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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Viele Milliarden Euro zur Aufrüstung der inneren Sicherheit, Grenzüberwachung und Grenzkontrolle in der Europäischen Union

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/407631.08.2018

Viele Milliarden Euro zur Aufrüstung der inneren Sicherheit, Grenzüberwachung und Grenzkontrolle in der Europäischen Union

der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem „Fonds für die innere Sicherheit – Ausrichtung Polizei“ (ISF-Polizei), dem „Fonds für Grenzmanagement“ (IBMF) und dem „Visa und Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“ (AMIF) will die Europäische Union über mächtige Instrumente zur finanziellen Steuerung von Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres verfügen. Die zugrunde liegenden Verordnungen für die Fonds ISF-Polizei und AMIF beziehen sich auf den Zeitraum 2014 bis 2020, jetzt hat die Europäische Kommission Vorschläge im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 vorgelegt (Quellen hier und im Folgenden: Ratsdokumente 10154/18, 10151/18 sowie Kommissionsdokumente SEC(2018) 315 final, SWD(2018) 347 final und SWD(2018) 348 final). Darin werden auch die Ziele, die Abwicklung der Mittelverwaltung und der Finanzrahmen festgelegt.

Außerdem nahm die Europäische Kommission am 2. Mai 2018 einen Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021 bis 2027 an, in dem die Schaffung eines neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement angeregt wird, der die Mitgliedstaaten bei der Sicherung der EU-Außengrenzen unterstützen soll (Quelle hier und im Folgenden: Ratsdokument 10153/18).

Der Fonds ISF-Polizei wurde eingerichtet, um die grenzübergreifende Zusammenarbeit sowie den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und anderen einschlägigen Behörden zu fördern. Derzeit geht es insbesondere darum, unter dem Stichwort „Interoperabilität“ die Zusammenlegung der polizeilichen und grenzpolizeilichen Datenbanken umzusetzen sowie operative Maßnahmen zu erleichtern. Gefördert werden auch Schulungsmaßnahmen, die Einrichtung „wichtiger sicherheitsrelevanter Einrichtungen“ oder die geplante Erfassung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen. In ihrer Mitteilung „Ein neuer moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt“ schlägt die Europäische Kommission vor, die Unionsfinanzierung für ISF-Polizei mit dem Faktor 1,8 im Vergleich zum laufenden Zeitraum 2014 bis 2020 zu multiplizieren. Das für 2021 bis 2027 vorgesehene Budget liegt demnach bei 2,5 Mrd. Euro (2014 bis 2020: 1,8 Mrd. Euro).

Der AMIF soll über das Gemeinsame Europäische Asylsystem für eine Migrationskontrolle sorgen. Hierzu gehören die „Rückkehr- und Rückübernahmepolitik mit Blick auf Drittstaaten“, die „deutlich vorangebracht“ werden soll. Gefördert werden Maßnahmen, die das außenpolitische Handeln der EU und ihrer Mitgliedstaaten in Drittstaaten unterstützen. Das für 2021-2027 vorgesehene Budget beträgt 11,3 Mrd. Euro (2014 bis 2020: 3,1 Mrd. Euro, nach Aufstockungen 7,3 Mrd. Euro). Vorgesehen ist, dass jeder Mitgliedstaat zu Beginn des Programmplanungszeitraums aus dem Fonds einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von 5 Mio. Euro erhält. Die restlichen Mittel werden aufgeteilt in 30 Prozent für „Asyl“, 30 Prozent für „legale Migration und Integration“ sowie 40 Prozent für die „Bekämpfung irregulärer Migration einschließlich Rückkehr/ Rückführung“ (Ratsdokument 10153/18 ADD 1).

Der neue Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) soll die „Bewältigung von migrationsbezogenen Herausforderungen und potenziellen künftigen Bedrohungen an diesen Grenzen“ besorgen und die „schwere Kriminalität mit einer grenzüberschreitenden Dimension“ bekämpfen (COM(2015) 240 final vom 13. Mai 2015). Er soll sich aus zwei Komponenten mit jeweils eigenen Haushaltsmitteln zusammensetzen. Die Komponente Grenzmanagement und Visa (BMVI) soll im Rahmen des „integrierten europäischen Grenzmanagements“ und der „gemeinsamen Visumpolitik“ die unerwünschte Migration bekämpfen sowie die „Erleichterung des legalen Reisens“ unterstützen. Die Komponente Zollkontrollausrüstung (CCE) soll durch die Anschaffung, Wartung und Modernisierung „relevanter, hochmoderner und verlässlicher Ausrüstung zur Zollkontrolle“ die Zollkontrollen verbessern. Hierzu werden die Mitgliedstaaten mit insgesamt 9,3 Mrd. Euro ausgestattet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Mittel haben welche Bundesbehörden oder von diesen beauftragte Projektträger bislang über den „Fonds für die innere Sicherheit – Ausrichtung Polizei“ (ISF-Polizei) und den „Visa und Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“ (AMIF) abgerufen (bitte die einzelnen Projekte und deren Laufzeit dokumentieren)?

