Verbreitung von Waffen aus dem 3D-Drucker
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Uwe Kamann, Marcus Bühl, Jörn König, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Durch den technischen Fortschritt und die damit verbundenen sinkenden Preise für 3D-Drucker wird die Verbreitung von Waffen und Waffenteilen aus generativen Fertigungsverfahren zunehmend zum Problem. Erforderliche Baupläne für die Fabrikation solcher Waffen sind im Internet frei zugänglich abrufbar. Somit wird es immer einfacher, sich eine Schusswaffe selbst herzustellen. Diese Waffen unterliegen keiner Registrierung und haben damit auch keine Seriennummer.
I. Generative Fertigungsverfahren bzw. 3D-Druck
Rapid Prototyping wird in Wikipedia als „Überbegriff über verschiedene Verfahren zur schnellen Herstellung von Musterbauteilen ausgehend von den Konstruktionsdaten“ beschrieben (https://de.wikipedia.org/wiki/ Rapid_Prototyping).
Diese Verfahren haben das Ziel, vorhandene CAD-Daten möglichst ohne manuelle Umwege oder Formen direkt und schnell in Werkstücke umzusetzen. Seit 1980 sind diese Urformverfahren, die das Werkstück schichtweise aus formlosem oder formneutralem Material in der industriellen Verwendung aufbauen, im Einsatz. Die dabei eingesetzten Materialien sind vielfältig und umfassen viele Kunststoffvarianten, Metalle, Beton, Glas und Papier.
Am Anfang stand lediglich das Herstellen von Modellen und Prototypen im Vordergrund, mittlerweile werden Werkzeuge mittels „Rapid Tooling“ und auch Fertigteile durch „Rapid Manufacturing“ hergestellt. Man spricht daher auch von additiven oder generativen Fertigungsverfahren. Diese werden umgangssprachlich als „3D-Druck“ bezeichnet.
Wird dieses Verfahren nun mit einem Reverse-Engineering-Prozess (Digitalisieren) verbunden, so entsteht in Verbindung mit modernen CAD-Werkzeugen eine Verfahrenskette innerhalb der Produktentwicklung, die auch als „Rapid Product Development“ bezeichnet wird.
II. Bedeutung und Relevanz
Aktuell nimmt diese Art der Herstellung immer mehr Interesse und Aufmerksamkeit für sich in Anspruch. Sinkende Anschaffungskosten führen zur Nutzung von 3D-Druckern auch für den privaten Bereich. Interessierte Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups nutzen diese Möglichkeiten, um verschiedenste Produkte herzustellen (https://maker-faire.de, www.salzburgresearch.at/2018/digitale-innovationwie-kmu-von-maker-spaces-und-forschungslabs-profitieren).
III. Drucken von 3D-Waffen
Problematische Folgen der Digitalisierung sind bereits aus der frühen Phase des Internets für urheberelevante Multimediadateien bekannt. Durch die Möglichkeiten des 3D-Drucks kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Baupläne für Waffen im Internet. Öffentliche Brisanz bekam diese Thematik 2012 mit der Gründung von Defense Distributed durch den Amerikaner Cody Rutledge Wilson, ein US-amerikanischer ehemaliger Jurastudent (www.youtube.com/watch?annotation_id=annotation_ 285899&feature=iv&index=1&list=PLDbSvEZka6GEfFh_z6vmXFV2 bMQ3ISERa&src_vid=DconsfGsXyA&v=aTYWGrfo-ao). Er befasst sich mit der Planung, Entwicklung und experimentellen Fertigung von „frei verfügbaren“ (Open Source) Waffen-Designs, die mittels 3D-Druckverfahren hergestellt werden können (https://de.wikipedia.org/ wiki/Cody_Wilson). Er erlangte eine gewisse Berühmtheit durch die „Liberator“ genannte, kaum durch Metalldetektoren aufspürbare Waffe (einer Kopie der simplen einschüssigen Pistole FP-45 Liberator), die er 2013 fast vollständig durch einen 3D-Drucker herstellen (www.heise. de/make/meldung/Auf-dem-Schiessstand-Die-Pistole-aus-dem-3D- Drucker-1972516.html) konnte und deren Komponenten online uneingeschränkt frei zum Herunterladen zur Verfügung stehen (https:// thepiratebay.org/torrent/8444391/DefDist_Liberator_Pistol, https://defcad. com).
In einem kürzlich in den USA geführten Rechtsstreit (www.heise. de/newsticker/meldung/Streit-ueber-Waffen-aus-3D-Drucker-US- Aussenministerium-verklagt-2637305.html) um die Verbreitung von 3D-Druckdateien für eine Waffe schloss die Gruppe Defense Distributed rund um Cody Wilson einen vergleicht mit der amerikanischen Regierung. Damit hat er die richterliche Erlaubnis, eine Online-Datenbank für Waffenpläne zum Selbstdrucken einzurichten und global anzubieten (www.wired.com/story/a-landmark-legal-shift-opens-pandoras-box- fordiy-guns). Es ist geplant ein Internetportal einer Waffenbibliothek entstehen zu lassen, auf dem Nutzer Baupläne für praktisch alle Schusswaffen dieser Welt hochladen können. Dabei geht es nicht nur um selbst entworfene wie die zur Pistole „Liberator“, sondern auch um Scans und Baupläne von existierenden (Kriegs-)Waffen.
