Aktueller Kenntnisstand über den ernsten Atomunfall mit Ruthenium-106-Freisetzung vom September 2017
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende September 2017 wurden vielerorts in Europa erhöhte Ruthenium-106-Werte gemessen. Die Freisetzung war so erheblich, dass es sich nach Einschätzung der Bundesregierung um einen Atomunfall der dritthöchsten Kategorie auf der Internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) gehandelt haben muss, Kategorie 5, das heißt um einen ernsten Atomunfall, vgl. Antwort der Bundesregierung vom 14. März 2018 auf die Schriftliche Frage 117 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 19/1241.
Infolge der Messungen angestellte Berechnungen und Analysen des hiesigen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und des staatlichen französischen Instituts für Strahlenschutz und Nuklearsicherheit IRSN deuteten relativ zeitnah auf die Region Süd-Ural als wahrscheinlichsten Ursprung der Freisetzung hin.
Gewissheit konnten diese Berechnungen und Analysen aufgrund der nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden Informationen jedoch nicht liefern.
Im Dezember 2017 wurde vom Institut für Nuklearsicherheit der Russischen Akademie der Wissenschaften (IBRAE) für diesen Ruthenium-106-Atomunfall eine Internationale Unabhängige Wissenschaftliche Untersuchungskommission (im Weiteren kurz Untersuchungskommission) ins Leben gerufen, an der sich zwei BfS-Mitarbeiter beteiligten, vgl. BfS-Pressemitteilung vom 22. Januar 2018.
Während die Fragestellenden die IBRAE-Initiative zwar durchaus begrüßen, verweisen sie darauf, dass es sich beim IBRAE nicht um eine Atomaufsicht handelt.
Es bleibt also festzustellen, dass diese Initiative nicht von den für die Atomaufsicht und den Strahlenschutz zuständigen dortigen staatlichen Stellen ausgeht.
Die Untersuchungskommission tagte zweimal, am 31. Januar und 11. April 2018.
Im April 2018 richtete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgrund der gut ein halbes Jahr nach dem Ruthenium-106-Atomunfall noch bestehenden großen Unklarheit die Kleine Anfrage „Ernster Atomunfall mit Ruthenium-106-Freisetzung vom September 2017“ auf Bundestagsdrucksache 19/1465 an die Bundesregierung (Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/1645).
Mittlerweile verging seit dem Atomunfall fast ein Jahr, und nach Kenntnis der Fragestellenden sind der genaue Ursprung und die Ursachen der Freisetzung weiterhin unklar. Die IBRAE-Untersuchungskommission kam mit den ihr zur Verfügung gestellten Messdaten zu keinen klaren Ergebnissen, wie sie nach der zweiten Sitzung online festhielt (vgl. http://en.ibrae.ac.ru/newstext/911/). Derzeit ist ferner unklar, welche Aufklärungsbemühungen und welches bislang ungenutzte Potenzial zur Aufklärung noch existieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob der IBRAE-Untersuchungskommission alle einschlägig relevanten, existierenden Messdaten vorlagen oder ob nicht ausgeschlossen werden kann, dass noch weitere, für die Eruierung des Freisetzungsursprungs relevanten Messdaten russischer Stellen existieren, aber der Kommission nicht vorlagen?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Aussagen der infrage kommenden staatlichen Stellen in Russland dazu, ob der Untersuchungskommission alle vorhandenen, in diesem Kontext potenziell relevanten Messdaten zur Verfügung gestellt wurden, oder ist dies nicht restlos klar?
Hat die Bundesregierung sich nach der Existenz etwaiger weiterer, der Untersuchungskommission bislang nicht zur Verfügung gestellter, aber potenziell zur Aufklärung des Ruthenium-106-Atomunfalls geeigneter Messdaten russischer Messstellen bei den infrage kommenden russischen Institutionen erkundigt?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, bei welchen Institutionen, jeweils wann, und mit jeweils welchem Ergebnis (bitte vollständig angeben)?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Mitglieder der IBRAE-Untersuchungskommission, andere Staaten oder Dritte wie zum Beispiel die EU-Kommission oder die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) sich nach der Existenz etwaiger weiterer, der IBRAE-Untersuchungskommission bislang nicht zur Verfügung gestellter, aber potenziell zur Aufklärung des Atomunfalls geeigneter Messdaten russischer Messstellen bei den infrage kommenden russischen Institutionen erkundigt?
Falls ja, wer hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei welchen Institutionen jeweils wann und mit welchen Ergebnissen erkundigt (bitte vollständig angeben)?
Für welche russischen Institutionen ist klar, dass zumindest sie jeweils alle ihrerseits existierenden, potenziell für die Aufklärung der Freisetzung relevanten Messdaten zur Verfügung gestellt haben?
Für welche russischen Institutionen ist nicht klar, ob sie alle ihrerseits existierenden, potenziell für die Aufklärung der Freisetzung relevanten Messdaten zur Verfügung gestellt haben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die IBRAE-Untersuchungskommission bislang mit den ihr verfügbaren Messdaten einerseits nicht den Ursprung der Freisetzung lokalisieren konnte, aber andererseits bislang auch keine im Süd-Ural gelegene Atomanlage abschließend als Ursprung ausschließen konnte?
Falls nein, welche zuvor als etwaige Ursprünge im Gespräch befindlichen Atomanlagen im Süd-Ural konnten von der Kommission mit welcher Begründung abschließend als Ursprung ausgeschlossen werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass a) es national wie international ein Standard in der Atomaufsicht ist, nukleare Zwischenfälle einer Ursachenanalyse zu unterziehen, und b) dies unter anderem deshalb getan wird, um für die Zukunft Wiederholungen bzw. vergleichbare Zwischenfälle ausschließen zu können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass es unmöglich ist, angemessene Maßnahmen zur Vermeidung vergleichbarer Zwischenfälle zu ziehen, solange Ursprung und Ursachen des Unfalls vom September 2017 unklar sind (falls nein, bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass es unbefriedigend ist, dass nach rund einem Jahr ein Atomunfall der Kategorie INES 5 noch weitgehend im Unklaren liegt?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, welche Konsequenzen will sie daraus ziehen, und welche Initiativen will sie auf welcher Ebene ergreifen?
Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen Sachstands und der weiteren Entwicklungen seit ihrer Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1645 der Auffassung, dass das IAEO-Frühwarnsystem für Atomunfälle ausreichend robust ist?
Falls ja, aus welchen Gründen?
Falls nein, welche Reforminitiativen will sie bis wann ergreifen, und mit welchen Ländern steht sie hierzu bereits im Austausch?
Welche Konsequenzen will die Bundesregierung ziehen, falls sich die Faktenlage zu dem Vorfall nicht ausreichend klären lassen sollte (vgl. bisherige, Ursprung und Ursachen nicht geklärt habende Ergebnisse der IBRAE-Untersuchungskommission)?
Teilt die Bundesregierung die in ihrer Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1645 wiedergegebene Auffassung der IAEO, die Frühwarnkonvention gebe der IEAO nicht das Mandat, Nachforschungen anzustellen?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, sollte die IEAO aus Sicht der Bundesregierung ein solches Mandat erhalten – ggf. durch eine Reform der Frühwarnkonvention?
Welche Bemühungen, Initiativen, Fragen etc. hinsichtlich einer weiteren Aufklärung des Atomunfalls oder daraus zu ziehender Konsequenzen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens anderer Staaten oder Dritter wie zum Beispiel der EU-Kommission oder der IAEO seit der zweiten und bisher letzten Sitzung der IBRAE-Untersuchungskommission?