a) Wie viele förderfähige Gesamtausgaben wurden dabei jeweils aus dem EU-Haushalt gedeckt, und welche Mittel wurden aus dem nationalen Haushalt kofinanziert?

b) Wer führte die Projekte federführend durch, und wer nahm daran (auch beratend) teil?

c) Auf welche Weise waren die dezentralen EU-Agenturen (die Polizeiagentur Europol, die Grenzagentur Frontex, die Agentur für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung CEPOL und die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht EBDD) bei der Umsetzung der Maßnahmen operativ, koordinierend oder unterstützend beteiligt?

2

Inwiefern verliefen die im Rahmen des ISF-Polizei und des AMIF beantragten Projekte aus Sicht der Bundesregierung erfolgreich, und welche Defizite wurden im Einzelnen festgestellt?

a) Sofern die Projekte und Maßnahmen als erfolgreich bewertet werden, welche Output- und Ergebnisindikatoren liegen dieser Bewertung (insbesondere bei der Nutzung von Mechanismen der EU für den polizeilichen oder grenzpolizeilichen Informationsaustausch) zugrunde?

b) Inwiefern haben sich durch die Projekte und Maßnahmen die Zahl der deutschen Abfragen im Schengener Informationssystem (SIS), im Prümer System für den automatisierten Datenaustausch, in der Europol-Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA), im Europol-Informationssystem (EIS) sowie im EU-System für Fluggastdatensätze (PNR) tatsächlich erhöht?

c) In welchem Umfang werden PNR-Daten in Deutschland nicht nur zur Terrorismusbekämpfung, sondern auch zur Strafverfolgung genutzt?

3

Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Artikel 2 der PNR-Richtlinie angekündigt, diese „freiwillig“ auch auf Flüge innerhalb der EU anzuwenden (Ratsdokument 7829/16), womit aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller das EU-Parlament kaltgestellt wird, das sich jahrelang gegen eine Ausweitung auf innereuropäische Flüge gestemmt hatte, weshalb diese schließlich im Trilog nur als Option in die Richtlinie hinein verhandelt wurden (Bundestagsdrucksache 17/12118, Antwort zu Frage 2)?

a) Bis wann hatte bzw. hat Deutschland den Vorsitz der „Informal Working Group on PNR“ inne, und welche Aufgaben waren damit verbunden?

b) Welche Unterarbeitsgruppen existieren in diesem Rahmen, und welche Ergebnisse aus diesen liegen nunmehr vor (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13326)?

c) Welche EU-Mitgliedstaaten haben eine Fluggastdatenzentralstelle eingerichtet, und welche von diesen nutzen das SIENA-System Europols?

d) Welches Fazit zieht die Bundesregierung aus der Anführung der „Informal Working Group on PNR“?

e) Welche konkreten Arbeiten will der zukünftige französische Vorsitz weiterführen oder aufnehmen?

4

Zu wie vielen Personen wurden nach der deutschen Implementierung der EU-PNR-Richtlinie Datensätze an die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt übermittelt (bitte für die einzelnen Monate gesondert darstellen)?

a) Mit welchen Datenbanken wurden bzw. werden diese Daten gewöhnlich und im Einzelfall abgeglichen?

b) In wie vielen Fällen wurden seitens der Fluggastdatenzentralstelle nach einem „Treffer“ Maßnahmen ergriffen?

c) In wie vielen Fällen wurden die Bundespolizei bzw. andere zuständige Behörden informiert, um betreffende Passagiere einer weiteren Durchsuchung zu unterziehen?

d) Welche Verstöße oder Straftaten wurden dabei festgestellt, und in wie vielen Fällen stellten sich die „Treffer“ nach Abgleich mit Datenbanken als irreführend heraus?

5

Inwiefern hält die Bundesregierung den von der Europäischen Kommission geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Ratsdokument 10178/18) und den dort für die Jahre 2019 bis 2027 veranschlagten Kosten von ca. 461 Mio. Euro für verhältnismäßig?

a) Welche Kosten werden nach gegenwärtigem Stand für die Anpassung der deutschen nationalen Systeme veranschlagt?

b) Aus welchem Fonds sollen diese Kosten erstattet werden?

