Berichte über Polizeigewalt im Zuge einer Dublin-Sammelabschiebung am 6. Juni 2018 von Berlin nach Madrid
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Auskunft des Berliner Flüchtlingsrats gegenüber den Fragestellerinnen und Fragestellern kam es am 6. Juni 2018 im Zuge einer Dublin-Sammelabschiebung bzw. Überstellung von Berlin-Schönefeld nach Madrid zu Polizeigewalt gegenüber abzuschiebenden Personen (Hinweis: die Begriffe Abschiebungen bzw. Überstellungen werden im Folgenden synonym verwandt, im rechtlichen Sinne geht es um Überstellungen nach der Dublin-Verordnung).
Nach Angaben von Betroffenen, mit denen der Flüchtlingsrat in Kontakt steht, soll es sowohl bei der Abschiebung am 6. Juni 2018 als auch bei weiteren Dublin-Sammelabschiebungen in der jüngeren Vergangenheit u. a. zu verbalen Einschüchterungen, Demütigungen und Schlägen seitens der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gekommen sein.
Konkret sollen im Zuge der Überstellung am 6. Juni 2018 vier Personen geschlagen worden sein. Drei Personen mussten sich laut Berichten bis auf die Unterhose entkleiden; wer sich weigerte, sei geschlagen worden. Mehrere Personen sollen fixiert worden sein, davon soll auch eine Frau mit drei minderjährigen Kindern betroffen gewesen sein, die verzweifelt nach ihrem Mann rief, da sie ohne ihn abgeschoben wurde. Einem jungen Mann mit geistiger Behinderung soll eine Medikation zwangsweise verabreicht worden sein. Berichtet wird weiterhin von Schlägen gegen eine sichtbar Schwangere. Unter den abgeschobenen Personen sei schließlich auch eine junge Frau gewesen, der nach einem Suizidversuch nur notdürftig die Handgelenke verbunden wurden.
Vor dem Hintergrund dieser besorgniserregenden Berichte wollen die Fragestellerinnen und Fragesteller mehr über die Praxis bei Dublin-Abschiebungen in Erfahrung bringen. Dabei gehen sie davon aus, dass sich die Bundesregierung im Zweifelsfall unter zumutbarem Aufwand angefragte Kenntnisse verschaffen wird, soweit diese ihr nicht ohnehin vorliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Von welcher Behörde wurde die Sammelabschiebung am 6. Juni 2018 vom Flughafen Berlin-Schönefeld nach Madrid nach Kenntnis der Bundesregierung organisiert und initiiert?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Menschen am 6. Juni 2018 nach Spanien überstellt (bitte auch angeben, welche Staatsangehörigkeiten die Betroffenen hatten und wie viele Minderjährige unter ihnen waren)?
Waren nach Kenntnis der Bundesregierung von der Sammelabschiebung am 6. Juni 2018 auch Personen betroffen, die aus anderen EU-Ländern zum Zweck der Überstellung nach Spanien zum Flughafen Berlin-Schönefeld gebracht wurden?
Wenn ja, um wie viele Personen welcher Herkunftsstaaten handelte es sich, und aus welchen anderen EU-Ländern kamen sie jeweils?
Wie viele abzuschiebende Personen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Bundesländern, und welche Bundesländer und Ausländerbehörden beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit jeweils wie viel Personal an der Abschiebung am 6. Juni 2018?
a) Mit welcher Fluglinie wurde die Abschiebung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt?
b) Welches Begleitpersonal befand sich nach Kenntnis der Bundesregierung neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fluggesellschaft an Bord (bitte nach Möglichkeit angeben, wie viele Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten sowie Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeiter den Flug begleiteten)?
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung am 6. Juni 2018 vor dem Flug, z. B. im Flughafengebäude oder im Flugzeug, zu physischer Gewaltanwendung durch Polizeibeamte gegen Flüchtlinge?
