[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 12. September 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4359
19. Wahlperiode 14.09.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Lisa Badum,
Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/4051 –
Sammlung und Verwertung von Einweggetränkeverpackungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Viele umweltschädliche Einwegverpackungen lassen sich einfach durch
ressourcenschonende und klimafreundliche Mehrweglösungen ersetzen. In
Deutschland gibt es ein einmaliges und gut funktionierendes Mehrwegsystem,
das vor allem durch mittelständische Unternehmen getragen wird. Allerdings
geht der Trend in den letzten Jahren zu immer mehr
Einweggetränkeverpackungen. Das führt zu immer mehr Plastikmüll und bedroht das Mehrwegsystem.
Die seit dem 1. Januar 2003 geltende Pfandpflicht für
Einweggetränkeverpackungen trägt erfolgreich dazu bei, die Vermüllung der Umwelt mit Einweg-
PET-Flaschen und Getränkedosen zu reduzieren. Allerdings gibt es zahlreiche
Ausnahmen vom Einwegpfand, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher
ärgerlich sind und für Verwirrung sorgen. Niemand kann nachvollziehen,
warum für die Einwegplastikflasche mit Mineralwasser ein Pfand gezahlt werden
muss, für die Einwegplastikflasche mit Saft hingegen nicht.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist heute kaum zu erkennen, dass
viele Pfandflaschen unökologische Einwegflaschen sind, die nach der Rückgabe
nicht wiederverwendet werden. Wenn ökologisch nachteilige Einwegflaschen
in Mehrwegkästen angeboten werden, wird diese Unübersichtlichkeit noch
erhöht. Diese Situation erschwert auch bessere Sammel- und Verwertungsquoten
für alle Einwegflaschen.
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Anteil von
Einweggetränkeverpackungen am deutschen Getränkemarkt, und wie hat sich
der Anteil seit Einführung des Einwegpfands entwickelt (bitte nach
bepfandeten und pfandfreien Einwegflaschen aufschlüsseln)?
Der Anteil von Einweggetränkeverpackungen, einschließlich ökologisch
vorteilhafter Einweggetränkeverpackungen, ist im Jahr 2003 in den damals der
Pfandpflicht unterliegenden Getränkesegmenten aufgrund der Einführung der
Pfandpflicht von 43,8 Prozent im Jahr 2002 auf 36,3 Prozent gefallen.
Ab dem Jahr 2004 wurden neue Abgrenzungen der pfandpflichtigen
Getränkesegmente eingeführt. Dies führte zu einer veränderten Erhebung. In den folgenden
Zahlen sind die bepfandeten Getränkesegmente Wasser, Bier,
Erfrischungsgetränke, alkoholhaltige Mischgetränke und die unbepfandeten Getränkesegmente
Säfte/Nektare, diätetische Getränke, Wein, Milchgetränke, Milchmischgetränke
und sonstige milchbasierte Getränke enthalten. Die folgenden Zahlen sind daher
nicht unmittelbar mit den Zahlen des Jahres 2003 vergleichbar. Der Einweganteil
lag im Jahr 2004 bei insgesamt 46,9 Prozent. Bei den bepfandeten
Getränkesegmenten lag der Anteil bei 33,7 Prozent und bei den pfandfreien
Getränkesegmenten – einschließlich Milch – bei 84,2 Prozent. Bis zum Jahr 2016 stieg der Anteil
von Einweggetränkeverpackungen am deutschen Getränkemarkt auf insgesamt
66,11 Prozent. Der Anteil liegt bei 57,2 Prozent bei den bepfandeten und
95,6 Prozent bei den unbepfandeten Getränkesegmenten (einschließlich Milch).
2. Bis wann will die Bundesregierung die gesetzliche Mehrwegquote von
70 Prozent erreichen, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie hierzu?
Das Verpackungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, sieht konkrete
zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen vor.
Zukünftig ist der Handel verpflichtet, beim Verkauf von Getränken in
bepfandeten Verpackungen darauf hinzuweisen, ob es sich um Einweg oder Mehrweg
handelt. Das wird die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, eine
bewusste Kaufentscheidung auch mit Blick auf die Verpackung zu treffen.
Außerdem wird die Pfandpflicht auf weitere Getränkesegmente ausgeweitet. Dies
gilt insbesondere für kohlensäurehaltige Nektare und für molkehaltige Getränke.