6

An wie vielen aus den Fonds ISF-Polizei und AMIF unterstützten gemeinsamen operativen Maßnahmen (auch anderer Mitgliedstaaten) haben sich Bundesbehörden beteiligt, und welche führten sie an (bitte nach den Bereichen Terrorismusbekämpfung, organisierte Kriminalität allgemein, organisierte Kriminalität Feuerwaffen, Cyberkriminalität, Sonstiges aufschlüsseln)?

a) An welchen gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) haben sich welche Bundesbehörden beteiligt?

b) An welchen operativen Projekten der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) haben sich Bundesbehörden beteiligt?

c) An welchen sonstigen gemeinsamen operativen Maßnahmen haben sich Bundesbehörden beteiligt?

7

Welche politische Bedeutung misst die Bundesregierung der Neuauflage des ISF-Polizei und des AMIF sowie des neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) bei?

a) Was ist das deutsche Interesse hinsichtlich der drei Fonds im Rahmen der Verhandlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027?

b) Über welche der Fonds ISF-Polizei, AMIF und IBMF können nach Kenntnis der Bundesregierung auch Maßnahmen in Drittstaaten gefördert werden?

8

Welches Budget ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Mehrjährigen Finanzrahmen jeweils für die Fonds ISF-Polizei, AMIF und IBMF vorgesehen, und mit welchen Zielen verhandelt die Bundesregierung hieran mit?

a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit der nach Auffassung der Fragesteller drastischen Erhöhung des Gesamtvolumens der Fördertöpfe?

b) Welche Gelder werden (etwa im AMIF) im Rahmen der Fonds für die einschlägigen dezentralen Agenturen veranschlagt (Ratsdokument 10153/18)?

c) Welchen Finanzierungsanteil am EU-Haushalt wird die Bundesregierung für die Fonds ISF-Polizei, AMIF und IBMF tragen (bitte prozentual angeben)?

d) Welcher Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird diesbezüglich nach derzeitigem Stand für den Bundeshaushalt erwartet?

9

Welche zuständige Behörde sowie Prüfbehörde hat die Bundesregierung für die Verwaltung der Fonds ISF-Polizei und AMIF benannt, und welche soll für den IBMF zuständig sein?

10

Welche Grenzzäune, Sperranlagen oder sonstigen Hindernisse zur Erschwerung oder Verhinderung von unerwünschten Migrationsbewegungen sind der Bundesregierung für die sogenannte Balkanroute auf dem Weg nach Deutschland bekannt („Warum Mauern und Zäune am Ende keinem nützen“, SPIEGEL ONLINE vom 14. Juli 2018)?

11

Was ist der Bundesregierung über einen Vorschlag der Regierung Litauens bekannt, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller als Vorsitz der EU-Mitgliedstaaten mit Landaußengrenzen einen „einheitlichen Standard für die Grenzüberwachung“ durchsetzen will?

a) Auf welche Weise und mit welchen technischen Mitteln soll die grenzpolizeiliche Überwachung der Landaußengrenzen demnach vereinheitlicht werden?

b) Welche einmaligen und laufenden Kosten werden für die vorgeschlagenen Maßnahmen angenommen?

c) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag?

d) Sofern auch die Sicherung der deutschen Landesaußengrenzen derart vereinheitlicht würde, welche nationalen Besonderheiten müssten dabei berücksichtigt werden?

e) Wann und wo wird dieser Vorschlag weiter beraten, und wie ist die Bundesregierung daran beteiligt?

12

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische Kommission den EU-Nothilfe-Treuhandfons für Afrika (EUTF) weiter betreiben oder auslaufen lassen will?

a) Welche neueren Vorschläge der Europäischen Kommission zur Priorisierung sind der Bundesregierung zum EUTF bekannt, und welche eigene Priorisierung nimmt die Bundesregierung vor?

b) Wie viele Vorhaben in Afrika sind mit welchem Finanzvolumen zugesagt, und inwiefern sind diese von dem Fonds tatsächlich gedeckt?

c) Aus welchen Mitteln wird der Fonds finanziert, und inwiefern ergeben sich dabei Finanzierungslücken (bitte für die kommenden Jahre einzeln darstellen)?

d) Welche weiteren Finanzquellen sind deshalb anvisiert?

e) Welche Beiträge hat die Bundesregierung bereits zum EUTF erbracht, und welche zusätzlichen Mittel wurden zur Deckung einer etwaigen Finanzierungslücke zugesagt, bzw. welche Zusagen sind beabsichtigt?

f) Sofern keine weiteren Finanzquellen für die Deckung einer Finanzierungslücke aufgewendet werden können, welche Vorhaben wären dann nach Kenntnis der Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand nicht mehr finanzierbar?

g) An welchen EUTF-Vorhaben sind welche Bundesbehörden beteiligt?

Berlin, den 21. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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