Kooperation mit privaten Unternehmen, Bilanz des Programms, Begriffsdefinition &quot;freiwilliger Rückkehrer&quot;; Einzelfragen zu Migrationsberatungszentren in Marokko, Afghanistan, Irak und Ägypten<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

13.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/389721.08.2018

Das Programm „Perspektive Heimat“

der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Friedrich Straetmanns, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Programm „Perspektive Heimat“ möchte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach eigenen Angaben freiwillige Rückkehrer und ihre berufliche Reintegration unterstützen und dafür sorgen, Menschen ohne Bleibeperspektive „eine Chance in ihrer Heimat“ zu eröffnen (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2017/maerz/170303_pm_026_ Minister-Mueller-eroeffnet-deutsch-tunesisches-Migrationsberatungszentrum/ index.jsp). Aus dem Programm werden unterschiedliche Maßnahmen finanziert (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/476): länderübergreifende Maßnahmen, Maßnahmen in Deutschland, Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure sowie sogenannte Migrationsberatungszentren in bisher zehn Ländern (Kosovo, Albanien, Serbien, Marokko, Tunesien, Senegal, Ghana, Irak, Nigeria sowie Afghanistan) – ein weiteres Migrationsberatungszentrum ist in Ägypten geplant. Darüber hinaus werden bestehende Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aufgestockt, um beratene Personen aufzunehmen.

Fraktionsübergreifend regte sich Kritik an den Migrationsberatungszentren: „Entwicklungszusammenarbeit darf nicht weiter zur Flüchtlingsabwehr zweckentfremdet werden“, mahnte der Entwicklungspolitiker der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Uwe Kekeritz (www.welt-sichten.org/artikel/33455/ nebligeperspektive-heimat). „Überhastet und ohne klares Konzept“, lauteten Bedenken, habe der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller Ende 2016 das Rückkehrer-Programm „Perspektive Heimat“ etabliert (www.focus.de/politik/deutschland/migration-rueckkehrerprogramm- fuer-migranten-laeuft-nur-schleppend-an_id_7439058.html). „Ein Arbeitsamt für Afrika“, hieß es zugespitzt (www.spiegel.de/spiegel/ghana-ein-arbeitsamt- nachdeutschem-vorbild-soll-fluechtlinge-bremsen-a-1193056.html). In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12292 nannte die Abgeordnete Heike Hänsel die Zentren eine PR-Kampagne. Denn solange die hohe Jugendarbeitslosigkeit und makroökonomische Probleme nicht durch einen grundlegenden Wandel der EU-Handelspolitik gemindert würden, drohten niederschwellig angelegte Berufsberatungsprogramme ins Leere zu laufen.

In der Tat ist die Bilanz aus der laufenden Migrationsberatung in den Ländern aus Sicht der Fragesteller mehr als dürftig, wie die Zahlen der Bundesregierung belegen: Die Antwort auf die Kleine Anfrage der fragestellenden Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/476 hat zutage gebracht, dass in Albanien, Kosovo, Serbien und Tunesien bis November 2017 ganze 417 Jobsuchende in Arbeit und 13 622 Personen in Weiterbildung gebracht wurden. Von 12 000 beratenen Tunesiern seien nur 565 Rückkehrer aus Deutschland gewesen. Laut der Antwort auf die Schriftliche Frage 198 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/3384 haben in den Ländern Afghanistan, Ghana, Irak, Nigeria, Senegal und Tunesien 1 100 Personen einen Job gefunden, davon neun Rückkehrerinnen bzw. Rückkehrer. Somit bestehen nach Ansicht der Fragesteller Zweifel an der Wirksamkeit und dem Erfolg der Beratungsstellen.

Indes hat Bundesminister Dr. Gerd Müller das Projekt des BMZ mit Kooperation der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zu einem Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit der Großen Koalition im Rahmen des Migrationsmanagements ausgebaut. Für die Jahre 2017 bis 2020 sind 150 Mio. Euro im Einzelplan 23 vorgesehen, auf mindestens 500 Mio. Euro soll das Programm aufgestockt werden. Die Bundesregierung hat die Absicht formuliert, bei Migrationsberatungszentren mehr mit der Wirtschaft zu kooperieren, z. B. mit Siemens im Nordirak (Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz vom 6. April 2018).