Alternativ wird zusätzlich eine CNC-Fräse namens „Ghost Gunner“ (www.heise.de/newsticker/meldung/Ghost-Gunner-Open-Source-CNC- Fraese-fuer-Waffenherstellung-2409695.html) über das Internet angeboten, da 3D-Metalldrucker für den Hausgebrauch bislang sehr teuer sind. Damit lassen sich aus Aluminium jene Teile einer Schusswaffe fräsen, die (in den USA) unter das Waffenrecht fallen (www.heise.de/ newsticker/meldung/USA-3D-gedruckte-Gewehrteile-werden-zunehmend- zum-Problem-3270067.html). Den Rest können die Nutzer kaufen und sich so ihre eigenen Schusswaffen ohne Seriennummern herstellen. Die dazu nötigen Aluminium-Rohlinge gibt es ebenfalls auf Wunsch.
Durch die 3D-gedruckten Waffen aus nichtmetallischen Werkstoffen besteht große Gefahr für die Sicherheit in Flughäfen und Flugzeugen, da das Auffinden eines solchen Gegenstandes mit heutiger Technik fast unmöglich ist. Diese Gefahr potenziert sich durch eine große Breite an Munition, wie Nägeln, Nadeln und anderem. Sie können ggf. auch ohne Munition z. B. als Drohmittel verwendet werden.
IV. Waffenrechtliche Relevanz
Im Waffengesetz restriktiv geregelt ist die Herstellung von Schusswaffen. Dies tangiert auch den Ausdruck von Schusswaffen. In waffenrechtlicher Hinsicht stellen mittels 3D-Drucker auch aus nichtmetallischen Werkstoffen gefertigte Waffen oder Waffenteile Gegenstände im Sinne der Anlage 1 zum Waffengesetz (WaffG) Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1 dar.
Sie sind damit Schusswaffen nach der waffenrechtlichen Begriffsbestimmung. Es bedarf somit auch für den Umgang mit 3D-gedruckten Waffen grundsätzlich einer Erlaubnis. Der Ausdruck einer einsatzfähigen Schusswaffe oder der hierfür benötigten Teile mit einem 3D-Drucker ist eine gewerbsmäßige Waffenherstellung nach § 21 WaffG bzw. § 21a WaffG oder eine nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung nach § 26 WaffG, für die jeweils eine Waffenherstellungserlaubnis erforderlich ist.
Für die gewerbsmäßige Waffenherstellung ohne Erlaubnis gemäß § 52 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c WaffG kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden kann, für die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung nach § 52 Absatz 3 Nummer 3 WaffG eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (www.heise. de/make/meldung/Zwei-Jahre-Haft-fuer-japanischen-Waffenbastler- 2429760.html).
Fragen bezüglich des Umgangs mit Schusswaffen oder Munition sind für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufgrund von Gefahren, die von einer kriminell intendierten Nutzung dieser Technik für die Allgemeinheit und die öffentliche Sicherheit ausgehen können, von zentraler Bedeutung (www.heise.de/newsticker/meldung/3D-Drucker-BKA-und- Bundespolizei-wittern-Gefahren-1921491.html). Das deutsche Waffengesetz reguliert in Deutschland den Besitz sowie das Führen von Schusswaffen. Auch auf der Ebene der Europäischen Union wurde eine Novellierung der EU-Waffenrichtlinie („Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates) über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen – im Folgenden EU-Waffenrichtlinie – zur Verschärfung des legalen Schusswaffenbesitzes gemäß Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 beschlossen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Zum Waffenbesitz
Fragen27
Wie viele 3D-gedruckte Schusswaffen sind in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 registriert (bitte nach Jahreszahlen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Inhaber eines Waffenscheins mit 3D-Druck-Waffen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Kleinem sowie Großem Waffenschein und Jahreszahlen aufschlüsseln)?
Wie viele Inhaber einer Waffenbesitzkarte mit 3D-Druck-Waffen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln)?
Wie viele 3D-gedruckte Schusswaffen besitzt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 in Deutschland durchschnittlich (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 eine Waffenbesitzkarte für Besitzer mit 3D-gedruckten Waffen aus welchen Gründen widerrufen oder zurückgenommen (bitte nach Jahren und Gründen aufschlüsseln)?
Wie viele Erlaubnisscheine nach § 10 Absatz 5 WaffG (Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe) mit 3D-Druck-Waffen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Erlaubnisscheine nach § 26 Absatz 1 WaffG (nichtgewerbsmäßige Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung von Schusswaffen) für 3D-Druck-Waffen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Einnahmen und Ausgaben entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 den Bundesländern bei der Ausführung des Waffengesetzes für 3D-Druck-Waffen (bitte nach Bundesländern mit den jeweiligen Einnahmen und Ausgaben – aufgegliedert nach Personal, Sachkosten und Jahren ab 2013 aufschlüsseln)?
