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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausbreitung von "Voice of Anger"

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

07.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/395223.08.2018

Ausbreitung von „Voice of Anger“

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach Medienberichten lässt sich in der Region Allgäu und Oberschwaben eine Zunahme der Aktivität rechtsextremer Gruppierungen feststellen, die sich unter anderem durch vermehrte Konzertveranstaltungen der Szene bemerkbar mache (vgl. Schwäbische Zeitung, 27. Juli 2018). Regional tritt dabei insbesondere die Gruppierung „Voice of Anger“ in Erscheinung, die „als größte Kameradschaft von Neonazi-Skinheads in Bayern“ gilt (https://allgaeu-rechtsaussen.de/tag/ voice-of-anger). Die Gruppe sei international vernetzt und verfüge in der Region über den Großteil ihrer Mitglieder und betreibe das Musiklabel „Oldschool Records“ (vgl. ebd.). Darüber hinaus sollen Mitglieder der Organisation mehrere Immobilien in der Region angekauft haben (vgl. https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/ 2017/11/17/rechtsradikale-musikszene-im-allgaeu-im-aufwind_25002).

Am 14. Juli 2018 kam es in der Gemeinde Aichstetten im Landkreis Ravensburg zu einer Konzertveranstaltung mit circa 170 Teilnehmern, die von der rechtsradikalen Gruppierung „Voice of Anger“ organisiert wurde. Bei der Konzertveranstaltung sollen mehrere rechtsradikale Musikgruppen aufgetreten sein, die Bezüge und Verbindungen zu rechtsextremistischen Gruppierungen im In- und Ausland haben, unter anderem zur im September 2000 verbotenen Organisation „Blood and Honour“-Bewegung (vgl. https://allgaeu-rechtsaussen.de/2018/07/17/so-radikal- war-das-skinhead-konzert-bei-aichstetten). Bereits im Oktober 2017 war es in der Gemeinde Bad Wurzach im Landkreis Ravensburg zu einer weiteren Konzertveranstaltung gekommen, an der damals rund 250 Personen teilgenommen hatten.

Der Verfassungsschutzbericht 2017 spricht Konzert- und Musikveranstaltungen „eine herausragende Bedeutung für die rechtsextremistische Szene“ zu: „Sie dienen als Lockmittel für Jugendliche und junge Erwachsene, um sie an die rechtsextremistische Szene heranzuführen und letztlich auch zu binden. Außerdem fördern sie die Netzwerkbildung über verschiedene rechtsextremistische Spektren hinaus und den Zusammenhalt innerhalb der Szene“ (Verfassungsschutzbericht 2017, S. 63).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppierung „Voice of Anger“?

2

Ist die Bewegung „Voice of Anger“ Beobachtungsobjekt von Bundesbehörden?

Wenn ja, welche Behörden sind dies, und seit wann findet eine Beobachtung statt?

3

Sind Einzelmitglieder der Bewegung „Voice of Anger“ Beobachtungsobjekt von Bundesbehörden?

Wenn ja, welche Behörden sind dies, und seit wann findet eine Beobachtung statt?

4

In wie vielen Fällen befassten sich Arbeitsgruppen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum/GETZ-R seit 2015 mit der Gruppierung „Voice of Anger“ bzw. ihr zugerechneten Mitgliedern und Unterstützern (bitte nach Jahren und Arbeitsgruppen aufschlüsseln)?

Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung daraus gewinnen?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beobachtung der Gruppe „Voice of Anger“ durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz?

6

In wie vielen Fällen sind seit dem Jahr 2015 Personen, die dem Mitgliederbzw. Unterstützerkreis von „Voice of Anger“ zugerechnet werden können, strafrechtlich auffällig geworden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7

In wie vielen Fällen sind seit dem Jahr 2015 Personen, die dem Mitgliederbzw. Unterstützerkreis von „Voice of Anger“ zugerechnet werden können, in den folgenden Deliktfeldern strafrechtlich auffällig geworden:

a) Körperverletzung (einschließlich Schwerer und Gefährlicher Körperverletzung),

b) Raubdelikten,

c) Straftaten gegen das Leben,

d) Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte,

e) Verstößen gegen das Waffenrecht,

f) sonstigen Straftaten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Wie haben sich die Fallzahlen der Politisch-Motivierten Kriminalität/PMK-rechts im Bundesland Bayern seit 2015 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9

Wie haben sich die Fallzahlen der Politisch-Motivierten Kriminalität/PMK-rechts im Bundesland Baden-Württemberg seit 2015 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

10

Wie viele Personen, die dem Mitglieder- bzw. Unterstützerkreis von „Voice of Anger“ zugerechnet werden können, sind in der Rechtsextremismusdatei (RED) gespeichert?

11

Wurden der Bundesregierung durch bayerische oder baden-württembergische Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste Informationen zur Konzertveranstaltung am 14. Juli 2018 in der Gemeinde Aichstetten im Landkreis Ravensburg übermittelt?

Wenn ja, welche?

12

Wurden der Bundesregierung durch bayerische oder baden-württembergische Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste Informationen zur abgesagten Konzertveranstaltung am 14. Juli 2018 in der Gemeinde Memmingerberg im Landkreis Unterallgäu übermittelt?

Wenn ja, welche?

13

Über welche anderen rechtsradikalen Konzert- bzw. Musikveranstaltungen hat die Bundesregierung Kenntnis?

a) Wo fanden Veranstaltungen statt?

b) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren vor Ort?

c) Aus welchen Bundesländern bzw. aus welchen anderen Nationen kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?

d) Welche rechtsradikalen bzw. rechtsextremistischen Gruppierungen waren in die Veranstaltung involviert?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Musiklabel „Oldschool Records“?

15

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der zunehmenden Anzahl rechtsradikaler Konzert- bzw. Musikveranstaltungen im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben sowie im baden-württembergischen Regierungsbezirk Tübingen zu?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte bzw. Kooperationen der Gruppe „Voice of Anger“, ihrer Mitglieder und Unterstützer mit rechtsextremen Vereinigungen, Bewegungen etc. in anderen Staaten?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis von konkreten Treffen von Mitgliedern und Unterstützern von „Voice of Anger“ mit rechtsextremen Vereinigungen, Bewegungen etc. in anderen Staaten?

18

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen der Gruppe „Voice of Anger“, ihrer Mitglieder und Unterstützer zur „Blood and Honour“-Bewegung im In- und Ausland?

Wenn ja, welche?

19

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen der Gruppe „Voice of Anger“, ihrer Mitglieder und Unterstützer zu „Combat 18“-Gruppen im In- und Ausland?

Wenn ja, welche?

20

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen der Gruppe „Voice of Anger“, ihrer Mitglieder und Unterstützer zu Mitgliedern und zum weiteren Umfeld der rechtsterroristischen Gruppierung „NSU“?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 22. August 2018

Christian Lindner und Fraktion

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