Ergebnisse der Umstellung auf Ausschreibungen des Ökostromausbaus und dessen Deckelung
der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund einer damals stark ansteigenden EEG-Umlage und der Behauptung des damaligen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, die Energiewende würde 1 Billion Euro kosten (vgl. Artikel vom 19. Februar 2013 unter www.faz.net), beschlossen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag 2013, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu deckeln und die Finanzierung auf ein Ausschreibungssystem umzustellen. Damit sollte eine vermeintliche „Kostenexplosion“ gestoppt werden.
Im Eckpunktepapier für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 17. Januar 2014 stellt die Bundesregierung fest, dass „die grundlegende Reform [...] Ausmaß und Geschwindigkeit des Kostenanstiegs spürbar bremsen“ soll.
Sie legt ferner das Ziel fest, „die durchschnittlichen Vergütungen für neue Anlagen auf ca. 12 Ct/kWh zu begrenzen“.
Laut Eckpunktepapier betrug bis dahin „die durchschnittliche Vergütung über alle Technologien hinweg ca. 17 Cent/kWh“.
Nunmehr stellt sich die Frage, ob der Bundesregierung Zahlen vorliegen, mit denen verifiziert werden könnte, ob die o. g. Ziele der vorigen Bundesregierung erreicht wurden.
Dies zudem vor dem Hintergrund, dass auch der heutige Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, weiterhin sehr hohe Zahlen für die bisherigen und zukünftigen Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien nennt.
So habe er laut der Zeitung „taz.die tageszeitung“ anlässlich der Verhandlungen zur EU-Richtlinie für erneuerbare Energien in Brüssel geäußert, Deutschland habe bereits Kosten von 25 Mrd. Euro für den Ausbau der erneuerbaren Energien (Online-Artikel vom 12. Juni 2018, „Peter Altmaier bremst“ auf www.taz.de).
Ferner habe er geäußert, dass eine Zielsetzung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU von über 30 Prozent im Jahr 2030 zu einer Verdoppelung der Ausbaukosten der erneuerbaren Energien in Deutschland innerhalb von zehn Jahren führen würde, so der Artikel.
Darüber hinaus stellt Bundesminister Peter Altmaier offensichtlich in Frage, ob der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien technisch möglich sei, und dies obwohl mit dem geltenden Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und der dort getroffenen Zielsetzung eines Anteils von 60 Prozent erneuerbare Energien im Strombereich bis 2030 die Ausbaugeschwindigkeit im Vergleich zur Zielsetzung der vorigen Bundesregierung mehr als verdoppelt werden soll.
So habe er laut „Süddeutscher Zeitung“ beim EU-Energieministerrat geäußert, es sei fraglich, ob es überhaupt die ,,technischen Möglichkeiten“ gebe, Ökoenergien und Effizienz vehement voranzutreiben (Online-Artikel „Verein der Verzagten“ vom 12. Juni 2018 auf www.sueddeutsche.de).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche wissenschaftlichen Grundlagen stützt Bundesminister Peter Altmaier seine Aussagen angesichts anderer wissenschaftlichen Studien (u. a. im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – BMWi – bzw. des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMU), nach dem dies möglich ist?
2. Stellen die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten 25 Mrd. Euro jährlich aus Sicht der Bundesregierung angesichts des notwendigen Ersatzes des teilweise über 40 Jahre alten Kraftwerksparks und von Stromgestehungskosten neuer fossiler Kraftwerke, die über denen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen liegen, die ,,rechnerischen Kosten“ des EEG dar oder die tatsächlichen Zusatzkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. die Volkswirtschaft?
3. Mit welchen Berechnungen begründet die Bundesregierung die Aussage von Bundesminister Peter Altmaier, dass eine Zielsetzung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU von über 30 Prozent im Jahr 2030 zu einer Verdoppelung der Ausbaukosten der erneuerbaren Energien in Deutschland führen würde?
4. Sind aus Sicht der Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren angesichts des gesetzlich verankerten Atomausstiegs bis spätestens 2022 und der Altersstruktur der fossilen Kraftwerke Investitionen in neue Stromerzeugungskapazitäten notwendig, um eine sichere Stromversorgung Deutschlands zu gewährleisten (bitte begründen)?
5. Würden sich nach Ansicht der Bundesregierung bei den derzeitigen Strompreisen an den Großmärkten (z. B. EPEX – European Power Exchange) Investitionen in neue Kohlekraftwerke refinanzieren lassen (bitte begründen)?
6. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Refinanzierung am bestehenden Strommarkt solcher Kraftwerke, die laut Bundesregierung über Stromgestehungskosten zwischen 7 und 11 Ct/kWh liegen, nur bei einem höheren Großmarktpreis möglich? Wenn ja, in welcher Preisspanne müsste dieser liegen?
7. Würden sich nach Ansicht der Bundesregierung bei den derzeitigen Strompreisen an den Großmärkten (z. B. EPEX) Investitionen in neue CCS-Kohlekraftwerke (CCS = Carbon Dioxide Capture and Storage) refinanzieren lassen (bitte begründen)?
8. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Refinanzierung neuer CCS-Kohlekraftwerke am bestehenden Strommarkt nur bei einem höheren Großmarktpreis möglich? Wenn ja, in welcher Preisspanne müsste dieser liegen?
9. Würden sich nach Ansicht der Bundesregierung bei den derzeitigen Strompreisen an den Großmärkten (z. B. EPEX) Investitionen in neue Erdgaskraftwerke refinanzieren lassen?
10. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Refinanzierung neuer Erdgaskraftwerke am bestehenden Strommarkt solcher Kraftwerke, die laut Bundesregierung über Stromgestehungskosten zwischen 7 und 11 Ct/kWh liegen, nur bei einem höheren Großmarktpreis möglich? Wenn ja, in welcher Preisspanne müsste dieser liegen?
11. Würden sich nach Ansicht der Bundesregierung bei den derzeitigen Strompreisen an den Großmärkten (z. B. EPEX) Investitionen in CCS-Erdgaskraftwerke refinanzieren lassen (bitte begründen)?
12. Wäre eine Refinanzierung von CCS-Erdgaskraftwerken am bestehenden Strommarkt nur bei einem höheren Großmarktpreis möglich? Wenn ja, in welcher Preisspanne müsste dieser liegen?
13. Wie haben sich die durchschnittlichen Vergütungen für neue EEG-Anlagen zwischen 2010 und 2017 entwickelt (bitte in Ct/kWh des durch neue EEG-Anlagen in einem Jahr durchschnittlich eingespeisten Stroms angeben; jeweils entweder Festvergütung oder anlegbarer Wert; es sollten die Berechnungsgrundlagen verwendet werden, die bei der Ermittlung der o. g. 17 Ct/kWh verwendet wurden, mit Ausnahme, dass nicht alle EEG-Anlagen zugrunde gelegt werden sollen, sondern nur diejenigen, die beispielsweise in einem Kalenderjahr in Betrieb genommen wurden)?
14. Wie haben sich die Vergütungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen seit 2005 entwickelt, und wie entwickeln sich die Vergütungen aufgrund der bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden (bitte jeweils entweder Festvergütung oder anlegbaren Wert angeben)?
15. Wann müssen die nach den bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen bezuschlagten Anlagen jeweils spätestens ans Netz gehen?
16. Nach wie viel Monaten sind die nach bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen bezuschlagten und bereits in Betrieb genommenen Anlagen durchschnittlich ans Netz gegangen?
17. Wie haben sich die Vergütungen für Windenergieanlagen an Land seit 2005 entwickelt, und wie entwickeln sich die Vergütungen aufgrund der bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden (bitte jeweils entweder Festvergütung oder anlegbaren Wert angeben)?
18. Mit welchem Faktor müssten – aufgrund der zeitlichen Verschiebung entsprechend Frage 17 – die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungsrunden bei Windenergie an Land korrigiert werden, um einen realistischen Vergleich mit den Vergütungen vor der Umstellung auf ein Ausschreibungssystem und der gleichzeitigen Umstellung des Referenzertragsmodells zu ermöglichen?
19. Wann müssen die Windenergieanlagen an Land, die in den bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden einen Zuschlag erhalten haben, spätestens ans Netz gehen (bitte für jede Ausschreibungsrunde einzeln und ,, Bürgerenergieanlagen“ getrennt ausweisen)?
20. Welcher Anteil der installierten Leistung der in den bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden bei Windenergie an Land fällt auf ,,normale Anlagen“ und welcher Anteil auf ,,Bürgerenergieanlagen“ (bitte für jede Ausschreibungsrunde getrennt und in MW ausweisen)?
21. Welchen Zubau bei Windenergie an Land erwartet die Bundesregierung aufgrund der bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden in etwa in den Jahren 2019 und 2020?