Wenn ja, durch wen und in wie vielen Fällen, und wie wurde diese Gewaltanwendung gegebenenfalls begründet?
Inwiefern wurden dadurch abzuschiebende Menschen verletzt?
Wie viele der von der Abschiebung betroffenen Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Flug bzw. während des Fluges am 6. Juni 2018 mit Handfesseln, Fußfesseln, Bodycuffs, Handschellen o. Ä. fixiert (bitte auflisten)?
Unter welchen Voraussetzungen sind solche Zwangsmaßnahmen zulässig (bitte ausführen), und wo ist die Anwendung von solchen Zwangsmaßnahmen während Abschiebemaßnahmen geregelt?
Entspricht es der Praxis der Bundespolizei, dass sich Menschen bei einer Abschiebung (auch unter Anwendung von Zwang) vor dem Flug bis auf die Unterwäsche oder gänzlich entkleiden müssen, und wenn ja, wozu dient diese Maßnahme?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Beamte der Bundespolizei mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchungen durchführen, und wo ist die Anwendung dieser Maßnahme geregelt?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der hier in Rede stehenden Dublin-Überstellung die Mobiltelefone der betroffenen Personen von Beamten der Länderpolizeien oder der Bundespolizei eingezogen, und wenn ja, wie lautete die Begründung hierfür, auf welche Rechtsgrundlage wird dies gestützt, und in wie vielen Fällen geschah dies?
Wie ist es den Betroffenen unter solchen Umständen möglich, ihren Anwalt bzw. ihre Anwältin bzw. Angehörige zu kontaktieren?
Wie wird die Rückgabe der Mobiltelefone in solchen Fällen konkret sichergestellt?
War nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Sammelabschiebung am 6. Juni 2018 ein Arzt bzw. eine Ärztin anwesend, und wenn ja, von welcher Behörde war er bzw. sie beauftragt?
Gehört die freiwillige bzw. zwangsweise Verabreichung sedierender Medikamente bzw. Psychopharmaka zu den Aufgaben der beauftragten Ärzte, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verabreichung jeweils?
a) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen im Zuge von Dublin-Überstellungen bzw. Abschiebungen sedierende Medikamente verabreicht wurden, ohne dass eine medizinische Indikation vorlag und der Zweck allein darin bestand, die „Flugtauglichkeit“ herzustellen (bitte nach Möglichkeit das Datum, den Flughafen, von dem die Abschiebung ausging, sowie die veranlassende Behörde angeben)?
b) Wurden abzuschiebenden Personen nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Flug oder während des Flugs am 6. Juni 2018 Medikamente verabreicht?
Wenn ja, geschah dies freiwillig oder unter Anwendung von Zwang?
Falls die Verabreichung unter Zwang geschah, wie wurde die gerichtliche Kontrolle dieses körperlichen Eingriffs gewährleistet?
Kam es durch die Überstellung am 6. Juni 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung zu Familientrennungen?
Welche Ausländerbehörden waren nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls für die getrennten Familien zuständig?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der hier in Rede stehenden Dublin-Überstellung besonders Schutzbedürftige im Sinne des Artikel 21 der EU-Aufnahmerichtlinie (Gefolterte, psychisch Traumatisierte, chronisch Kranke, Schwangere, körperlich Behinderte, geistig Behinderte, Familien mit minderjährigen Kindern, unbegleitete Minderjährige und LGBTIQ) überstellt, und wenn ja, wie viele (bitte nach Schutzbedürftigkeit aufschlüsseln), und was wurde zur Gewährleistung ihrer besonderen Bedürfnisse konkret unternommen (bitte auflisten)?
Wie wird bei Vorliegen eines Attestes zur Reiseunfähigkeit eines behandelnden niedergelassenen Arztes vor Ort auf dem Flughafen die Reisefähigkeit festgestellt?
