[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
27. September 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4663
19. Wahlperiode 01.10.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/4305 –
Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Arbeitgeber können freiwillig oder nach Tarifvertrag eine Sparzulage, sog.
vermögenswirksame Leistung (VL), monatlich von bis zu 40 Euro an ihre
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen. Bespart werden können Bank-,
Aktienfonds- und ETF-Sparpläne (ETF = Exchange traded Fund) sowie
Bausparverträge. Außerdem kann die VL zur Tilgung eines Baudarlehens eingesetzt
werden.
Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zu
der VL eine staatliche Förderung in Form einer sog. Arbeitnehmersparzulage.
Ein alleinstehender Arbeitnehmer hat etwa Anspruch auf die
Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 17 900 Euro
beträgt und die VL für wohnungswirtschaftliche Zwecke (beispielsweise
Bausparverträge) genutzt wird. Bei allen anderen Anlagen beträgt die
Einkommensgrenze 20 0000 Euro pro Jahr. Bei Verheirateten darf das zu versteuernde
Jahreseinkommen bei wohnwirtschaftlichen Zwecken bei maximal 35 800 Euro
liegen bzw. bei bis zu 40 000 Euro in allen anderen Fällen.
Bei wohnwirtschaftlichen Zwecken beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9
Prozent der VL, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt; 20 Prozent
der anders angelegten VL, soweit sie 400 Euro nicht übersteigen. Die beiden
Zulagen können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Insgesamt
können also VL bis 870 Euro jährlich mit der Arbeitnehmersparzulage
begünstigt sein. Bausparern steht eine Wohnungsbauprämie zu, wenn das zu
versteuernde Jahreseinkommen 25 600 Euro bei Ledigen und 51 200 Euro bei
Verheirateten nicht übersteigt.
Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40 Euro VL gibt es die Möglichkeit, den
Sparbeitrag privat aufzustocken, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Der
Sparbetrag wird frühestens nach sieben Jahren ausgezahlt. Auch die staatlichen
Zuschüsse erhalten die Arbeitnehmer erst am Ende der Laufzeit.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung führt keine regelmäßigen und umfassenden
Datenerhebungen zu den vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmer-Sparzulage
durch.
Die letzte, größere Untersuchung zum Thema „Vermögenswirksame Leistungen
und Arbeitnehmer-Sparzulage“ wurde in den Jahren 2012 und 2013 für das
damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durchgeführt. Im
November 2013 wurde darauf basierend der Endbericht zur „Künftige(n)
Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ in einer Kurz- und in einer
Langfassung vorgelegt. Dieser Bericht wurde bei der Beantwortung einzelner
Fragen herangezogen. Der Bericht ist veröffentlicht unter:
www.fifo-koeln.
org/index.php/de/projekte/alle-projekte/mitarbeiter/zukuenftige-ausrichtung-
derstaatlich-gefoerderten-vermoegensbildung
Darüber hinaus wurde auf Daten der Zentralstelle für Arbeitnehmer-Sparzulage
und Wohnungsbauprämie beim Technischen Finanzamt Berlin – ZPS ZANS –
zurückgegriffen. Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften sind im
Datenbestand der ZPS ZANS vollständige Datenbestände zur Arbeitnehmer-Sparzulage
für die Veranlagungszeiträume vor 2011 nicht mehr vorhanden.
1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
Anspruch auf vermögenswirksame Leistung (VL)?
Wie viele davon auf Grund tariflicher, wie viele auf freiwilliger Basis?
Vermögenswirksame Leistungen i. S. d. Fünften Vermögenbildungsgesetzes
(5. VermBG), die zusätzlich zum sonstigen Arbeitslohn zu erbringen sind,
können in Individualverträgen, in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen sowie in
bindenden Festsetzungen nach dem Heimarbeitsgesetz vereinbart werden (§ 10
des 5. VermBG); für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
werden zusätzliche vermögenswirksame Leistungen auf Grund eines Gesetzes
erbracht.
