Willkommenslotsenförderung ab dem Jahr 2019
des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert seit März 2016 die Einrichtung der sogenannten Willkommenslotsen. Bund, Wirtschaft, Gewerkschaft und Länder haben nach der Flüchtlingswelle von 2015 unter dem Dach der Allianz für Aus- und Weiterbildung für sogenannte zentrale Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung abgestimmt (vgl. www.zdh.de/fileadmin/user_upload/themen/Handwerkspolitik/zdh-kompakt/ zdh_kompakt_2018/18_08_13_Willkommenslotsen.pdf). Hieraus resultierte die Erklärung „Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen“ (www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Downloads/G/gemeinsam-fuer-perspektiven-von-fluechtlingen. pdf?__blob=publicationFile&v=5), die unter anderem die Etablierung von „Willkommenslotsen“ für sehr wichtig hielt. Ziel ist es, eine passgenaue Besetzung der freien Stellen in Betrieben mit Flüchtlingen zu erreichen oder diesen eine geeignete Ausbildung anzubieten. Seither sind rund 180 Willkommenslotsen in der Bundesrepublik Deutschland im Einsatz und werden durch das Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung im Institut der deutschen Wirtschaft (KOFA) kontinuierlich bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Unternehmen bei der Beschäftigung von Flüchtlingen und deren Integration in den Arbeitsmarkt relevant sind, geschult (vgl. www.zdh.de/fileadmin/user_upload/themen/ Handwerkspolitik/zdh-kompakt/zdh_kompakt_2018/18_08_13_Willkommenslotsen. pdf). Die Förderrichtlinie für das Projekt „Willkommenslosten“ ist, so der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), bis zum 31. Dezember 2018 befristet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hoch sind die jährlichen finanziellen Zuwendungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), die an das Projekt „Willkommenslotsen“ gezahlt werden (bitte seit dem Jahr 2016 auflisten)?
Beabsichtigt die Bundesregierung über den 31. Dezember 2018 hinaus, finanzielle Förderungen an die sogenannten Willkommenslotsen zu bewilligen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine weitere finanzielle Förderung der „Willkommenslotsen“ vor dem Hintergrund, dass viele der Flüchtlinge nur einen Duldungsstatus haben und alsbald in ihre Heimatländer zurückkehren müssen, noch gerechtfertigt?
Hat der seit dem 1. August 2018 wieder mögliche Familiennachzug von engsten Familienangehörigen Einfluss auf die Verlängerung des Programms?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung das Förderprogramm „Willkommenslotse“ vor dem Hintergrund, dass gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3747 über 90 Prozent der geduldeten Flüchtlinge in Deutschland im Jahr 2017 keine Beschäftigungserlaubnis eingeholt haben, noch gerechtfertigt?