Hat der behördlich beauftragte Arzt die Kompetenz, ausgestellte Facharztatteste, die Reiseunfähigkeit attestieren und deren Qualität den Anforderungen an Facharztatteste entsprechen, zu überstimmen (bitte mit Hinweis auf die Rechtslage und Rechtsprechung darlegen und begründen)?
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld bzw. anlässlich der Durchführung der Dublin-Überstellung am 6. Juni 2018 zu Selbstverletzungen bzw. Suizidversuchen?
Welcher Art waren die gegebenenfalls eingetretenen Verletzungen, in welcher Form erfolgte gegebenenfalls eine medizinische Versorgung, und wurden gegebenenfalls betroffene Personen nach Kenntnis der Bundesregierung dennoch abgeschoben?
Welche Maßgaben müssen bei der Abschiebung bzw. Überstellung von Menschen mit geistiger Behinderung beachtet werden, und wo ist dies geregelt?
Erhalten Beamtinnen und Beamte der Bundes- und Länderpolizeien, die an Abschiebungen mitwirken, besondere Schulungen, die sie auf den Umgang mit geistig behinderten Personen bzw. allgemein im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen im Kontext von Abschiebungen vorbereiten?
Wie stellen die beteiligten Behörden sicher, dass bei Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, das Kindeswohl nicht verletzt wird?
Hält es die Bundesregierung für mit dem Kindeswohl vereinbar, wenn Kinder im Zuge einer Abschiebung psychische bzw. physische Gewaltanwendung gegenüber ihren Eltern miterleben müssen bzw. wenn sie während der Abschiebung für eine bestimmte Zeit von ihren Eltern getrennt werden (bitte ausführen)?
Erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der hier in Rede stehenden Dublin-Überstellung am 6. Juni 2018 nach der Ankunft in Madrid eine medizinische Versorgung von gegebenenfalls verletzten Personen?
Welche Möglichkeiten der Beschwerde über gewalttätiges, rechtswidriges, unangemessenes oder demütigendes Verhalten von Beamtinnen und Beamten der Bundes- oder Länderpolizeien haben betroffene Menschen während und nach der Durchführung von Abschiebemaßnahmen?
a) Wie werden sie gegebenenfalls über diese Möglichkeiten informiert, und an welche Stellen können sie sich wenden?
b) Wie viele entsprechende Beschwerden aus den Jahren 2016, 2017 und im bisherigen Jahr 2018 sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Möglichkeit Angaben zum Inhalt der Beschwerde und dem Beschwerdeweg machen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es insbesondere bei Sammelabschiebungen im Rahmen der Dublin-Verordnung verstärkt zu unangemessenem und gewalttätigem Verhalten von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei kommt, wie dies der Berliner Flüchtlingsrat berichtet (siehe Vorbemerkung)?
Welche Monitoring-Mechanismen, Beschwerdeverfahren und sonstigen präventiven Maßnahmen werden bei von der Bundespolizei durchgeführten bzw. begleiteten Abschiebungen angewendet, um Menschenrechtsverletzungen gegen Drittstaatsangehörige zu vermeiden?
Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung „ein wirksames System zur Überwachung von Rückführungen“ gemäß Artikel 8 Absatz 6 der EU-Rückführungsrichtlinie geschaffen, und inwieweit und mit welchem Ergebnis wurden dadurch Abschiebungen, aber insbesondere auch Dublin-Überstellungen bislang überwacht und evaluiert (bitte ausführen)?
Wie viele Sammelabschiebungen in welche Zielländer wurden in Zuständigkeit oder mit Beteiligung der Bundespolizei 2016, 2017 und im bisherigen Jahr 2018 durchgeführt (bitte nach Abschiebungen und Sammel-Dublin-Überstellungen getrennt auflisten und jeweils Angaben zum Abflughafen, Zielflughafen, zu eventuellen Zwischenstopps und zur Zahl der an Bord befindlichen Drittstaatsangehörigen machen)?