Die konkrete Anzahl der Personen, die Anspruch auf entsprechende zusätzliche
vermögenwirksame Leistungen des Arbeitgebers haben, ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
Auch wenn der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich
zum sonstigen Arbeitslohn erbringt, haben mehr als 40 Millionen Arbeitnehmer,
Beamte etc. Anspruch darauf, Teile ihres versteuerten Arbeitslohns
vermögenwirksam anlegen zu lassen (§ 11 des 5. VermBG).
2. Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von
VL Gebrauch?
Nach dem in der Vorbemerkung genannten Bericht zur „Künftige(n) Ausrichtung
der staatlich geförderten Vermögensbildung“ wurden im Jahr 2008 für 16
Millionen Personen vermögenwirksame Leistungen angelegt.
a) Wie viele davon bekommen die vollen 40 Euro?
Nach dem in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Bericht zur
„Künftige(n) Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ sparten
im Jahr 2008 mehr als zwei Drittel der Anleger 40 Euro im Monat oder mehr. Das
waren rund 12 Millionen Personen.
b) Wie viele davon stocken die VL privat auf?
Nach dem in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Bericht zur
„Künftige(n) Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ betrugen
in 2008 die zusätzlichen vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers
durchschnittliche 228 Euro. Das sind 43 Prozent der insgesamt angelegten Gelder
von 531 Euro. Die Arbeitnehmer haben im Jahr 2008 dazu mit einem Anteil von
57 Prozent beigetragen. Das sind 303 Euro.
3. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Anspruch auf
die Arbeitnehmersparzulage?
Nach dem in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Bericht zur
„Künftige(n) Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ hatten im
Jahr 2004 (hier galten noch die früheren Einkommensgrenzen) 61,6 Prozent der
Steuerpflichtigen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Ausgehend von
35,5 Millionen steuerpflichtigen Haushalten in Deutschland lagen 21,8 Millionen
Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen, in dem Anspruch auf eine
Arbeitnehmer-Sparzulage bestand und zumindest eine Person als Arbeitnehmer im
Sinne des 5. VermBG tätig war. 10 Prozent der Haushalte erfüllten zwar die
Bedingungen hinsichtlich der Einkommensgrenzen, aber keine Person des Haushalts
war als Arbeitnehmer tätig. 28,4 Prozent der Haushalte mit mindestens einer als
Arbeitnehmer tätigen Person überschritten die Einkommensgrenzen.
a) Wie viele Personen davon machen tatsächlich von der
Arbeitnehmersparzulage Gebrauch?
b) Wie viele Personen nutzen Bank-, Aktienfonds-, oder ETF-Sparpläne und
Bausparverträge gleichzeitig bzw. nebeneinander?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Nutzer von
VL sowie der Arbeitnehmersparzulage seit 1990 entwickelt?
Die Fragen 3a, 3b und 4 werden im Zusammenhang beantwortet.
Personenbezogene Zahlen zur Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird vertragsbezogen und für den entsprechenden
Veranlagungszeitraum (VZ) vom jeweils zuständigen Finanzamt festgesetzt. Der
Vertrag definiert sich hierbei über den Institutsschlüssel, die Vertragsnummer
und das Ende der Sperrfrist. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage
erfolgt zudem ehegattenbezogen für einen VZ und definiert sich dabei über den
Vertrag (wie vorstehend), den VZ und einen sog. Ehegattenmerker (Ehegatte 1
und Ehegatte 2). Dies gilt entsprechend für Lebenspartner.