Der Deutsche Bundestag hat in einer Entschließung zum Verpackungsgesetz die
Bundesregierung aufgefordert, Vorschläge für weitergehende rechtliche
Maßnahmen zur Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen unter Berücksichtigung
von Erkenntnissen aus ökobilanziellen Untersuchungen und von weiteren
Nachhaltigkeitsaspekten zu entwickeln, wenn drei Jahre nach Inkrafttreten des
Verpackungsgesetzes der angestrebte Mehrweganteil von 70 Prozent noch nicht
erreicht wird. Die Bundesregierung wird von Beginn an die Entwicklung des
Mehrweganteils sorgfältig beobachten und mögliche zusätzliche Maßnahmen prüfen.
3. Welche Ausnahmen vom Einwegpfand bestehen, und wie sind diese
Ausnahmen begründet?
Die von der Pfandpflicht ausgenommenen Getränkebereiche sind in § 31
Absatz 4 Nummer 7 des Verpackungsgesetzes aufgelistet. Es handelt sich im
Wesentlichen um Sekt, Wein, Spirituosen, Milch- und Milchmischgetränke,
diätetische Getränke, die ausschließlich für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind,
Frucht- und Gemüsesäfte sowie Fruchtnektare ohne Kohlensäure.
Eine Pfandpflicht beschränkt sich grundsätzlich auf die Getränke, in denen ein
Abwägen des ökologischen Nutzens des Pfands einerseits mit dem ökonomischen
Aufwand eines Pfand-/Rücknahmesystems andererseits die Einrichtung eines
solchen Systems rechtfertigt. Der hohe Aufwand eines Rücknahme- und
Pfandsystems rechtfertigt sich zum einen nur bei einem ausreichend hohen Marktvolumen,
das die Einrichtung eines effizienten und flächendeckenden Pfand- und
Rücknahmesystems oder die Beteiligung an einem solchen ermöglicht.
Die Ausnahmen werden stets auf ihre Auswirkungen und die Rechtfertigung
überprüft. Sie wurden in der Vergangenheit verändert, um Umgehungen zu
verhindern oder die Ausnahme an den Stand der Marktentwicklung anzupassen. Aus
diesen Gründen wurden im Verpackungsgesetz auch die bereits erwähnten
Getränkesegmente zusätzlich der Pfandpflicht unterworfen.
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der sogenannte
Pfandschlupf beim Einwegpfand, und wie hat sich der Pfandschlupf seit
Einführung des Einwegpfands entwickelt?
Konkrete Zahlen zum sogenannten Pfandschlupf und zu dessen Entwicklung
liegen der Bundesregierung weder für Mehrwegsysteme noch für bepfandete
Einweggetränkeverpackungen vor. Eine Schätzung aufgrund der beim
Umweltbundesamt verfügbaren Erkenntnisse zu Stückzahlen und zu Rücklaufzahlen lässt auf
einen Pfandschlupf bei Einweg in Höhe von etwas über 150 Mio. Euro jährlich
schließen.
5. Wie viele Kunststoffflaschen kommen nach Kenntnis der Bundesregierung
jedes Jahr auf den deutschen Getränkemarkt (bitte nach Einweg- und
Mehrweg-PET-Flaschen aufschlüsseln)?
Laut Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung kamen im Jahr 2015 ca.
17,4 Milliarden Einweg-PET-Flaschen mit dem Gesamtgewicht von 454,9 kt auf
den Markt. (410,7 kt im pfandpflichtigen Bereich und 44,2 kt im pfandfreien
Bereich). Geht man davon aus, dass die Materialaufteilung in der Größenordnung
auch auf Stückzahlen zutrifft, entspricht dies etwa 15,3 Milliarden bepfandeten
Flaschen und etwa 1,7 Milliarden pfandfreien Einwegflaschen.
Im Jahr 2015 wurden 22,1 kt Mehrweg-PET-Flaschen verbraucht. Stückzahlen
liegen im Mehrwegbereich nicht vor. Bei Annahme eines Flaschengewichts von
62 Gramm bei Mehrwegflaschen würde dies etwa 356 Millionen
Mehrwegflaschen entsprechen.
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Rücknahmequoten
für bepfandete Einweggetränkeverpackungen?
Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung schätzt die Rücklaufquote auf
über 96 Prozent.
7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Sammelquoten für
pfandfreie Einweggetränkeverpackungen (bitte nach Kunststoffflaschen,
Glasflaschen, Schlauchbeuteln, Getränkekartons und Getränkedosen
aufschlüsseln)?
Es liegen keine differenzierten Zahlen für die Sammelmengen einzelner
pfandfreier Verpackungstypen vor.
Bei Kunststoffflaschen geht das Umweltbundesamt aufgrund der Ergebnisse aus
der GVM-Studie „Aufkommen und Verwertung von PET-Getränkeflaschen in
Deutschland 2015“ von einer Sammelquote in Wertstofferfassungssystemen
(Pfand-/Rücknahmesystem und duales Systeme) für bepfandete und
unbepfandete Einwegflaschen von etwa 95 Prozent aus.
8. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fehlwürfe bei der
Abfalltrennung erfasst, und welche Fehlwurfquoten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bei pfandfreien Einweggetränkeverpackungen
anzunehmen (beispielsweise Entsorgung über den Restmüll)?
Fehlwürfe bei der Abfalltrennung werden nicht systematisch erfasst. In aller
Regel werden jedoch unbepfandete Einweggetränkeverpackungen, die im Haushalt
anfallen, über die Erfassungssysteme der Dualen Systeme erfasst.
Einweggetränkeverpackungen die unterwegs geleert werden, dürften zu großen Teilen der
Restmüllentsorgung zugeführt werden.
9. Welcher Verwertung werden pfandfreie Einweggetränkeverpackungen nach
Kenntnis der Bundesregierung zugeführt (bitte Verwertungswege anteilig
aufschlüsseln)?
Es liegen keine differenzierten Verwertungszuführungsquoten für einzelne
Verpackungstypen vor.
Pfandfreie Einwegkunststoffflaschen werden hauptsächlich dem Recycling
zugeführt (vgl. Antwort zu Frage 7). Nach Erkenntnissen des Umweltbundesamtes
kommen sie kaum für ein Recycling zu neuen Getränkeflaschen, sondern eher zu
Folien, Fasern oder sonstigem in Frage. Mit dem Verpackungsgesetz werden
zusätzliche Anreize geschaffen, bereits bestehende Ansätze zur Verwendung in der
Produktion zum Beispiel von Reinigungsmittelflaschen auszubauen. Geringe
Teile aus der Wertstofferfassung sowie die mit dem Restmüll erfassten
Einwegkunststoffflaschen gehen in die energetische Verwertung.
Pfandfreie Getränkedosen werden hauptsächlich dem Metallrecycling zugeführt.
Dies geschieht auch mit Metallen, die aus den Verbrennungsrückständen von
Müllverbrennungsanlagen abgeschieden werden.
Pfandfreie Einwegglasflaschen werden hauptsächlich zur Erzeugung von neuem
Behälterglas eingesetzt.
Getränkekartons werden hauptsächlich Papierfabriken zum Recycling der
Papierfasern zugeführt.
Schlauch- und Standbodenbeutel werden hauptsächlich energetisch verwertet.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der Anteil von
bepfandeten und pfandfreien Einweggetränkeverpackungen am sogenannten
gelitterten Abfall, der in Deutschland beispielsweise in öffentlichen Grünanlagen
gesammelt wird, ist?
Wenn ja, welche Daten liegen dazu vor?
Derart differenzierte Daten zum Littering liegen nicht vor. Es ist allerdings
evident, dass der Anteil der bepfandeten Einweggetränkeverpackungen im
gelitterten Abfall äußerst gering ist. Das Umweltbundesamt lässt derzeit die
unterschiedlichen Aspekte des Litterings in einem Forschungsvorhaben untersuchen mit dem
Ziel, eine umfassende Strategie gegen das Littering zu initiieren.
11. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland das von der EU-
Kommission in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie über
Einwegplastikprodukte angestrebte Ziel einer Sammelquote von 90 Prozent für alle
Einwegplastikflaschen (bepfandete und pfandfreie) bereits jetzt erreicht?
Es liegt noch keine Berechnungsmethode für die 90-Prozent-Quote vor. Aufgrund
der Ergebnisse aus der GVM-Studie „Aufkommen und Verwertung von PET-
Getränkeflaschen in Deutschland 2015“ geht das Umweltbundesamt von einer
Sammelquote in Wertstofferfassungssystemen (Pfand-/Rücknahmesystem und duales
Systeme) für bepfandete und unbepfandete Einwegkunststoffflaschen von etwa
95 Prozent aus (vgl. Antwort zu Frage 7).
12. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission im
Richtlinienentwurf über Einwegplastikprodukte vorgeschlagene
Sammelquote von 90 Prozent für Einwegplastikflaschen sowie die vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Zielerreichung?
Die Bundesregierung unterstützt das von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene Sammelziel nachdrücklich. Nach Auffassung der Bundesregierung
bietet sich zum Erreichen dieses Ziels vor allem ein Pfand-/Rücknahmesystem an.
13. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein EU-weit einheitliches
Einwegpfandsystem einsetzen?
Die Bundesregierung setzt sich aufgrund der Erfahrungen in Deutschland für die
Einführung von Pfandsystemen auch in anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union ein. Dabei ist eine möglichst weitgehende Kompatibilität der
Pfandsysteme anzustreben.
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