Besonders die sicherheitspolitisch angespannte Lage im Irak und in Afghanistan stellt aus Sicht der Fragesteller in Frage, dass in einer von Gewalt geprägten Umgebung und angesichts einer fortdauernd hohen Arbeitslosigkeit und fehlender wirtschaftlicher Perspektiven in den beiden Ländern oft traumatisierte Menschen in existenzsichernde Arbeit vermittelt werden können.

In den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller stellt sich das BMZ mit dem Programm „Perspektive Heimat“ zunehmend in den Dienst des innenpolitischen Zieles einer restriktiven Asyl- und Migrationspolitik (siehe www.eva-maria-schreiber.de/de/article/86.die-ver-seehoferung-der-deutschen-entwicklungspolitik. html). Die enge Kooperation des BMZ mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wird von den Bundesministerien auch in der Öffentlichkeit immer wieder betont (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/ DE/veroeffentlichungen/2017/rueckkehrinitiative-bmi-bmz.pdf?__blob= publicationFile&v=1). Wie diese Kooperation praktisch abläuft, und inwiefern dabei auch Akteure wie die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingebunden sind, ist den Fragestellerinnen und Fragestellern nicht klar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Mit welchen Finanzmitteln ist das Programm „Perspektive Heimat“ in den Haushaltsjahren 2017, 2018 und 2019 (nach Stand der bisherigen Planungen) ausgestattet, und wie verteilen sich diese Mittel zwischen den einzelnen, in der Vorbemerkung genannten Maßnahmenbündeln, wie länderübergreifende Maßnahmen, Maßnahmen in Deutschland etc. (bitte nach Haushaltsjahren und mit jeweiligem Finanzumfang aufschlüsseln)?

2

Welche länderübergreifenden Maßnahmen werden aus dem Programm „Perspektive Heimat“ konkret finanziert, und in welchem Umfang (bitte für die Haushaltsjahre 2017, 2018, und 2019 nach derzeitigem Planungsstand getrennt auflisten)?

3

Welche Maßnahmen in Deutschland werden aus dem Programm „Perspektive Heimat“ konkret finanziert, und in welchem Umfang (bitte für die Haushaltsjahre 2017, 2018, und 2019 nach derzeitigem Planungsstand getrennt auflisten)?

4

Welche Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure werden aus dem Programm „Perspektive Heimat“ konkret finanziert, und in welchem Umfang (bitte für die Haushaltsjahre 2017, 2018, und 2019 nach derzeitigem Planungsstand getrennt auflisten)?

5

Welche ausgewählten Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurden mit welchen zusätzlichen Finanzmitteln aufgestockt, um Personen, die ein Migrationsberatungszentrum aufsuchen, zu einem Job zu verhelfen (bitte für die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 nach Stand der bisherigen Planungen angeben)?

6

Wie viele Personen wurden im Rahmen von „Perspektive Heimat“ bisher in Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vermittelt (bitte nach Ländern und Programmen aufschlüsseln)?

7

In welcher Höhe finanziert die Bundesregierung die Migrationsberatungszentren (bitte einzeln für jedes Zentrum und für die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 auflisten)?

8

Inwiefern kooperieren die Migrationsberatungszentren mit den zuständigen Ministerien und/oder Arbeitsmarktagenturen der jeweiligen Länder (bitte für Länder einzeln anführen, inklusive etwaiger Kooperationspartner)?

9

Inwiefern ist das Programm „Perspektive Heimat“ mit anderen Rückkehrprogrammen der Bundesregierung bzw. der EU (Starthilfe plus, Reintegration and Emigrations Programme for Asylum.Seekers in Germany – REAG –, Government Assisted Repatriation Programme – GARP –, European Reintegration Network – ERIN) verknüpft?