Bei der Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach folgenden
Anlagearten unterschieden:
1 Sparvertrag/Vermögensbeteiligungen
2 Wertpapier-Kaufvertrag
3 Beteiligungs-Vertrag oder Beteiligungs-Kaufvertrag
4 Bausparvertrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 des 5. VermBG)
5 Lebensversicherung
6 Kontensparvertrag
7 bes. Wertpapiersparvertrag
8 Wohnungsbau
Von diesen Anlagearten sind die Anlagearten Nummer 5 bis 7 heute nicht mehr
förderfähig. Die Anzahl der personenbezogenen Festsetzungen von
Arbeitnehmer-Sparzulagen nach den o. g. Anlagearten stellt sich für die VZ 2011 bis 2017
wie folgt dar, wobei zu berücksichtigen ist, dass es für die VZ 2014 bis 2017 noch
zu weiteren Festsetzungen kommen kann, da die vierjährige Antragsfrist noch
nicht abgelaufen ist:
VZ|Anlageart| Anzahl
---------|------------|------------
2011| 1| 539.057
| 2| 9.284
| 3| 9.290
| 4| 1.451.510
| 8| 4
******| |---------------
Summe| | 2.009.145
2012| 1| 455.369
| 2| 8.648
| 3| 8.314
| 4| 1.306.280
| 8| 2
******| |---------------
Summe| | 1.778.613
2013| 1| 397.048
| 2| 8.985
| 3| 7.743
| 4| 1.144.768
| 8| 1
******| |---------------
Summe| | 1.558.545
2014| 1| 359.520
| 2| 9.100
| 3| 7.162
| 4| 973.304
| 8| 3
******| |---------------
Summe| | 1.349.089
2015| 1| 322.985
| 2| 9.076
| 3| 7.083
| 4| 836.414
| 8| 4
******| |---------------
Summe| | 1.175.562
2016| 1| 268.799
| 2| 8.356
| 3| 6.831
| 4| 692.168
******| |---------------
Summe| | 976.154
2017| 1| 104.289
| 2| 158
| 3| 1.746
| 4| 225.198
******| |--------------
Summe| | 331.391
5. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nach dem 5.
Vermögensbildungsgesetz zulässigen Anlageformen bespart (bitte gesondert
sowohl nach Anzahl der VL-Sparer als auch nach dem Anlagevolumen
angeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittliche Rendite der
unterschiedlichen VL-Anlageformen?
Nach dem in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Bericht zur
„Künftige(n) Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ wurden
im Jahr 2008 folgende Anlageformen bedient:
Anlageform Anzahl (in 1.000) Durchschnittliche Anlagehöhe
(in Euro)
Sparbuch 1.123 485,10
Bausparvertrag 10.756 460,00
Wertpapiere 3.194 460,70
Versicherungen 2.656 672,10
insgesamt 17.729 531,40
Kenntnisse über die durchschnittliche Rendite der unterschiedlichen VL-
Anlageformen liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen ihre VL-
Sparpläne vor der Siebenjahres-Sperrfrist abbrechen (bitte nach einzelnen
Sparplänen aufschlüsseln)?
Werden angelegte vermögenwirksame Leistungen nicht fristgerecht verwendet
oder wird über sie vor Ablauf der Sperrfrist verfügt, hat das Kreditinstitut,
Versicherungsunternehmen etc. gegenüber der ZPS ZANS eine Anzeige zu machen
(§ 8 Absatz 1 des 5. VermBG). Entsprechendes gilt für Arbeitgeber, wenn die für
im Unternehmen angelegte vermögenwirksame Leistungen geltenden Sperr-,
Verwendungs- oder Vorlagepflichten verletzt wurden.
