Mögliche Regelungslücken beim Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz
der Abgeordneten Monika Lazar, Erhard Grundl, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden etwa 10 000 minderjährige Hochleistungs- und Nachwuchssportlerinnen und Hochleistungs- und Nachwuchssportler im staatlichen Auftrag gedopt. Dies geschah meist ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschland (SED), die DDR-Wissenschaft und kriminelle Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre waren nachweislich dafür verantwortlich, während das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) das System absicherte und verschleierte.
Die physischen, psychischen und sozialen Schäden der Opfer des DDR-Staatsdopings sind schwerwiegend. Nicht nur die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler sind von Gesundheitsschäden betroffen, sondern häufig auch ihre Kinder.
Um die Betroffenen finanziell zu entschädigen, wurde 2002 das Dopingopfer-Hilfegesetz und 2016 das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz (2. DOHG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Anspruchsberechtigte bekommen aus dem Fonds des 2. DOHG einmalig 10 500 Euro ausbezahlt. Für das 2. DOHG wurde vom Gesetzgeber von ca. 1 000 Anspruchsberechtigten ausgegangen.
Der Doping-Opfer-Hilfe e. V. (DOH) forderte im April 2018 auf einer Pressekonferenz, das 2. DOHG bis zum 31. Dezember 2020 zu entfristen, da sich immer noch neue Betroffene melden. Auch der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Ole Schröder regte bereits im Juni 2017 die Entfristung des 2. DOHG an und forderte, die Regelungslücke bei Dopingopfern der zweiten Generation zu schließen (vgl. Plenarprotokoll 18/244, 244. Sitzung).
Durch das 2. DOHG sind bisher keine Personen anspruchsberechtigt, die dadurch geschädigt wurden, dass ihre Mutter bereits vor der Schwangerschaft gedopt wurde. Anspruchsberechtigt sind bisher nur Betroffene der zweiten Generation, sofern die Mutter während der Schwangerschaft gedopt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie viele Anträge auf Entschädigung gemäß dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (2. DOHG) wurden bisher beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingereicht?
a) Wie viele davon wurden positiv beschieden?
b) Wie viele davon wurden bereits ausgezahlt?
c) Wie viele davon wurden abgelehnt und aus welchen Gründen (bitte aufschlüsseln)?
d) Wie viele davon werden noch geprüft?
Wie viele Anträge auf Entschädigung gemäß dem 2. DOHG wurden bisher beim BVA von Opfern der zweiten Generation eingereicht (vgl. § 2 Absatz 1 des 2. DOHG)?
a) Wie viele davon wurden positiv beschieden?
b) Wie viele davon wurden bereits ausgezahlt?
c) Wie viele davon wurden abgelehnt und aus welchen Gründen (bitte aufschlüsseln)?
d) Wie viele davon werden noch geprüft?
Sind der Bundesregierung Personen bekannt, die erhebliche Gesundheitsschäden erlitten haben, weil ihrer Mutter in der DDR vor der Schwangerschaft Dopingsubstanzen verabreicht worden sind, und wenn ja, wie viele?
Sind diese Personen nach dem 2. DOHG anspruchsberechtigt, und wenn nein, sieht die Bundesregierung politischen Handlungsbedarf, um diesen Personen Zugang zu Entschädigungen nach dem 2. DOHG zu verschaffen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. med. Harald J. Freyberger zum Phänomen der transgenerationalen Traumatransmission, wonach traumatisierende Erlebnisinhalte auch an Kinder weitergegeben werden können, und zieht sie daraus den Schluss, dass das 2. DOHG auch auf Personen ausgeweitet werden muss, deren Mütter bereits vor der Schwangerschaft gedopt wurden, und wenn nein, wieso nicht (vgl. www.zeit.de/sport/2018-02/doping-ddr-dopingopfer-forscher-harald-freyberger/komplettansicht)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder, wonach es beim 2. DOHG eine „Regelungslücke“ gibt, da es nicht darauf ankommen kann „ob ein Dopingmittel vor oder während der Schwangerschaft eingenommen wurde“ (vgl. Plenarprotokoll 18/244, 244. Sitzung)?
a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung initiieren?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Mit wie vielen weiteren Anträgen rechnet die Bundesregierung noch bis zum Ablauf der Antragsfrist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Doping-Opfer-Hilfe e. V., das 2. DOHG bis zum 31. Dezember 2020 zu entfristen, und wird die Bundesregierung dieser Forderung nachkommen und das 2. DOHG anpassen, und wenn nein, wieso nicht?
Mit welchen Personen ist der Beirat gemäß § 5 des 2. DOHG besetzt?
Nach welchen Kriterien wurden die Beiratspersonen ausgewählt?
Wie häufig tagte der Beirat bisher?
Mit wie vielen „zweifelhaften Fällen“ hat sich der Beirat bisher beschäftigt?
Wie häufig wurden die Kosten für die vom Beirat geforderten zusätzlichen medizinischen Untersuchungen erstattet, und in je welcher Höhe?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Fonds ausreichend finanziell gedeckt ist, und wenn ja, warum?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um von dritter Seite eine Aufstockung des Fonds zu erreichen?
In welcher Höhe und von wem hat der Fonds Zuwendungen von dritter Seite angenommen (bitte aufschlüsseln)?
Haben DDR-Dopingopfer Anspruch auf Versorgung nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, und wenn nein, welchen politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich?
Welche Forschungsprojekte zum DDR-Sport, insbesondere zum Doping und zu sexualisierter Gewalt, hat die Bundesregierung seit 2009 gefördert, und welche Projekte sind in Zukunft geplant?
Von welchen Forschungsprojekten und -ergebnissen zum DDR-Sport, insbesondere zum Doping und zu sexualisierter Gewalt, hat die Bundesregierung Kenntnis?
Welche Konsequenzen hat der Stopp der virtuellen Rekonstruktion geschredderter Stasi-Akten für die Aufarbeitung des DDR-Dopingsystems und insbesondere für Betroffene, die sich um Entschädigung nach dem 2. DOHG bemühen, nach Ansicht der Bundesregierung, und welchen politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier ggf. (vgl. www.deutschlandfunk.de/ddr-dopingopfer-virtuelle-rekonstruktion-von-stasi-akten.1346.de.html? dram:article_id=408296)?