Welche Rolle spielt die 3D-Druck-Waffenherstellung für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, und – falls relevant – wie unterstützt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Tritt die Bundesregierung für eine Verschärfung des Waffenrechts bezüglich 3D-gedruckten Waffen in Deutschland ein (bitte begründen)?
Wie viele Straftaten unter Verwendung von 3D-gedruckten Schusswaffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2013 bis heute begangen (bitte nach Jahren, Deliktfeldern sowie nach Bedrohung mit Schusswaffe und Abgabe von Schüssen und Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Gibt es bereits heute Möglichkeiten, gegen Dritte ordnungsrechtlich auf der Basis des Gefahrenabwehrrechts vorzugehen, um die Verbreitung zu stoppen und ggf. Zwangsmaßnahmen wie etwa Zwangsgeld zu verfügen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein Verbot des privaten 3D-gedruckten Schusswaffenbesitzes die Kriminalität (insbesondere die Gewaltkriminalität) verringern würde?
Wenn ja, warum (bitte wissenschaftliche Studien angeben, mit welchen die Bundesregierung ihre Position begründet)?
Sieht die Bundesregierung Sicherheitsaspekte durch die zunehmende Entwicklung und Verbreitung von 3D-Druckern berührt?
Gibt es Konstellationen, die so relevant werden können, dass Behörden hierzu Maßnahmen ergreifen müssten?
Gibt es – vor dem Hintergrund, dass die Produktion von 3D-Druck-Waffen verboten und strafrechtlich sanktioniert ist und die Erarbeitung und Verbreitung von Bauplänen oder Software für die Herstellung von Schusswaffen es nicht ist – Pläne der Bundesregierung, diesen Sachverhalt zu ändern, etwa durch ein Verbreitungsverbot für Waffenbaupläne, um den Kontrollverlust über Produktion und Besitz von Waffen zu verhindern?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Abwehr der Bedrohungssituation von privaten 3D-Druck-Waffenproduktionen ergreifen, um potenziellen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden?
Wie weit sind diese bereits effektiv (bitte für jede einzelne Maßnahme begründen bzw. spezifizieren, warum keine Maßnahmen ergriffen wurden)?
Gibt es Pläne, regulatorisch auf die Hersteller der Drucker einzuwirken, indem man diese verpflichtet, durch den Einsatz von Rückhaltemaßnahmen Bauteile von Waffen zu erkennen und deren Ausdruck zu unterbrechen?
Gibt es eine Zusammenarbeit bezüglich der 3D-Drucker-Waffenproblematik mit zivilen Institutionen wie Universitäten und Unternehmen, und wenn ja, seit wann besteht diese, und um welche handelt es sich hierbei?
In welcher Weise findet eine gezielte Forschungsförderung bezüglich der 3D-Druck-Waffenherstellung statt, um etwa eine gesellschaftliche Debatte über Einsatzgebiete und Folgen des Einsatzes von 3D-Druckern frühzeitig und fundiert zu führen?
Welche Maßnahmen sind dies im Einzelnen?
Welche Konzepte der Eindämmung der Verbreitung von illegalen 3D-gedruckten Schusswaffen unterstützt die Bundesregierung aus welchen Gründen?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für die Eindämmung des Onlineaustausches von Schusswaffen-Druckvorlagen im sogenannten Darknet für erforderlich?
Inwieweit und durch welche Maßnahmen sind die Dienste Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei (BPOL), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärischer Abschirmdienst (MAD) in der Lage, sich technisch auf den aktuellen Level zu bringen, um daraus wesentliche Erkenntnisse der Gefährdungsproblematik zu erlangen (bitte separat nach Maßnahme und Zeitpunkt ab 2013 aufschlüsseln)?
Gibt es bereits Behörden, die sich hinsichtlich einer potentiellen Bedrohungssituation in Bezug auf 3D-Drucker und dem privaten Ausdrucken waffenrelevanter Werkstücke befassen (wenn ja, bitte aufschlüsseln, wenn nein bitte begründen)?
Wie resgieren BKA, BPOL, BfV und BND auf die Problematik von Waffen aus dem 3D-Drucker?
Wie sehen die internen Schulungsmaßnahmen aus (bitte nach einzelnen Diensten, Bundesländern, Schulungsmaßnahmen und Jahren ab 2013 bis heute aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden durch entsprechende Schulungsmaßnahmen im Umfeld der Gefährdungssituation von 3D-gedruckten Waffenbesitz zu dieser Thematik sensibilisiert (bitte Personenanzahl nach Jahren aufschlüsseln?)
Welche Fortbildungsmaßnahmen des Tatmitteldienstes Luftsicherheit der Luftsicherheitsbehörden bezüglich der 3D-Druck-Waffenthematik sind seit 2013 bis heute bezüglich der Mitarbeiter „Kontrollpersonal“ im Aufgabenfeld Luftsicherheit einbezogen worden?
Wie viele 3D-gedruckte Schusswaffen wurden bei Kontrollen aufgrund welcher Verstöße gegen das Waffenrecht sichergestellt (bitte nach Jahren seit 2013 bis heute aufschlüsseln)?