Die Mitteilungen gegenüber der ZPS ZANS erfolgen nur vertragsbezogen und
werden nicht einzelnen VZ zugeordnet. In den Kalenderjahren 2011 bis 2017 sind
bei der ZPS ZANS nachfolgende Anzeigen eingegangen:
Jahr|Anlageart|Art der Verfügung| Anzahl
---------|------------|----------------------|--------------
2011| 1|unschädlich | 3.995
|vollst. Schädlich | 76.831
|teilw. Schädlich | 84
| 2|unschädlich | 1.197
|vollst. Schädlich | 29.544
|Arbeitgeber | 149
| 3|Arbeitgeber | 835
| 4|unschädlich | 239.442
|vollst. Schädlich | 499.997
|teilw. Schädlich | 34.642
| 5|vollst. Schädlich | 1
| 8|unschädlich | 11.443
|vollst. Schädlich | 77
|teilw. Schädlich | 17
******|********| |--------------
Summe| | | 898.254
2012| 1|unschädlich | 10.736
|vollst. schädlich | 92.356
|teilw. schädlich | 11
| 2|unschädlich | 1.522
|vollst. schädlich | 37.298
|Arbeitgeber | 132
| 3|Arbeitgeber | 1.190
| 4|unschädlich | 1.018.490
|vollst. schädlich | 569.537
|teilw. schädlich | 69.345
| 8|unschädlich | 61.018
|vollst. schädlich | 1.534
|teilw. schädlich | 33
******|********| |---------------
Summe| | | 1.863.202
2013 | 1|unschädlich | 11.703
|vollst. schädlich | 79.428
|teilw. schädlich | 5
| 2|unschädlich | 1.236
|vollst. schädlich | 33.177
|Arbeitgeber | 650
| 3|unschädlich | 1
|Arbeitgeber | 669
| 4|unschädlich | 828.990
|vollst. schädlich | 504.913
|teilw. schädlich | 53.673
| 5|vollst. schädlich | 1
| 8|unschädlich | 27.828
|vollst. schädlich | 1.270
|teilw. schädlich | 14
***** |****| |---------------
Summe| | | 1.543.558
2014 | 1|unschädlich | 8.640
|vollst. schädlich | 52.640
|teilw. schädlich | 142
|Arbeitgeber | 5
| 2|unschädlich | 1.557
|vollst. schädlich | 23.451
|teilw. schädlich | 1
|Arbeitgeber | 151
| 3|unschädlich | 168
|Arbeitgeber | 639
| 4|unschädlich | 738.550
|vollst. schädlich | 455.855
|teilw. schädlich | 49.017
| 8|unschädlich | 23.782
|vollst. schädlich | 1.638
|teilw. schädlich | 16
******|****| |---------------
Summe| | | 1.356.252
2015| 1|unschädlich | 5.393
|vollst. schädlich | 42.096
|teilw. schädlich | 16
|Arbeitgeber | 113
| 2|unschädlich | 1.108
|vollst. schädlich | 21.085
|Arbeitgeber | 641
| 3|unschädlich | 1
|vollst. schädlich | 1
|teilw. schädlich | 1
|Arbeitgeber | 1.160
| 4|unschädlich | 812.238
|vollst. schädlich | 426.080
|teilw. schädlich | 39.647
|Arbeitgeber | 2
| 8|unschädlich | 19.006
|vollst. schädlich | 1.156
|teilw. schädlich | 18
|Arbeitgeber | 1
******|*****| |---------------
Summe| | | 1.369.763
2016| 1|unschädlich | 3.873
|vollst. schädlich | 26.735
|teilw. schädlich | 9
|Arbeitgeber | 1
| 2|unschädlich | 1.079
|vollst. schädlich | 17.882
|Arbeitgeber | 1.090
| 3|unschädlich | 1
|vollst. schädlich | 1
|Arbeitgeber | 1.327
| 4|unschädlich | 623.260
|vollst. schädlich | 389.480
|teilw. schädlich | 47.271
|Arbeitgeber | 1
| 8|unschädlich | 17.880
|vollst. schädlich | 1.066
|teilw. schädlich | 13
******|*****| |---------------
Summe| | | 1.130.969
2017| 1|unschädlich | 4.113
|vollst. schädlich | 24.553
|teilw. schädlich | 20
|Arbeitgeber | 1
| 2|unschädlich | 1.210
|vollst. schädlich | 22.496
|Arbeitgeber | 946
| 3|unschädlich | 2
|vollst. schädlich | 1
|teilw. schädlich | 1
|Arbeitgeber | 1.636
| 4|unschädlich | 505.649
|vollst. schädlich | 299.080
|teilw. schädlich | 89.266
|Arbeitgeber | 2
| 8|unschädlich | 15.864
|vollst. schädlich | 621
|teilw. schädlich | 12
******|*****| |--------------
Summe| | | 965.473
7. Wie hoch waren die ausgezahlten Arbeitnehmersparzulagen in den letzten
zehn Jahren (bitte nach Jahren, nach Art der Arbeitnehmersparzulage sowie
nach Bund-, Länder-, und Gemeindeanteil aufschlüsseln)?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird aus den Einnahmen an Lohnsteuer gezahlt
(§ 14 Absatz 1 Satz 2 des 5. VermBG). Die Verteilung auf die staatlichen Ebenen
entspricht daher der Einkommensteuer als Gemeinschaftsteuer: 42,5 Prozent auf
den Bund, 42,5 Prozent auf die Länder und 15 Prozent auf die Gemeinden.