10

Ist das BAMF in das Programm „Perspektive Heimat“ eingebunden, und wenn ja, inwiefern?

11

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen des Programms „Perspektive Heimat“ freiwillig in die elf Programmländer zurückgekehrt, wie viele haben davon ein Migrationsberatungszentrum aufgesucht, und wie viele konnten erfolgreich in Jobs vermittelt werden (bitte nach Ländern einzeln ausweisen)?

12

Wie bewertet die Bundesregierung, dass unter dem Begriff „freiwilliger Rückkehrer“ auch abgelehnte Asylbewerber subsumiert werden (www.welt- sichten.org/artikel/33455/neblige-perspektive-heimat)?

13

Wie viele und welche Arbeitsplätze konnten seit dem 30. November 2017 (Stand der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/476) mithilfe der bereits bestehenden Zentren bisher vermittelt werden (bitte je nach Land auflisten, sowie der Art der Beschäftigung)?

14

Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Vertragsdauer der über die Migrationsberatungszentren vermittelten Jobs?

15

Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und Siemens bezüglich einer Kooperation im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 138 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/1634)?

a) Falls es ein Ergebnis der Verhandlungen gibt, welche Höhe des Umfangs der möglichen Zusammenarbeit umfasst dieses?

b) Falls nein, wann wird mit einem Ergebnis gerechnet?

16

Mit welchen privaten Unternehmen kooperiert die Bundesregierung bereits im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“, und was sind konkreter Inhalt und Ziel dieser Kooperationen?

17

Mit welchen privaten Unternehmen sind Kooperationen im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ geplant, und was sind konkreter Inhalt und Ziel dieser Kooperationen?

18

In welcher Höhe finanziert die Bundesregierung Zuschüsse für private Unternehmen im Rahmen der Rückkehrprogramme (bitte für Unternehmen und Projekte getrennt aufschlüsseln)?

19

Wie viele Gespräche haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Migrationsberatungszentren zu dem Bereich „Beratung über legale Migrationswege“ bisher stattgefunden – wie in der Vorbemerkung zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/476 erläutert –, und wie viele dieser Gespräche haben zu einer erfolgreichen Migration nach Deutschland geführt?

20

Wie und in welcher Form beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zentren konkret über die Gefahren illegaler Migration?

21

Wie ist der aktuelle Stand des Migrationsberatungszentrums in Casablanca, Marokko, das zwar 2017 eröffnet wurde, aber nicht wirklich in Betrieb genommen worden war (siehe www.taz.de/!5473408/)?

22

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeit des von der IOM (Internationale Organisation für Migration) betriebenen Migrationsberatungszentrums in Kabul, Afghanistan, angelaufen, besonders vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage und hohen Anschlagsgefahr?

23

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan, Ägypten und im Irak bereits beraten und in Arbeitsverhältnisse vermittelt?

24

Welche Aufgabenbereiche übernimmt die IOM im Migrationsberatungszentrum in Kabul und im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung konkret, und wie unterscheidet sich diese von den anderen, nicht mit der Unterstützung der IOM geführten Zentren?

25

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten über die Menschenrechtslage in Ägypten, wonach in dem Land politisch Inhaftierte gefoltert werden und Grundrechte eingeschränkt werden (siehe Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 14), für das Programm „Perspektive Heimat“?

26

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Umstand ein, dass viele Rückkehrerinnen und Rückkehrer oftmals mehrfach traumatisiert in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden und dort wiederum auf instabile Verhältnisse treffen, also eigentlich psychosoziale Beratungen bräuchten, was Konsequenzen für die Beratungssituation hat?

27

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem BMZ und dem Auswärtigen Amt vor dem Hintergrund, dass es nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller immer wieder Probleme bei Visa-Vergaben durch das Auswärtige Amt gibt, was dem Ziel, legale Migrationswege über das Programm „Perspektive Heimat“, zu ermöglichen, entgegensteht?

Berlin, den 6. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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