22. Welche Vertragsstrafe fällt bei Windenergieanlagen an Land pro MW installierter Leistung an, falls eine Anlage nicht fristgerecht in Betrieb genommen wird?
23. Welche Vertragsstrafe fällt für Windparks auf See an, die bei bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden einen Zuschlag bekommen haben, falls sie nicht fristgemäß ans Netz gehen (bitte pro Windpark und mit Angabe der jeweiligen installierten Leistung angeben)?
24. Wie hoch waren die Ausschreibungsmenge und die Menge der Gebote in den bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land (bitte einzeln für jede Ausschreibungsrunde angeben)?
25. Welche Gründe haben aus Sicht der Bundesregierung dazu geführt, dass bei der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land deutlich weniger installierte Leistung angeboten als ausgeschrieben wurde?
26. Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussagen des damaligen Bundesministers Sigmar Gabriel in einem Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 31. Oktober 2014, dass Ausschreibungssysteme nur dann zu angemessenen Vergütungen führen können, wenn ausreichender Wettbewerb besteht, die Situation ein, dass bei der letzten abgeschlossenen Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land weniger installierte Leistung angeboten als ausgeschrieben wurde?
27. Könnte die Abschaffung der Begrenzung des Ausbaus von Windenergieanlagen in den sogenannten Netzausbaugebieten das Problem eines ggf. zu geringen Angebots bei künftigen Ausschreibungsrunden begrenzen? Wenn ja, liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, in welchem Umfang?
Fragen27
Auf welche wissenschaftlichen Grundlagen stützt Bundesminister Peter Altmaier seine Aussagen angesichts anderer wissenschaftlichen Studien (u. a. im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – BMWi – bzw. des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMU), nach dem dies möglich ist?
Stellen die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten 25 Mrd. Euro jährlich aus Sicht der Bundesregierung angesichts des notwendigen Ersatzes des teilweise über 40 Jahre alten Kraftwerksparks und von Stromgestehungskosten neuer fossiler Kraftwerke, die über denen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen liegen, die ,,rechnerischen Kosten“ des EEG dar oder die tatsächlichen Zusatzkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. die Volkswirtschaft?
Mit welchen Berechnungen begründet die Bundesregierung die Aussage von Bundesminister Peter Altmaier, dass eine Zielsetzung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU von über 30 Prozent im Jahr 2030 zu einer Verdoppelung der Ausbaukosten der erneuerbaren Energien in Deutschland führen würde?
Sind aus Sicht der Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren angesichts des gesetzlich verankerten Atomausstiegs bis spätestens 2022 und der Altersstruktur der fossilen Kraftwerke Investitionen in neue Stromerzeugungskapazitäten notwendig, um eine sichere Stromversorgung Deutschlands zu gewährleisten (bitte begründen)?
Würden sich nach Ansicht der Bundesregierung bei den derzeitigen Strompreisen an den Großmärkten (z. B. EPEX – European Power Exchange) Investitionen in neue Kohlekraftwerke refinanzieren lassen (bitte begründen)?
Wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Refinanzierung am bestehenden Strommarkt solcher Kraftwerke, die laut Bundesregierung über Stromgestehungskosten zwischen 7 und 11 Ct/kWh liegen, nur bei einem höheren Großmarktpreis möglich?
Wenn ja, in welcher Preisspanne müsste dieser liegen?
Würden sich nach Ansicht der Bundesregierung bei den derzeitigen Strompreisen an den Großmärkten (z. B. EPEX) Investitionen in neue CCS-Kohlekraftwerke (CCS = Carbon Dioxide Capture and Storage) refinanzieren lassen (bitte begründen)?
Wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Refinanzierung neuer CCS-Kohlekraftwerke am bestehenden Strommarkt nur bei einem höheren Großmarktpreis möglich?
Wenn ja, in welcher Preisspanne müsste dieser liegen?
Würden sich nach Ansicht der Bundesregierung bei den derzeitigen Strompreisen an den Großmärkten (z. B. EPEX) Investitionen in neue Erdgaskraftwerke refinanzieren lassen?
Wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Refinanzierung neuer Erdgaskraftwerke am bestehenden Strommarkt solcher Kraftwerke, die laut Bundesregierung über Stromgestehungskosten zwischen 7 und 11 Ct/kWh liegen, nur bei einem höheren Großmarktpreis möglich?
Wenn ja, in welcher Preisspanne müsste dieser liegen?