Die Auszahlungen von Arbeitnehmer-Sparzulagen nach Anlagearten stellen sich
anhand der ZPS ZANS-Daten für die VZ 2011 bis 2017 wie folgt dar.
VZ|Anlageart| Betrag
---------|------------|---------------
2011| 1| 33.807.205
| 2| 576.002
| 3| 630.180
| 4| 42.885.322
| 8| 98
******| |---------------
Summe| | 77.898.807
2012| 1| 25.440.545
| 2| 481.014
| 3| 526.768
| 4| 34.831.334
| 8| 83
******| |---------------
Summe| | 61.279.744
2013| 1| 16.811.714
| 2| 346.483
| 3| 175.579
| 4| 25.156.786
| 8| 18
******| |---------------
Summe| | 42.490.580
2014| 1| 11.858.308
| 2| 255.006
| 3| 93.888
| 4| 16.169.095
| 8| 126
******| |---------------
Summe| | 28.376.423
2015| 1| 8.215.715
| 2| 186.434
| 3| 53.156
| 4| 9.594.363
| 8| 128
******| |---------------
Summe| | 18.049.796
2016| 1| 3.933.757
| 2| 95.123
| 3| 24.472
| 4| 4.790.495
******| |--------------
Summe| | 8.843.847
2017| 1| 6.846
| 4| 517.261
******| |--------------
Summe| | 524.107
8. Wie viele Personen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
Wohnungsbauprämie?
a) Wie hat sich die Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?
b) Wie viele Personen nutzen die Wohnungsbauprämie in Kombination mit
VL?
Wie viele Personen nutzen Wohnungsbauprämie und
Arbeitnehmersparzulage zusammen?
Die Fragen 8, 8a und 8b werden im Zusammenhang beantwortet.
Personenbezogene Zahlen zur Festsetzung der Wohnungsbau-Prämie liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Die Wohnungsbauprämie wird, wie die Arbeitnehmer-Sparzulage,
vertragsbezogen verwaltet und für die entsprechenden Sparjahre festgesetzt. Der Vertrag
definiert sich hier nur über den Institutsschlüssel und die Vertragsnummer. Die
Anzahl der Verträge mit Wohnungsbauprämien-Auszahlungen stellt sich anhand der
ZPS ZANS-Daten für die Sparjahre 2006 bis 2015 wie folgt dar:
Sparjahr| Anzahl
----------|---------------
2006 | 10.104.234
2007 | 9.490.986
2008 | 9.584.289
2009 | 9.031.932
2010 | 8.683.884
2011 | 8.334.813
2012 | 8.356.059
2013 | 7.735.086
2014 | 7.390.420
2015 | 7.230.253
c) Wie ist hierbei die Entwicklung der letzten zehn Jahre?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
9. Welchen Sachverständigen hat das Bundesministerium der Finanzen im
Rahmen der Arbeiten am Spending Review (Zyklus 2016/2017) zum
Politikbereich Wohnungswesen benannt (Abschlussbericht, S. 14)?
Das Bundesministerium der Finanzen hat Dr. Michael Thöne
(Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln) benannt.
a) Hat der Sachverständige auch gutachterlich zu den Beratungen
beigetragen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der Sachverständige gekommen?
Nein.
b) Wenn nein, welche Positionen hat der Sachverständige in den Beratungen
mündlich vorgetragen?
Spending Reviews sind Teil des regierungsinternen Verfahrens zur Aufstellung
des Bundeshaushalts. Die Erkenntnisse aus den Anhörungen sind in den
Abschlussbericht eingeflossen, den das BMF dem Haushaltsausschuss mit Schreiben
vom 20. März 2017 übersandt hat.
c) Welche Position hat der Sachverständige insbesondere zur
Wohnungsbauprämie bezogen?
Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen.
10. Welchen Sachverständigen hat das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Arbeiten am Spending
Review (Zyklus 2016/2017) zum Politikbereich Wohnungswesen benannt
(Abschlussbericht, S. 14)?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat
Herrn Dr. Hartwig Hamm (empirica AG) benannt.
a) Hat der Sachverständige auch gutachterlich zu den Beratungen
beigetragen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der Sachverständige gekommen?
Nein.
b) Wenn nein, welche Positionen hat der Sachverständige in den Beratungen
mündlich vorgetragen?
Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen.
c) Welche Position hat der Sachverständige insbesondere zur
Wohnungsbauprämie bezogen?
Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen.
11. Welche Position haben die anderen im Abschlussbericht des Spending
Review 2016/2017 genannten Institutionen zur Wohnungsbauprämie bezogen?
Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen.
12. Inwiefern ist der in Anlage 1 des Abschlussberichts des Spending Review
2016/2017 dargestellte Beschluss des Lenkungsausschusses zum
Politikbereich Wohnungswesen in der Zwischenzeit umgesetzt worden?
Welche Zwischenergebnisse liegen aktuell bereits vor?
Anlage 1 dokumentiert den Arbeitsauftrag, den der Lenkungsausschuss der AG
„Politikbereich Wohnungswesen“ zu Beginn der Spending Review erteilt hat.
Über die Umsetzung des Arbeitsauftrages und die im Review-Prozess
gewonnenen Erkenntnisse berichtet der in der Antwort zu Frage 9b erwähnte
Abschlussbericht der Spending Review.
13. Ist die Bundesregierung in der Lage, die von der AG „Wohnungswesen“
vorgeschlagene „Evaluierung der Wohungsbauprämie“ „bis zur Mitte der
nächsten Legislaturperiode“ (sic. der 19. Legislaturperiode) zu erreichen?
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Mai 2018 in Zusammenarbeit mit
dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein Forschungsprojekt
„Evaluierung der Wohnungsbauprämie“ gestartet. Das Forschungsprojekt ist auf
18 Monate angelegt, so dass die Ergebnisse voraussichtlich Ende 2019 zu
erwarten sind.
14. Welche Steuerausfälle bzw. haushälterische Mehrbelastung würden eine
Verdoppelung bzw. eine Verdreifachung der Einkommensgrenzen bei der
Wohnungsbauprämie bedeuten?
Wie würde sich die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen ändern?
Unter die aktuellen Einkommensgrenzen (alleinstehend/zusammen veranlagte
Ehegatten /Lebenspartner) von 25 600 Euro/51 200 Euro fallen 27,83 Millionen
Personen. Bei einer Verdoppelung der Einkommensgrenzen auf 51 200 Euro/
102 400 Euro wären es 38,47 Millionen Personen. Bei einer Verdreifachung der
Einkommensgrenzen auf 76 800 Euro/153 600 Euro wären es 40,68 Millionen
Personen.
Aus der Anzahl der Personen, die unter die Einkommensgrenzen bei der
Wohnungsbauprämie fallen, lassen sich keine Berechnungen für die Auszahlungen der
Wohnungsbauprämie für die Zukunft ableiten. Inwieweit die
Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen wird, hängt von den persönlichen Präferenzen, der
Bekanntheit des Instruments und anderen Förderinstrumenten ab. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass mit einer Anhebung der Einkommensgrenzen auch die
Inanspruchnahme und damit die Auszahlungen steigen werden.
15. Plant die Bundesregierung, eine Änderung der Regulierungen bezüglich VL,
Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnbauprämie in dieser Legislaturperiode
vorzunehmen?
Wenn ja, welche?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19.
Legislaturperiode enthält keine Aussagen zum Fünften Vermögenbildungsgesetz.
Hinsichtlich der Wohnungsbauprämie ist im Koalitionsvertrag und in den
Eckpunkten des Wohngipfels am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt
ausgeführt:
„Die Wohnungsbauprämie behalten wir als Anreizinstrument insbesondere für
junge Menschen, frühzeitig mit der Ansparphase zu beginnen, bei. Wir wollen sie
attraktiver gestalten. Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine
Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen.“
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ISSN 0722-8333]