Würden sich nach Ansicht der Bundesregierung bei den derzeitigen Strompreisen an den Großmärkten (z. B. EPEX) Investitionen in CCS-Erdgaskraftwerke refinanzieren lassen (bitte begründen)?
Wäre eine Refinanzierung von CCS-Erdgaskraftwerken am bestehenden Strommarkt nur bei einem höheren Großmarktpreis möglich?
Wenn ja, in welcher Preisspanne müsste dieser liegen?
Wie haben sich die durchschnittlichen Vergütungen für neue EEG-Anlagen zwischen 2010 und 2017 entwickelt (bitte in Ct/kWh des durch neue EEG-Anlagen in einem Jahr durchschnittlich eingespeisten Stroms angeben; jeweils entweder Festvergütung oder anlegbarer Wert; es sollten die Berechnungsgrundlagen verwendet werden, die bei der Ermittlung der o. g. 17 Ct/kWh verwendet wurden, mit Ausnahme, dass nicht alle EEG-Anlagen zugrunde gelegt werden sollen, sondern nur diejenigen, die beispielsweise in einem Kalenderjahr in Betrieb genommen wurden)?
Wie haben sich die Vergütungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen seit 2005 entwickelt, und wie entwickeln sich die Vergütungen aufgrund der bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden (bitte jeweils entweder Festvergütung oder anlegbaren Wert angeben)?
Wann müssen die nach den bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen bezuschlagten Anlagen jeweils spätestens ans Netz gehen?
Nach wie viel Monaten sind die nach bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen bezuschlagten und bereits in Betrieb genommenen Anlagen durchschnittlich ans Netz gegangen?
Wie haben sich die Vergütungen für Windenergieanlagen an Land seit 2005 entwickelt, und wie entwickeln sich die Vergütungen aufgrund der bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden (bitte jeweils entweder Festvergütung oder anlegbaren Wert angeben)?
Mit welchem Faktor müssten – aufgrund der zeitlichen Verschiebung entsprechend Frage 17 – die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungsrunden bei Windenergie an Land korrigiert werden, um einen realistischen Vergleich mit den Vergütungen vor der Umstellung auf ein Ausschreibungssystem und der gleichzeitigen Umstellung des Referenzertragsmodells zu ermöglichen?
Wann müssen die Windenergieanlagen an Land, die in den bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden einen Zuschlag erhalten haben, spätestens ans Netz gehen (bitte für jede Ausschreibungsrunde einzeln und ,, Bürgerenergieanlagen“ getrennt ausweisen)?
Welcher Anteil der installierten Leistung der in den bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden bei Windenergie an Land fällt auf ,,normale Anlagen“ und welcher Anteil auf ,,Bürgerenergieanlagen“ (bitte für jede Ausschreibungsrunde getrennt und in MW ausweisen)?
Welchen Zubau bei Windenergie an Land erwartet die Bundesregierung aufgrund der bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden in etwa in den Jahren 2019 und 2020?
Welche Vertragsstrafe fällt bei Windenergieanlagen an Land pro MW installierter Leistung an, falls eine Anlage nicht fristgerecht in Betrieb genommen wird?
Welche Vertragsstrafe fällt für Windparks auf See an, die bei bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden einen Zuschlag bekommen haben, falls sie nicht fristgemäß ans Netz gehen (bitte pro Windpark und mit Angabe der jeweiligen installierten Leistung angeben)?
Wie hoch waren die Ausschreibungsmenge und die Menge der Gebote in den bislang abgeschlossenen Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land (bitte einzeln für jede Ausschreibungsrunde angeben)?
Welche Gründe haben aus Sicht der Bundesregierung dazu geführt, dass bei der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land deutlich weniger installierte Leistung angeboten als ausgeschrieben wurde?
Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussagen des damaligen Bundesministers Sigmar Gabriel in einem Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 31. Oktober 2014, dass Ausschreibungssysteme nur dann zu angemessenen Vergütungen führen können, wenn ausreichender Wettbewerb besteht, die Situation ein, dass bei der letzten abgeschlossenen Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land weniger installierte Leistung angeboten als ausgeschrieben wurde?
Könnte die Abschaffung der Begrenzung des Ausbaus von Windenergieanlagen in den sogenannten Netzausbaugebieten das Problem eines ggf. zu geringen Angebots bei künftigen Ausschreibungsrunden begrenzen?
Wenn ja, liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, in welchem Umfang?